Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
8. Wahlperiode
Drucksache 8/756
14.07.77
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Benedix, Pfeifer, Dr. Gölter, Daweke,
Frau Dr. Wilms, Frau Dr. Wisniewski, Dr. Rose, Dr. Fuchs, Frau Krone-Appuhn,
Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Müller, Rühe, Dr. Pfennig, Dr. Hornhues, Schmidt
(Wuppertal) und der Fraktion der CDU/CSU
- Drucksache 8/684 -
Förderung des Politischen Arbeitskreises Schule
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für
Jugend, Familie und Gesundheit – 251 - 2431 - 8 - 123 – hat mit
Schreiben vom 12. Juli 1977 die Kleine Anfrage namens der
Bundesregierung wie folgt beantwortet:
1. Wie hoch ist die derzeitige Förderung des Politischen
Arbeitskreises Schulen, abgekürzt PAS, bzw. des Arbeitskreises für
politische Bildung e.V., aus Mitteln des Bundesjugendplans, aus
Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft
und aus Mitteln des Bundesministeriums des Innern? Welche
Mittel erhält der PAS im laufenden, und welche erhielt er im
letzten Jahr für gezielte Projekte? Welche Projekte wurden
gefördert?
Der PAS bzw. der Arbeitskreis für politische Bildung e. V.
wurde aus Mitteln des Bundeshaushalts im Jahre 1976 wie folgt
gefördert:
— im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Jugend,
Familie und Gesundheit aus Mitteln des Bundesjugendplans
Unterhaltung der Geschäftsstelle in Bonn
(wie z. B. Miete, Porto, Telefon, Geschäfts -
bedürfnisse und spezielle Sachkosten von
4100 DM u. a. für die sog. Rundbriefe) 30 000 DM
1 Ausgabe der sog. Ständigen PAS-Mitteilungen 4 200 DM
Personalkosten für die Geschäftsführerin nach
VI b BAT (3/4-tags) und ein nebenamtlich
tätiges Vorstandsmitglied des PAS 26 595 DM
5 zentrale Arbeitstagungen von Vereins- und
Fachgremien zur Konzeption, Planung und
Auswertung der fachlichen Arbeit 11 500 DM
72 295 DM
— im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
Im Bereich der geistig-politischen Auseinander
-
setzung mit dem Extremismus für die Vorberei
tung von Podiumsdiskussionen mit Schülern 6 000 DM
— im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und
Wissenschaft
für eine Pilotstudie „Erfahrungen der Schüler
mitwirkung" einschließlich wissenschaftlicher
Gutachten 15 000 DM.
Im Jahre 1977 ist folgende Förderung vorgesehen:
— im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Jugend,
Familie und Gesundheit
Unterhaltung der Geschäftsstelle in Bonn
(wie z. B. Miete, Porto, Telefon, Geschäfts
bedürfnisse und spezielle Sachkosten von
2430 DM für die sog. Rundbriefe) 30 000 DM
1 Ausgabe der sog. Ständigen PAS-Mitteilungen 3 500 DM
Personalkosten für die Geschäftsführerin nach
VI b BAT (3/4-tags) und ein nebenamtlich
tätiges Vorstandsmitglied des PAS 27 695 DM
6 zentrale Arbeitstagungen von Vereins- und
Fachgremien zur Konzeption, Planung und
Auswertung der fachlichen Arbeit 11 100 DM
72 295 DM
— im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
ist ein erneuter Antrag auf Förderung gestellt,
über den bisher nicht entschieden worden ist.
2. Trifft es zu, daß seit August 1976 durch Publikationen des PAS
wiederholt gegen die Satzung verstoßen wurde, die dem
Arbeitskreis ausdrücklich die Aufgabe zumißt, auf
überparteilicher Grundlage an der politischen Bildung der jüngeren
Generation mitzuwirken?
Nach der Satzung des Arbeitskreises für politische Bildung e. V.
- Rechtsträger der Arbeit des politischen Arbeitskreises
Schulen (PAS) - ist es Aufgabe des Arbeitskreises „auf
überparteilicher Grundlage an der politischen Bildung der jungen
Generation mitzuwirken". Die Bundesdelegiertenversammlung des
PAS von 17. bis 19. Dezember 1976 in Königswinter hat in
einem Grundsatzbeschluß „zum Selbstverständnis des PAS"
seine Überparteilichkeit als wesentliches Merkmal seiner Arbeit
betont. In diesem Beschluß wird hierzu aber auch festgestellt:
„Unbeschadet der Überparteilichkeit formuliert der PAS in
einem demokratisch repräsentativen Prozeß seinen jeweiligen
am Interesse der Schüler orientierten Standort und schließt das
letztlich parteiische Engagement des einzelnen Mitglieds und
Teilnehmers nicht aus."
Nach Auffassung der Bundesregierung verlangt die Einhaltung
der genannten Satzungsbestimmung nicht, daß jede Publikation
und erst recht nicht jeder einzelne Beitrag in einer Publikation
des PAS in dem Sinne überparteilich ausgewogen sein müssen,
daß entweder keine der im Deutschen Bundestag vertretenen
Parteien sich davon kritisch betroffen fühlen oder
gegebenenfalls alle gleichzeitig und im gleichen Umfang kritisch
angesprochen sein müßten. Die in Frage stehende Forderung der
Satzung kann vernünftigerweise nur bedeuten, daß der PAS
— nicht systematisch im Interesse nur einer der Parteien
arbeitet sondern
— alle für den zu behandelnden Sachverhalt erkennbar
relevanten Argumente auch der politischen Parteien benennt
und der Urteilsbildung seiner Zielgruppen zugänglich macht.
Gemessen an einem solchen Verständnis der in Frage stehenden
Satzungsbestimmung ergab eine Durchsicht der seit August 1976
erschienenen Publikationen des PAS - unbeschadet ihrer
fachlichen Bewertung im einzelnen und der Beurteilung ihres
Nutzens für die politische Bildung im besonderen - keine
Bestätigung, daß der PAS mit seinen Veröffentlichungen wiederholt
gegen seine Satzung verstoßen habe.
3. Trifft es zu, daß der Schatzmeister, der die Hauptverantwortung
für die satzungsgemäße Verwendung dieser öffentlichen Mittel
trägt, aus diesem Grunde nach 13jähriger Tätigkeit
zurückgetreten ist?
Nach den Protokollen der Mitgliederversammlung und des
Vorstandes stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:
Der neu gewählte Vorstand des Arbeitskreises für politische
Bildung hat auf seiner ersten Sitzung am 22. Juni 1976 eine
Arbeitsteilung unter seinen Mitgliedern festgelegt. Ein Konflikt
über die Vertretbarkeit eines Einzelbeitrages in einem PAS
-
Rundbrief zwischen dem für die Publikationen verantwortlichen
Vorstandsmitglied und dem Schatzmeister, der für sich ein
satzungsmäßig nicht begründetes Vetorecht im Vorstand
voraussetzte bzw. beanspruchte, führte zum Rücktritt des
Schatzmeisters. Er begründete diesen Rücktritt damit, daß er die
erforderliche überparteiliche Grundlage der Arbeit des PAS nicht mehr
gewährleistet sehe.
4. Ist die Bundesregierung bereit, die finanzielle Unterstützung
des PAS einzustellen, sofern die satzungsgemäße
Aufgabenerfüllung des PAS in Kürze nicht zu erreichen ist?
Die Frage ist gegenstandslos, weil die Bundesregierung, wie
die Antwort auf Frage 2 deutlich macht, bislang keine Zweifel
daran haben mußte, daß der PAS seine Aufgaben im Rahmen
seiner Satzung wahrgenommen hat.]