Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
9. Wahlperiode
Drucksache 9/1538
30.03.82
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Spranger, Dr. Dregger, Dr. Miltner,
Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Riedl (München), Volmer, Dr. Laufs,
Dr. Waffenschmidt, Krey, Fellner, Dr. von Geldern, Regenspurger, Bohl,
Dr. Wittmann, Dr. Bötsch, Dr. Götz, Clemens, Deres, Dr. Olderog, Buschbom,
Dr. Stark (Nürtingen), Niegel, Milz, Lowack, Dr. Kunz (Weiden) und der
Fraktion der CDU/CSU
— Drucksache 9/1408 —
Terroristische Anschläge und ihre Hintergründe
Der Bundesminister des Innern — P 1 2/IS 3 — 626 014/83 — hat mit
Schreiben vom 29. März 1982 die Kleine Anfrage namens der
Bundesregierung wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung:
1. Die Terrorismusbekämpfung ist eine gemeinsame Aufgabe von
Bund und Ländern.
Die im Anschluß an den sog. „Höcherl-Bericht" getroffenen
Bund-Länder-Absprachen sehen vor, daß die polizeiliche
Ermittlungsführung auch bei terroristischen Anschlägen
grundsätzlich bei der jeweils zuständigen Landespolizeibehörde
liegt. Nur ein Teil der Verfahren wird daher federführend vom
Bundeskriminalamt bearbeitet.
Die terroristischen Gewalttaten haben den Bestand der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik
Deutschland zwar nicht beeinträchtigt; sie gefährden jedoch
die innere Sicherheit.
Bund und Länder werden weiterhin alle Anstrengungen
unternehmen, um den Terrorismus wirksam zu bekämpfen.
2. Die Einordnung eines Anschlags als Vorfall mit terroristischem
Hintergrund ist häufig nicht zweifelsfrei. Sie erfolgt jeweils
nach den Gesamtumständen. Als terroristisch wird im
folgenden eine Gewalttat dann eingeordnet, wenn aus den Gesam-
Drucksache 9/1538 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode
tumständen erkennbar ist, daß durch den Anschlag politische
Ziele mit terroristischen Mitteln erreicht oder propagiert
werden sollen.
3. Die Strafverfolgung der in der Kleinen Anfrage erwähnten und
nicht näher definierten „terroristischen Anschläge ' ' kann
sowohl Aufgabe der Strafverfolgungsorgane der Länder als
auch des Generalbundesanwalts sein.
Soweit die Zuständigkeit der Länder gegeben ist, würde die
Beantwortung eine Umfrage bei den Justizministern und -
senatoren der Länder erforderlich machen. Eine solche Umfrage ist
jedoch im Hinblick auf die Kürze der Zeit nicht möglich.
Aufzeichnungen über die vom Generalbundesanwalt geführten
Verfahren wegen Vergehen nach § 129 a StGB geben keine
Auskunft darüber, ob im Einzelfall Gewalt gegen Personen
oder Sachen angewandt worden ist. Eine Beantwortung der
Kleinen Anfrage unter Begrenzung auf die vom
Generalbundesanwalt geführten Verfahren würde deshalb eine
Auswertung sämtlicher Einzelakten über Verfahren erfordern, die seit
dem 1. Januar 1981 wegen Vergehen nach § 129 a StGB
eingeleitet worden sind. Dazu besteht in der zur Verfügung
stehenden Zeit ebenfalls keine Möglichkeit.
Die Anfrage mußte daher anhand der beim Bundeskriminalamt
und Bundesamt für Verfassungsschutz verfügbaren Unterlagen
beantwortet werden.
1. Wieviel terroristische Anschläge sind seit dem 1. Januar 1981 in der
Bundesrepublik Deutschland verübt bzw. versucht worden?
Vom 1. Januar 1981 bis 28. Februar 1982 wurden von
durchgeführten und versuchten Anschlägen vom BfV insgesamt als
terroristisch bewertet:
- Anschläge auf Personen: 4
— Brandanschläge: 119
— Sprengstoffanschläge: 40
— Sonstige: 2
165
Von den 165 Anschlägen stehen 45 Brand- und zehn
Sprengstoffanschläge im Zusammenhang mit dem Hungerstreik inhaftierter
terroristischer Gewalttäter im Februar bis April 1981.
2. Gegen wen richteten sich die terroristischen Anschläge bzw. die
Anschlagsversuche, und welche extremistischen Gruppierungen
werden dahinter vermutet?
Die durchgeführten und versuchten Brand- und
Sprengstoffanschläge waren insbesondere gerichtet gegen
— öffentliche Gebäude (Schulen, Gerichtsgebäude,
Polizeidienststellen usw.)
— US-/NATO-Einrichtungen
— Bundeswehreinrichtungen
— Verkehrsbetriebe und Verkehrsanlagen sowie
Versorgungsbetriebe
— Wirtschaftsunternehmen (öffentliche und p rivate)
einschließlich deren Maschinen und Anlagen sowie Banken.
Die Anschläge werden zugeordnet:
— Rote Armee Fraktion: 2
— Revolutionäre Zellen (RZ) : 32
— rechtsextremistische Gewalttäter: 21
— sonstige oder unbekannte Täter: 110
insgesamt: 165
3. Welche Folgen hatten die Anschläge bzw. die Anschlagsversuche?
Durch Anschläge der Rote Armee Fraktion und der
Revolutionären Zellen wurden 15 Personen verletzt, durch Anschlag der
Revolutionären Zellen eine Person getötet. Von
rechtsextremistischen Gewalttätern wurde eine Person getötet.
Neben einer größeren Zahl von Anschlägen, die nur geringen
Sachschaden verursachten, wurden in einigen Fällen
erhebliche Schäden verursacht. Eine genaue Aufstellung liegt nicht
vor.
4. Welche Täter konnten gefaßt, welche ermittelt werden; wie viele
sind verurteilt worden?
Zu den beiden Anschlägen der Rote Armee Fraktion wurden
insgesamt vier Tatverdächtige ermittelt. Zwei Tatverdächtige
wurden festgenommen; davon befindet sich noch einer ihn
Haft.
Zu den übrigen Anschlägen können Zahlenangaben nicht
gemacht werden, weil die Ermittlungsverfahren teils von
Bundes- und teils von Landesbehörden geführt werden und der
aktuelle Ermittlungsstand im einzelnen nicht bekannt ist.
Hierzu wären Erhebungen erforderlich, die in Kürze der zur
Verfügung stehenden Zeit nicht möglich sind.
Nach den vorliegenden Erkenntnissen ist jedoch festzustellen,
daß die Aufklärungsquote bei den Anschlägen Revolutionärer
Zellen und anderer nach deren Konzept verfahrender Gruppen
gering ist.
5. In welchen Fällen wurden Aktivitäten aus dem Ausland festgestellt
und von welchen Personen oder Gruppen?
— Den Sicherheitsbehörden liegen Erkenntnisse vor, daß
Mitglieder der RAF und der RZ Nachbarländer der Bundesrepublik
Deutschland als Ausweich- und Ruheraum benutzen. Bei
einigen der mit Haftbefehl Gesuchten sprechen konkrete
Anhaltspunkte dafür, daß sie sich häufig in arabischen Ländern
aufhalten. Sie haben auch Verbindung zu Mitgliedern
ausländischer Terrorgruppen.
Erkenntnisse über eine operative Zusammenarbeit,
insbesondere der RAF mit terroristischen Organisationen anderer
europäischer Länder, etwa den italienischen Rote Brigaden, liegen
nicht vor.
— Eine verstärkte internationale Zusammenarbeit von Neonazis
ist seit 1979 zu verzeichnen. Sie umfaßt insbesondere die
gemeinsame Propagierung von Gewaltanwendung,
Gewährung von Unterschlupf im Ausland und den Austausch von
Waffen und Sprengstoff. Zwei Fälle sind hervorzuheben:
• Die Gruppe, die am Banküberfall in Rennerod (23.
September 1981) beteiligt war, hatte sich in Pa ris
zusammengefunden. Zu ihr gehörten deutsche und französische
Rechtsextremisten; vier Gruppenmitglieder hatten sich nach dem
Banküberfall in Rennerod von der übrigen Gruppe in Paris
getrennt und nach Belgien begeben (Festnahme am 22.
September 1981 in Gent).
• Die „Wehrsportgruppe Ausland" um den Rechtsextremisten
Hoffmann hielt sich mit zeitweise 15 deutschen
Rechtsextremisten im Libanon auf. Aktivitäten im Bundesgebiet
entfaltete diese Gruppe im Jahre 1980 (vermutliche
Tatbeteiligung im Mordfall Lewin/Poeschke in Erlangen).
6. Welche Personen aus der Terrorszene wurden in dem in Frage 1
genannten Zeitraum im Ausland (welche Staaten) ermittelt, und
welche Maßnahmen wurden ergriffen, um ihrer habhaft zu werden;
in welchen Fällen wurden Auslieferungsanträge gestellt und mit
welchem Erfolg?
Festnahmen und ggf. Auslieferungen sind in folgenden Fällen
erfolgt:
— Michael Baumann:
Festnahme am 10. Februar 1981 in
London;
am 11. Februar 1981 überstellt.
— Michael Knoll: Festnahme am 28. Februar 1981 in
Australien;
am 4. März 1981 überstellt.
— Werner Wittmann und
Katharina de F ries: Festnahme am 11. Juni 1981 in Paris;
die beantragte Auslieferung der
Katharina de Fries ist nicht erfolgt.
— Barbara Augustin: Festnahme an der deutsch-schweize
-
rischen Grenze am 3. Juni 1981;
Barbara Augustin wurde in der Schweiz
zu drei Jahren und neun Monaten
Haft verurteilt.
— Norbert Brunner: Festnahme am 8. Juli 1981 in Zü rich;
am 17. Juli 1981 überstellt.
— Brigitte Pagendamm: Festnahme am 5. Januar 1982 in Rom;
Ermittlungsverfahren wurde
eingeleitet.
— Magdalena Kopp:
Festnahme am 16. Februar 1982 in
Paris;
Auslieferungsantrag wurde nicht
gestellt;
es liegt kein deutscher Haftbefehl vor.
— Gerd Hewicker Festnahme am 22. September 1981 in
— Christine Hewicker Gent;
— Ernst-August Balke am 10. Januar 1982 überstellt.
— Gerhard Töpfer
— Franz-Joachim
Bojarsky: Festnahme am 19. Januar 1982 in Ita
-
lien;
am 15. März 1982 überstellt.
— Klaus Hubl: Festnahme am 19. Januar 1982 in Ita
lien;
über die Auslieferung wurde noch
nicht entschieden.]