Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
8. Wahlperiode
Drucksache 8/3555
15.01.80
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Zeitel, Hauser (Krefeld), Lenzer,
Engelsberger, Dr. von Wartenberg, Spranger, Dr. Waigel, Kiechle, Niegel, Wimmer
(Mönchengladbach), Landré, Dr. Bötsch, von der Heydt Freiherr von Massenbach,
Glos, Feinendegen, Dr. Hoffacker, Spilker, Dr. van Aerssen, Benz, Gerstein,
Dr. Hubrig, Biehle, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Dr. Blüm,
Sick, Kraus, Krey, Dr. Mikat, Frau Benedix-Engler, Voigt (Sonthofen), Frau Hoffmann
(Hoya), Dr. Jobst, Dr. Rose und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU
— Drucksache 8/3481 —
Staatliche Forschungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen
in der Bundesrepublik Deutschland
Der Bundesminister für Wirtschaft und der Bundesminister für
Forschung und Technologie haben mit Schreiben vom 10.
Januar 1980 namens der Bundesregierung die Kleine Anfrage wie
folgt beantwortet:
Vorbemerkung
Kleine und mittlere Unternehmen haben nach Auffassung der
Bundesregierung eine große Bedeutung für die Volkswirtschaft
der Bundesrepublik Deutschland. Durch ihre Flexibilität sind
gerade sie gut gerüstet, um frühzeitig technologische
Neuerungen aufzugreifen und voranzutreiben und so die
Anpassungsschwierigkeiten zu meistern, die sich insbesondere aus den
ständig steigenden Rohstoff-, Energie- und Arbeitskosten und der
Intensivierung des Wettbewerbs auf den Weltmärkten ergeben.
Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung in der
Sicherung und Fortentwicklung der Rahmenbedingungen für
innovative kleine und mittlere Unternehmen einen Schwerpunkt ihrer
Wirtschafts-, Forschungs- und Technologiepolitik. Im Rahmen
der Forschungsförderung des Bundes nimmt deshalb die
Forschungs- und Technologieförderung speziell für kleine und
mittlere Unternehmen einen hohen Rang ein.
Das forschungs- und technologiepolitische Gesamtkonzept für
kleine und mittlere Unternehmen, das die Bundesregierung im
Jahre 1978 verabschiedet und 1979 fortgeschrieben und
erweitert hat, stellt die grundsätzlichen Vorstellungen der
Bundesregierung zur staatlichen Forschungsförderung für die
mittelständische Wirtschaft und die einzelnen Fördermaßnahmen
eingehend dar. Die Bemühungen der Bundesregierung gehen vor
allem dahin, die Maßnahmen so zu gestalten, daß sie den
Bedürfnissen kleiner und mittlerer Unternehmen bestmöglich
entsprechen.
Deshalb wurde z. B. die Zulage für FuE-Investitionen so
abgestuft, daß gerade die kleineren Unternehmen eine merkliche
Förderung erhalten. Das gleiche gilt für die FuE-
Personalkostenzuschüsse, die im Jahr 1979 - dem Startjahr dieser Maßnahme -
immerhin mehr als 4500 Unternehmen zugute kommen. Auch
der Vertragsforschungszuschuß wurde in den letzten zwölf
Monaten von über 600 Unternehmen in Anspruch genommen.
Die breite Inanspruchnahme der Fördermaßnahmen durch kleine
und mittlere Unternehmen und das hohe internationale
Interesse an dem Förderungskonzept, das im Ausland vielfach als
vorbildlich angesehen wird, wertet die Bundesregierung als
Bestätigung ihrer FuT-Politik für kleine und mittlere Unternehmen.
Die Fragen werden im einzelnen wie folgt beantwortet:
1. Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß der den
kleinen und mittleren Unternehmen gewährte Anteil an der
gesamten Forschungsförderung des Bundes der Bedeutung
dieser Unternehmen sowohl für unsere Volkswirtschaft insgesamt
als auch für ihren Beitrag zur Forschung entspricht?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß durch die
Entwicklung und Fortschreibung des „Forschungs- und
technologiepolitischen Gesamtkonzepts" der volkswirtschaftlichen Bedeutung
kleiner und mittlerer Unternehmen angemessen Rechnung
getragen wird. Die Ausgaben des Bundes haben sich innerhalb
von drei Jahren verdreifacht: von rd. 200 Mio DM 1976 auf über
600 Mio DM 1979. Diese Entwicklung hält weiter an. So wurden
z. B. die Mittel des FuE-Personalkostenzuschußprogramms für
1980 von 300 Mio DM auf 390 Mio DM erhöht.
Kleine und mittlere Unternehmen erhielten 1979 gut ein Viertel
der Forschungs- und Entwicklungsausgaben des Bundes für die
Wirtschaft. Gemessen an ihren eigenen Aufwendungen würden
sie damit - nach den Angaben der Stifterverbands-Statistik -
wesentlich mehr als die größeren Unternehmen an der FuE-
Förderung des Bundes für Wirtschaft partizipieren. Da diese -
einzig verfügbare - Statistik der FuE-Aufwendungen jedoch die
kleineren Unternehmen bisher nicht ausreichend erfaßt, können
z. Z. keine genauen Angaben über das Verhältnis von
Eigenaufwendungen und öffentlicher Förderung bei kleinen und
mittleren Unternehmen gemacht werden. Die zuständigen Ressorts
haben Gespräche mit dem Stifterverband aufgenommen mit dem
Ziel, daß diese Statistik so ausgebaut wird, daß repräsentative
Aussagen möglich sind.
2. Welches sind die jährlichen Steigerungsraten (1977 bis 1980)
im Haushalt des BMFT bei der Förderung von Forschung und
Entwicklung
— in den 25 größten Zuwendungsempfängern (Unternehmen)
der Wirtschaft,
— in kleinen und mittleren Unternehmen,
— in den Großforschungseinrichtungen?
Der Anteil bestimmter Unternehmen oder
Unternehmenskategorien an den Förderungsmitteln des BMFT hängt vom Ausmaß
der tatsächlichen Inanspruchnahme der Förderungsprogramme
ab, die technologiebezogen geplant werden. Von 1977 auf 1978
betrugen die Steigerungsraten der Förderungsmittel
— 9,6 v. H. bei den 25 größten Zuwendungsempfängern
(Unternehmen) der Wirtschaft;
— 30 v. H. bei den kleinen und mittleren Unternehmen.
Angaben zu den Steigerungsraten von 1978 auf 1979 sind noch
nicht möglich, weil die entsprechende Statistik zur Zeit noch
erarbeitet wird. Es kann davon ausgegangen werden, daß sich die
überproportionale Steigerung der an kleine und mittlere
Unternehmen geflossenen Förderungsmittel weiter fortsetzt.
Die Steigerungsraten der Ausgaben zur Förderung von
Forschung und Entwicklung bei den Großforschungseinrichtungen
betragen jeweils gegenüber dem Vorjahr:
1978 12,5 v. H. (Ist 1978 zu Ist 1977),
1979 13,3 v. H. (Soll 1979 zu Ist 1978),
1980 7,7 v. H. (Soll 1980 zu Soll 1979).
3. Welche Bewirtschaftungsgrundsätze und Richtlinien für die
Vergabe von Forschungsmitteln im Rahmen der
projektorientierten Forschung gibt es, differenziert nach Sachgegenstand,
Quellenangabe und Ministerium innerhalb der
Bundesregierung?
Für die projektorientierte Forschungsförderung durch
Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft gelten folgende
Richtlinien und Bewirtschaftungsgrundsätze:
Förderungs
-
maßnahme
(Ministerium)
Richtlinien und
Bewirtschaftungsgrundsätze
Fachprogramme — Bewirtschaftungsgrundsätze für
Zuwendungen auf Kostenbasis an
Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft für Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben (BKFT 75)
Förderung der
externen Vertrags
forschung (BMFT)
Richtlinien (BAnz. Nr. 56 vom 21. März
1978) und Bewirtschaftungsgrundsätze
(nicht veröffentlicht) für Zuwendungen
aus Haushaltsmitteln des BMFT zur
Förderung von Forschungs- und
Entwicklungsaufträgen von Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft (Richtlinien
„Vertragsforschung")
Erstinnovations
-
programm (BMWi)
Richtlinien (BAnz. Nr. 157 vom 26. August
1971) und Bewirtschaftungsgrundsätze
(nicht veröffentlicht) für die Gewährung
von Zuwendungen des Bundes zur Förde
rung von Erstinnovationen und der
hierzu erforderlichen Entwicklung
Technische Entwick
lung der Berliner
Industrie (BMWi)
Richtlinien (BAnz. Nr. 126 vom 15. Juli
1975) und Bewirtschaftungsgrundsätze
(nicht veröffentlicht) des BMWi für die
Gewährung von Zuwendungen aus
Haushaltsmitteln des Bundes zur Förderung
von Entwicklung und damit
zusammenhängender Forschung in der Berliner
Industrie
Markteinführung
energiesparender
Technologien und
Produkte (BMWi)
Richtlinien (BAnz. Nr. 76 vom 21. April
1978) und Bewirtschaftungsgrundsätze
(nicht veröffentlicht) zur Förderung der
beschleunigten Markteinführung
energiesparender Technologien und Produkte
Die wesentlichen Inhalte der verschiedenen Richtlinien und
Bewirtschaftungsgrundsätze sind übersichtlich dargestellt im
Forschungs- und technologiepolitischen Gesamtkomplex der
Bundesregierung für kleine und mittlere Unternehmen.
4. In welchem Umfang kann die Bundesregierung sicherstellen,
daß Firmengeheimnisse nicht durch Begutachtung von
Förderungsanträgen an die Konkurrenten des beantragenden
Unternehmens gelangen?
Beamte und Angestellte der Bundesressorts sind dienstrechtlich
gehalten, Firmengeheimnisse zu wahren. Bei den nicht den
Bundesressorts angehörenden Projektträgern, Gutachtern und
Beratern wird durch andere Regelungen sichergestellt, daß die in
den Beratungsgremien bekanntwerdenden Firmengeheimnisse
vertraulich behandelt werden. So werden z. B. die Berater des
BMFT bei ihrer Berufung sowie in den konstituierenden
Sitzungen der Beratungsgremien auf die Bestimmungen des
Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen
(Artikel 42 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vom
2. März 1974, BGBl. I S. 547) und auf die Beratungsgrundsätze
des BMFT, nach denen die Beratungsunterlagen und der
Beratungsverlauf vertraulich zu behandeln sind, hingewiesen und
auf die Wahrung ihnen bei der Beratung bekanntgewordener
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§§ 203 und 204 StGB)
verpflichtet.
5. Wie hoch ist die Ablehnungsquote von Förderungsanträgen
seitens des Forschungsministeriums in den einzelnen
Förderschwerpunkten?
Die zentrale, EDV-gestützte Erfassung der eingehenden An
träge auf der Datenbank „DANTRA" befindet sich im Aufbau.
Zuverlässige statistische Auswertungen sind derzeit noch
verfrüht, insbesondere im Hinblick auf den laufenden Jahresab
-
schluß 1979. Stichproben lassen jedoch die Aussage zu, daß
rd. 10 v. H. der gestellten Anträge abgelehnt werden. Der BMFT
ist bemüht, die Unternehmen vor der eigentlichen
Antragstellung über Förderungsmöglichkeiten und -modalitäten zu
informieren und zu beraten. Dies hat zur Folge, daß Anträge zu
Vorhaben, die nur geringe Aussicht auf Förderung haben, von
vornherein nicht gestellt werden. Unnötiger Verwaltungsaufwand
bei den Unternehmen und im BMFT wird dadurch vermieden.
6. Welchen Umfang hat die projektgebundene
Forschungsförderung im Rahmen der staatlichen Förderung für Forschung und
Entwicklung, beispielhaft dargestellt anhand
— der steuerlichen Investitionszulage,
— der Zulage zur Vertragsforschung,
— der Zulage zur Vertragsforschung über die Fraunhofer-
Gesellschaft,
— der Personalzulage für Forschung und Entwicklung,
— der Erstinnovationsförderung?
Auf die Beispiele bezogen hat die Bundesregierung für
projektgebundene Forschungsförderung folgende Mittel bereitgestellt
(jeweils seit Beginn der Förderung) :
Förderungsmaßnahmen Förderungs
mittel
(bewilligt)
Förderungs
beginn
Vertragsforschungsförderung
(BMFT)
Vertragsforschungsrabatt
der Fraunhofer-Gesellschaft
Erstinnovationsprogramm
(BMWi)
14,0
9,0
119,7
1978
1977
1972
Bei der Investitionszulage und den FuE-
Personalkostenzuschüssen handelt es sich nicht um projektgebundene
Forschungsförderung, sondern um projektunabhängige Förderungsmaßnahmen.
Der Umfang der Förderung betrug im Jahre 1979 300 Mio DM
bei den FuE-Personalkostenzuschüssen. Bei der
Investitionszulage werden 275 Mio DM an Steuerausfällen für das Jahr
1979 geschätzt.
7. Wie ist im einzelnen bei den Zulagen für
— Vertragsforschung über das Forschungsministerium,
— Vertragsforschung für die Fraunhofer-Gesellschaft,
— Personalzulage für Forschung und Entwicklung über das
Wirtschaftsministerium,
— Erstinnovationsförderung über das
Bundeswirtschaftsministerium
der Begriff „kleines und mittleres Unternehmen" und die
Abgrenzung der Förderungswürdigkeit geregelt, und warum hält
die Bundesregierung diese Abgrenzung für angemessen?
Die Bundesregierung geht, wie sie bereits in ihrer Antwort auf
die Frage des Abgeordneten Stavenhagen (Drucksache 8/3000,
Fragen 32 und 33) betont hat, davon aus, daß der Bereich der
kleinen und mittleren Unternehmen für die Zwecke der
Forschungsförderung nicht durch ein einziges, für alle
Förderungsmaßnahmen gültiges absolutes Kriterium eingegrenzt und
festgeschrieben werden sollte. Ein Einzelkriterium würde der
Vielfalt dessen, was kleine und mittlere Unternehmen im Einzelfall
sein können, nicht gerecht. Auch bestände die Gefahr, daß der
Ausschlußeffekt eines einzigen, generell verwendeten
Kriteriums wettbewerbsverzerrende Wirkungen insbesondere für
solche Unternehmen zur Folge hätte, die zwar durchaus noch als
mittelständisch zu charakterisieren sind, jedoch knapp über der
„kritischen Schwelle" liegen und deshalb kein einziges
Förderinstrument in Anspruch nehmen könnten. Die Bundesregierung
gibt deshalb einem Fördersystem den Vorzug, das eine Reihe
von Kriterien aufweist, unter die kleine und mittlere
Unternehmen fallen können. Die Förderkriterien bei den in der Frage
angesprochenen Förderinstrumenten machen diese relative
Vielfalt deutlich: Fördermittel für externe Vertragsforschung
aus Haushaltsmitteln des Bundesministeriums für Forschung
und Technologie können Unternehmen mit einem Jahresumsatz
von maximal 200 Mio DM .erhalten. Die gleiche Grenze gilt für
den Vertragsforschungsrabatt der Fraunhofer-Gesellschaft.
Kriterien bei der Gewährung von Zuschüssen zu den
Aufwendungen für Forschungs- und Entwicklungspersonal sind der
Jahresumsatz und/oder die Beschäftigtenzahl. Unternehmen
können Zuschüsse erhalten, soweit sie entweder einen Umsatz von
weniger als 150 Mio DM p. a. erzielten oder weniger als 1000
Personen beschäftigten.
Im Rahmen der Erstinnovationsförderung dient vor allem die
Höhe des zumutbaren Risikos als Förderkriterium. Das
jeweilige Vorhaben muß die Finanzkraft des antragstellenden
Unternehmens übersteigen. Das hat zur Folge, daß im Rahmen des
Erstinnovationsprogramms überwiegend kleine und mittlere
Unternehmen gefördert worden sind. Von den bislang geförderten
Vorhaben entfielen 49 v. H. auf Unternehmen mit weniger als
100 Beschäftigten und weitere 33 v. H. auf Unternehmen mit 100
bis 500 Beschäftigten. Gemessen am Umsatz lag der Anteil der
bewilligten Vorhaben von Unternehmen mit einem
Jahresumsatz bis zu 10 Mio DM bei 54 v. H.; weitere 40 v. H. entfielen auf
Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 10 und 100 Mio DM.
8. Hat die Bundesregierung untersuchen lassen, in welchem
Umfang die steuerliche Investitionszulage zu einer Stimulierung
von Forschungsaktivitäten bisher beigetragen hat; gibt es
insbesondere hierzu Kosten-Nutzen-Analysen?
Zur Frage der Anstoßwirkung der Investitionszulage hat das
Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung im Rahmen eines
Gutachtens zur „Effizienz der indirekten steuerlichen
Forschungsförderung", das im Auftrag des BMFT erstellt und 1976 vorgelegt
wurde, Stellung genommen. Ausgehend von empirischen
Erhebungen stellt das Institut an qualitativen Kriterien orientierte
Effizienz (Kosten-Nutzen)-Überlegungen an und kommt u. a. zu
dem Schluß, daß zum Untersuchungszeitpunkt die Effizienz der
steuerlichen FuE-Förderung engen Grenzen unterlag, weil vor
allem mittlere und kleine Unternehmen die Zulage kaum in
Anspruch nahmen und die Mittel in hohem Maße großen
Unternehmen zuflossen. Somit war die Anstoßwirkung der Investi
-
tionszulage in ihrer ursprünglichen Form nur gering. Die von
der Bundesregierung initiierten und seit 1978 geltenden
Gesetzesänderungen zu § 4 Investitionszulagengesetz sollen
bewirken, daß insbesondere kleinere Unternehmen stärker an der auf
Breitenwirkung ausgerichteten steuerlichen Förderung
partizipieren. Empirische Ergebnisse zur Anstoßwirkung der neuen
Maßnahmen liegen bislang nicht vor.
9. Wie erfolgt die steuerliche Behandlung der Investitionszulage
im Vergleich zu der Personalzulage und der Zulage für die
Vertragsforschung, und welche Implikationen können sich
hieraus für ein kleines und mittleres Unternehmen ergeben,
das bisher Gewinn erwirtschaftete?
Die Investitionszulage gehört nicht zu den Einkünften im Sinne
des Einkommensteuergesetzes. Sie ist eine Fortentwicklung der
in früheren Jahren geltenden Sonderabschreibungen. Diese
hatten den Nachteil, daß sie entsprechende durch die Abschreibung
kürzungsfähige Gewinne voraussetzten und somit solche
Unternehmen benachteiligen, die keine oder nicht ausreichende
Gewinne erzielten. Durch die Investitionszulage werden dagegen
Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen - unabhängig
davon, ob kleine und mittlere Unternehmen Gewinne erzielen
oder nicht - in gleichem Umfang gefördert.
Im Unterschied zu den Forschungs- und
Entwicklungsinvestitionen, die zu aktivieren sind und erst in späteren Jahren durch
die Abschreibung zu Betriebsausgaben führen, sind die FuE-
Personalaufwendungen sowie die Aufwendungen für
Vertragsforschung sofort als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Entsprechend gehören die FuE-Personalkostenzuschüsse und die
Zuschüsse zur Vertragsforschung zu den steuerpflichtigen
Betriebseinnahmen. Verwenden kleine und mittlere Unternehmen die
Zuschüsse im Sinne des Förderungszwecks für zusätzliche FuE-
Aufwendungen oder zur Aufrechterhaltung einer ansonsten
geplanten Verminderung der FuE-Tätigkeit, so stehen den
Mehreinnahmen aus Zuschüssen entsprechende Mehrausgaben für
Forschung und Entwicklung gegenüber. Höhere
Steuerbelastungen entstehen dadurch nicht, unabhängig davon, ob das
Unternehmen bisher Gewinn erwirtschaftete.
lo. Wie begründet die Bundesregierung, daß für die Gewährung
der Personalzulage für Forschung und Entwicklung die
Abgrenzung erfolgt durch das Kriterium „Unternehmen bis 150
Millionen DM Jahresumsatz oder weniger als 1000 Beschäftigte" und
im Falle der Vertragsforschung für kleine und mittlere
Unternehmen durch das Kriterium „Unternehmen bis 200 Millionen
DM Jahresumsatz"?
Die Bundesregierung verweist zur Begründung für die
unterschiedlichen Kriterien bei der Personalzulage und dem
Vertragsforschungszuschuß auf ihre Antwort zur Frage 7. Im
übrigen spielen bei der Festlegung der Größenkriterien natürlich
auch Haushaltsgesichtspunkte eine Rolle. Bei einem
vorgegebenen Finanzvolumen müssen die Kriterien so festgelegt werden,
daß bei der zu erwartenden Inanspruchnahme eines
Förderprogramms durch die Wirtschaft der finanzielle Rahmen möglichst
nicht überschritten wird.
11. Wie ist die Abgrenzung des Begriffs „kleinere und mittlere
Unternehmen" bei der Erstinnovationsförderung des
Bundeswirtschaftsministeriums, und welcher Zusammenhang besteht
im Bereich der Abgrenzung zu der Gewährung der
Personalzulage und der Zulage für die Vertragsforschung?
Die Abgrenzung des Begriffs „kleine und mittlere
Unternehmen" erfolgt bei der Erstinnovationsförderung mittelbar durch
das Förderkriterium des zumutbaren Risikos.
Innovationsprojekte, die für Großunternehmen kein unzumutbares Risiko
enthalten, stellen für kleine und mittlere Unternehmen mit ihrer
sehr viel geringeren Finanzkraft oft ein untragbares Risiko dar
und können unter dieser Voraussetzung im
Erstinnovationsprogramm gefördert werden.
Das Förderkriterium, die individuelle Begutachtung und
Beratung und die überschaubare Anzahl von antragstellenden
Unternehmen machen es möglich, flexibel auf die spezielle
Förderbedürftigkeit der einzelnen Unternehmen einzugehen.
Quantitative Kriterien waren deshalb bei der Konzipierung des
Erstinnovationsprogramms entbehrlich. Sie sind erforderlich bei
Programmen wie dem Personalkostenzuschuß und dem
Vertragsforschungszuschuß, die von einer relativ großen Anzahl
von Unternehmen in Anspruch genommen werden. Im übrigen
verweist die Bundesregierung zum Zusammenhang zwischen
den Abgrenzungskriterien bei den verschiedenen
Förderprogrammen auf ihre Antwort zu Frage 7.
12. Welche maximalen Förderungsmittel kann ein kleines oder
mittleres Unternehmen beanspruchen, wenn es
— Investitionen für Forschung und Entwicklung über mehrere
Wirtschaftsjahre erstreckt und die Investitionszulage
beansprucht,
— Auftragsforschung an andere Unternehmen erteilt,
— Auftragsforschung an die Fraunhofer-Gesellschaft erteilt,
— eine Personalzulage für Eigenforschung erhält oder
— nach drei Jahren Nutzung der Gebäude für Forschung und
Entwicklung dieses für andere Zwecke verwendet oder
veräußert?
Die maximalen Förderungsmittel betragen:
— bei begünstigungsfähigen Investitionsaufwendungen in
angenommener Höhe von jeweils 500 TDM für drei Jahre
20 v. H. von 1,5 Mio DM, das sind 450 TDM in drei Jahren.
(Sie bleiben auch bei Veräußerung oder Verwendung eines
Gebäudes für andere als FuE-Zwecke erhalten, wenn das
Gebäude mindestens drei Jahre nach seiner Herstellung im
Betrieb des Steuerpflichtigen FuE-Zwecken diente.) ;
— bei der Auftragsforschung 120 TDM jährlich (30 v. H. von.
maximal 400 TDM begünstigungsfähige Auftragssumme) ;
— bei der Auftragsforschung an die Fraunhofer-Gesellschaft
60 TDM (maximal 60 v. H. bei einer angenommenen
Auftragssumme von 100 TDM) ;
— bei der Personalzulage maximal 400 TDM jährlich.
13. Welchen Einfluß hat die Einführung von Kappungsgrenzen,
z. B. 400 000 oder 500 000 DM, bei den
Forschungsförderungsmaßnahmen für kleine und mittlere Betriebe im Hinblick auf
die Entscheidung der Unternehmen, die geplanten Investitionen
über mehrere Wirtschaftsjahre zu verteilen, weil ein Anreiz
besteht, Forschungsinvestitionen, bedingt durch die
eingeführten Kappungsgrenzen, nicht in einem Wirtschaftsjahr zu
tätigen?
Die Kappungsgrenze von 400 TDM bezieht sich offensichtlich
auf die Personalzulage und ist daher für
Investitionsentscheidungen nicht relevant. Hinsichtlich der Grenze von 500 TDM für
Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen ist die
Bundesregierung der Auffassung, daß kleine und mittlere Unternehmen
hierdurch nicht in nennenswertem Umfang bei der Entscheidung
beeinflußt werden, ob sie eine Forschungsinvestition über
mehrere Wirtschaftsjahre verteilen oder in einem Wirtschaftsjahr
tätigen sollen.
Bei der Investitionszulage werden kleine und mittlere
Unternehmen dadurch gesondert erfaßt und begünstigt, daß für die
ersten 500 TDM der begünstigten Anschaffungskosten. eine
erhöhte Zulage von 20 v. H. gewährt wird. Für darüber
hinausgehende Investitionen beträgt die Zulage lediglich 7,5 v. H.
Diese Regelung hat zur Folge, daß kleine und mittlere
Unternehmen verhältnismäßig stärker begünstigt werden als
Großunternehmen, weil das Volumen der Forschungs- und
Entwicklungsinvestitionen bei kleinen und mittleren Unternehmen die
Grenze von 500 TDM jährlich nicht oder nur unwesentlich
übersteigen dürfte. Aus demselben Grund besteht in den meisten
Fällen für kleine und mittlere Unternehmen keine
Veranlassung, Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen auf mehrere
Wirtschaftsjahre zu verteilen.
14. Wie beurteilt die Bundesregierung Überlegungen, bei der
Vergabe von Förderungsmitteln im Bereich der Großtechnologie
an einen Generalunternehmer durch Auflage auch kleine und
mittlere Unternehmen zu einem bestimmten Prozentsatz an
dieser Entwicklung der Großtechnologie zu beteiligen?
Die Bundesregierung verpflichtet bei der Vergabe von
Förderungsmitteln für Großprojekte den Generalunternehmer zur
Beachtung der „Richtlinien der Bundesregierung zur
angemessenen Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen in
Handwerk, Handel und Industrie bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge nach der Verdingungsordnung für Leistungen -
ausgenommen Bauleistungen (VOL)" vom 1. Juni 1976 - Beilage zum
Bundesanzeiger Nr. 111 vom 16. Juni 1976 -, siehe auch § 11
Abs. 5 BKFT 75.
Eine bestimmte prozentuale Beteiligung von kleinen und mitt
-
leren Unternehmen an der Entwicklung der Großtechnologie
erfordert - bei Einhaltung des Grundsatzes der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in der Verwaltung - detaillierte
Kenntnisse über FuE-Kapazitäten und Leistungsfähigkeit
mittelständischer Unternehmer vor Projektbeginn. Derartige Kenntnisse
können in einer Marktwirtschaft jedoch nicht an einer zentralen
Stelle zum Zeitpunkt der Vergabe vorhanden sein, vielmehr
werden diese Informationen erst durch die
Ausschreibungsverfahren der Generalunternehmen gewonnen. Aus diesem Grunde
hält die Bundesregierung bei Großprojekten Auflagen zur
Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen mit einem
bestimmten Prozentsatz nicht für praktikabel.
15. Wie beurteilt die Bundesregierung Maßnahmen, die
sicherstellen sollen, daß kleinen und mittleren Unternehmen die
Chance eingeräumt wird, an den Forschungsprogrammen, die
häufig an Großunternehmen oder große Organisationen
Vergeben werden, direkt oder als Unterauftragnehmer
teilzunehmen?
Forschungsprogramme werden keineswegs so zugeschnitten,
daß die darin vorgesehenen FuE-Aktivitäten ausschließlich nur
von Großunternehmen durchgeführt werden könnten.
Im allgemeinen partizipieren zahlreiche Unternehmen
unterschiedlicher Größenklassen an den Förderprogrammen des
Bundes. Die Chancen der mittelständischen Unternehmen für eine
stärkere Beteiligung an den Forschungsprogrammen des Bundes
sind in den vergangenen Jahren erheblich verbessert worden,
etwa durch
— die Herausgabe und breite Streuung einzelner
Förderprogramme und der Förderfibel;
— die erhebliche Ausweitung der Bekanntgabe einzelner
Förderungsmaßnahmen und -schwerpunkte im Bundesanzeiger
und den BMFT-Mitteilungen;
— die Einrichtung unterschiedlich strukturierter
Innovationsberatungsstellen.
Im Jahre 1974 haben sich kleine und mittlere Unternehmen mit
205 Vorhaben an den Förderprogrammen des BMFT beteiligt,
im Jahre 1978 waren es bereits 562. Diese Zunahme spricht für
den Erfolg der oben genannten Maßnahmen.
16. Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, den verhältnismäßig
hohen Eigenbeteiligungsanteil von kleinen und mittleren
Unternehmen bei projektbezogener Förderung dem Eigenanteil der
Förderung von Forschungsvorhaben der Großtechnologie
anzupassen, und wäre es nicht sinnvoller, den jeweiligen
Eigenanteil bei projektbezogener Förderung an der jeweiligen
Unternehmensgröße und deren Finanzierungsvolumen zu
messen?
Die staatliche FuE-Förderung ist vor allem darauf gerichtet, im
gesamtwirtschaftlichen Interesse liegende FuE-Projekte, deren
technisch-wirtschaftliche Risiken von den Unternehmen als zu
hoch eingeschätzt werden, zu fördern. Sie ist der Auffassung,
daß risikoreiche unternehmerische FuE-Aktivitäten nur dann
ausreichend angeregt und unterstützt werden, wenn die
unterschiedliche Risikohaftigkeit im Fördersatz angemessen zum
Ausdruck kommt. Neben der Berücksichtigung
projektindividueller Risikoaspekte wird jedoch in der Förderpraxis auch die
Finanzkraft der Unternehmen als weiteres Kriterium in die
Bemessung des Fördersatzes einbezogen. Eine alleinige
Orientierung an der Unternehmensgröße und Finanzkraft der
Unternehmen bei der Bemessung der Höhe des Fördersatzes hält die
Bundesregierung allerdings nicht für sinnvoll.
Im übrigen ist zu dem in der Begründung der Anfrage
enthaltenen Vorwurf, daß „ein Forschungsverwalter im Auftrag des
Forschungsministeriums nur sechs bewi lligte
Forschungsprojekte pro Mann und Jahr verwaltet", zu bemerken: Für den
Personalbedarf bei den Projektträgern des BMFT werden im
Durchschnitt zugrunde gelegt
20 bis 25 Vorhaben pro wissenschaftlich-technischem
Mitarbeiter (fachliche Betreuung);
- 50 Vorhaben pro Sachbearbeiter (administrative Betreuung) .]