Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
8. Wahlperiode
Drucksache 8/1252
24.11.77
Sachgebiet 221
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Pfeifer, Dr. Probst, Benz,
Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Riesenhuber, Dr. Freiherr Spies von
Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Pfeffermann und der Fraktion
der CDU/CSU
- Drucksache 8/1145 -
Aufgaben der Bundesregierung im Bereich der Forschungs- und Technologiepolitik
Der Bundesminister für Forschung und Technologie - 127 -
0104 - 6 - /77 - hat mit Schreiben vom 22. November 1977 die
Kleine Anfrage wie folgt beantwortet:
Die Bundesregierung legt ihre Aufgaben, Maßnahmen und
Ergebnisse im Bereich der Forschungs- und Technologiepolitik in
einer Vielzahl forschungspolitischer Dokumente dar:
- die Bundesberichte Forschung, insbesondere Bundesbericht
Forschung V und Faktenbericht 1977 zum Bundesbericht
Forschung (Drucksache 8/1116), der vor wenigen Tagen dem
Deutschen Bundestag übersandt wurde;
— die mehrjährigen Förderprogramme, die jährlichen
Förderkataloge und Beratungspläne des BMFT, die Jahresberichte
einzelner Ressorts und die Förderfibel;
— die Antworten auf Kleine und Große Anfragen der Frak
-tionen des Deutschen Bundestages.
Auf diese Unterlagen, aus denen sich teilweise die Antworten
auf die gestellten Fragen ergeben, wird ergänzend verwiesen.
1. Welche Indikatoren hält die Bundesregierung für geeignet, um
Aufwand und Ergebnisse von Forschung und Technologie in
der Bundesrepublik Deutschland zu bewerten?
Wichtige Indikatoren des FuE-Aufwandes sind die FuE-Aus
gaben bezogen auf das Bruttosozialprodukt (BSP), die
Gesamtaufwendungen der öffentlichen Hand oder pro Kopf der
Bevölkerung und das FuE-Personal als Anteil an der Erwerbstätigen
-
zahl (vgl. Faktenbericht 1977). Die Qualität wissenschaftlicher
und technischer Ideen und Arbeiten und der FuE-Ergebnisse
sowie ihre Umsetzung und Nutzung in anwendungsorientierte
Bereiche sind maßgebende Faktoren des „Out-Puts" . Sie
entziehen sich einer quantitativen statistischen Erfassung und
können nur in einem qualitativen Verfahren (z. B.
Begutachtungsbzw. Ergebnisbewertungsverfahren) ermittelt werden.
2. Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand von
Wissenschaft und Technik in der Bundesrepublik Deutschland im
internationalen Vergleich, und wie kann sie dies anhand
einzelner Indikatoren konkretisieren (Publikationen, Zahl der
Nobelpreisträger etc.)?
Auf Grund des Indikators der FuE-Ausgaben, bezogen auf das
Bruttosozialprodukt, liegt die Bundesrepublik mit den USA an
der Spitze der westlichen Länder. Ein repräsentativer
Qualitätsvergleich wissenschaftlicher oder technischer Ideen,
Arbeiten und Ergebnisse ist allein anhand von Indikatoren (z. B. Zahl
der Publikationen, Zahl der Zitate, Zahl der Nobelpreise) nicht
möglich.
3. Wie entwickelten sich die realen (inflationsbereinigten)
Forschungsausgaben in der Bundesrepublik Deutschland nach
aufbringenden und verbrauchenden Stellen in den letzten zehn
Jahren?
Es gibt keine Statistik der FuE-Ausgaben der Bundesrepublik
Deutschland zu konstanten Preisen, weil die verfügbaren
Preisindices der amtlichen Statistik für die besondere
Kostenstruktur des FuE-Bereiches (hohe Personalkosten, hohe Kosten für
wissenschaftliche Geräte und Bauten) kein zutreffendes Bild
vermitteln.
4. Welche organisatorische Verflechtung besteht zwischen den
verschiedenen Forschungsinstitutionen in der Bundesrepublik
Deutschland, und welche Vorstellungen hat die
Bundesregierung zur Verbesserung der Forschungsorganisation?
Die Bundesregierung hat über die organisatorische
Verflechtung der Forschungsinstitutionen im Bundesbericht Forschung V
(Tz 28) berichtet. Sie wirkt im Rahmen der
Ressortkoordinierung auf Bundesebene und auf der Grundlage der
Rahmenvereinbarung Forschungsförderung mit den Ländern jeweils im
konkreten Einzelfall darauf hin, neue Kooperationsformen zu
entwickeln und bestehende zu verbessern.
5. Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten und insbesondere der
Wissenschaftler im Bereich von Forschung und Entwicklung im
letzten Jahrzehnt in einzelnen Bereichen der Forschung
entwickelt?
Die Antwort ergibt sich aus Tabelle 28 des Faktenberichts 1977
und den entsprechenden Tabellen der früheren Bundesberichte
Forschung.
6. Wie beurteilt die Bundesregierung die Anwendung von
Forschungsergebnissen (Innovation) in der Bundesrepublik
Deutschland, welche Instrumente werden bisher für eine
verstärkte Innovationsförderung von der Bundesregierung
angewendet?
Es wird auf die Antworten zu Fragen 3 und 4 der Kleinen
Anfrage betr. Forschungspolitik und Arbeitsplätze der Zukunft
(Drucksache 7/5714 vom 20. August 1976) verwiesen.
Hinzugekommen ist die Gründung von Innovationsberatungsstellen
beim Rationalisierungskuratorium der Deutschen Wirtschaft (in
Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen) sowie bei den
Industrie- und Handelskammern Siegen, Koblenz und
Mannheim/Heidelberg.
7. Welche Maßnahmen zur Erreichung forschungspolitischer Ziele
wendet die Bundesregierung bisher an, wie führt sie eine
Kosten- und Erfolgskontrolle durch, und welche Maßnahmen
haben sich als vorteilhaft erwiesen?
Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Erreichung
forschungspolitischer Ziele sind im Bundesbericht Forschung V und
im Faktenbericht 1977 beschrieben.
8. Aus welchem Grund legt die Bundesregierung den
Schwerpunkt ihrer Forschungsförderung auf die Vergabe von
direkten Finanzzuwendungen?
Die direkte Forschungsförderung ist am besten geeignet,
Forschung und Entwicklung in der Wirtschaft im öffentlichen
Interesse gezielt und wirksam zu unterstützen, wenn die
privatwirtschaftlichen Kräfte allein nicht ausreichen, um die erforderlichen
Maßnahmen überhaupt oder rechtzeitig in Gang zu bringen
(vgl. Tz 8 Bundesbericht Forschung V).
9. Wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere Gesetze,
Verordnungen und Normen als Maßnahmen zur Erreichung
bestimmter forschungspolitischer Ziele, und an welchen
ordnungspolitischen Vorstellungen orientiert sie ihre Forschungs- und
Entwicklungsförderung?
Die Bundesregierung wendet Gesetze, Verordnungen und
Normen in geeigneten Fällen an, um bestimmte
forschungspolitische Ziele zu erreichen (vgl. Antwort zu Frage 18 der Kleinen
Anfrage betr. Forschungspolitik und Arbeitsplätze der Zukunft
vom 20. August 1976, Drucksache 7/5714). Die Forschungspolitik
orientiert sich ordnungspolitisch an den Vorstellungen, wie sie
im Bundesbericht Forschung V niedergelegt sind.
10. Wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere die indirekte
Forschungsförderung durch Steuererleichterungen, und warum
hat sie darauf hingewirkt, die indirekte Forschungsförderung
abzubauen?
11. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die
Bundesregierung, um die steuerliche Forschungsförderung auszuweiten, und
welche Antwort hat sie auf die vielfältigen Vorschläge seitens
der Wirtschaft und der beratenden Kommissionen
(Sachverständigenrat, Kommission für wirtschaftlichen und sozialen
Wandel) der Bundesregierung?
Aufgrund der vielfältigen Vorschläge sowie des Gutachtens des
Ifo-Instituts zur „Effizienz der indirekten steuerlichen
Forschungsförderung" wirkt die Bundesregierung darauf hin, die
Breitenwirkung der Förderung durch stärkere Einbeziehungen
kleiner und mittlerer Unternehmen zu verbessern. Das Kabinett
hat daher am 14. September 1977 einen Gesetzentwurf
beschlossen, wonach
— die Zulagen für Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen
bis zur Höhe von 500 000 DM pro Unternehmen und Jahr
von bisher 7,5 auf 15 v. H. verdoppelt (§ 4 InvZulG) ;
— die Zulagen ebenfalls für die Anschaffung aktivierter
immaterieller Wirtschaftsgüter (z. B. Patente) . gewährt;
— die Zweckbindungsvorschrift bei der Nutzung von
Gebäuden für Forschung und Entwicklung gelockert werden.
Die Gesetzesvorlage liegt derzeit dem Bundesrat vor (vgl.
BR-Drucksache 431/77).
Darüber hinaus hat das Kabinett am 12. Oktober 1977
beschlossen, die externe Vertragsforschung kleiner und mittlerer
Unternehmen ab 1978 aus Haushaltsmitteln des BMFT zu
fördern.
12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten einer
Forschungsförderung durch die Anregung der Nachfrage nach
technologisch hochwertigen Produkten?
Die staatliche Forschungsförderung setzt grundsätzlich im
Bereich des Angebots von technologisch hochwertigen Produkten
an und überläßt die Nachfrage grundsätzlich dem Markt. Dies
schließt Maßnahmen zur Anregung der Nachfrage nach
technologisch hochwertigen Produkten in begründeten und vor allem
aussichtsreichen Einzelfällen nicht aus, wie z. B.:
— Zuschüsse für den Einbau von Wärmepumpen und
Sonnenkollektoren im Rahmen des Programms zur Förderung
heizenergiesparender Investitionen (Kabinettbeschluß vom
14. September 1977);
— Investitionszulage nach § 4 a InvZulG für energiesparende
Investitionen;
— Sonderabschreibungen nach § 7 d EStG auf
Umweltschutzinvestitionen.
13. Wie beurteilt die Bundesregierung das gegenwärtige Bund-
Länder-Verhältnis bei der Förderung von Wissenschaft und
Technologie in der Bundesrepublik Deutschland?
Das Bund-Länder-Verhältnis ist durch die Rahmenvereinbarung
Forschungsförderung (RV) vom 28. November 1975 und die
Ausführungsvereinbarungen neu geregelt worden. Die
Zusammenarbeit aufgrund dieser neuen Rechtsgrundlage ist noch zu
kurz, um hierüber ein Urteil fällen zu können. Es zeichnet sich
allerdings bereits jetzt ab, daß das Verfahren der gemeinsamen
Förderung, insbesondere auch im Hinblick auf das von den
Ländern durchgesetzte Einstimmigkeitsprinzip der
Entscheidungen, zu Schwierigkeiten bei der Durchführung der gemeinsamen
Förderung führen kann. Die Entwicklung wird daher sorgfältig
zu beobachten sein.
14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß das
Bundesministerium für Forschung und Technologie in
zunehmendem Umfange direkte Projektförderung bei den Hochschulen
unter Ausschaltung der Deutschen Forschungsgemeinschaft
unternimmt?
Der Bundesminister für Forschung und Technologie und die
Deutsche Forschungsgemeinschaft praktizieren eine intensive
Abstimmung und Koordinierung auf gemeinsamen oder sich
eng berührenden Gebieten ihrer Forschungsförderung (vgl.
Tz 34 Bundesbericht Forschung V). Aufgrund dieser
Abstimmung fördert der BMFT auch Forschungsprojekte unmittelbar
in den Hochschulen (z. B. Hochenergiephysik,
Schwerionenphysik) im Rahmen seiner Fachprogramme.
15. Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand der
Koordinierung der Ressortforschung innerhalb der Bundesregierung im
Vergleich von Aufwand und Ertrag der damit verbundenen
Verwaltungsarbeit?
Für die Koordinierung der FuE-Aktivitäten der
Bundesregierung sind auf der Grundlage des Koordinierungskonzepts vom
Frühjahr 1975 zusätzliche Instrumente geschaffen worden.
Hierdurch hat sich die gegenseitige Unterrichtung (z. B. Austausch
von DAKOR-Datenblättern, Projektlisten, Leistungsplänen) und
die Zusammenarbeit verbessert. Die Ressortkoordinierung wird
mit relativ geringem Personalaufwand durchgeführt und dient
z. B. durch die Vermeidung unnötiger Doppelförderung der
Einsparung von Haushaltsmitteln.
16. Wie beurteilt die Bundesregierung die verschiedensten
Vorschläge der OECD zur Verstärkung der Innovationsbereitschaft
in den westlichen Industrieländern, insbesondere die konkreten
Vorschläge in ihrer Veröffentlichung „The Conditions for
Success in Technology Innovation (Paris 1974)"?
Die OECD-Veröffentlichung „The Conditions for Success in
Technological Innovation" liegt seit 1971 vor. Ihre Vorschläge
wurden — soweit sie für die Bundesrepublik Anwendung finden
konnten — bei der Entwicklung von Instrumenten der
Innovationsförderung berücksichtigt.
17. Wie beurteilt die Bundesregierung die wirksame Kontrolle
technologischer Großprojekte — wie Schneller Brutreaktor oder
Hochtemperaturreaktor — nach den negativen Erfahrungen bei
der Kontrolle technologischer Großprojekte?
Die Möglichkeiten einer Termin- und Kostenkontrolle bei
technologischen Großprojekten hängen von den Umständen des
Einzelfalles ab. Der Fortschritt der Prototypkraftwerke THTR
300 und SNR 300 hängt wesentlich von den Anforderungen der
Genehmigungsbehörden im atomrechtlichen
Genehmigungsverfahren ab, die zum Teil schrittweise neu definiert werden. Die
Einschaltung des zukünftigen Betreibers mit seinem erfahrenen
Fachpersonal in die Projektkontrolle trägt im übrigen erheblich
zu einer wirksamen Überwachung bei, weil er ein erhebliches
Eigeninteresse an einer zügigen Projektabwicklung hat.
18. Wie entwickelte sich die staatliche Forschungsförderung der
Wirtschaft in den letzten zehn Jahren, differenziert nach
Globalsumme, Grundunternehmen sowie kleinen und
mittleren Unternehmen, und wie beurteilt sie den Erfolg anhand
von Fallbeispielen?
Die Förderung des Bundes von Forschung und Entwicklung in
der Wirtschaft entwickelte sich von ca. 1,0 Mrd. DM im Jahre
1967 auf ca. 2,7 Mrd. DM im Jahre 1976, davon betrug
— die zivile Forschungs- und Entwicklungsförderung etwa
235 Mio DM im Jahre 1967 und etwa 1,5 Mrd. DM im Jahre
1976; die Aufteilung auf Großunternehmen und kleine und
mittlere Unternehmen – soweit möglich – enthält Tz 8 und 9
des Faktenberichts 1977;
— die Forschungs- und Entwicklungsförderung des
Bundesministers der Verteidigung etwa 751 Mio DM im Jahre 1967
und etwa 1,2 Mrd. DM im Jahre 1976.
Eine Darlegung und Beurteilung des Erfolgs anhand von
Fallbeispielen würde den Rahmen einer Antwort auf eine Kleine
Anfrage sprengen.]