Volltext (unformatiert)
[Drucksache 9/1717
02.06.82
Deutscher Bundestag
9. Wahlperiode
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Klein
(Göttingen), Deres, Buschbom, Dr. Wittmann, Clemens, Dr. Olderog, Lowack,
Dr. Götz, Dr. Arnold, Sauter (Ichenhausen), Kittelmann, Dr. Hüsch, Wimmer (Neuss),
Repnik, Dr. Waffenschmidt, Dr. Kunz (Weiden), Schwarz, Regenspurger,
Dr. von Wartenberg, Bohl und der Fraktion der CDU/CSU
— Drucksache 9/1662 —
Verbesserte Nutzung des Juristischen Informationssystems „JURIS"
Der Bundesminister der Justiz — 1543 — 6774/82 — hat mit
Schreiben vom 28. Mai 1982 namens der Bundesregierung die Kleine
Anfrage wie folgt beantwortet:
Mit dem in der Anfrage angesprochenen Kabinettbeschluß vom
12. September 1973 ist der Bundesminister der Justiz beauftragt
worden, in die Entwicklung eines automatisierten Juristischen
Informationssystems einzutreten und zunächst ein praktisch
nutzbares Auskunftssystem für die Gebiete des Steuerrechts, des
Sozialrechts und einen Teil des Privatrechts — ausgewählt wurde
das Schadensersatzrecht — aufzubauen. Der Entwicklungsauftrag
endet 1982.
Der Charakter von JURIS als Entwicklungssysstem begrenzt seine
Anschluß- und Nutzungsmöglichkeiten. Der Bundesminister der
Justiz wird der Bundesregierung noch in diesem Jahr einen
Bericht über die im Entwicklungssystem gewonnenen Ergebnisse
und Erfahrungen vorlegen, der Grundlage für die Entscheidung
werden soll, ob und in welcher Form JURIS zu einem alle
Rechtsgebiete umfassenden, grundsätzlich für alle Benutzer offenen
Informationssystem ausgebaut wird. Die nachfolgenden
Antworten stehen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Entscheidung
des Bundeskabinetts.
1. Wieviel Institutionen sind derzeit über Abfragestationen mit dem
JURIS-Rechenzentrum verbunden, und um welche Institutionen
handelt es sich hierbei?
Derzeit sind 60 Institutionen mit Abfragegeräten an das JURIS-
Rechenzentrum angeschlossen und nutzen die JURIS-
Datenbanken, die inzwischen über 300 000 Dokumente enthalten, davon
die Rechtsprechungsdatenbank etwa 150 000 Dokumente,
die Literaturdatenbank etwa 130 000 Dokumente,
die Normendatenbank etwa 30 000 Dokumente,
die Datenbank der
Verwaltungsvorschriften etwa 8 000 Dokumente.
Die begrenzte Zahl der Anschlüsse entspricht dem Rahmen des
Kabinettbeschlusses vom 12. September 1973 und dem
Entwicklungscharakter von JURIS. Bei der Auswahl der Institutionen
wurde versucht, die mögliche Benutzerschaft eines umfassenden
Juristischen Informationssystems annähernd repräsentativ zu
erfassen.
Die überwiegende Zahl der derzeitigen Benutzer ist über
Direktrufverbindungen fest an das JURIS-Rechenzentrum angeschaltet
und mit eigens dafür angemieteten Abfragegeräten ausgestattet.
Die übrigen Benutzer, die teilweise bereits über Abfragegeräte für
andere Zwecke verfügen, sind in diesen Tagen für einen Zugriff
über das Fernsprechnetz zugelassen worden.
Die folgende Aufstellung enthält die derzeit angeschlossenen
Institutionen; ein Stern kennzeichnet Zugriff über das
Fernsprechnetz:
Deutscher Bundestag
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Finanzen
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
Ministerium für Justiz Rheinland-Pfalz
Bundesverfassungsgericht
Bayerischer Verfassungsgerichtshof
Bundesgerichtshof
Bayerisches Oberstes Landesgericht
Oberlandesgericht Koblenz
Bundesarbeitsgericht
Bundesverwaltungsgericht
Oberverwaltungsgericht Münster
Bundessozialgericht
Landessozialgericht Berlin
Landessozialgericht Bremen
Landessozialgericht Baden-Württemberg
Landessozialgericht Bayern
Landessozialgericht Hessen
Landessozialgericht Niedersachsen
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
Landessozialgericht Schleswig-Holstein
Bundesfinanzhof
Finanzgericht Berlin
Finanzgericht Düsseldorf
Finanzgericht Kassel
Finanzgericht Köln
Finanzgericht Münster
Finanzgericht Neustadt a. d. W.
Freie Universität Berlin
Universität Gießen
Universität des Saarlandes (*)
Universitätsbibliothek Augsburg (*)
Universitätsbibliothek Freiburg i. Br. (*)
Universitätsbibliothek München (*)
Niedersächsische Landesbibliothek
Hochschule für Verwaltungswissenschaften
Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (*)
Bundesfinanzakademie
Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales
Sozialrecht (*)
Deutscher Anwaltverein
Rechtsanwälte Dr. Gleiss und Partner
Bundesanstalt für Arbeit
Bundesversicherungsamt
Oberfinanzdirektion Koblenz
Stadt Duisburg
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
Verwaltungsberufsgenossenschaft Hamburg
Verwaltungsberufsgenossenschaft München
Verband der Rentenversicherungsträger
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Deutscher Industrie- und Handelstag (*)
DATEV eG
Audi NSU Auto-Union AG (*)
IBM Deutschland GmbH (*)
Gödecke AG (*)
Deutsche Shell AG (*)
Alpha-Buch GmbH ( 5 )
2. Wie groß ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Zahl der
Interessenten, denen aus beruflichen Gründen an einer entgeltlichen
Nutzung des JURIS-Informationssystems gelegen ist?
Der Bundesminister der Justiz hat eine international tätige
Unternehmensberatungsfirma mit einer Nutzen-Kosten-Untersuchung
für das Projekt JURIS beauftragt. Die Firma hat als Teil ihrer
Untersuchung eine auf umfangreichen Erhebungen aufgebaute
Markt- und Benutzerbedarfsanalyse vorgenommen. Sie kommt zu
dem Ergebnis, daß JURIS für etwa 66 000 mit Rechtsanwendung
befaßte p rivate und öffentliche Institutionen und damit für etwa
385 000 juristisch tätige Personen relevant sei.
Auf Grund einer Abschätzung des Informationsbedarfs, der
Kosten und der Nutzen sei unter der Voraussetzung, daß
rechtzeitig geeignete Marketingmaßnahmen eingeleitet werden, bis 1990
mit etwa 4 500 bis 5 000 entgeltlich genutzten JURIS-Anschlüssen
bei etwa 130 000 Personen zu rechnen.
Die Schätzung geht davon aus, daß der für die Wirtschaftlichkeit
des Systems wichtige Sprung zu entscheidend höheren
Anschlußzahlen im dritten Jahr des JURIS-Ausbausystems, nach der
Vervollständigung der Datenbestände, der Einführung des Systems
auf dem Markt und der breiten Vorbereitung der
haushaltsmäßigen Voraussetzungen für die Anschlußinteressenten aus dem
öffentlichen Bereich, einsetzt. Nach Auffassung des
Bundesministers der Justiz lassen die raschen Fortschritte in der
Telekommunikation — mit der Datenpaketvermittlung, dem Bildschirmtext
und den Bestrebungen um eine Vereinheitlichung der
Datenkommunikation als für JURIS besonders bedeutsamen Möglichkeiten
— und das breite Benutzerinteresse eine hohe Akzeptanz erwarten
und die geschätzte Anschlußzahl.als realistisch erscheinen.
Dies gilt um so mehr, als gegenwärtig schon so viele
Anschlußwünsche vorliegen, wie sie die Unternehmensberatungsfirma für
die beiden ersten Jahre des JURIS-Ausbausystems prognostiziert
hat.
3. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die
Errichtung und den Betrieb einer mit dem JURIS-Rechenzentrum
verbundenen Abfragestation?
Für die derzeitigen Anschlüsse des Entwicklungssystems, die
über Direktrufverbindungen fest an das JURIS-Rechenzentrum
angeschlossen sind, werden die Mietkosten aller Abfragegeräte
und die entstehenden Fernmeldegebühren gleichmäßig auf alle
Anschlüsse verteilt. Pro Institution und Monat wird für 1982 mit
etwa 2400 DM gerechnet.
In einem JURIS-Ausbausystem können modernere Möglichkeiten
der Telekommunikation genutzt werden, die zu niedrigeren
Kosten führen. Bei Verwendung des DATEX-P-Dienstes der
Deutschen Bundespost und von asynchronen Abfragegeräten ist mit
folgenden Kosten zu rechnen:
Kauf des Abfragegerätes: 5 000 bis 10 000 DM
(je nach Ausstattung und Hersteller),
feste Fernmeldegebühren pro Monat: 130 DM,
Fernmeldegebühren pro Stunde Abfragezeit: 10 DM,
JURIS-Gebühren in einer noch festzulegenden Höhe.
Erfahrungsgemäß werden in einer Stunde Abfragezeit
durchschnittlich drei JURIS-Recherchen abgewickelt. Im Zuge der
fortschreitenden Büroautomation werden häufig schon vorhandene
Geräte, teilweise bereits Textsysteme, für JURIS-Abfragen
mitbenutzt werden können, so daß die Beschaffungskosten entfallen.
Mittelfristig bietet sich auch der Einsatz von Bildschirmtext mit
einer voraussichtlich noch günstigeren Kostenstruktur an.
4. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das JURIS-
Informationssystem in absehbarer Zeit allen potentiellen Benutzern
zugänglich zu machen?
Die Öffnung von JURIS für alle potentiellen Benutzer setzt den
weiteren Ausbau des Systems voraus. Die Bundesregierung wird
darüber demnächst entscheiden. Grundlage dieser Entscheidung
wird ein Bericht des Bundesministers der Justiz über die im
JURIS-Entwicklungssystem gewonnenen Ergebnisse und
Erfahrungen sein. Der Bundesminister der Justiz wird diesen Bericht
der Bundesregierung fristgerecht noch in diesem Jahr — der
Entwicklungsauftrag endet 1982 — vorlegen.
Schon jetzt läßt sich sagen, daß nach den Erkenntnissen aus dem
JURIS-Entwicklungssystem keine technischen Begrenzungen
sichtbar sind, die dem Ausbau von JURIS zu einem alle
Rechtsgebiete umfassenden und für alle Benutzer offenen
Informationssystem entgegenstehen könnten.
5. Halt die Bundesregierung eine Nutzung des JURIS-
Informationssystems per Bildschirmtext eventuell in Zusammenarbeit mit
juristischen Fachverlagen oder durch Vertriebsvergabe an sonstige Träger
für sinnvoll und erstrebenswert?
Die Bundesregierung hat beschlossen, Bildschirmtext für den
Bèreich der Individualkommunikation einzuführen. Bei einer
positiven Entscheidung über den Ausbau von JURIS hält der
Bundesminister der Justiz einen Zugriff auf das System auch über
Bildschirmtext für sinnvoll. Hierbei dürfte die Abspeicherung von
juristischen Informationen in den Bildschirmtextzentralen der
Deutschen Bundespost allerdings von nur nachrangiger
Bedeutung sein. Die Nutzung von Bildschirmtext für JURIS wird eher
darin bestehen, das Medium Bildschirmtext zum Zugriff auf das
JURIS-Rechenzentrum im Wege des Rechnerverbundes zu
verwenden.
In die Überlegungen für ein JURIS-Ausbausystem ist der Zugriff
über Bildschirmtext als ein attraktives Angebot für potentielle
Benutzer einbezogen. Es wird damit gerechnet, daß nach
Einführung dieser Zugriffsart die überwiegende Zahl der JURIS-
Benutzer über Bildschirmtext angeschlossen ist, während gemessen an
der Nutzungsdauer andere Anschlußformen deutlich überwiegen.
Da für eine JURIS-Bildschirmtextnutzung noch technische
Voraussetzungen zu schaffen sind, wird ein breiter Einsatz bei JURIS
nicht vor 1984/85 möglich sein.
Die Bundesregierung strebt die Beteiligung von Verlagen an
Fachinformationszentren an (vgl. die Antwort auf die Kleine
Anfrage der CDU/CSU-Fraktion vom 3. November 1981 —
Drucksache 9/973). Demgemäß werden die Möglichkeiten einer breiten
Zusammenarbeit mit juristischen Fachverlagen bei Aufbau und
Vertrieb eines Juristischen Informationssystems geprüft und
vorbereitende Gespräche mit Rechtsverlegern im Vorfeld einer
Kabinettentscheidung über ein JURIS-Ausbausystem geführt.
An Beschränkungen der Art der Nutzung von JURIS-Anschlüssen
in einem Ausbausystem ist derzeit nicht gedacht.
6. Ließe sich nach den Erkenntnissen der Bundesregierung der Zugang
zum JURIS-Informationssystem über Bildschirmtext für den Benutzer
kostengünstiger gestalten als über die derzeit verwendeten
Abfragestationen?
Der Zugang zu JURIS über Bildschirmtext wird gegenüber den
derzeitigen Anschlüssen mit Direktrufverbindungen
kostengünstiger sein. Im Vergleich mit den bei der Antwort zu Frage 3
beschriebenen geplanten Anschlußformen wird Bildschirmtext
wenigstens bei seltener Benutzung kostengünstiger sein,
besonders wenn vorhandene Bildschirmtextanschlüsse für JURIS-
Zwecke mitbenutzt werden können.
7. Könnten durch eine kommerzielle Nutzung des JURIS-
Informationssystems via Bildschirmtext die weiteren Ausbau- und
Unterhaltskosten für dieses System im Hinblick auf den Bundeshaushalt
nachhaltig gesenkt werden?
Bei Einsatz von Bildschirmtext für den Zugriff auf
Informationssysteme ist eine wesentliche Erhöhung der Benutzerzahlen zu
erwarten. Mit den damit verbundenen höheren Einnahmen
dürften die Kosten für ein JURIS-Ausbausystem — eine positive
Entscheidung des Kabinetts für den Ausbau des Systems
vorausgesetzt — nicht unerheblich gesenkt werden können.]