Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
10. Wahlperiode
Drucksache 10/5535
22.05.86
Sachgebiet 22
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daweke, Graf von Waldburg-Zeil, Nelle,
Rossmanith, Schemken, Frau Männle, Frau Pack, Frau Dr. Wisniewski, Dr.
Hornhues, Jung (Lörrach), Milz, Niegel, Ruf und der Fraktion der CDU/CSU sowie der
Abgeordneten Neuhausen, Dr.-Ing. Laermann, Kohn, Schäfer (Mainz), Baum, Frau
Dr. Hamm-Brücher, Frau Seiler-Albring und der Fraktion der FDP
— Drucksache 10/5215 —
Förderung von Kunst und Kultur im Bildungswesen
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft — Kab/Parl/II B
2 — 0103 — 3 — 72/86 — hat mit Schreiben vom 22. Mai 1986 die
Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Bundesminister für
Jugend, Familie und Gesundheit namens der Bundesregierung
wie folgt beantwortet:
1. Inwieweit sind die im Ergänzungsplan ,Musisch-kulturelle Bildung"
der Bund-Länder-Kommission 1977 vorgesehenen Maßnahmen im
Bildungswesen umgesetzt worden, und wie beurteilt die
Bundesregierung diese Entwicklung in den vergangenen Jahren?
Die Bundesregierung hat die Länder gebeten, ihr die
notwendigen Informationen über die Umsetzung der im Ergänzungsplan
„Musisch-kulturelle Bildung" der Bund-Länder-Kommission für
Bildungsplanung vom 14. März 1977 enthaltenen
Handlungsempfehlungen mitzuteilen. Sobald die Informationen der Länder
vorliegen, wird die Bundesregierung eine Beurteilung der
Entwicklung der vergangenen Jahre nachreichen. Der Bundesregierung
ist bekannt, daß die zentralen Verbände im musisch-kulturellen
Bereich den Ergänzungsplan als wesentliche Leitlinie für ihre
Arbeit genutzt und zum Teil eigene Teilpläne aufgestellt haben.
2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die musisch-
kulturelie Bildung in Schule und Hochschule mehr Gewicht erhalten
sollte, und welche Ansatzmöglichkeiten sieht die Bundesregierung
hierfür?
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung.
Soweit die Schulen berührt sind, haben die Kultusminister und
-senatoren der Länder im November letzten Jahres die
Empfehlung zu „Kultur und Schule" beschlossen. Sie sind darin
übereingekommen, „die vielfältigen vorhandenen Aktivitäten im Bereich
der musisch-künstlerischen Bildung weiterzuentwickeln und zu
fördern" .
Hierzu dienen nach Auffassung der Kultusminister „vornehmlich
folgende Maßnahmen:
--- Nach den Stundentafeln vorgesehener Unterricht in den
musisch-künstlerischen Fächern sollte gewährleistet sein.
— Arbeitsgemeinschaften für Chor, Orchester,
Instrumentalmusik, Film, Foto, Theater, Puppenspiel, bildende Kunst, Literatur
u. a. sollen auch in den Schulen eingerichtet werden, in denen
sie bisher nicht bestehen.
— Musisch-künstlerische Wettbewerbe und
Begegnungsveranstaltungen sollen auch im Zusammenwirken mit den Schulen
durchgeführt werden.
— Die Leistungen der Schulen auf kulturellem Gebiet sollen
deutlich herausgestellt und ihre Aktivitäten ggf. mit denen anderer
Träger kultureller Arbeit verbunden werden. Die Schule hat
auch Kulturfunktionen in der außerschulischen Öffentlichkeit.
— Eine Empfehlung zur Intensivierung der Zusammenarbeit
zwischen Schulen und anderen Kultureinrichtungen soll zwischen
den Kultusministern und den kommunalen Spitzenverbänden
erarbeitet werden.
— Die pädagogischen Dienste der Kulturinstitute sollen
verbessert und ausgebaut werden. Den Kultureinrichtungen soll
empfohlen werden, in verstärktem Umfang Angebote zu machen,
die Schüler und Schulklassen besonders ansprechen.
— Die Schulen sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Künstler
und Vertreter der Kulturinstitute in ihre Arbeit einbeziehen.
— Die Schule soll Schülern helfen, auch außerhalb des Unterrichts
Formen des künstlerischen Gestalten kennenzulernen und
auszuüben" .
Die Bundesregierung begrüßt die Empfehlung der
Kultusministerkonferenz zu „Kultur und Schule" . Sie stimmt den do rt
vorgeschlagenen Maßnahmen zu und ist bereit, im Rahmen der ihr zur
Verfügung stehenden Mittel bei der Umsetzung der
Empfehlungen in die Schulpraxis zu helfen.
Zur Förderung studentischer Kulturarbeit sind vielfältige
Ansatzmöglichkeiten zwei von der Bundesregierung vergebenen
Studien zu entnehmen. Die Ergebnisse der Untersuchung des
Deutschen Studentenwerks sind bereits veröffentlicht, die des
Zentrums für Kulturforschung werden in den kommenden Wochen
der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
3. Welche konkreten Beiträge kann die Bundesregierung angesichts
der bestehenden Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern
zur Stärkung der musisch-kulturellen Bildung in Schulen,
Hochschulen und im Bereich der beruflichen Bildung selbst leisten?
Die Verantwortung für die inhaltliche und organisatorische
Ausgestaltung des Schulwesens tragen in der Bundesrepublik
Deutschland die Länder. Im Rahmen des Zusammenwirkens von
Bund und Ländern bei der gemeinsamen Bildungsplanung nach
Artikel 91 b GG ergeben sich jedoch auch für die
Bundesregierung Ansatzpunkte zur Förderung bestimmter zukünftiger
Entwicklungen durch die Finanzierung von Modellversuchen,
Forschungen sowie zentralen Tagungen und Symposien zu Fragen
der Erprobung und Entwicklung wegweisender Modelle
musischkultureller Bildung in und außerhalb der Schule, von
Studienreformmodellen insbesondere der Künstler- und
Kunsterzieherausbildung, des weiterbildenden Studiums und des Fernstudiums,
ferner in der beruflichen Bildung.
Durch die Stiftung von Wettbewerben und Preisen können
künstlerische Kreativität und der Leistungswille wirksam gefördert und
unterstützt werden.
Im Bereich der außerschulischen kulturellen Jugendbildung
leistet die Bundesregierung mit der Förderung der zentralen
kulturellen Fachverbände und der großen Jugend- und
Kulturakademien sowie mit der Projektförderung im Rahmen des
Bundesjugendplans wesentliche Beiträge zur Entwicklung der
musischkulturellen Bildung.
4. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 1984 in
die Wege geleitet, und was ist für die kommenden Jahre geplant, um
das künstlerische Engagement von Kindern und Jugendlichen zu
stärken? Welche finanziellen Beiträge hat die Bundesregierung
hierfür vorgesehen?
Modellversuche
Die Bundesregierung hat sei 1984 verschiedene Modellversuche
angeregt und gefördert, die die systema tische auf Dauer
gerichtete Zusammenarbeit von Schulen mit kulturellen Einrichtungen
und Künstlern zum Ziel haben. Im Rahmen dieser
Modellvorhaben wurden vielfältige Ansätze entwickelt, um die allseitige
Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu fördern und ihnen vor
allem Möglichkeiten zur Entfaltung ihrer Kreativität zu geben. In
diesem Zusammenhang ist insbesondere das bundesweite
„Förderprogramm Bildung und Kultur" zu nennen, dem drei
Schwerpunktvorhaben angehören:
Mit dem auf drei Jahre angelegten bundesweiten Programm des
Instituts für Bildung und Kultur in Remscheid (Finanzvolumen: 6
Mio. DM, davon Bundesanteil 3 Mio. DM) fördert die
Bundesregierung ein Vorhaben, das die Entwicklung von künstlerischen
Angeboten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zum Ziel hat.
Ober neu zu entwickelnde Methoden und Formen kultureller
Bildung sollen die angesprochenen Personengruppen für eine
aktivere Teilnahme gewonnen werden. Darüber hinaus soll das
Programm auch einen arbeitsmarktpolitischen Akzent setzen.
Künstler sollen sich im Bereich von „Bildung und Kultur" neue
Arbeitsfelder erschließen können.
Die Bundesakademie für musikalische Jugendbildung in
Trossingen erarbeitet und erprobt neue Bildungsprogramme im Rahmen
eines dreijährigen Modellversuchs (Bundesmittel 1,5 Mio. DM)
mit dem Ziel, Dirigenten und Ausbilder der Musikvereine zu
schulen und Lehrmaterial für die musikalische Ausbildung der
Jugendlichen selber zu modernisieren.
Das Internationale Jugendkulturzentrum Bayreuth führt zur Zeit
einen Modellversuch zur Verbesserung der kulturellen Situa tion
der Jugend auf dem Land durch (Bundesmittel 1 Mio. DM).
Darüber hinaus hat die Bundesregierung zur Erschließung neuer
Arbeitsfelder für Künstler seit 1984 mehrere Modellversuche,
Tagungen und Symposien gefördert. Zur Situation der
studentischen Kulturarbeit wurden zwei Forschungsvorhaben begonnen
und abgeschlossen. Drei Modellversuche in den Ländern
Nordrhein-Westfalen (Bochum) und Baden-Württemberg (Tübingen/
Reutlingen und Karlsruhe/Pforzheim) sollen einen Beitrag zur
Verbesserung der kulturellen Praxis an den Hochschulen leisten.
Der aktiv-kreative Umgang von Kindern und Jugendlichen mit
audiovisuellen Medien wird von der Bundesregierung seit 1983
ebenfalls verstärkt gefördert. Drei Modellversuche laufen bereits.
Neue Wettbewerbe
Neben dem jährlich stattfindenden bundesweiten Wettbewerb
„Schüler machen Theater – Theatertreffen der Jugend" in Berlin
(seit 1980) hat die Bundesregierung seit 1984 drei weitere
Bundeswettbewerbe ins Leben gerufen:
— „Schüler machen Lieder – Treffen junger Liedermacher" in
Berlin,
— „Schüler schreiben - Treffen junger Autoren" in Berlin,
— „Schüler komponieren –Treffen junger Komponisten" in
Weikersheim.
Ebenfalls wird das bundesweite „Schüler Film-Fes tival s’' in
Hannover von der Bundesregierung unterstützt. Im Rahmen des seit
1983 bestehenden bundesweiten Wettbewerbs „Kunststudenten
stellen aus" vergibt die Bundesregierung sechs Arbeitsstipendien
von jeweils 8 000 DM an Kunststudenten der deutschen
Akademien.
Europäisches Jahr der Musik
Aus den Veranstaltungen der Bundesregierung zum
Europäischen Jahr der Musik 1985 sind besonders die „Musiktage
Europäischer Studenten" in Bonn hervorzuheben, die über tausend
Studierende aus ganz Europa nach Bonn führten. 1988 soll dieses
internationale Treffen wiederholt werden. Ferner hat die
Bundesregierung 1985 das „Europäische Musikfest der Jugend" in
München und „Europa Cantat" in Straßburg gefördert. Beide Projekte
sind zugleich beispielhaft für die Förderung aus dem Programm
„Internationale Jugendarbeit" im Bundesjugendplan.
Berufliche Bildung
Zur Verstärkung des kreativen Lernens in Berufsschulklassen
wird gegenwärtig ein Modellversuch durchgeführt. Im Bereich
der Berufsausbildung hat die Bundesregierung in mehreren
Handwerks- und Industriebetrieben ein kürzlich ausgelaufenes
Modellversuchsprogramm zur Einbeziehung künstlerischer
Übungen in das berufspraktische Lernen gefördert. Die
Auswertung der Modellversuchsergebnisse ist noch nicht abgeschlossen.
Für die entsprechende Fortbildung des Ausbildungspersonals im
Bereich der Gestaltung läuft ein umfangreiches Vorhaben im
Handwerk.
Kulturelle Jugendbildung
Zur Stärkung des künstlerischen Engagements von Kindern und
Jugendlichen im Bereich der außerschulischen kulturellen
Jugendbildung fördert die Bundesregierung in zunehmendem
Maße die Arbeit zahlreicher zentraler kultureller Fachverbände
sowie der großen Jugend- und Kultur-Akademien in Remscheid
und Trossingen. Einen besonderen Förderungsschwerpunkt
bildet die Internationale Jugendbibliothek in München. Trotz der
schwierigen Finanzsituation konnten die Mittel des
Bundesjugendplanes für die kulturelle Jugendbildung von 6,352 Mio. DM
in 1984 auf 6,648 Mio. DM in 1985 erhöht werden. Für 1986 und
die kommenden Jahre sind ebenfa lls Mittelerhöhungen
vorgesehen.
Darüber hinaus erhielten zahlreiche Träger der kulturellen
Jugendbildung Zuwendungen aus dem Bundesjugendplan-
Programm „Internationale Jugendarbeit" . Ziel dieser Förderung ist
es, durch internationale Begegnungen und interkulturelles
Lernen das künstlerische Engagement von Kindern und
Jugendlichen in besonderer Weise zu stärken.
1985 vergab die Bundesregierung erstmalig einen Deutschen
Jugend-Videopreis, durch den auf gute Kinder- und
Jugendfilmproduktionen hingewiesen wird. Der Preis soll in Zukunft jährlich
ausgeschrieben werden.
Weitere Planung
Zur weiteren Verbesserung der Situa tion der musisch-kulturellen
Bildung plant die Bundesregierung insbesondere die Fortführung
des Förderprogramms „Bildung und Kultur", weitere
Bundeswettbewerbe für Schüler, beispielsweise in der bildenden Kunst und
im Videobereich, sowie für Auszubildende ein Treffen „Kultur
und Sport". Ferner beabsichtigt sie, einen Modellversuch der
Bundeshauptstadt Bonn „Lernen durch Kultur" zu fördern.
Für besonders wichtig hält die Bundesregierung die Begegnung
und gemeinsame künstlerisch-kreative Arbeit von alten und
jungen Menschen, die sie künftig im Rahmen ihrer Möglichkeiten
verstärkt fördern will .
In Modellversuchen soll erprobt werden, welche Formen
musischkultureller Betätigung sich am besten dafür eignen, Kinder,
Jugendliche und ältere Mitbürger zusammenzubringen.
Für die Förderung von Modellversuchen, We ttbewerben,
Forschungsvorhaben und sonstigen Projekten im musisch-kulturellen
Bereich wird die Bundesregierung 1987 und in den folgenden
Jahren jährlich rund 5,5 Mio. DM aufwenden. In diesen Mitteln
sind die Kosten für geplante internationale Projekte wie „Zweite
Musiktage Europäischer Studenten" 1988 und „Europäisches
Jugend-Theatertreffen" 1989 in Bonn nicht enthalten.
Im Bereich der kulturellen Jugendbildung wird die
Bundesregierung insbesondere die bewäh rten Wettbewerbe „Jugend
musiziert", „Deutscher Jugendliteraturpreis" und „Deutscher
Jugendfotopreis " weiterführen.
5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Bildung und Kultur
wieder mehr als Einheit gesehen werden müssen und daß deshalb
auch die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Künstlern und
Kultureinrichtungen verstärkt werden sollte? Welche Initiativen hat die
Bundesregierung hierzu ins Auge gefaßt?
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Dabei läßt sie sich
von folgenden Überlegungen leiten:
Künstlerische und kulturelle Betätigung kann beim einzelnen
Kreativität und Ini tiative freisetzen, Isolation aufbrechen, neue
Einblicke und Perspektiven öffnen und die Suche nach dem
eigenen Standpunkt erleichtern. Zentrales kulturpolitisches Ziel
der Bundesregierung ist es daher, möglichst vielen Menschen die
aktive Teilnahme an Kunst und Kultur zu ermöglichen und
bestehende Barrieren abzubauen. Erziehung und Bildung erleichtern,
fördern oder ermöglichen erste kulturelle Teilhabe. Sie sind
wesentliche Voraussetzung für die persönliche Entfaltung des
einzelnen. Im Elternhaus, im Kindergarten, in Schule und
Hochschule werden die Weichen für ein kulturelles Engagement des
Kindes und des Jugendlichen gestellt. Bildung und Kultur
bedingen sich also gegenseitig. Sie sind als notwendige Einheit zu
sehen.
In den vergangenen Jahrzehnten ist nach Auffassung der
Bundesregierung die kulturelle Dimension in der Bildungspolitik nicht
immer ausreichend zum Tragen gekommen. Der ständig
wachsende Lehrstoff und die Einrichtung neuer Lehrfächer hat in der
Schule dazu geführt, daß die Freiräume für Kreativität und
Spontaneität im künstlerischen Bereich zurückgedrängt wurden.
Zudem ist der Musik- und Kunstunterricht im schulischen Bereich
quantitativ und qualitativ sehr unterschiedlich und oft auch von
Stundenausfällen und einem Mangel an ausgebildeten Lehrern
geprägt. Eltern und Schüler suchen daher die eigentlichen
Freiräume für das Kreative und Spontane zunehmend mehr in den
außerschulischen Einrichtungen der Jugendbildung, der
Weiterbildung, der Kulturpflege (Theater, Museen, Orchester usw.)
sowie in Film, Funk und Fernsehen oder in p rivaten Gruppen,
Vereinen und Verbänden.
Es kommt daher entscheidend darauf an, die kulturelle Dimension
in Bildung und Wissenschaft neu zu stärken.
Die Bundesregierung bekräftigt, daß sie im Rahmen ihrer
Möglichkeiten alle Maßnahmen der Länder unterstützten wird, die
diesem Ziel dienen, und insbesondere geeignet sind,
— Schulen und Hochschulen zu kulturellen
Kristallisationspunkten ihrer jeweiligen Region auszubauen,
— die musisch-kulturelle Bildung als Teil der Allgemeinbildung
zu stützen und zu stärken und ihre besondere Bedeutung
hervorzuheben,
— in der Schule allen Kindern und Jugendlichen den Zugang zu
musisch-kulturellen Angeboten und die Vermittlung
kultureller Techniken zu erleichtern,
— das künstlerische Engagement der Jugendlichen im
unmittelbaren Umfeld der Schule durch Projekt- und Arbeitsgruppen,
kulturelle Treffen, künstlerische Wettbewerbe und aktive
Teilnahme an kulturellen Fes tivals zu stärken,
— in den Einrichtungen der Kulturpflege wie Theater, Oper,
Museum usw. eine weitere Öffnung für alle Schichten der
Bevölkerung herbeizuführen,
— die Kreativität in den Einrichtungen der beruflichen Bildung zu
fördern,
— den künstlerischen Nachwuchs, insbesondere an der
Nahtstelle zwischen Hochschulausbildung und Übergang in die
freie künstlerische Praxis noch stärker zu fördern,
— den Einsatz von Künstlern in Bildungs- und
Kultureinrichtungen sowie in Betrieben und sozialen Einrichtungen zu
ermöglichen.]