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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Korpsdepot der Bundeswehr bei Schnaittach (G-SIG: 10002976)

Errichtung eines Versorgungsdepots für Bekleidungs- und Verpflegungsvorräte im Wald- und Erholungsgebiet bei Schnaittach, Flächenbedarf, Belastungen der Bevölkerung

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

04.10.1985

Antwortdauer

16 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 10/384918.09.85

Korpsdepot der Bundeswehr bei Schnaittach

des Abgeordneten Bueb und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die regionale Presse berichtete am 15. August 1985, daß die Bundeswehr plant, im Wald bei Schnaittach — Untersdorf/ Germersberg ein Korpsdepot zu errichten. Nach Auskunft des Bundesvermögensamtes in Nürnberg sollen dort keine Waffen und Munition, sondern nur Kleidung und Verpflegungsvorräte gelagert werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Bundeswehr ein solches Korpsdepot im Wald bei Schnaittach plant?

2

Welche alternativen Standorte sind von der Bundesregierung bzw. Bundeswehr in Erwägung gezogen worden?

3

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß es sich nur um ein Depot für Bekleidungs- und Verpflegungsvorräte handelt?

4

Welchen Grund sieht die Bundesregierung, neue Versorgungsdepots für die Bundeswehr anzulegen? Haben sich Verpflegung und Bekleidungsaufwand bei gleichbleibender Truppenstärke so erhöht, daß zusätzliche Depots notwendig werden?

5

Warum muß nach Ansicht der Bundesregierung in einem Wald- und Erholungsgebiet ein Depot für Bekleidung und Verpflegung errichtet werden? Ist nicht ein verkehrsangebundener Standort sinnvoller?

6

Kann die Bundesregierung ausschließen, daß in dem Depot bei Schnaittach auch Treibstoff, Waffen und Munition gelagert werden?

7

Wie groß schätzt die Bundesregierung den Flächenbedarf für das Depot, für Zufahrtswege und Umfeld? Wieviel Wald muß geopfert werden, und welche Fläche ist als Erholungsgebiet unbrauchbar?

8

Ist der Bundesregierung bekannt und bewußt, daß durch das Depot das ganze Waldgebiet zerstückelt und damit als Erholungsgebiet für den Ballungsraum Nürnberg/Lauf ausfällt, und hält die Regierung dies für verantwortbar?

9

Welche zusätzlichen Belastungen hat die Bevölkerung zu erwarten, z. B. durch Luft- und Straßenverkehr, Überwachung usw.?

10

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, entsprechend dem Wunsche der Bevölkerung und im Sinne des Umwelt- und Naturschutzes, von diesem Projekt Abstand zu nehmen?

Bonn, den 18. September 1985

Bueb Hönes, Schmidt (Hamburg-Neustadt) und Fraktion

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