Studienreform
der Abgeordneten Lattmann, Dr. Meinecke (Hamburg), Weisskirchen (Wiesloch), Voigt (Frankfurt), Frau Schuchardt, Schäfer (Mainz), Dr.-Ing. Laermann und der Fraktionen der SPD, FDP
Vorbemerkung
Im Bildungsgesamtplan von 1973 haben alle Länder und der Bund konkrete mit Fristen versehene Schritte zur Studienreform vereinbart. Die im Hochschulrahmengesetz (HRG) vorgesehene „Ständige Studienreformkommission" hat sich am 22. Juni 1978 konstituiert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Ziel- und Zeitvorstellungen sowie welche Prioritäten sieht die Bundesregierung für die jetzt beginnende Arbeit der „Ständigen Studienreformkommission"?
Wie wird die nach dem HRG vorgesehene Kooperation mit den Organisationen der Arbeitswelt im Studienreformprozeß realisiert?
Wie sind unter Einbeziehung praktischer Erfahrungen die Überlegungen zu einer verstärkten Differenzierung des Studiensystems zu beurteilen?
Wie kann der im Bildungsgesamtplan und im HRG vorgesehene Praxisbezug des Studiums sowie die Vorbereitung auf berufliche Tätigkeitsfelder im Rahmen der Studienreform berücksichtigt werden?
Wie kann die Stoffülle im Studienangebot begrenzt und das Studienangebot klarer strukturiert werden?
Wie kann die Orientierung der Studenten über den Studienverlauf verbessert werden?
Welche Konsequenzen sind aus den Modellversuchen über die Weiterentwicklung der Studienberatung zu ziehen?
Wie können die Hochschulen verstärkt für Berufstätige ohne „Hochschulreife" insbesondere auch für die Weiterbildung geöffnet werden?