Förderung von Existenzgründungen
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schmidhuber, Dr. Waigel, Pieroth, Dr. Zeitel, Hauser (Krefeld), Dr. Warnke, Kraus, Niegel, Dr. Jahn (Münster), Josten, Köster, Landré, Feinendegen, Dr. Kunz (Weiden), Schröder (Lüneburg), Dr. Bötsch, Schedl, Dreyer, Sick, Lampersbach, Kittelmann, Dr. Sprung, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Hoffacker, Dr. Becker (Frankfurt), von der Heydt Freiherr von Massenbach, Kolb, Kiechle, Tillmann, Dr. Unland, Dr. Jobst, Haberl, Biehle, Dr. Stark (Nürtingen), Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU — Drucksache 8/1337 —
Die Förderung von Existenzgründungen gehört zu den Schwerpunkten der Mittelstandspolitik der Bundesregierung. Die Förderung ist deshalb in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut und verstärkt worden. Die Bundesregierung nimmt mit Befriedigung davon Kenntnis, daß auch die Opposition diese Förderungspolitik anerkennt.
Die Bundesregierung beobachtet den Rückgang der Zahl der Selbständigen mit großer Aufmerksamkeit, denn eine ausreichende Anzahl von Selbständigen ist eine wesentliche Voraussetzung für den Bestand unserer wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Ordnung. Allerdings ist dieser Rückgang keine Erscheinung, die erst in den letzten Jahren aufgetreten ist. Die Zahl der Selbständigen (ohne Landwirtschaft) hat sich von 1960 bis 1970 um 200 000 vermindert; demgegenüber war im Zeitraum von 1970 bis 1976 ein relativ geringerer Rückgang (rd. 90 000) zu verzeichnen. Die Selbständigenquote (Anteil der Selbständigen an der Gesamtzahl aller Erwerbstätigen) ist seit 1970 sogar in etwa konstant geblieben. Ursachen für den Rückgang waren u. a. ein sich weiter verschärfender Wettbewerb, Veränderungen in den Verbrauchergewohnheiten und damit verbundene Änderungen in der Wirtschaftsstruktur.
Die Bundesregierung ist - ebenso wie der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung - der Auffassung, daß zur Bewältigung des Strukturwandels günstige Bedingungen für die Neugründung von Unternehmen wichtig sind. Hierzu gehört es vor allem, daß denjenigen, die sich selbständig machen wollen, die Beschaffung der notwendigen finanziellen Mittel erleichtert wird. Diesem Zweck dient insbesondere das ERP-Existenzgründungsprogramm, aus dem allein in den Jahren 1975 bis 1977 fast 12 000 Nachwuchskräfte der gewerblichen Wirtschaft langfristige Darlehen in Höhe von insgesamt 520 Mio DM zum Aufbau eines eigenen Unternehmens erhalten haben. Auch die Lastenausgleichsbank hat ihr Ergänzungsprogramm weiter ausgebaut. Die steigende Nachfrage nach diesen Darlehen läßt eine zunehmende Bereitschaft zur Gründung einer selbständigen Existenz erkennen. Die Bundesregierung hat deshalb den Ansatz für das ERP-Existenzgründungsprogramm (einschließlich ERP-Standortprogramm) von 265 Mio DM 1977 auf 500 Mio DM 1978, d. h. um fast 90 v. H., aufstockt. Darüber hinaus hat die Bundesregierung bei der Verabschiedung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1978 erneut bekräftigt, daß die Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmen Schwerpunkt der ERP-Förderung bleiben müssen.
Zu den einzelnen Fragen:
Fragen und Antworten7
Wie beurteilt die Bundesregierung die bestehende Vielzahl an Existenzgründungsprogrammen und die hieraus resultierende Unübersichtlichkeit? Ist die Bundesregierung bereit, zusammen mit den Ländern und mit den beteiligten öffentlichen Kreditinstituten sich um eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Programme und Richtlinien zu bemühen?
Für die Förderung der Gründung einer selbständigen Existenz gibt es auf Bundesebene nur ein spezielles ERP-Darlehensprogramm, das durch Eigenmittel der Lastenausgleichsbank ergänzt wird. Von der „Vielzahl an Existenzgründungsprogrammen" kann daher auf Bundesebene nicht gesprochen werden. Auf die daneben bestehenden Länderprogramme hat der Bund keine Einflußmöglichkeiten. Auf Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft finden jedoch bereits seit längerer Zeit im Bund-Länder-Ausschuß Mittelstand Erörterungen mit dem Ziel einer stärkeren Vereinheitlichung der Programme statt.
Teilt die Bundesregierung die im jüngsten Jahresgutachten des Sachverständigenrates (Tz 455) geäußerte Auffassung, daß die Informationen über die gegebenen Fördermöglichkeiten, die sich auf den Bundesanzeiger, die ERP-Förderbroschüre und das in Zusammenarbeit mit einigen Wirtschaftsverbänden herausgegebene Informationsmaterial beschränken, unzureichend sind? Ist die Bundesregierung bereit, ihre diesbezügliche Informationspolitik auszuweiten und mit den beteiligten Wirtschaftsverbänden besser zu koordinieren?
Die Bundesregierung informiert die interessierten Wirtschaftskreise laufend über die Förderungsmöglichkeiten. Allein von der „Mittelstandsfibel", die in knapper und übersichtlicher Form Hinweise über die einzelnen Maßnahmen des Bundes enthält, sind in den letzten Jahren über 500 000 Exemplare verteilt worden. Daneben gibt es eine Reihe weiterer Veröffentlichungen, wie z. B. die ERP-Broschüre und die Merkblätter der Lastenausgleichsbank und der Kreditanstalt für Wiederaufbau, die insbesondere über die Darlehensprogramme informieren.
Es ist nicht zutreffend, daß der Sachverständigenrat die Informationen über die Förderungsmaßnahmen als unzureichend bezeichnet hat. Er hat in Ziffer 455 seines letzten Jahresgutachtens lediglich darauf hingewiesen, daß die bisher noch nicht selbständigen Nachwuchskräfte mit Informationen über Förderungsmöglichkeiten weniger erreicht werden als die bereits Selbständigen. Die Bundesregierung hat diesen Hinweis aufgegriffen und prüft zusammen mit den Kammern und Verbänden, wie der Informationsfluß weiter verbessert werden kann. Entscheidend ist allerdings, daß bei den potentiellen Existenzgründern auch eine entsprechende Informationsbereitschaft vorhanden ist.
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung des Sachverständigenrates (Tz 451), die Gewährleistungen für kleine und mittlere Unternehmen auszubauen? Ist die Bundesregierung bereit, verstärkt Bürgschaften und Rückgarantien zu übernehmen und die Haftungsfondsdarlehen aus ERP-Mitteln aufzustocken?
Die Bundesregierung wird auch in Zukunft die Förderung von Selbsthilfeeinrichtungen, die Gewährleistungen für kleine und mittlere Unternehmen in Form von Bürgschaften und Garantien übernehmen, planmäßig fortsetzen. Die Zahl der von den Kreditgarantiegemeinschaften übernommenen Bürgschaften ist von 1930 im Jahre 1974 auf 3000 im Jahre 1976 gestiegen; der damit verbürgte Darlehensbetrag erhöhte sich gleichzeitig von 250 Mio DM auf 450 Mio DM. Im Jahre 1977 ist ein weiterer Anstieg zu verzeichnen. Im übrigen prüft die Bundesregierung, ob und wie die Tätigkeit der Kreditgarantiegemeinschaften noch verbessert werden kann.
Der Ansatz für ERP-Haftungsfondsdarlehen an Kredit- und Beteiligungsgarantiegemeinschaften ist im Jahre 1977 auf 4 Mio DM verdoppelt worden. Der gleiche Betrag ist auch für 1978 vorgesehen. Dieser Ansatz entspricht dem voraussehbaren Bedarf.
Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorschläge, Anreize für Neugründungen dadurch zu schaffen, daß neugegründeten Unternehmen zeitlich befristete Sonderabschreibungen und eine zeitlich befristete Befreiung von ertragsunabhängigen Steuern gewährt wird?
Durch die steuerpolitischen Maßnahmen der letzten Zeit - insbesondere die Entlastungen bei der Gewerbesteuer und der Vermögensteuer sowie die Verbesserung der Abschreibungsmöglichkeiten - wird auch die Neugründung von Unternehmen wesentlich erleichtert. Die Gewährung von zeitlich befristeten Sonderabschreibungen und eine zeitlich befristete Befreiung von ertragsunabhängigen Steuern stoßen nach Auffassung der Bundesregierung sowohl aus rechtlichen als auch aus steuersystematischen Gründen auf erhebliche Bedenken.
Wodurch erklärt sich nach Ansicht der Bundesregierung die relativ hohe Anzahl an Insolvenzen in den ersten Jahren nach Neugründung eines Unternehmens? Ist die Bundesregierung zwecks Minderung dieses besonderen Insolvenzrisikos bereit, Sicherheiten für den in den ersten Jahren nach Neugründung bestehenden Bedarf an Fremdkapital zu gewährleisten? Hält die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Einführung einer zeitlich befristeten steuerfreien Investitionsrücklage für praktikabel und erfolgversprechend?
Das Institut für Mittelstandsforschung ist in einer empirischen Untersuchung über die Insolvenzursachen mittelständischer Betriebe zu dem Ergebnis gekommen, daß Insolvenzen überwiegend durch innerbetriebliches Fehlverhalten herbeigeführt werden. Dies trifft in besonderem Maße auf junge Unternehmen zu, auf die über die Hälfte aller Insolvenzen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft entfällt. Die Bundesregierung legt deshalb bei ihren Förderungsmaßnahmen besonderes Gewicht auf die Unternehmensberatung und Unternehmerschulung.
Zur Erleichterung der Aufnahme von Fremdkapital und zur Verminderung des Risikos übernehmen die von Bund und Ländern durch Rückbürgschaften geförderten Kreditgarantiegemeinschaften bereits seit langem Ausfallbürgschaften für Darlehen an kleine und mittlere Unternehmen. Etwa 40 v. H. der Bürgschaften entfielen im Jahre 1976 auf Kredite zur Existenzgründung. Dieser Anteil hat sich im Jahre 1977 weiter erhöht.
Die Einführung einer zeitlich befristeten steuerfreien Investitionsrücklage hält die Bundesregierung nicht für ratsam. Wegen des Zwanges zur Nachversteuerung der Rücklage bei Nichtvornahme von Investitionen würde eine solche Maßnahme gerade für kleine und mittlere Unternehmen erhebliche Gefahren in sich bergen, die vor allem in möglichen Fehlinvestitionen oder in existenzgefährdenden Steuernachzahlungen liegen.
Wie beurteilt die Bundesregierung das von der französischen Staatsregierung beschlossene Existenzgründungsprogramm, das für existenzgründungswillige Arbeitnehmer Spar- und Investitionsprämien sowie langfristige Darlehen und einen vorbereitenden Bildungsurlaub vorsieht? Hält die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine Ausweitung des Sparförderkatalogs für praktikabel und erfolgversprechend?
Der Bundesregierung ist ein von der französischen Regierung beschlossenes Existenzgründungsprogramm nicht bekannt. Abgesehen davon ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die unterschiedlichen Förderungssysteme in der Bundesrepublik Deutschland und in Frankreich einen direkten Vergleich einzelner Maßnahmen nicht zulassen. Im übrigen gibt es z. B. für existenzgründungswillige Arbeitnehmer im Handwerk seit langem das bewährte Junghandwerkersparen, das der Beschaffung des notwendigen Startkapitals beim Aufbau eines eigenen Betriebes dient.
Die Bundesregierung beabsichtigt u. a. eine Erweiterung des Anlagekatalogs des Sparprämiengesetzes und des Dritten Vermögensbildungsgesetzes, um die betriebliche Vermögensbeteiligung von Arbeitnehmern zusätzlich zu fördern.
Wie beurteilt die Bundesregierung die Abnahme der Zahl von Handwerksbetrieben und Einzelhandelsgeschäften in städtischen Randzonen und in peripheren und ländlichen Räumen? Ist die Bundesregierung bereit, der zu befürchtenden Unterversorgung dieser Gebiete dadurch zu begegnen, daß die Neugründung von Betrieben und die Errichtung von Filialen in solchen Gebieten durch ein neues ERP-Unterversorgungsprogramm gefördert werden?
Das Ausscheiden vor allem kleinerer Betriebe des Handels und Handwerks aus dem Markt hat bisher nicht zu einer „Unterversorgung" in peripheren und ländlichen Räumen geführt. Zu diesem Ergebnis kommt auch eine im Jahre 1977 durchgeführte Untersuchung der Forschungsstelle für den Handel. Die Bundesregierung sieht deshalb keine Notwendigkeit für ein neues Kreditprogramm. Der Bedarf an Darlehen zur Neugründung von Betrieben und zur Errichtung von Filialen kann aus den bestehenden Kreditprogrammen gedeckt werden. Ein neues Programm würde im übrigen der auch von der Opposition für notwendig erachteten Straffung der Förderungsprogramme wider-