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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Verfolgung von NS-Verbrechen (G-SIG: 00001995)

Übergabe ausländischer Unterlagen über NS-Verbrechen seit 1964, Erläuterung der deutschen Rechtspraxis durch die diplomatischen Vertretungen, Zahl der Strafverfahren aufgrund ausländischen Beweismaterials nach 1969, Amtshilfe durch ausländische Behörden

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

28.02.1979

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/255708.02.79

Verfolgung von NS-Verbrechen

der Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Klein (Göttingen), Dr. Wittmann (München) und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Gegen Gerichte, Staatsanwaltschaften und andere Behörden in der Bundesrepublik Deutschland wird in jüngster Zeit vor allem aus dem Ausland zunehmend der Vorwurf erhoben, sie hätten in der Vergangenheit die strafrechtliche Verfolgung von NS-Verbrechen nur schleppend und halbherzig betrieben oder gar bewußt unterlaufen. Dieser ungerechtfertigte und unhaltbare Vorwurf schadet dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland als demokratischer Rechtsstaat. Die Bundesregierung sollte daher diesem Vorwurf entschieden entgegentreten und gleichzeitig den tatsächlichen Sachverhalt eingehend und öffentlich dokumentieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die seit dem förmlichen Aufruf von Bundesregierung und Bundestag vom 20. November bzw. 9. Dezember 1964 verstrichene Zeit ausreichend gewesen ist, allen betroffenen Staaten eine Sichtung und Auswertung der ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen über NS-Verbrechen zu ermöglichen?

2

Welche Bemühungen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um sicherzustellen, daß alle betroffenen Staaten in ihrem Besitz befindliches Beweismaterial über NS-Verbrechen den Strafverfolgungsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland zur Kenntnis bringen?

3

Was hat die Bundesregierung und was haben insbesondere die diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland bisher getan, um ausländischen Stellen, Institutionen oder Vereinigungen die innerdeutsche Rechtslage und Rechtspraxis hinsichtlich der strafrechtlichen Verfolgung von NS-Verbrechen klarstellend zu erläutern?

4

In wieviel Fällen ist es in den letzten zehn Jahren auf Grund des von ausländischen Stellen nach 1969 zur Verfügung gestellten Beweismaterials zur Erhebung einer Mordanklage gekommen, und in wieviel Fällen haben die eingeleiteten Verfahren während dieser Zeit zu einer rechtskräftigen Verurteilung der Täter geführt?

5

Wann, in wieviel Fällen und von welchen Staaten sind in der Vergangenheit Ersuchen von Behörden oder Gerichten der Bundesrepublik Deutschland um Mithilfe bei der Aufklärung von NS-Verbrechen nicht oder abträglich beschieden worden?

6

Gibt es insbesondere Länder - und um welche handelt es sich hierbei gegebenenfalls -, deren Behörden im Zusammenhang mit der Verfolgung von Verbrechen aus der NS-Zeit Staatsanwälten oder anderen Ermittlungsbeamten aus der Bundesrepublik Deutschland die Durchforschung von Archivmaterial vor Ort verweigert haben?

7

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß sich alle mit der Verfolgung von NS-Verbrechen befaßten Behörden oder Justizorgane in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen ihrer Möglichkeiten nach Kräften darum bemüht haben, für eine zügige und umfassende strafrechtliche Aufklärung dieser Untaten Sorge zu tragen?

Bonn, den 8. Februar 1979

Erhard (Bad Schwalbach) Dr. Klein (Göttingen) Dr. Wittmann (München) Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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