Rechtsangleichung im Bereich EG-Binnenmarkt
der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Ergebnisse der Konferenz der Vertreter der Regierungen der EG-Mitgliedstaaten vom Dezember 1985 in Luxemburg, die demnächst den nationalen Parlamenten als Einheitliche Europäische Akte zur Ratifizierung zugeleitet werden sollen, enthalten im Bereich Binnenmarkt Vorschläge zur Angleichung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz (insbesondere Lebensmittelrecht).
Die EG-Kommission geht davon aus, daß die Angleichung der Rechtsvorschriften auf einem hohen Schutzniveau erfolgt. Sie soll nicht zu willkürlicher Diskriminierung und zu einer verschleierten Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten führen.
Hierzu hat der Bundesrat in seiner Entschließung vom 21. Februar 1986 dahin gehend Bedenken geäußert, daß die geltenden hohen deutschen Qualitäts- und Sicherheitsstandards in den vorgenannten Bereichen auf ein insgesamt niedrigeres europäisches Niveau herabgedrückt werden könnten.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen6
Teilt die Bundesregierung die vom Bundesrat geäußerten Bedenken, daß im Zuge der Angleichung von Rechtsvorschriften im Bereich Binnenmarkt, wie in der Einheitlichen Europäischen Akte vorgesehen, die geltenden hohen deutschen Qualitäts- und Sicherheitsstandards in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz (insbesondere Lebensmittelrecht) auf ein insgesamt niedrigeres europäisches Niveau herabgedrückt werden könnten?
Welche deutschen Qualitäts- und Sicherheitsstandards auf den Gebieten Gesundheit, Sicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz (insbesondere Lebensmittelrecht) sind nach Meinung der Bundesregierung von der Rechtsangleichung betroffen?
Kann die Bundesregierung im einzelnen darlegen, ob und inwieweit sich die deutschen Qualitäts- und Sicherheitsstandards auf den Gebieten Gesundheit, Sicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz tatsächlich von den Standards der anderen EG-Mitgliedsländer unterscheiden, und wie sind diese zu qualifizieren?
Wie garantiert die Bundesregierung, daß durch die vorgesehenen Regelungen eine Verschlechterung im deutschen Lebensmittelrecht ausgeschlossen wird?
Wie und durch welche geeigneten Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, daß keine Absenkung der deutschen Qualitäts- und Sicherheitsstandards insgesamt erfolgt?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob im Zuge der Angleichung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz (insbesondere im Lebensmittelrecht) auch Verbesserungen und eine Anhebung des Niveaus der deutschen Standards zu erwarten sind?