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Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet

Urteil des VGH Baden-Württemberg zum BAföG (G-SIG: 09001145)

Rechtmäßigkeit der Zahlung von BAföG an eine Schülerin trotz zahlreicher unentschuldigt versäumter Schulstunden, Änderung der entsprechenden Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, Höhe der jährlich an solche Schüler gezahlten Leistungen, die das Klassen- bzw. Ausbildungsziel nicht erreicht haben

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft

Datum

24.02.1982

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 9/135112.02.82

Urteil des VGH Baden-Württemberg zum BAföG

der Abgeordneten Pfeifer, Daweke und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat aufgrund des geltenden Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) einer Schülerin, die in der 12. Klasse sitzengeblieben war, nach dem sie 30 v. H. der Schulstunden zumeist ohne ausreichende Entschuldigung versäumt hatte, für die Wiederholung der Klasse im darauffolgenden Schuljahr erneut die Geldleistungen nach dem BAföG zugesprochen, obwohl sie im Wiederholungsjahr erneut 28 v. H. aller Schulstunden wiederum oft unentschuldigt versäumt hatte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Hält es die Bundesregierung für sachlich gerechtfertigt und politisch vertretbar, wenn eine Schülerin in einem Fall, wie er jetzt vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zu entscheiden war, auch in Zukunft ein Stipendium nach dem BAföG erhalten kann?

2

Falls nein, warum hat die Bundesregierung es bisher abgelehnt, dem Bundestag eine Änderung der Bestimmungen über das Schüler-BAföG vorzuschlagen, obwohl Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Vergangenheit öffentlich mehrfach darauf aufmerksam gemacht haben, daß auch in Fällen, wie dem geschilderten, Ansprüche nach dem BAföG geltend gemacht werden können?

3

Wie hoch sind die Leistungen nach dem BAföG, die jährlich an solche Schüler gezahlt werden, die das Klassenziel oder das Ziel der Ausbildung während eines schulischen Ausbildungsjahres nicht erreicht haben?

Bonn, den 12. Februar 1982

Pfeifer Daweke Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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