Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
8. Wahlperiode
Drucksache 8/1425
17.01.78
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Narjes, Dr. Dollinger, Blumenfeld,
Dr. Müller-Hermann und der Fraktion der CDU/CSU
- Drucksache 8/1391 -
Behinderung der Importe von Schiffen und Schiffsmaterialien aus der EG in die USA
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für
Wirtschaft — VA 3 / E A 5 — 48 00 32 — hat mit Schreiben vom
13. Januar 1978 namens der Bundesregierung die Kleine
Anfrage wie folgt beantwortet:
1. In welchem Umfang wurden in den letzten 20 Jahren Schiffe und,
Schiffsausrüstung aus den EG-Mitgliedsländern in den USA
importiert?
In den USA gibt es keine Angaben über Schiffsimporte in den
offiziellen US-Handelsstatistiken. Schiffe gelten im Sinne des
US-Zolltarifs nicht als Waren. Aus anderen Unterlagen (z. B.
OECD-Statistik, Berichte der Deutschen Botschaft) ist ersichtlich,
daß von 1965 bis 1970 keine Lieferungen von Schiffen in die
USA stattgefunden haben. Von 1971 bis 1975 wurden folgende
Exporte aus EG-Mitgliedstaaten getätigt:
1971: im Werte von 60,9 Mio US-$ (1 Schiff aus D)
1972: im Werte von 123,8 Mio US-$ (2 Schiffe aus D und NL)
1973: im Werte von 395,4 Mio US-$ (6 Schiffe: 4 aus D und 2
aus NL)
1974: im Werte von 137,4 Mio US-$ (1 Schiff aus D)
1975: im Werte von 34,2 Mio US-$ (1 Schiff aus D)
Eine Aussage über Importe von Schiffsausrüstungen ist nicht
möglich. Die Waren werden nicht nach ihrem
Verwendungszweck, sondern nach ihrer Beschaffenheit (z. B. elektronische
Ausrüstungen) statistisch erfaßt.
2. Welchen Anteil hatten die Importe von Schiffen und
Schiffsausrüstungen aus der Bundesrepublik Deutschland und den
anderen EG-Mitgliedsländern am Gesamtimport der USA?
Da keine umfassenden wertmäßigen Angaben über Importe von
Schiffen und Schiffsausrüstungen in den Statistiken enthalten
sind, kann der Anteil dieser Waren am Gesamtimport der USA
nicht genau festgestellt werden.
Die hier bekannten Schiffslieferungen haben in keinem Jahr
mehr als 0,5 v. H. der Gesamtimporte der USA ausgemacht.
3. Sind der Bundesregierung nichttarifäre Handelshemmnisse
bekannt, welche die Einfuhr von Schiffen und Schiffsausrüstungen
aus der EG in die USA erschweren?
a) Die amerikanische Binnen- und Küstenschiffahrt sowie der
Verkehr im Bereich des Festlandsockels ist durch Gesetz
amerikanischen Unternehmen vorbehalten. Die dort
eingesetzten Wasserfahrzeuge (z. B. auch Luftkissenfahrzeuge,
Rettungsboote und ähnliches Gerät) müssen unter US-Flagge
fahren und in den USA gebaut und registriert sein *). Im
amerikanischen Kongreß laufen Bestrebungen, auch die
Bohrinseln in diese Bestimmungen einzubeziehen.
Die Ausrüstung muß — soweit möglich — amerikanischen
Ursprung haben.
b.) Letzteres gilt teilweise auch für Schiffscontainer und
Lebensrettungsgeräte, die auf US-Wasserfahrzeugen auch
außerhalb der Binnen- und Küstenschiffahrt verwendet werden.
c) Ferner sieht das amerikanische Zollrecht die Erhebung eines
Zolles in Höhe von 50 v. H. des Wertes für
Reparaturarbeiten (Sach- und Werkleistungen) vor, die an amerikanischen
Schiffen außerhalb der USA durchgeführt worden sind.
d) Generell gelten im übrigen die Bestimmungen der Buy-
American-Gesetzgebung für das öffentliche Beschaffungswesen.
4. Welche Subventionsmöglichen werden in den USA für Schiffe,
die auf amerikanischen Werften gebaut werden, bereitgestellt,
und mit welchen Auflagen werden diese Subventionen gesehen?
Ein von den USA 1970 verabschiedetes langfristiges
Subventionsprogramm sieht etwa zu gleichen Teilen die Förderung der
Handelsflotte und der US-Werften vor.
a) Danach erhalten US-Reeder bei Auftragsvergabe an US
-
Werften Bausubventionen (construction differential
subsidies), die — nach Schiffstypen differenziert — nicht über
50 v. H. der Gesamtbaukosten des Schiffes hinausgehen
dürfen. Die so subventionierten Schiffe müssen im
Außenhandel, und zwar in einem vom Maritime Subsidy Board
bestimmten Bereich eingesetzt sein und bestimmten Anforde-
*) Merchant Marine Act of 1920 für Warenbeförderungen; Gesetz 46 US-Code
289 für Personenbeförderungen.
rungen der US-Navy für Fälle des nationalen Notstandes
entsprechen.
Für dieses Programm sind im Finanzjahr 1976 202,1 Mio $
gezahlt worden und für die Jahre 1977 und 1978 jeweils
264,8 Mio $ bzw. 233 Mio $ von der Regierung veranschlagt.
b) US-Reeder erhalten ferner während der Bauzeit
Schiffsbaudarlehen mit Staatsbürgschaften und eine
Kreditversicherung, deren jeweilige Höhe vom Schiffstyp abhängt.
c) Unter steuerliche Maßnahmen zur Subventionierung fällt
die Möglichkeit, Reedereigewinne einem zunächst
steuerfreien Baufonds für zukünftige Neubauvorhaben zuzuführen.
5. Trifft es zu, daß die US-Werften ihren Auftragsbestand in
letzter Zeit so ausbauen konnten, daß sie nach Japan den zweiten
Platz im Weltschiffsbau einnehmen?
Es trifft zu, daß die US-Werften nach dem Auftragsbestand
- gemessen in Bruttoregistertonnen (BRT) - am 30. September
1977 laut Lloyd's Register of Shipping, London,
(Schiffahrtsregister), den zweiten Platz im Weltschiffbau eingenommen
haben. Dies ist das Ergebnis eines Rückgangs im weltweiten
Auftragsbestand von Juni 1974 bis September 1977 von 130,5
Mio BRT auf 42,2 Mio BRT (rund 67 v. H.), dem im gleichen
Zeitraum eine Verminderung des Auftragsbestandes
amerikafischer Werften von nur rund 18 v. H., d. h. von 4,8 Mio BRT
auf 3,9 Mio BRT gegenüberstand (vgl. anliegende Tabelle).
Allerdings erwartet die amerikanische Regierung für 1979 im
Werftbereich ebenfalls einen deutlichen
Beschäftigungsrückgang.
6. Wie beurteilt die Bundesregierung die bestehenden
ladungslenkenden Maßnahmen der USA und die Pläne einer Cargo-
Preference Bill, wie sie derzeit in den USA diskutiert werden?
Ladungslenkende Maßnahmen der USA zur Gewährleistung des
gegenseitigen Zugangs zu Regierungsladungen aus Abkommen
mit Entwicklungsländern und aus dem Schiffahrtsvertrag mit
der UdSSR haben die Betätigung der deutschen Schiffahrt,
soweit bekannt, nicht beeinträchtigt. Es liegen in dieser Hinsicht
keine Beschwerden vor.
Nach dem Scheitern der Cargo-Preference-Bill im Oktober 1977
sind keine weiteren konkreten Pläne bekannt geworden.
Ladungslenkende Maßnahmen stehen jedoch nach wie vor auf
der Prioritätsliste der US-Gewerkschaften und der
Schiffahrtsindustrie; die Bundesregierung beobachtet deshalb die
Entwicklung mit Aufmerksamkeit.
7. Was beabsichtigen die Bundesregierung und die EG gegen die
nichttarifären Handelshemmnisse zu unternehmen, die den
Import von europäischen Schiffen und Schiffsausrüstungen in die
USA behindern?
Was ist in dieser Hinsicht zur Vorbereitung der' sogenannten
Tokio-Runde geschehen?
Die EG hat mit diplomatischer Note gegen die Bestrebungen im
amerikanischen Kongreß interveniert, die zu Frage 3 unter a)
dargelegten Vorschriften auch auf Bohrinseln auszudehnen.
Weiter sind die Bestrebungen der Bundesregierung und der EG
zur Beseitigung nicht-tarifärer Handelshemmnisse darauf
konzentriert, in den multilateralen Handelsverhandlungen der
Tokio-Runde Fortschritte in Richtung möglichst weltoffener
Lösungen zu erreichen. Die EG hat sowohl die
Importbeschränkungen für die amerikanische Binnen- und Küstenschiffahrt wie
auch die Zollerhebung von 50 v. H. für außerhalb der USA
durchgeführte Schiffsreparaturen sowie das öffentliche
Auftragswesen der USA (Buy-American-Bestimmungen) im GATT
den USA als nicht-tarifäre Handelshemmnisse notifiziert.
Die beiden ersten Maßnahmen sind von der EG – mit dem Ziel
ihrer Aufhebung – in die Forderungslisten aufgenommen
worden, die entsprechend dem vereinbarten Terminkalender für
die Schlußphase der GATT-Verhandlungen im Herbst 1977
erstellt worden sind.
Im Bereich Regierungskäufe zielen die GATT-Verhandlungen
auf einen internationalen Verhaltenskodex ab, der zu einer
größeren Transparenz des Vergabewesens beitragen und den
Wettbewerb zwischen in- und ausländischen Anbietern
verbessern soll.
Anlage
Schiffbau in den USA
Zeitpunkt
Weltauftrags
-
bestand
in Mio BRT
davon USA
in Mio BRT
Platz in der Welt
rangliste
(gemessen am
sinkenden
Auftragsbestand)
30. 6. 1974 130,5 4,8 8
31. 12. 1974 120,7 5,5 7
30. 6. 1975 102,1 5,3 6
31. 12. 1975 82,3 4,97 3
30. 6. 1976 67,1 4,8 3
31. 12. 1976 55,4 4,7 2
30. 6. 1977 45,8 4,2 2
30. 9. 1977 42,2 3,9 2
Quelle: Lloyd's Register of Shipping, London (Schiffahrtsregister)]