Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
10. Wahlperiode
Drucksache 10/3652
15.07.85
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Fuchs (Köln), Dr. Penner, Jahn
(Marburg), Jaunich, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
- Drucksache 10/3583 -
Zuwendungen der pharmazeutischen Industrie an Bundesbeamte im Bereich der
Bundesregierung und der obersten Bundesbehörden
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für
Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 12. Juli
1985 namens der Bundesregierung die Kleine Anfrage wie folgt
beantwortet:
1. Hat die Bundesregierung Kenntnis von mittelbaren oder
unmittelbaren Zuwendungen, die pharmazeutische Unternehmen oder
ihre Bundes- bzw. Landesverbände an Bundesbeamte, insbesondere
aus den Bundesministerien für Jugend, Familie und Gesundheit,
Arbeit und Sozialordnung, Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,
für Wirtschaft und aus dem Bundesgesundheitsamt geleistet haben?
Wenn ja, wie viele Beamte in welchen Behörden sind betroffen?
Welche Zuwendungen in welcher Form und Höhe wurden wann
geleistet?
Auf Grund der Veröffentlichungen im „Spiegel" vom 24. Juni und
1. Juli 1985 hat die Bundesregierung eine eingehende
Überprüfung eingeleitet.
Aus dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit
und dem Bundesgesundheitsamt hat der „Spiegel" zwei und aus
dem Bundesministerium für Wirtschaft drei Amtsangehörige
genannt. Alle haben in dienstlichen Erklärungen die Vorwürfe
nachdrücklich zurückgewiesen und erklärt, daß ihnen bei keiner
Gelegenheit von der pharmazeutischen Indust rie oder ihren
Verbänden Zuwendungen gemacht worden seien.
Im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung haben zum
Jahreswechsel 1975 zwei Mitarbeiter je ein Buch im Wert von
etwa 100 DM von seiten pharmazeutischer Unternehmen
erhalten. Die Annahme dieser Buchgeschenke war durch den
Dienstvorgesetzten genehmigt. Ansonsten sind im Bundesministerium
für Arbeit und Sozialordnung Fälle von Zuwendungen an Beamte
nicht bekannt. Das gleiche gilt für die bisher nicht genannten
Bundesministerien.
Zur weiteren Aufklärung, ob — auch bisher nicht genannte —
Bundesbeamte Zuwendungen erhalten haben, haben das
Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit und das
Bundesministerium für Wirtschaft Vorermittlungen nach der
Bundesdisziplinarordnung eingeleitet. Ein Beamter des
Bundesgesundheitsamts hat die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen sich
selbst beantragt. Im Rahmen der Vorermittlungen wurde auch
Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft Bonn genommen.
2. Wird die Bundesregierung die gegen Beamte des
Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit und des
Bundesgesundheitsamtes in Presseveröffentlichungen (DER SPIEGEL vom 24.
Juni 1985) erhobenen Vorwürfe prüfen? Wird sie dabei insbesondere
zu klären versuchen, ob ausgeschlossen werden kann, daß durch die
in Rede stehenden oder andere Zuwendungen an Beamte Einfluß auf
die damals in Arbeit befindliche Neuordnung des
Arzneimittelrechtes gewonnen wurde?
Ja. In die bereits eingeleitete Überprüfung ist die Frage
einbezogen, ob ausgeschlossen werden kann, daß durch die in Rede
stehenden oder andere Zuwendungen an Beamte Einfluß auf die
damals in Arbeit befindliche Neuordnung des Arzneimittelrechts
gewonnen wurde.
3. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob Ruhestandsbeamte aus
den genannten Bundesministerien und Behörden solche
Zuwendungen erhalten haben? Wenn ja, wie und in welcher Höhe erfolgten
sie? Aus welchem Anlaß wurden sie gewährt?
In der vom „Spiegel" veröffentlichten Liste sind je ein
Ruhestandsbeamter aus dem Bundesministerium für Jugend, Familie
und Gesundheit und dem Bundesministerium für Wirtschaft sowie
zwei frühere Beamte aus dem Bundesministerium für Jugend,
Familie und Gesundheit bzw. dem Bundesgesundheitsamt
aufgeführt.
Der frühere Staatssekretär Professor Dr. Wolters hat erklärt, weder
während der Erarbeitung des Arzneimittelgesetzes innerhalb der
Bundesregierung und der parlamentarischen Beratung in den
Jahren 1972 bis 1976 noch zuvor Spenden, Honorare oder
andersartige Geldleistungen vom Bundesverband der pharmazeutischen
Industrie oder von Arzneimittelherstellern erhalten zu haben. Erst
lange nach der Verabschiedung des Arzneimittelgesetzes 1976
habe er im Oktober 1978 anläßlich der Generalversammlung des
Weltverbands der pharmazeutischen Industrie in Tokio einen
Vortrag zum Thema „Arzneimittelsicherheit — ein Problem der
Risikobeurteilung in unserer Gesellschaft" gehalten und im Mai 1980 an
einer vom Bundesverband der pharmazeutischen Industrie
veranstalteten Podiumsdiskusssion teilgenommen. Er habe ein für
derartige Vorträge bzw. Veranstaltungen übliches Honorar von
einmal 4 000 DM und zum anderen 3 000 DM erhalten und
ordnungsgemäß versteuert.
Nach der dienstlichen Erklärung des Ruhestandsbeamten aus
dem Bundesministerium für Wirtschaft hat der Beamte lediglich
einmal vom Bundesverband der pharmazeutischen Industrie für
einen wissenschaftlichen Vortrag das insoweit übliche Honorar
erhalten.
Eine weitere Überprüfung dieser und etwaiger weiterer Vorgänge
erfolgt im eingeleiteten Vorermittlungsverfahren.
Der frühere Vizepräsident des Bundesgesundheitsamts unterliegt
wegen der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf eigenen
Antrag Ende 1984 nicht mehr der Disziplinarbefugnis des
Dienstherrn. Ihm ist aber Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben
worden.
Der frühere und im Jahr 1983 verstorbene Staatssekretär Professor
Dr. von Manger-Koenig hat nach den bisherigen Feststellungen
im Jahr 1978 vom Bundesverband der pharmazeutischen Industrie
ein Honorar in Höhe von 10 000 DM für ein Gutachten über
gesundheitspolitische Entwicklungen in der
Weltgesundheitsorganisation erhalten.
4. Wird die Bundesregierung gegebenenfalls disziplinarrechtliche
Maßnahmen gegen die Beamten oder Ruhestandsbeamten einleiten?
Durch die Einleitung von Vorermittlungen im Bundesministerium
für Wirtschaft, im Bundesministerium für Jugend, Familie und
Gesundheit und im Bundesgesundheitsamt ist bereits das
disziplinarrechtlich Erforderliche veranlaßt.
5. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung zum Schutz der
Betroffenen ergreifen, wenn sich die gegen die Beamten erhobenen
Vorwürfe als unzutreffend erweisen?
Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat in
der Aktuellen Stunde des Deutschen Bundestages am 28. Juni
1985 bereits das Recht der betroffenen Beamten auf Schutz vor
unberechtigten Vorwürfen zum Ausdruck gebracht. Die
Bundesregierung wird die Öffentlichkeit in geeigneter Weise
unterrichten, wenn sich die gegen die Beamten erhobenen Vorwürfe als
unzutreffend erweisen. Sie wird gegebenenfalls die Beamten
unterstützen, wenn diese gerichtlich gegen die Vorwürfe
vorgehen und erforderlichenfalls weitere Maßnahmen zu ihrem
Schutz ergreifen.
6. Ist die Bundesregierung bereit, den Deutschen Bundestag
umfassend und unverzüglich über das Ergebnis ihrer Prüfungen zu
unterrichten?
Ja.]