Verbraucherpolitik bei geringem Wirtschaftswachstum
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz, Frau Blunck, Curdt, Dr. Diederich (Berlin), Hoffmann (Saarbrücken), Dr. Jens, Dr. Kübler, Schmitt (Wiesbaden), Dr. Schwenk (Stade), Frau Weyel, Frau Zutt, Marschall, Dr. Steger, Dr. Wieczorek und der Fraktion der SPD — Drucksache 9/2245 —
Der Bundesminister für Wirtschaft — 11 D 3 — 30 08 09/1 — hat mit Schreiben vom 17. Januar 1983 namens der Bundesregierung die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung
Unabhängig davon, wie die Verbraucherpolitik gegen andere Politikbereiche abgegrenzt werden sollte, ist die Bundesregierung der Auffassung, daß eine auf neues Wachstum, mehr Beschäftigung, abnehmende Preissteigerungen und Sicherung eines finanzierbaren sozialen Netzes ausgerichtete Wirtschaftspolitik zugleich Politik für den Verbraucher ist. In diesem erweiterten Sinne enthält die Regierungserklärung auch klare Aussagen zur Verbraucherpolitik. Die Bundesregierung wird diese Zusammenhänge in ihrem Jahreswirtschaftsbericht 1983 verdeutlichen.
Dies vorausgeschickt ist auf die Fragen im einzelnen folgendes zu antworten:
Fragen und Antworten11
Wird die Bundesregierung bei der Umsetzung ihres Dringlichkeitsprogramms zur Schaffung neuer Arbeitsplätze berücksichtigen, daß die Verbraucher den letztlich entscheidenden Teil der „Wirtschaft" darstellen, und daß sinkende verfügbare Einkommen, insbesondere bei Gruppen mit niedrigen Einkommen, zu einem weiteren Rückgang des privaten Verbrauchs und damit zu einem Rückgang der Investitionen und zum weiteren Verlust von Arbeitsplätzen führen werden?
Die Bundesregierung verkennt nicht, daß die Überwindung der akuten gesamtwirtschaftlichen Schwäche angesichts der in den letzten Jahren entstandenen Fehlentwicklungen — vor allem der erheblich ausgeweiteten Staatstätigkeit und der hohen Staatsverschuldung — einen schwierigen Balanceakt erfordert. Es geht insbesondere darum, die wachstumsschwächenden und Arbeitsplätze gefährdenden Effekte dieser strukturellen Belastungen abzubauen, ohne die Nachfrage unnötig negativ zu beeinflussen.
Daß die Bundesregierung keineswegs die Rolle der Nachfrage für Wachstum. und Beschäftigung unterschätzt, hat sie mit ihren Maßnahmen zugunsten des Wohnungsbaues und der neuen Kommunikationstechniken ebenso unterstrichen wie mit der Hinnahme des konjunkturell bedingten Teils des Haushaltsdefizits. Dies gilt ebenso für die begonnene Umstrukturierung des Bundeshaushalts zugunsten von produktivitätsfördernden investiven Ausgaben mit höheren Multiplikatorwirkungen.
Das erforderliche Mehr an Nachfrage muß zunächst primär von der Steigerung der privaten Investitionstätigkeit getragen sein. Denn Investitionen in Unternehmen schaffen Arbeitsplätze und Einkommen, wodurch auch wieder neue Nachfrage entsteht. Ein Vorlauf konsumtiver Nachfrage ist dagegen — wie die Erfahrungen in der Bundesrepublik Deutschland, aber auch in anderen Ländern zeigen — nicht unabdingbare Voraussetzung für einen dauerhaften wirtschaftlichen Aufschwung.
Was wird die Bundesregierung gegen die teilweise unangemessen hohen Preise aufgrund eingeschränkten Wettbewerbs z. B. im Pharmabereich, im Versicherungsbereich und auf dem Verbraucherkreditmarkt unternehmen?
Die Bundesregierung wird wie ihre Vorgängerin die Arbeiten zur Verbesserung der Marktbedingungen, insbesondere in den genannten Problembereichen Arzneimittelmarkt, Versicherungs- und Verbraucherkreditmarkt, fortsetzen.
Die Bundesregierung hat im November 1982 bei der letzten Sitzung der von ihrer Vorgängerin ins Leben gerufenen „Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen" die Mitglieder zu weiteren Anstrengungen bei der Kostendämpfung im Gesundheitsbereich aufgefordert. Dieser Appell ist auf allgemeines Verständnis gestoßen. Auch die pharmazeutische Industrie hat sich bei diesem Anlaß dazu verpflichtet, die bereits im letzten Jahr praktizierte freiwillige Zurückhaltung bei Preiserhöhungen auch für das kommende Haushaltsjahr einzuhalten. Angesichts der bisherigen Erfahrungen — Preisanstieg nach der letzten Stillhalteverpflichtung von Mai bis Dezember 1981 durchschnittlich 0,1 v. H. gegenüber Vormonat; davor von Januar bis April 1981 durchschnittlich 0,7 v. H. gegenüber Vormonat — begrüßt die Bundesregierung diesen Beitrag zur Kostendämpfung bei den Arzneimittelausgaben. Preisregelungen für den Arzneimittelherstellungsbereich sind nicht beabsichtigt.
Im übrigen ist auf das mit der 4. GWB-Novelle von 1980 verbesserte kartellrechtliche Instrumentarium zur Bekämpfung mißbräuchlicher Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen hinzuweisen, das auch im Hinblick auf die Preisgestaltung unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht kommen kann. Allerdings ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß die Handhabung der kartellrechtlichen Mißbrauchskontrolle in diesem Bereich zum Teil ganz erhebliche praktische Probleme aufwirft und grundsätzlich nur als ultima ratio herangezogen werden kann.
Auch im Versicherungsbereich und auf dem Verbraucherkreditmarkt entscheidet im Prinzip der Verbraucher mit seiner Nachfrage darüber, ob ein Preis angemessen ist oder nicht. Für marktgerechtes und selbstbewußtes Verhalten hat der Verbraucher allerdings aussagekräftige Informationen nötig. Die Bundesregierung wird sich bemühen, hierbei flankierend Hilfestellung zu leisten. Sie setzt dabei auch auf die von ihr unterstützten Organisationen und Institutionen der Verbraucher. So wurde der Vorstand der aus Bundesmitteln geförderten Stiftung Verbraucherinstitut bereits Ende Oktober 1982 aufgefordert, Verbraucherberater für die Bereiche Privatversicherungen und Kreditwesen heranzubilden.
Nach Auffassung der Bundesregierung ist Preistransparenz für einen funktionsfähigen Wettbewerb unverzichtbar. Für den Versicherungs- und den Verbraucherkreditmarkt wird diese durch die Verordnung über Preisangaben gewährleistet. Darüber hinaus hat sich die Kreditwirtschaft auf Anregung der damaligen Bundesregierung bereit erklärt, zusätzlich zu dem in der Verordnung über Preisangaben vorgeschriebenen Preisaushang auch noch ein Preisverzeichnis aufzulegen, in dem alle übrigen im normalen Geschäftsverkehr vorkommenden Preise aufgeführt sind (vgl. Antwort der Bundesregierung vom 9. Juli 1979 auf eine Kleine Anfrage der Fraktionen der SPD und FDP — Drucksache 8/3047).
Für den Arzneimittelmarkt hat die Bundesregierung eine unabhängige Sachverständigenkommission zum Aufbau einer pharmakologisch-therapeutischen und preislichen Transparenz berufen (Transparenzkommission). Die von dieser veröffentlichten Arzneimittelübersichten können als wichtige Entscheidungshilfe für den Arzt bei der Erfüllung des Gebots einer wirtschaftlichen Verordnungsweise angesehen werden.
Soweit es sich um den Verbraucherkreditmarkt handelt, kann von eingeschränktem Wettbewerb im übrigen nicht gesprochen werden. Erhebungen haben gezeigt, daß für vergleichbare Leistungen höchst unterschiedliche Preise verlangt werden. Entscheidend ist daher, daß der Verbraucher hierüber ausreichend informiert und zu einem kritischen Kundenverhalten veranlaßt wird, so daß die Marktkräfte überteuerte Angebote ausscheiden.
Auf dem Gebiet der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und der Fahrzeugteilversicherung hat die Bundesregierung im übrigen durch die K-Tarif-Verordnung sichergestellt, daß die Versicherungsnehmer keine unangemessen hohen Beträge zahlen müssen. Die Versicherungsunternehmen sind hier verpflichtet, Überschüsse nach bestimmten Modalitäten an die Versicherungsnehmer zurückzuvergüten.
Insgesamt bieten die bestehenden Kontrollbefugnisse der Kredit- und Versicherungsaufsicht sowie des Kartellrechts nach Ansicht der Bundesregierung hinreichende Möglichkeiten, den berechtigten Interessen der Verbraucher nach Sicherheit und Wettbewerb im Banken- und Versicherungsbereich ausreichend Rechnung zu tragen. Beide Branchen unterliegen der Mißbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt, wodurch etwaigen allgemeinen Fehlentwicklungen schon früh entgegengewirkt werden kann.
Weitere verbraucherschützende Wirkungen verspricht sich die Bundesregierung vom Gesetz über Maklerverträge, das dem Deutschen Bundestag im Entwurf als Drucksache 9/1633 vorliegt.
Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung eine Reform der EG-Agrarpolitik durchsetzen?
Die Bemühungen um eine Reform der EG-Agrarpolitik sind seit der Vorlage des Berichts der EG-Kommission vom 24. Juni 1981, womit sie einer Bitte des Ministerrates vom 30. Mai 1980 (Mandat) entsprochen hat, im Gange. Die EG-Kommission hat zur Agrarpolitik ihre Reformvorstellungen durch Leitlinien für die europäische Landwirtschaft vom 24. Oktober 1981 konkretisiert. Einige der dort vorgeschlagenen Vorhaben zur Reform der Agrarpolitik sind im Rahmen der letzten Preisverhandlungen verwirklicht worden.
Begünstigt durch eine gute Verfassung der Weltagrarmärkte bis zur Mitte des letzten Jahres ist es gelungen, die Ausgaben für die gemeinsame Agrarpolitik wirkungsvoll zu begrenzen. Gleichfalls im Rahmen der Preisbeschlüsse wurden bei einigen Marktordnungen die Interventionskriterien überprüft und insbesondere für Getreide, Raps, Baumwolle, Tomaten und Milch Garantieschwellen eingeführt, bei deren Überschreiten die Preisgarantien für das EG-Angebot zurückgestuft werden.
Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin für Verbesserungen der europäischen Agrarpolitik im Sinne der genannten Reformvorschläge einsetzen. Sie hält verstärkte Importbehinderungen oder aggressive Exportförderungen sowie generelle Systeme der Einkommensübertragung für ungeeignet, die Überschußprobleme der Europäischen Gemeinschaft zu lösen. Auch die Einführung genereller Regelungen über Produktionskontingente hält die Bundesregierung für keine gangbare Alternative. Sie tritt vielmehr dafür ein, durch eine vorsichtige Preispolitik, durch Beteiligung der Erzeuger an der Finanzierung der Überschüsse und durch Abbau von Beihilfen — wo immer es möglich ist — das Marktgleichgewicht wieder herzustellen. Sie strebt an, auch künftig die Agrarausgaben im mehrjährigen Durchschnitt nicht stärker als die eigenen Einnahmen der EG ansteigen zu lassen.
Wird sich die Bundesregierung für einen möglichst freien Welthandel und gegen den wachsenden Protektionismus im Interesse der Verbraucher und der Arbeitnehmer einsetzen, und welche konkreten Maßnahmen z. B. auf dem Gebiet der Normung und anderer nichttarifärer Handelshemmnisse wird sie in nächster Zeit ergreifen?
Die Bundesregierung hat sich immer für einen möglichst freien Welthandel eingesetzt; sie wird dieses Ziel auch in der Zukunft nicht zuletzt im Interesse der Verbraucher, aber auch zur Sicherung der Arbeitsplätze in der stark exportabhängigen deutschen Industrie mit Nachdruck weiterverfolgen. Die Bundesregierung hat deshalb zuletzt auf der GATT-Ministertagung eine deutliche Absage an den Protektionismus und eine Stärkung des bestehenden, offenen und multilateralen Welthandelssystems unter den Regeln des GATT gefordert. Hierzu gehört auch eine konsequente Durchführung der im GATT vereinbarten Kodices über technische Handelshemmnisse.
Die Beseitigung technischer und administrativer Barrieren gehört auch innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu den unveränderten Prioritäten deutscher Politik. Die Bundesregierung wird sich hierfür mit Nachdruck im Verlaufe ihrer Präsidentschaft im ersten Halbjahr 1983 einsetzen. Bei Fragen gemeinsamer Handelspolitik im GATT sowie beim Ausbau des EG-Binnenmarktes muß jedoch berücksichtigt werden, daß wir unsere Vorstellungen nicht allein, sondern nur zusammen mit unseren Partnern in der EG verwirklichen können.
Die Bundesregierung hat bereits in einem Memorandum vom Februar 1979 die Forderung zur Stärkung der Europäischen Normung erhoben und seither bei zahlreichen Gelegenheiten wiederholt. Normung dient allgemein gesagt der technischen Verständigung. Sie kann als Sekundärwirkung bei unterschiedlichen Normen in Partnerländern allerdings auch den Warenverkehr behindern. Die Bundesregierung wird sich verstärkt darum bemühen, daß die Normen, besonders im europäischen Raum harmonisiert und neue Normenvorhaben mit den wichtigsten Partnern frühzeitig abgestimmt werden. Diesem Ziel dient auch der Richtlinienvorschlag der EG-Kommission, ein Informationsverfahren auf dem Normengebiet einzuführen. Die Bundesregierung wird bemüht sein, dieses Vorhaben während der Zeit ihrer Präsidentschaft im Rat der EG besonders zu fördern und zu einem Abschluß zu bringen.
Wird die Bundesregierung wie ihre Vorgängerin eine aktive Verbraucherpolitik betreiben und die Rechte der Verbraucher auf Schutz der Gesundheit und Sicherheit, auf Schutz der wirtschaftlichen Interessen, auf Information und Vertretung bei ihren politischen Entscheidungen verstärkt berücksichtigen, und welche Maßnahmen wird sie hierzu national und EG-weit durchführen?
Wird die Bundesregierung die vorgesehenen Gesetze und Verordnungen zur Schließung von Lücken im Verbraucherschutzrecht — auch auf europäischer Ebene — aktiv unterstützen, um die Verbraucher vor aggressiven oder gar kriminellen Werbemethoden und Vertriebspraktiken z. B. bei Haustürgeschäften und Kaffeefahrten oder beim Verbraucherkredit zu schützen?
Die Bundesregierung wird den wohlverstandenen Informations- und Schutzbedürfnissen der Verbraucher weiterhin Rechnung tragen und die Vertretung der Verbraucher gegenüber Staat und anbietender Wirtschaft auch künftig angemessen unterstützen. Sie wird diese Ziele sowohl auf der nationalen, wie auf der europäischen Ebene verfolgen. Verschiedene Gesetzesvorschläge, die der Verbesserung der Rechte der Verbraucher dienen, liegen dem Deutschen Bundestag bereits vor. Darüber hinaus wird die Bundesregierung die Präsidentschaft im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften dazu nutzen, die dort zur Beratung vorliegenden Richtlinien- und Entscheidungsvorschläge der EG-Kommission zügig weiter zu behandeln und sie möglichst zur Entscheidungsreife zu führen. Hierzu gehört auch der Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung des Rechts gegen irreführende und unlautere Werbung. Hinsichtlich der Richtlinienvorschläge betreffend die Haftung für fehlerhafte Produkte und den Verbraucherschutz bei außerhalb von Geschäften abgeschlossenen Verträgen wird auf die Antworten des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Klein in der Fragestunde vom 8. Dezember 1982 Bezug genommen (Plenarprotokoll 9/135 Seite 8339 ff.). Insgesamt wird die Bundesregierung aber darauf achten, daß sich der mit Reglementierungen notwendig verbundene administrative Aufwand in vertretbaren Grenzen hält.
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß bestehende oder vorbereitete Verbraucherschutzgesetze als Investitionshemmnisse anzusehen und daher zu ändern sind?
Die Bundesregierung tritt prinzipiell für Reglementierungen mit Augenmaß ein. Das gilt auch für den Verbraucherschutz. Die Bundesregierung möchte vermeiden, daß Reglementierungen eines Tages zu Engpässen in der Versorgung der Verbraucher führen. Sie wird daher das stets aktuelle Verbraucherinteresse an möglichst vollständiger rechtlicher Absicherung gegen das nicht minder wichtige, zuweilen allerdings nicht hinreichend deutlich erkannte Verbraucherinteresse an einem kontinuierlichen Angebot an preiswerten Gütern aller Art abwägen. Ein Freibrief für unlautere Geschäftemacherei zu Lasten der Verbraucher ist damit allerdings nicht verbunden. Abstriche am Gesundheitsschutz kommen erst recht nicht in Betracht. Im Konfliktfall muß die Gesundheit Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben.
Wird die Bundesregierung die Verbraucherinstitutionen und die auch für den Verbraucherschutz zuständigen Bundesaufsichtsämter mit den notwendigen Mitteln ausstatten, damit diese den Verbrauchern in ihren wirtschaftlichen und rechtlichen Schwierigkeiten und in ihren Ängsten vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen helfen und sie vor Schäden schützen können?
Die Bundesregierung hält anbieterunabhängige Verbraucheraufklärung für ein besonders wichtiges Element des Verbraucherschutzes. Anbieterunabhängige und sachlich fundierte Information und Beratung helfen dem Bürger, seine Entscheidungen gut vorzubereiten und dadurch wirtschaftliche und gesundheitliche Nachteile zu vermeiden. Sie wird daher die Institutionen der Verbraucher, die sich mit der Beschaffung, Aufbereitung und der Verbreitung solcher Informationen beschäftigen, weiterhin im Rahmen ihrer Finanzierungskompetenz unterstützen. Zudem ist es das Ziel der Bundesregierung, den Wirkungsgrad der Arbeit dieser Einrichtungen weiter verbessern zu helfen. Insbesondere wird die Bundesregierung auch künftig die Verbraucherberatung über Energieeinsparung weiterführen. Der von der Bundesregierung finanziell unterstützten Beratung durch die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher und die Stiftung Warentest kommt hierbei besondere Bedeutung zu. Das Beratungsangebot dieser Organisationen schließt auch die Information über neuere Technologien sowie Marktübersichten zu Energiespartechniken ein.
Trotz der Notwendigkeit, zur Entlastung des Staatshaushalts Stellen einzusparen, wird die Bundesregierung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der einschlägigen Bundesaufsichtsbehörden gewährleisten.
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung weiterführen oder ergreifen, um die Interessen der Verbraucher in bezug auf energiesparende, umwelt- und ressourcenschonende und nichtkrankmachende, neue Produkte und Produktionsverfahren durchzusetzen und so auch mittelfristig Arbeitsplätze zu erhalten bzw. neue Arbeitsplätze zu schaffen?
Die Bundesregierung hält den sorgsamen Umgang mit den natürlichen Ressourcen, den Schutz von Luft, Boden und Gewässern und eine sparsame Energienutzung für unverzichtbare Voraussetzungen zur langfristigen Sicherung der Produktionsgrundlagen. Dies liegt auch im Interesse des Verbrauchers. Gleichzeitig werden dadurch auch zukunftsorientierte Arbeitsplätze erhalten und geschaffen. Allein in der Umweltschutzgüterproduktion werden nach neuesten Untersuchungen bereits heute über 100 000 Arbeitskräfte vor allem im mittelständischen Bereich beschäftigt. Ökologie und Ökonomie sind keine Gegensätze: Umweltschutz ist auch ein Gebot ökonomischer Vernunft; Ökologie ist auch Langzeitökonomie. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß eine Weiterentwicklung von neuen fortschrittlichen Umweltschutztechnologien von großer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland ist. Dies hat sie bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Liedtke, Brandt (Grolsheim), Schäfer (Offenburg) u. a. und der Fraktion der SPD zur Fortentwicklung der Umweltpolitik (Drucksache 9/2349) näher dargelegt. Der Entwicklung und Marktdurchsetzung von umweltfreundlichen Produktionsverfahren und Produkten kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, um im Sinne des von der Bundesregierung vertretenen Vorsorgeprinzips von vornherein Umweltbelastungen zu vermeiden oder zumindest möglichst gering zu halten.
Diesem Ziel dienen letztlich alle, insbesondere die unmittelbar produktbezogenen Umweltvorschriften. Die Bundesregierung wird die bestehenden Umweltschutzvorschriften weiterentwickeln und vorhandene Lücken schließen. Mit der Neufassung der TA Luft und dem Entwurf der neuen Großfeuerungsanlagen-Verordnung hat sie dazu bereits erste Schritte unternommen. Das geplante Verwertungsgebot für verwertbare Abfälle ist ein weiterer wichtiger Schritt.
Besondere Bedeutung mißt die Bundesregierung einer Stärkung der Selbstverantwortung der Wirtschaft und dem eigenverantwortlichen Handeln des Verbrauchers bei. Die Bundesregierung unterstützt und fördert daher besonders umweltfreundliche Produkte und wirkt auf eine Verbraucheraufklärung hin, die auch unter umwelt- und ressourcenschonenden Gesichtspunkten dem Bürger ein umweltfreundliches Verbraucherverhalten ermöglicht. Die hohe Beteiligung am Altglasrecycling zeigt, daß die Bereitschaft des Bürgers zu einem verantwortlichen Handeln vorhanden ist. Sie zu stärken, ist Ziel der Bundesregierung. Die Bundesregierung wird daher die Auszeichnung von besonders umweltfreundlichen und ressourcenschonenden Produkten mit dem internationalen Umweltzeichen der UN weiter ausbauen.
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen bzw. fortführen, um die Belastung der Nahrungsmittel, der Kosmetika, der Bedarfsgegenstände, der Luft und des Wassers mit gefährlichen Chemikalien und Substanzen aufzudecken und soweit wie möglich zu bekämpfen, und wird sie die Ängste der Verbraucher vor Vergiftungen und heimtückischen Krankheiten auch im Interesse einer langfristigen positiven Wirtschaftsentwicklung ernst nehmen?
Die Bundesregierung hat die Besorgnisse der Verbraucher im Hinblick auf Schadstoffe in Lebensmitteln stets sehr ernst genommen und wird dies auch weiterhin tun. Dem Verbraucherschutz dienen zahlreiche Rechtsvorschriften, darunter auch solche, die — wie das Pflanzenschutzrecht, das Arzneimittelrecht und das Futtermittelrecht — bereits bei der landwirtschaftlichen Produktion ansetzen.
Für Rückstände von Pflanzenbehandlungsmitteln sind in der Pflanzenschutzmittel-Höchstmengenverordnung Höchstmengen festgesetzt, die beim Inverkehrbringen der Lebensmittel nicht überschritten sein dürfen und die selbst bei lebenslanger Aufnahme keine gesundheitlichen Auswirkungen erwarten lassen. Die Verordnung soll in regelmäßigen Abständen von etwa einem Jahr dem Stand der Wissenschaft und Technik angepaßt werden. Bereits jetzt bestehen eingehende Vorschriften, um den Verbraucher vor Rückständen von Tierarzneimitteln zu schützen. Eine erhebliche Verschärfung, insbesondere durch verbesserte Überwachungsmöglichkeiten, ist durch das Erste Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes eingetreten, das am 9. Dezember 1982 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Hierzu gehören insbesondere die Verpflichtung zur Vorlage von Rückstandsnachweisverfahren im Rahmen der Zulassung von Tierarzneimitteln und die Ausdehnung der Rückstandsuntersuchung bis in die Erzeugerbetriebe. Die entsprechenden Folgeverordnungen sind in Vorbereitung.
Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren Untersuchungen veranlaßt, die Aufschluß über die tatsächliche Höhe der Belastung des Verbrauchers mit Schadstoffen geben sollen, die in oder auf pflanzlichen oder tierischen Lebensmitteln vorhanden sein können. Sie ist darüber hinaus bestrebt, in Ergänzung der im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung durchgeführten Untersuchungen die Erkenntnisse über die Rückstandssituation in Lebensmitteln repräsentativ für die gesamte Bundesrepublik Deutschland durch ein im wesentlichen gemeinsam mit den Ländern durchzuführendes Datenerfassungs- und -bewertungssystem (Monitoring) zu verbessern.
Sobald statistisch ausreichend fundiertes und wissenschaftlich abgesichertes Datenmaterial über das Vorkommen von Schadstoffen aus der Umwelt vorliegt, wird der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit eine Höchstmengenregelung treffen, soweit es der Gesundheitsschutz des Verbrauchers erfordert.
Für kosmetische Mittel werden die Arbeiten zur Entwicklung gemeinschaftsrechtlicher Regelungen über die Verwendung bestimmter Stoffe und Zubereitungen vorangetrieben. Den Schwerpunkt dieser Arbeiten bilden die sogenannten Positivlisten, d. h. für einen bestimmten Verwendungszweck werden nur diejenigen Stoffe zugelassen, die unter den vorgesehenen Bedingungen gesundheitlich unbedenklich sind. Solche Listen für ausschließlich zugelassene Stoffe bestehen für Färbemittel und Konservierungsstoffe und sind bereits im Rahmen der Kosmetik-Verordnung in deutsches Recht umgesetzt. Listen für weitere Stoffe sind in Vorbereitung. Dieses Regelungssystem der Zulassung nur gut untersuchter Stoffe zur Herstellung kosmetischer Mittel bietet einen optimalen Schutz des Verbrauchers vor gesundheitlichen Gefahren.
Im Bereich der Bedarfsgegenstände hat die Bundesregierung in der zurückliegenden Zeit bereits eine Reihe von Maßnahmen getroffen, um den Gesundheitsschutz des Verbrauchers zu verstärken. Darüber hinaus besteht ein Konzept für eine Bestandsaufnahme eventueller Lücken im Verbraucherschutz auf diesem Gebiet. In diesem Zusammenhang wird auch eine ausführliche Darlegung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage zum vorbeugenden Gesundheitsschutz bei Bedarfsgegenständen verwiesen (Drucksache 9/2334 vom 14. Dezember 1982).
Die Bundesregierung mißt der weiteren Verringerung der Belastung der Luft und der Gewässer durch kritische Schadstoffe weiterhin hohe Priorität bei. Näheres hierzu ist in der Antwort auf die Kleinen Anfragen betreffend Verbesserung der Luftreinhaltung (Drucksache 9/2347) und Verbesserung des Gewässerschutzes (Drucksache 9/2200) ausgeführt. Die Bundesregierung arbeitet an einem umfassenden Bodenschutzkonzept, das auch dem Schadstoffeintrag in den Boden Rechnung tragen wird.
Weil die Bundesregierung bestehende Ängste ernst nimmt, ist sie weiterhin bemüht, zu deren Abbau auch durch objektive und sachgerechte Verbraucheraufklärung beizutragen.
Wird die Bundesregierung insbesondere sicherstellen, daß durch wirksame Kontrollen und Exportverbote für bei uns verbotene chemische Substanzen die Belastung importierter Nahrungs- und Futtermittel mit giftigen Substanzen und Rückständen von Pflanzenbehandlungsmitteln soweit wie möglich verringert wird?
In die Bundesrepublik Deutschland dürfen nur Lebens- und Futtermittel eingeführt bzw. im Inland in den Verkehr gebracht werden, die den deutschen lebensmittel- bzw. futtermittelrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Dabei beziehen sich die futtermittelrechtlichen Vorschriften auch auf das Verfüttern.
Die Bundesregierung trägt mit der Pflanzenschutzmittel-Höchstmengenverordnung und der Futtermittelverordnung u. a. dafür Sorge, daß die Belastung der Verbraucher mit Rückständen auch von solchen Pflanzenschutzmitteln, die in der Bundesrepublik Deutschland nicht zugelassen sind oder deren Anwendung verboten ist, so gering wie möglich gehalten wird.
Den Bundesländern obliegt es, die Einhaltung der bestehenden Vorschriften zu überwachen. Sie untersuchen sowohl eingeführte als auch im Inland erzeugte Lebensmittel sowie Futtermittel regelmäßig stichprobenweise auf Schadstoffe, einschließlich Rückständen von Pflanzenbehandlungsmitteln.
Soweit die Frage eines Exportverbots von Pflanzenschutzmitteln und chemischen Substanzen angesprochen ist, wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 107 der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 8./9. Dezember 1982 von MdB Frau Dr. Hartenstein/SPD, verwiesen. (Deutscher Bundestag, Stenographischer Bericht der 132. Sitzung vom 10. Dezember 1982, Anlage 31, Seite 8564).