BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Situation der Anfallskranken (G-SIG: 10004632)

Integration der Epileptiker in beruflicher und sozialer Hinsicht, Förderung nach dem Schwerbehindertengesetz, flächendeckendes Angebot von Anfallsambulanzen, Berücksichtigung der Epileptologie in der Weiterbildung der Ärzte, Öffentlichkeitsarbeit, Epilepsieforschung, Rolle der Neurochirogie und Psychologie

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit

Datum

11.11.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/609401. 10.86

Situation der Anfallskranken

der Abgeordneten Egert, Jaunich, Frau Fuchs (Köln), Delorme, Dreßler, Fiebig, Gilges, Glombig, Hauck, Heyenn, Frau Dr. Lepsius, Müller (Düsseldorf), Sielaff, Frau Schmidt (Nürnberg), Vogelsang, Witek und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Mehrere hunderttausend Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik Deutschland leiden an Epilepsie oder epileptiformen Zuständen. Sowohl nach Häufigkeit und Auswirkung ist Epilepsie ein bedeutendes sozialmedizinisches Problem. Die Kranken haben mit erheblichen sozialen Auswirkungen zu kämpfen und sind in ihren Bildungs- und Berufschancen sowie in ihren sozialen Kontakten vielfach ernsthaft beeinträchtigt.

Voraussetzungen einer wirksamen Hilfe für die Betroffenen sind nach Ansicht der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)

  • gründlichere Kenntnisse der Krankheit und der Situation der Kranken bei medizinischen und nichtmedizinischen Heil- und Sozialberufen
  • die Vorbehaltung qualifizierter Institutionen zur Spezialbetreuung
  • eine multidisziplinäre Regelversorgung der Patienten
  • eine auf Ursachen und Behandlung konzentrierte Forschung
  • und vor allem eine veränderte Einstellung der Gesellschaft zur Epilepsie und zu den Epilepsiekranken.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie groß die Zahl der Epilepsiekranken in der Bundesrepublik Deutschland ist, insbesondere

a) wie hoch die Neuerkrankungsrate (Inzidenz) ist

b) wie sich die Zahl der Kranken auf Altersgruppen Kinder, Jugendliche und Erwachsene verteilt (Prävalenz)

c) wie sich die Zahl der Kranken auf — genuine Epilepsien, — symptomatische Epilepsien verteilt

d) wie viele Epilepsiekranke — in eigenen Haushalten (allein oder mit Familie), — in Heimen, — in psychiatrischen Einrichtungen wohnen

e) wie viele Kranke in — Kindergärten, — Schulen/Sonderschulen, — Berufsbildungswerken betreut werden?

2

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie hoch die Zahl der unbehandelten oder unzureichend behandelten Epilepsiekranken in der Bundesrepublik Deutschland ist? Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, diese Kranken einer wirksamen medizinischen Behandlung sowie psychologischen und sozialen Beratung zuzuführen?

3

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Integration der Anfallskranken in beruflicher und sozialer Hinsicht besser als bisher zu fördern? Sieht die Bundesregierung insbesondere die Notwendigkeit, Anfallskranke nach den Bestimmungen des Schwerbehindertengesetzes besser als bisher zu fördern?

4

Kann die Bundesregierung angeben, wie hoch die Zahl — der arbeitslosen, — der berufs- bzw. erwerbsunfähigen Epilepsiekranken ist?

5

Ist die Bundesregierung weiterhin bereit, der Empfehlung der Psychiatrie-Enquete-Kommission zu folgen, nach der in der Bundesrepublik Deutschland ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes System von Anfallsambulanzen zu errichten ist? Ist sie insbesondere bereit mitzuwirken, daß die bereits eingerichteten Ambulanzen besser in die Versorgung integriert sowie sachlich und personell besser ausgestattet werden? Ist sie auch bereit, die Zahl der Anfallsambulanzen weiter zu erhöhen, bis ein flächendeckendes Angebot sichergestellt ist?

6

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine stärkere Berücksichtigung der Epileptologie in der Weiterbildung der Ärzte für Neurologie, für Psychiatrie, für Neurochirurgie, aber auch für Allgemeinmedizin erforderlich ist und dabei auch die Lösung der sozialen Folgeprobleme der Krankheit besser erläutert werden muß? Was hat die Bundesregierung unter Berücksichtigung der verfassungsmäßig gegebenen Zuständigkeiten bisher unternommen, um gemeinsam mit den Bundesländern und den Landesärztekammern diesem Ziel bundeseinheitlich näherzukommen?

7

Hält die Bundesregierung Maßnahmen für erforderlich, die Öffentlichkeit besser über die Art der Krankheit Epilepsie aufzuklären, um so einen wichtigen Beitrag zum Abbau sozialer und beruflicher Diskriminierung zu leisten, und wenn ja, welche Maßnahmen werden dies sein?

8

Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, ob und in welchem Umfang die Epilepsieforschung bisher aus Bundesmitteln gefördert worden ist? Kann sie dabei insbesondere mitteilen, welche Einzelprojekte und Institutionen gefördert wurden?

9

Hält die Bundesregierung die weitere Erforschung der Zusammenhänge der Krankheit Epilepsie für notwendig, und wenn ja, ist sie bereit, die Epilepsieforschung auch zukünftig mit öffentlichen Mitteln zu fördern?

10

Wie bewertet die Bundesregierung neuere nicht medikamentöse Therapieansätze (Neurochirurgie, Psychologie) in der Epileptologie? Hat sie geprüft oder wird sie prüfen, ob eine Förderung dieser therapeutischen Methoden im Rahmen des Programms „F + E im Dienste der Gesundheit" möglich ist?

Bonn, den 1. Oktober 1986

Egert Jaunich Frau Fuchs (Köln) Delorme Dreßler Fiebig Gilges Glombig Hauck Heyenn Frau Dr. Lepsius Müller (Düsseldorf) Sielaff Frau Schmidt (Nürnberg) Vogelsang Witek Dr. Vogel und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen