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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Rückzahlungsforderungen an Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/1250) (G-SIG: 16010704)

Angaben der Antragsteller sowie Erfassung bzw. Berechnung durch die Träger als Ursachen für fehlerhafte Berechnungen, Rückzahlungsforderungen bei nicht schuldhaftem Verhalten, Erkennbarkeit der Rechtmäßigkeit <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

16.06.2006

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 16/173201. 06. 2006

Rückzahlungsforderungen an Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch

der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, Diana Golze, Katrin Kunert, Inge Höger-Neuling, Elke Reinke, Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In der Antwort (Bundestagsdrucksache 16/1250) auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Rückzahlungsforderungen an Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Bundestagsdrucksache 16/1092) wird auf ein Mitte Mai 2006 vorliegendes Ergebnis eines Datenabgleichs im Bereich des SGB II verwiesen. Dieser Datenabgleich soll darüber Auskunft geben, „in welchem Umfang Einkommen und Vermögen unrichtig angegeben oder erfasst wurden.“

Des Weiteren ist in der Antwort auf die Kleine Anfrage die Beantwortung der Frage nach der Rechtmäßigkeit von Rückzahlungsforderungen nicht eindeutig.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

In wie vielen Fällen der fehlerhaften Berechnung von Leistungen nach dem SGB II sind unrichtige Angaben der Antragstellerinnen und -steller die Ursache der fehlerhaften Berechnung?

Auf welchen Zeitraum beziehen sich diese Angaben?

2

In wie vielen Fällen der fehlerhaften Berechnung von Leistungen nach dem SGB II sind unrichtige Erfassungen bzw. Berechnungen der Träger der Leistungen nach dem SGB II die Ursache?

Auf welchen Zeitraum beziehen sich diese Angaben?

3

Werden Rückzahlungsforderungen von bereits erfolgten Leistungen nach dem SGB II (rechtswidrige Bewilligungen als begünstigende Verwaltungsakte) bei nicht schuldhaftem Verhalten der Antragstellerinnen und -steller vom Träger der Leistungen erhoben?

4

Worin besteht nach Auffassung der Bundesregierung der Unterschied zwischen schuldhaftem und nicht schuldhaftem Verhalten der Antragstellerinnen und -steller?

5

Wie kann die bzw. der Beziehende von Leistungen nach dem SGB II erkennen, ob eine Rückforderung von bereits erfolgten Leistungen nach dem SGB II rechtens oder nicht rechtens ist?

Berlin, den 31. Mai 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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