Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
9. Wahlperiode
Drucksache 9/1599
28.04.82
Sachgebiet 78
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kiechle, Susset, Eigen, Sauter (Epfendorf),
Schröder (Wilhelminenhof), Röhner, Freiherr von Schorlemer, Dr. Jenninger, Bayha,
Dr. von Geldern, Schartz (Trier), Herkenrath, Dr. Probst, Dr. Geißler, Pohlmann, Funk
(Gutenzell), Niegel, Michels, Horstmeier, Dr. Meyer zu Bentrup, Frau Benedix-Engler,
Dr. Miltner, Dr. Unland, Dr. Kunz (Weiden), Bühler (Bruchsal), Dr. Schulte
(Schwäbisch Gmünd), Rossmanith, Kolb, Dr. Dollinger, Seiters, Weiskirch (Olpe),
Jagoda, Dr. Stark (Nürtingen), Dr. Möller, Kroll-Schlüter, Linsmeier, Dr. Friedmann,
Werner, Spranger, Bohl und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU
- Drucksache 9/1463 -
Darstellung agrarwirtschaftlicher Probleme in der Öffentlichkeit
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten —
3 11 — 0022/13 — hat mit Schreiben vom 22. April 1982 die Kleine
Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß unsachliche
Information der Öffentlichkeit über Fragen der landwirtschaftlichen
Produktion für Erzeuger und Verbraucher nachteilig ist. Da heute
Grundkenntnisse über die biologischen Zusammenhänge oft nicht
mehr ausreichend vermittelt werden, besteht besonders in diesem
jeden Bürger berührenden Bereich durch einseitige Information
die Gefahr einer Verunsicherung der Bevölkerung.
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
hat deshalb auch wiederholt an den landwirtschaftlichen
Berufsstand appelliert, einem größeren Kreis von Mitbürgern Einblick in
die heutige Form der Landbewirtschaftung zu gewähren. Als
geeignet dafür haben sich beipielsweise „Ferien auf dem
Bauernhof" und Aktionen wie „Tag der offenen Tür" erwiesen. Vor allem
jungen Menschen sollte in verstärktem Maße Gelegenheit
gegeben werden, auf Bauernhöfen etwa in der Ferienzeit eigene
Erkenntnisse zu gewinnen.
Die Bundesregierung ist nachdrücklich bestrebt, im Rahmen ihrer
Öffentlichkeitsarbeit zu einem objektiven Urteil über die
Möglichkeiten und Notwendigkeiten der modernen Landbewirtschaftung
und damit auch zum sinnvollen Einsatz von landwirtschaftlichen
Betriebsmitteln beizutragen. Sie unterstützt alle Bemühungen, die
darauf ausgerichtet sind, den Bürger stetig, umfassend und
sachgerecht über Fragen der gesundheitlichen Bewertung von
Rückständen in Lebensmitteln zu informieren. Dies gilt auch für eine
angemessene Behandlung dieser Thematik im Rahmen des
Unterrichts an Schulen. Die Bundesregierung möchte jedoch betonen,
daß es entsprechend der Kulturhoheit der Länder sehr wesentlich
in deren Verantwortung gelegt ist, in den Schulen für eine umf as
-
sende Aufklärung und Information Sorge zu tragen.
I. 1. Wie beurteilt die Bundesregierung das vom Öko-Institut
Freiburg herausgegebene Unterrichtsmaterial „Gift im Essen"?
Zuständig für die Beurteilung von Unterrichtsmaterialien sind die
Länder.
Jedoch weist die Bundesregierung darauf hin, daß die zitierte
Schrift vom Öko-Institut, Institut für angewandte Ökologie e. V.,
Freiburg, die aktuelle Literatur und die heute bekannten Fakten
nicht vollständig berücksichtigt. Das spiegelt sich in einer
unausgewogenen Darstellung wider. So werden beispielsweise zu
Fragen der Kontamination von Lebensmitteln Hinweise auf die
Ernährungsberichte 1976 und 1980 sowie auf Berichte der
Deutschen Forschungsgemeinschaft über die Situation bei Getreide,
Fischen, Geflügel und Eiern vermißt. Ähnliches gilt für Fragen der
landwirtschaftlichen Produktion (vgl. Schriftenreihe des BML,
Reihe A „Angewandte Wissenschaft", insbesondere die
Hefte 206, 244 und 245 „Alternativen im Landbau", „
Statusbericht Pflanzenschutz" und „Statusbericht Düngung").
Durch den gewählten Titel und die Art der graphischen
Gestaltung wird mit der Broschüre „Gift im Essen" der Eindruck
erweckt, daß in Lebensmitteln vorkommende Rückstände eine
Gefahr für Leben und Gesundheit der Bürger darstellen. Dies ist
nach den der Bundesregierung vorliegenden wissenschaftlichen
Erkenntnissen nicht gerechtfertigt.
Die in den einzelnen lebensmittelrechtlichen Vorschriften für
Pflanzenbehandlungs-, Schädlingsbekämpfungs- und
Vorratsschutzmittel festgesetzten Höchstmengen, die in oder auf
Lebensmitteln pflanzlicher oder tierischer Herkunft beim
Inverkehrbringen nicht überschritten sein dürfen, sind so bemessen, daß diese
maximal zulässigen Rückstandsmengen — selbst im
unwahrscheinlichen Fall der täglichen, lebenslangen Aufnahme — keine
schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit erwarten lassen.
Das äußerliche Bild der Veröffentlichung ist daher geeignet, beim
Verbraucher ungerechtfertigte Ängste hervorzurufen und eine
sachorientierte Meinungsbildung zu erschweren.
I. 2. Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß in der
genannten Broschüre bezogen auf die Landwirtschaft
Halbwahrheiten sowie falsche naturwissenschaftliche Zusammen
-
hänge dargestellt werden, und daß es unverantwortlich ist,
Lehrkräfte und damit Schüler mit falschem Wissen zu
indoktrinieren?
Ja, auch soweit es sich um die Landwirtschaft handelt, ist die
Darstellung unausgewogen und wissenschaftlich nicht
hinreichend belegt.
I. 3. Kann die Bundesregierung angeben, ob und in welcher Höhe
unmittelbar oder mittelbar dem Öko-Institut Freiburg Bundes
finanzmittel oder andere öffentliche Mittel zugeflossen sind und
zufließen und an welche Auflagen gegebenenfalls die Vergabe
der Mittel gebunden ist?
Dem Öko-Institut sind aus Bundesmitteln folgende Beträge zur
Verfügung gestellt worden:
— Vom Bundesministerium für Forschung und Technologie 1980
für eine Untersuchung mit dem Titel „Analytische
Weiterentwicklung zur Deutschen Risikostudie Kernkraftwerke" mit
einer ungefähren Laufzeit von zwei Jahren Mittel in Höhe von
1,6 Mio. DM (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Laufs; Nr. 85 – Drucksache 9/635 vom
3. Juli 1981).
— Vom Umweltbundesamt, Berlin, als Unterauftragnehmer des
Instituts für angewandte Systemforschung und Prognose e. V.
in Hannover, für die Mitbearbeitung eines 1979 vergebenen
Forschungs- und Entwicklungsvorhabens zum Thema
„Abschätzung der Umweltverträglichkeit energierelevanter
Gesetzesvorhaben" . Der Anteil des Öko-Instituts am
Gesamtvolumen des über zwei Jahre laufenden Vorhabens beträgt
rund 225 000 DM (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Frage des Abgeordneten Weirich; Nr. 71– Plenarprotokoll 9/59
vom 22. Oktober 1981.
— Von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung für
eine Expertise zum Thema Umwelt/Natur/Gesundheit im Jahr
1981 ein Betrag in Höhe von 3 000 DM.
Über andere dem Öko-Institut zugeflossene oder zufließende
öffentliche Mittel liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
I. 4. Kann die Bundesregierung angeben, wie viele Mitarbeiter das
Öko-Institut Freiburg beschäftigt und welche wissenschaftliche
Qualifikation die einzelnen Mitarbeiter haben?
Der Bundesregierung liegen über die Gesamt- Personalstruktur
des Öko-Instituts und über die Qualifikation dieser Mitarbeiter
keine Erkenntnisse vor.
Dem „Arbeitsbericht für das Öko-Institut 1981" ist zu entnehmen,
daß in Projektgruppen ca. 30 Mitarbeiter über feste
Arbeitsverträge bzw. Werkverträge an dieses Institut gebunden sind. Ferner
arbeiten 10 bis 20 Wissenschaftler unentgeltlich oder gegen
Aufwandsentschädigung an Institutsprojekten oder in Kooperation
mit dem Institut. In der Geschäftsstelle des Instituts waren nach
dem Bericht 13 Mitarbeiter beschäftigt.
I. 5. Ist die Bundesregierung mit uns der Auffassung, daß der Inhalt
der Broschüre „Gift im Essen" darauf schließen läßt, daß keiner
der Mitarbeiter des Instituts die Problematik modernen
Landbaus hinreichend wissenschaftlich beherrscht?
Aufgrund einer einzelnen Veröffentlichung ist es nicht möglich,
die wissenschaftliche Qualifikation aller Mitarbeiter des Öko-
Instituts insgesamt zu bewerten.
I. 6. Hält die Bundesregierung aufgrund der Arbeiten des Öko-
Instituts die moderne Landwirtschaft in der Bundesrepublik
Deutschland für grundlegend veränderungsbedürftig?
Auch die Arbeiten des Öko-Instituts bieten nach Auffassung der
Bundesregierung keine Veranlassung, die Landwirtschaft in der
Bundesrepublik Deuschland grundlegend zu verändern. Sie legt
Wert auf die strenge Einhaltung des Pflanzenschutz-,
Düngemittel- und des Futtermittelgesetzes sowie der
lebensmittelrechtlichen Bestimmungen, die nach dem gegenwärtigen Stand der
Wissenschaft Gewähr dafür geben, daß eine Gefährdung der
Bevölkerung durch Lebensmittel nicht besteht. In Fällen, in denen
beispielsweise ertragssichernde und -steigernde
Produktionsmittel über das ökonomisch vernünftige und ökologisch
vertretbare Maß hinaus angewandt werden, sind jedoch aus der Sicht
der Bundesregierung Korrekturen erforderlich.
I. 7. Kann die Bundesregierung angeben, was Ihrer Meinung nach
alternativer Landbau ist und welche naturwissenschaftlichen
und ökonomischen Vor- und Nachteile sich aus einem
alternativen Landbau ergeben?
Unter „Alternativen im Landbau" werden im allgemeinen jene
Landbaumethoden verstanden, bei denen weitgehend auf den
Einsatz von Mineraldüngern und chemischen
Pflanzenschutzmitteln verzichtet wird. Im Rahmen dieser Methoden ist hingegen die
Anwendung von organischem Dünger, auch Handelsdünger (wie
Knochen- oder Blutmehl, getrockneter Hühnerkot), von
Gesteinsmehlen und Rohphosphat sowie von Pflanzenschutzmitteln
pflanzlicher Herkunft (wie z. B. auf der Basis von Pyrethrum)
möglich.
Den unter dem Begriff „Alternativen im Landbau"
zusammengefaßten Methoden ist ein besonderes Systemverständnis des
Landbaus (gesamtheitliche Betrachtung des Betriebs) gemeinsam. Es
findet u. a. seinen Ausdruck in der Betonung vielseitiger
Fruchtfolgen und der Ausnutzung der Konkurrenzverhältnisse zwischen
Kulturpflanzen, Unkräutern, Nützlingen und Schädlingen.
Besondere Bedeutung unter den „Alternativen im Landbau"
genannten Methoden haben in der Bundesrepublik Deutschland
— die biologisch-dynamische Wirtschaftsweise,
— der organisch-biologische Landbau und
— der naturnahe Anbau.
Nach den Regeln dieser Methoden wirtschaften in der
Bundesrepublik Deutschland z. Z. ca. 700 Betriebe mit einer
landwirtschaftlich genutzten Fläche von ungefähr 12 500 ha (0,1 v. H. der
gesamten LF).
Daneben gibt es aber noch eine Anzahl von Betrieben, die – ohne
sich einem der oben genannten Systeme zu unterwerfen – nach
entsprechenden Prinzipien wirtschaften.
Die Frage nach Vor- und Nachteilen von unter „Alternativen im '
Landbau" zusammengefaßten Methoden läßt sich anhand der
bisher vorliegenden wissenschaftlichen Ergebnisse nicht
umfassend und abschließend beantworten. Insbesondere ist ein
betriebswirtschaftlicher Vergleich einer größeren Anzahl von
Betrieben, die nach unterschiedlichen Methoden bewirtschaftet
werden, im übrigen aber vergleichbar sind, noch nicht gelungen.
Weitere Erkenntnisse werden aus laufenden Forschungsvorhaben
erwartet. Derzeit zeichnen sich folgende Tendenzen ab:
a) Die Naturalerträge liegen in den bislang untersuchten
biologisch-dynamischen oder organisch-biologischen Betrieben
deutlich unter denen der „konventionellen
Vergleichsbetriebe".
Die Ertragssicherheit ist in den „konventionell" geführten
Betrieben höher.
b) Die Produktionskosten, vor allem die Kosten der
Arbeitserledigung in „alternativ geführten" Ackerbaubetrieben, liegen
deutlich über den der „konventionellen" Bet riebe.
c) Die Qualität der Verkaufsprodukte und der wirtschaftseigenen
Futtermittel weist – bei jeweils sorgfältiger Wirtschaftsführung
– keine Unterschiede auf, die für oder gegen eine bestimmte
Methode sprächen.
d) „Alternativ geführte Bet riebe" erzielen für Feldfrüchte und
Gemüse deutlich höhere Verkaufspreise als „konventionelle"
Betriebe. Für Veredlungsprodukte lassen sich höhere Preise bei
„Alternativen im Landbau" bislang nur ausnahmsweise
erzielen.
e) Unter günstigen Bedingungen können Betriebe mit
„alternativer" Wirtschaftsführung durchaus Gewinne erzielen, die über
den von „konventionellen" Betrieben liegen. Dies ist
insbesondere auf hohe Produktpreise bei fast ausschließlicher
Direktvermarktung zurückzuführen.
f) Von den nach alternativen Methoden bewirtschafteten
Betrieben können in bestimmten Bereichen positive Denkanstöße für
die allgemeine Landwirtschaft ausgehen.
I. 8. Was hat die Bundesregierung bisher gegen die offensichtliche
Kampagne gegen die Landwirtschaft, für die die Broschüre des
Öko-Instituts ein Musterbeispiel ist, getan, und was gedenkt sie
dagegen in Zukunft zu unternehmen?
Die Bundesregierung will mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit eine
objektive Darstellung der Zusammenhänge auf dem Gebiet der
Agrarproduktion erreichen und wird dies auch künftig im Rahmen
ihrer finanziellen Möglichkeiten tun. Der Bundesminister für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat wiederholt vor dem
Deutschen Bundestag und in zahlreichen öffentlichen
Veranstaltungen — zuletzt ausführlich auf der Wintertagung der Deutschen
Landwirtschaftsgesellschaft in Wiesbaden — zu der
angesprochenen Thematik Stellung genommen.
Insbesondere der durch den Bundesminister für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten geförderte Auswertungs- und
Informationsdienst für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AID)
widmet einen großen Teil seiner Arbeit der Aufklärung und
Information der Verbraucher und der interessierten Öffentlichkeit über
Vielfalt und Qualität unserer Nahrungsmittel sowie über Formen
und Probleme der modernen Landwirtschaft in Pressediensten,
Faltblättern, Broschüren, Filmen und Fernsehspots. Ein anderer
Teil seiner Tätigkeit konzentriert sich auf die Aufklärung der
Landwirte über die umweltfreundliche Gewinnung von
gesundheitlich unbedenklichen und qualitativ hochwertigen
landwirtschaftlichen Erzeugnissen, insbesondere über den Umgang mit
ertragssichernden und ertragssteigernden Betriebsmitteln und mit
der Natur.
Die Bundesforschungsanstalten treten mit eigenen Publikationen
an die Öffentlichkeit und stehen Interessierten mit Rat und Tat zur
Verfügung.
Im übrigen hat der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß der
Gestaltung des Unterrichts im Fach Biologie in allen Schularten eine
große Bedeutung zukommt.
I. 9. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zur
Anwendung von Mineraldüngern, und ist es in diesem Zusammenhang
nicht richtig, daß die einseitige Verarmung der Böden an
Nährstoffen nur durch die Einführung der Mineraldüngung
aufgehalten werden konnte?
Die Anwendung von Düngemitteln ist notwendig um die Nutz
-
pflanzen mit Nährstoffen zu versorgen und Erträge in
ausreichender Menge und Qualität zu erzielen sowie die Leistungsfähigkeit
der Böden zu erhalten. Die im landwirtschaftlichen Betrieb
anfallenden Wirtschaftsdünger reichen dafür in der Regel nicht aus.
Die sachgerechte Anwendung von Mineraldüngern trägt zur
Nährstoffversorgung der Böden und damit der Pflanzen bei. Sie
hat die Nährstoffversorgung der Böden grundlegend verbessert
und die Voraussetzung für das heutige Ertragsniveau geschaffen;
ohne Mineraldüngung wäre die Beibehaltung dieses
Ertragsniveaus nicht möglich. Einem über das notwendige Maß
hinausgehenden Einsatz von Düngemitteln steht das Gesetz vom
abnehmenden Ertragszuwachs entgegen.
Nach dem Düngemittelgesetz werden nur solche Düngemittel
-
typen zugelassen, die bei sachgerechter Anwendung die
Fruchtbarkeit des Bodens oder die Gesundheit von Menschen oder
Haustieren nicht schädigen oder den Naturhaushalt nicht
gefährden.
I. 10. Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu den Thesen des
Öko-Instituts ein, daß Schädlingsbekämpfung allein auf
biologischen Grundlagen vorgenommen werden sollte?
Die Bundesregierung hat Bedeutung und Möglichkeiten der
biologischen und biotechnischen Schädlingsbekämpfung
insbesondere für den integrierten Pflanzenschutz seit langem erkannt.
Sie hat daher einerseits ein Reihe von grundlagen- und
anwendungsorientierten Vorhaben zur Entwicklung von biologischen
Schädlingsbekämpfungsmitteln (mikrobielle Metabolite,
insektenpathogene Viren und Pheromone) gefördert, andererseits sorgt
sie mit dem Institut für biologische Schädlingsbekämpfung der
Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft sowie
dem Beraterausschuß für die kontinuierliche Forschungsplanung
und -ausführung in diesem Bereich. Durch Beteiligung des
Pflanzenschutzdienstes der Länder, von Universitäten und
Pflanzenschutzmittelherstellern sind gleichzeitig die Voraussetzungen für
eine rasche Umsetzung gewonnener Erkenntnisse im praktischen
Pflanzenschutz geschaffen worden.
Die inzwischen erzielten Erfolge haben dazu geführt, daß in
bestimmten Bereichen chemische Bekämpfungsmaßnahmen
eingespart werden oder ganz wegfallen konnten. So hat z. B. die
Anwendung einer parasitierenden Schlupfwespe gegen den
Maiszünsler auf mehreren hundert Hektar Maisanbaufläche in
Südbaden eine chemische Bekämpfung überflüssig gemacht.
Allerdings sind auch biologische Präparate grundsätzlich nicht
problemlos. So sind z. B. die in der Schrift des Öko-Instituts
erwähnten Bacillus thuringeniensis-Präparate aus
gesundheitlichen Gründen mit einer Wasserschutzgebietsauflage versehen
worden.
Eine entsprechende Ausrichtung und Verstärkung der amtlichen
Beratung wird auch künftig Voraussetzung einer verstärkten
Anwendung biologischer Bekämpfungsverfahren seitens der
Praxis sein.
Da bioligische Bekämpfungsverfahren allerdings erst gegen
wenige Schadorganismen bereitstehen, ist ein vollständiger
Übergang auf diese Verfahren in absehbarer Zeit unwahrscheinlich.
I. 11. Wie sieht die Bundesregierung die Bewältigung des
Welthungerproblems bei weitgehender Einführung des alternativen
Landbaus, der erheblich geringere Ernten erbringt?
Der auf dem Weltmarkt bei Nahrungsgütern bestehende
Wettbewerb sorgt dafür, daß das jeweils preisgünstigere Angebot zum
Zuge kommt. Dies gibt dem „konventionellen" Landbau einen
deutlichen Wettbewerbsvorsprung, da die „Alternativen im
Landbau" in aller Regel langfristig geringere Erträge aufweisen und
die Beweise für Qualitätsunterschiede bisher wissenschaftlich
nicht erbracht worden sind.
Nur bei administrativer Ausschaltung des Wettbewerbs und
dirigistischer Ausrichtung der Produktion wären „Alternativen im
Landbau" weltweit als reines Denkmodell vorstellbar, ohne
jedoch die Chance einer Verwirklichung zu haben. Eine solche —
im Grunde utopische — Maßnahme hätte zur Folge, daß die
Agrarproduktion erheblich zurückginge, und zwar sowohl in den hoch
-
entwickelten, durch gemäßigtes Klima begünstigten Ländern, die
heute Geberländer für Nahrungsmittelhilfe sowie kommerzielle
Agrarexporteure sind, als auch in vielen Entwicklungsländern.
Das Hungerproblem in weiten Teilen der Welt würde auf diese
Weise drastisch verschärft werden.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Versorgung der
Weltbevölkerung mit Nahrungsmitteln vor allem über die
Steigerung der Eigenerzeugung in den Entwicklungsländern selbst
erfolgen muß. Dabei müssen Produktionsmethoden mit
sinnvollem Einsatz aller Produktionsmittel im Vordergrund stehen.
I. 12. Kann die Bundesregierung angeben, welche
außenwirtschaftlichen Folgen es hätte, wenn die Landwirtschaft der
Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft nach
den Prinzipien des ökologischen Landbaus bewirtschaftet
würde?
Unterstellt man — als reine Hypothese —, daß die Landwirtschaft
der Europäischen Gemeinschaft auf Methoden der „Alternativen
im Landbau" umgestellt würde, hätte das einen starken Rückgang
der Eigenerzeugung zur Folge. Daraus ergäben sich zwei
Konsequenzen: Zum einen die Notwendigkeit zu einer entsprechend
höheren Einfuhr von Agrarerzeugnissen, um eine ausreichende
Versorgung unserer Bevölkerung zu angemessenen Preisen
sichern zu können. Zum anderen entsprechend starke Einbußen
im Agrarexport, möglicherweise verbunden mit dem Verlust
unserer gefestigten Stellung als Agrarexporteur. Beide Effekte
würden zu einer außerordentlich gravierenden Belastung unserer
Handelsbilanz führen. Darüber hinaus wäre ein solches Vorgehen
unvereinbar mit unseren internationalen Verpflichtungen.
II. 1. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu der
Fernsehsendung „Kehrtwende — Landwirtschaft ohne Gift?" vom
Sonntag, dem 31. Januar 1982, 17.45 Uhr, im Programm der
ARD, und ist sie mit uns der Auffassung, daß hier die nach
modernen Methoden wirtschaftende Landwirtschaft
verunglimpft wird?
Aus der Sicht der Bundesregierung war die Darstellung nicht nur
überaus einseitig, sondern auch in wesentlichen Punkten
verwirrend und irreführend, und zwar sowohl für Erzeuger wie für
Verbraucher landwirtschaftlicher Produkte.
Bei der Sendung handelte es sich um einen Programmbeitrag des
SWF zum ARD-Gemeinschaftsprogramm.
Ob ein Verstoß gegen die Programmgrundsätze des SWF vorliegt,
nach denen dieser Sender nicht einseitig in den Dienst einer
weltanschaulichen Richtung oder eines Interessenverbandes
treten darf, müßte von den zuständigen Gremien des Senders
(Rundfunkrat, Verwaltungsrat, Intendant) geklärt werden.
II. 2. Ist die Bundesregierung bereit darauf hinzuwirken, daß zu einer
gleich günstigen Fernsehzeit Vertreter aus Wissenschaft und
Praxis der ganz normalen Landbewirtschaftung die Gelegenheit
zur Darstellung ihrer Auffassungen bekommen?
II. 4. Ist die Bundesregierung bereit, gemeinsam mit den vom Bund
finanzierten Bundesforschungsanstalten eine wissenschaftlich
fundierte Gegendarstellung in den verschiedenen Medien zu
verlangen und zu veröffentlichen?
Die Bundesregierung respektiert die Staatsunabhängigkeit des
Rundfunks. Sie wird sich deshalb auch in der Frage der
Einräumung von Sendezeiten an Dritte jeder unmittelbaren Einwirkung
auf die Programmgestaltung des SWF enthalten.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Zuteilung von Sendezeit haben
nach § 6 SWF-Staatsvertrag u. a. die Landesregierungen von
Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg und die in den
Parlamenten dieser Länder vertretenen politischen Parteien. Die
Bundesregierung hat erfahren, daß der Minister für Landwirtschaft,
Weinbau und Umweltschutz des Landes Rheinland-Pfalz einen
entsprechenden Antrag gestellt und zu einem Gespräch über das
Thema der Sendung nach Mainz eingeladen hat. Die
Bundesregierung wird jede nur mögliche Hilfestellung zur
Versachlichung der Diskussion leisten. Im übrigen wird dieses Thema auch
auf der nächsten Agrarministerkonferenz beraten.
II. 3. Hält es die Bundesregierung für angebracht, den Bauern
entsprechend dem Inhalt der Fernsehsendung zu raten,
biologischen Landbau zu betreiben, obwohl die Einkommen einer
großen Zahl landwirtschaftlicher Bet riebe unter
Sozialhilfeniveau liegen?
Entsprechend der zuvor erteilten Antworten kann eine solche
generelle Empfehlung durch die Bundesregierung nicht in Frage
kommen. Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten trägt jedoch über eine objektive und umfassende
Aufklärung und Information möglichst breiter Fachkreise auf der
Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse mit dazu bei, daß jeder
Landwirt die für ihn und seinen Betrieb sinnvolle
Bewirtschaftungsform in freier Entscheidung selbst wählen kann.
II. 5. Ist die Bundesregierung bereit, eigene finanzielle Mittel
einzusetzen, um die Bevölkerung hinreichend über die
Zusammenhänge der modernen Landbewirtschaftung aufzuklären?
In diesem Zusammenhang wird auf die Antworten zu Frage I. 8.
hingewiesen.]