Kulturelle Zusammenarbeit Bundesrepublik Deutschland/DDR
der Abgeordneten Büchler (Hof), Dr. Haack, Haehser, Heimann, Hiller (Lübeck), Löffler, Rappe (Hildesheim), Schlaga, Stiegler, Frau Terborg, Bahr, Dr. Diederich (Berlin), Hauck, Huonker, Müller (Schweinfurt), Nehm, Dr. Schmude, Sielaff, Steiner, Wischnewski, Wolfram (Recklinghausen), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Der Presse, z. B. dem Bonner Generalanzeiger vom 7. September 1985, ist zu entnehmen, daß die Bundesregierung in absehbarer Zeit einen Abschluß der Verhandlungen über ein Kulturabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erwartet. Zugleich ist in der Öffentlichkeit die Auffassung verbreitet, der Kulturaustausch mit der DDR habe bislang auch ohne ein solches Abkommen einen bemerkenswerten Umfang gehabt.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:
Fragen16
Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung des Kulturaustausches zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, wie er durch private Veranstalter, kommunale Einrichtungen und andere Institutionen betrieben wird?
Welchen Umfang hat der so bezeichnete Kulturaustausch heute im Vergleich zu dem Zeitraum vor Abschluß des Grundlagenvertrages?
Wie viele Veranstaltungen, Konzerte, Ausstellungen, Lesungen, Filmvorführungen, bundesdeutscher und Berliner Künstler hat es seit Abschluß des Grundlagenvertrages in der DDR gegeben?
Wie verteilen sich diese Veranstaltungen auf die Jahre seit 1972?
In welchem Umfang wird insbesondere von den Fernsehanstalten in der Bundesrepublik Deutschland über kulturelle Ereignisse in der DDR berichtet?
In welchem Umfang werden Filme (Spielfilme, Dokumentarfilme) aus der DDR von bundesdeutschen Fernsehanstalten gesendet?
In welchem Umfang werden bundesdeutsche Film- und Fernsehproduktionen vom Fernsehen der DDR gesendet?
In welchem Umfang haben Veranstaltungen von DDR-Künstlern in der Bundesrepublik Deutschland stattgefunden, und wie verteilen sich die Veranstaltungen auf die einzelnen Jahre seit Abschluß des Grundlagenvertrages?
In wie vielen Fällen besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die Absicht, Archivmaterialien auszutauschen, und sind solche Projekte in der Vergangenheit bereits realisiert worden?
Welchen Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Ausmaß der Zusammenarbeit von Bibliotheken in beiden deutschen Staaten, und welche Probleme und Erfahrungen der Bibliotheken im Zusammenhang mit ihren fachlichen Kontakten zu Stellen der DDR sind der Bundesregierung bekannt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die weitverzweigten Kontakte von wissenschaftlichen Instituten und einzelnen Wissenschaftlern zu entsprechenden Instituten und Fachkollegen in der DDR, und welche Verbesserungen soll nach Auffassung der Bundesregierung ein Kulturabkommen in dieser Hinsicht gewährleisten?
Wie beurteilt die Bundesregierung — auch quantitativ — die Zusammenarbeit mit der DDR in Fragen des Denkmalschutzes?
Welche Schwierigkeiten bestehen nach den Erfahrungen der Bundesregierung bei der Organisation des Kulturaustausches, und welche Schwierigkeiten sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung durch ein Kulturabkommen mit der DDR ausgeräumt werden?
In welchem Ausmaß erwartet die Bundesregierung eine Ausweitung des kulturellen Austausches nach erfolgreichem Abschluß eines Kulturabkommens?
Wird die DDR die volle Einbeziehung Berlins (West) einschließlich der Stiftung Preußischer Kulturbesitz vertraglich verbindlich zusagen?
Auf welche Weise wirkt die Bundesregierung daraufhin, daß auch die faktische Einbeziehung Berlins (West) in den Kulturaustausch gewährleistet wird?