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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Ausbildungsregelung für behinderte Jugendliche (G-SIG: 00002371)

Berufe mit Ausbildungsregelungen für behinderte Jugendliche, Ausbildungsgänge in Sondereinrichtungen und Betrieben, Abbau psychologischer Vorbehalte bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern, Verringerung der Arbeitslosigkeit Behinderter durch besondere Ausbildungsregelungen

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

06.11.1979

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/307525.07.79

Ausbildungsregelung für behinderte Jugendliche

der Abgeordneten Frau Hürland, Dr. Becker (Frankfurt), Burger, Franke, Hasinger, Dr. Hammans, Kroll-Schlüter, Dr. Möller, Dr. George, Neuhaus, Dr. Unland, Horstmeier, Frau Dr. Wilms, Dr. Warnke, Rühe, Röhner und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

In der Bundesrepublik Deutschland leben nach Angaben der Bundesregierung 358 000 behinderte Kinder und Jugendliche im Alter bis zu 16 Jahren. Die dauerhafte Eingliederung behinderter Jugendlicher in Arbeit, Beruf und Gesellschaft ist eine zentrale sozial- und bildungspolitische Aufgabe, die allerdings oft mit großen Schwierigkeiten verbunden ist.

Viele behinderte Jugendliche können auf Grund der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausgebildet werden. Für sie hat das Berufsbildungsgesetz im § 48 Sondervorschriften eingeführt. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat besondere Ausbildungsregelungen für behinderte Jugendliche empfohlen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

In welchen Ausbildungsberufen wurden bisher besondere Ausbildungsregelungen für die Berufsausbildung körperlich, geistig und seelisch Behinderter getroffen, und zu welchen berufsqualifizierenden Abschlüssen haben diese geführt?

2

Welche Erfahrungen wurden bisher mit besonderen Ausbildungsgängen für behinderte Jugendliche gemacht?

a) in Sondereinrichtungen,

b) in Betrieben

3

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die noch vorhandenen psychologischen Barrieren gegenüber behinderten Jugendlichen bei öffentlichen und privaten Arbeitnehmern besser abbauen zu können, und wird sie besondere Maßnahmen ergreifen, um Betriebe auf die Möglichkeit der Sonderausbildungsgänge für behinderte Jugendliche hinzuweisen; ist ggf. eine Sonderförderung vorgesehen?

4

Sieht sie durch die Schaffung besonderer Ausbildungsregelungen für Behinderte eine Möglichkeit, die hohe Arbeitslosigkeit abzubauen?

Bonn, den 25. Juli 1979

Frau Hürland Dr. Becker (Frankfurt) Burger Franke Hasinger Dr. Hammans Kroll-Schlüter Dr. Möller Dr. George Neuhaus Dr. Unland Horstmeier Frau Dr. Wilms Dr. Warnke Rühe Röhner Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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