Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft — Kab/Parl/ IV A 5 — 0104 — 6 — 27/78 — hat mit Schreiben vom 8. Februar 1978 die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet:
Die gemeinsame Erklärung ist von dem Willen bestimmt, die hochschulpolitischen Auseinandersetzungen in die Formen rationaler Politik zurückzuführen und die Bereitschaft zu gegenseitiger Verständigung zu fördern. Die Erklärung warnt die Studenten vor nicht hinnehmbaren Aktivitäten. Sie wendet sich aber auch gegen irrationale Angriffe auf die Studentenschaft und gegen pauschale Verdächtigungen, welche skeptische junge Menschen gegenüber unserem Staat wieder in die Isolation treiben, anstatt sie für unser Gemeinwesen zu engagieren, und welche damit dem notwendigen Dialog zwischen Gesellschaft und Hochschule entgegenstehen. Die Erklärung versucht, die vielschichtigen Gründe für die Sorgen der Studenten zur Kenntnis zu nehmen und diesen Dialog in Gang zu setzen.
Trotz spektakulärer Aktionen an einzelnen Hochschulorten hat das zu Ende gehende Semester die von vielen vorausgesagten gewaltsamen Eskalationen nicht gebracht. Die Sachfragen des studentischen Unmuts, insbesondere die Studienbedingungen, die Berufsperspektiven der Studenten, aber auch die Fragen ihrer rechtlich gesicherten Interessenvertretung sind zunehmend in den Vordergrund der Auseinandersetzung gerückt. Dazu hat auch die Bereitschaft einer Reihe von Politikern aller Parteien beigetragen, die Diskussion über diese Themen offen, differenziert. und erforderlichenfalls auch selbstkritisch zu führen. Die sozialdemokratischen und liberalen Kultus- und Wissenschaftsminister bzw. -senatoren haben in Wahrnehmung ihres Amtsauftrags in ihrer Gemeinsamen Erklärung, die im Wortlaut beigefügt wird, dargelegt, welche Probleme der Studenten sie für besonders gravierend halten und in welcher Richtung sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit eine Lösung anstreben wollen. Die Erfahrungen in den letzten Wochen und Monaten, die sie im Kontakt mit den Hochschulen und der Studentenschaft gemacht haben, berechtigen zu der Hoffnung, daß - nicht zuletzt auf der Grundlage dieser Erklärung - eine Annäherung von Hochschule und Politik erreichbar ist und damit schrittweise auch den Tendenzen zur Entfremdung zwischen den Hochschulen und der Gesellschaft insgesamt entgegengewirkt werden kann.
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft, wie auch die anderen Unterzeichner der Gemeinsamen Erklärung, würden es begrüßen, wenn ihre Einschätzung der tatsächlichen Probleme der Studenten und der hieraus zu ziehenden Schlußfolgerungen für das politische Handeln auch von den übrigen Kultusministern geteilt würde. Die zu diesen Fragen bestehende Gemeinsamkeit aller für das Hochschulwesen verantwortlichen Landesminister ist in der Erklärung der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder vom 16. September 1977 festgehalten worden. Darin sind wichtige Punkte enthalten, andere fehlen jedoch. Beispielsweise haben sich die Länder Bayern und Baden-Württemberg entschlossen, die verfaßte Studentenschaft abzuschaffen, deren Sicherung ein wesentliches Anliegen aller überregionalen Studentengruppen, einschließlich des Ringes Christlich Demokratischer Studenten, ist. Eine Verständigung auf der Basis der Gemeinsamen Erklärung war durch diese Festlegung von vornherein ausgeschlossen. Die Ausführungen des Kultusministers des Landes Baden-Württemberg in der Tageszeitung „Die Welt" vom 20. Oktober 1977 zeigen, welche weitergehenden Hindernisse für eine einheitliche Beurteilung der studentenpolitischen Situation durch alle Kultus- und Wissenschaftsminister bzw. -senatoren derzeit noch bestehen. Die Bundesregierung wird sich jedoch weiterhin darum bemühen, daß die staatlichen Instanzen sich im Interesse des eingeleiteten Dialogs zwischen Hochschule und Gesellschaft auf möglichst gemeinsame Schritte zur Verbesserung der gegenwärtigen Situation und der künftigen Entwicklungsmöglichkeiten der Studenten verständigen. Die Gemeinsame Erklärung steht dem ebenso wenig entgegen, wie die Klarstellung politischer Standpunkte durch die Vertreter anderer Parteien.
Vor diesem Hintergrund des Gesamtzusammenhangs der Gemeinsamen Erklärung beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt: