BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Sondertarife der Krankenkassen für freiwillig versicherte Beamte (G-SIG: 10004958)

Sozialpolitische Bedeutung der freiwilligen Mitgliedschaft von Beamten in der GKV, Spezialtarif oder Sonderkonditionen der GKV, Gewährung eines Zuschusses zum Krankenversicherungsbeitrag

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

15.01.1987

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/672009.12.86

Sondertarife der Krankenkassen für freiwillig versicherte Beamte

der Abgeordneten Lutz, Frau Fuchs (Köln), Buschfort, Dreßler, Egert, Glombig, Heyenn, Ibrügger, Kirschner, Dr. Nöbel, Peter (Kassel), Reimann, Schreiner, Frau Steinhauer, Urbaniak, Wartenberg (Berlin), Weinhofer, von der Wiesche, Vosen, Bernrath, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Weit über 300 000 Beamte sind freiwillig Mitglied bei einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Bei dieser Form der Absicherung gegen das Risiko der Krankheit haben die versicherten Beamten in der Regel höhere Beitragsleistungen zu erbringen als bei Inanspruchnahme der Beihilfe und zusätzlicher Restkostenversicherung bei einem Krankenversicherungsunternehmen, weil die Zahlung eines Zuschusses des Dienstherrn zum Krankenkassenbeitrag — analog der Regelung in § 405 RVO für freiwillig versicherte Angestellte — grundsätzlich nicht erfolgt. Der in der GKV freiwillig versicherte Beamte hat also den vollen Beitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) aufzubringen. Seit längerem gibt es Bemühungen, dies zu korrigieren. Freiwillig in der GKV versicherten Beamten und ihnen gleichgestellten Personen soll ein Wahlrecht zwischen der Zahlung eines Zuschusses des Dienstherrn zu den Krankenkassenbeiträgen einerseits und der Inanspruchnahme von Beihilfeleistungen andererseits eingeräumt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Beurteilt die Bundesregierung die freiwillige Mitgliedschaft von Beamten in der GKV unter besonderer Würdigung des Gesichtspunktes der Solidarität positiv? Hält sie die Mitgliedschaft dieses Personenkreises für sozialpolitisch wünschenswert?

2

Welche Bedeutung hat die Mitgliedschaft von weit über 300 000 Beamten in der GKV für den Solidarausgleich des Systems? Wie würde sich die Beitragsbelastung der übrigen Mitglieder (schätzungsweise) verändern, wenn eine nennenswerte Zahl von Beamten die GKV verließen?

3

Treffen Mitteilungen des Verbandes der privaten Krankenversicherungen zu, nach denen die Krankenversicherungsunternehmen in der letzten Zeit Spezialtarife entwickelt haben, die vor allem hinsichtlich der Aufnahmebedingungen für bisher in der GKV versicherte Beamte Sonderkonditionen vorsehen? Was sehen diese Spezialtarife/Sonderkonditionen vom Grundsatz her — ohne Berücksichtigung möglicher Einzelregelungen der einzelnen Unternehmen — für die Betroffenen vor?

4

Hat der Bundesminister des Innern bei der Ausarbeitung dieser Tarife in direkter oder indirekter Weise mitgewirkt, Hilfestellung geleistet oder sonst versucht, Einfluß zu nehmen?

5

Hat der Bundesminister der Finanzen versucht, auf das ihm als Tarifgenehmigungsbehörde unterstellte Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen in dieser Frage direkt oder indirekt Einfluß zu nehmen?

6

Kann die Bundesregierung mitteilen, ob das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen vor Genehmigung der Tarife geprüft hat, in welcher Weise die bisher bei einem Krankenversicherungsunternehmen versicherten Personen durch die neuen Tarife beitragsmäßig zusätzlich belastet werden? Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist diese Prüfung gelangt?

7

In welcher Weise ist der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung mit diesem Problem befaßt gewesen? Hatte er die Möglichkeit, die Beurteilungen der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung zu diesem Vorgang vorbringen? Haben sich bei diesem die Interessensphären von GKV und PKV berührenden Vorgang unterschiedliche Auffassungen zwischen BMA einerseits sowie BMI und BMF andererseits ergeben?

8

Ist die Bundesregierung bereit, durch eine Gesetzesänderung den Beamten wahlweise die Möglichkeit der Gewährung eines Zuschusses des Dienstherrn zum Krankenkassenbeitrag bei gleichzeitigem Verzicht auf Inanspruchnahme der Beihilfe einzuräumen?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, nun ihrerseits für freiwillig versicherte Beamte Teilkostentarife anzubieten? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß derartige Tarifdifferenzierungen mit den Prinzipien der GKV (Sachleistung/Solidarität) unvereinbar sind?

10

Kann die Bundesregierung mitteilen, auf welche Bestimmungen des Krankenversicherungsrechtes der RVO die Träger der GKV die rechtliche Zulässigkeit eines solchen Teilkostentarif-Angebotes stützen?

11

Ist die Bundesregierung bereit, — soweit sie oder eine ihrer Aufsicht unterstehende Bundesbehörde entsprechende Tarife der GKV genehmigen muß —, darauf hinzuwirken, daß diese Genehmigung nicht erteilt wird?

12

Ist die Bundesregierung bereit, in Gesprächen mit den Genehmigungsbehörden der Länder sicherzustellen, daß Genehmigungen der Teilkostentarife der GKV auch dann nicht erfolgen, wenn der Genehmigungsvorbehalt bei den Ländern liegt?

Bonn, den 9. Dezember 1986

Lutz Frau Fuchs (Köln) Buschfort Dreßler Egert Glombig Heyenn Ibrügger Kirschner Dr. Nöbel Peter (Kassel) Reimann Schreiner Frau Steinhauer Urbaniak Wartenberg (Berlin) Weinhofer von der Wiesche Vosen Bernrath Dr. Vogel und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen