Kooperation zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und der Generalzolldirektion
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach eigener Auskunft arbeiten das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und die Generalzolldirektion (GZD) insbesondere bezüglich der „Bekämpfung terroristischer Bedrohungen sowie bei der Verhinderung und Verfolgung von Verstößen gegen außenwirtschaftsrechtliche Vorschriften“ zusammen (vgl. „Zoll und Bundesamt für Verfassungsschutz: Enge Zusammenarbeit für Schutz und Sicherheit – Treffen der Präsidenten von Generalzolldirektion und Bundesamt für Verfassungsschutz in Bonn“, Pressemitteilung der GZD vom 8. April 2016, www.presseportal.de/pm/120080/3296618).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Gibt es einen Datenaustausch zwischen dem BfV und der GZD bzw. ihren Untergliederungen, und wenn ja, auf welchen rechtlichen Grundlagen und seit wann?
Findet der Datenaustausch automatisiert, regelmäßig, und dann in welchen Abständen statt, oder anlass- und einzelfallbezogen und seit wann?
Gibt es gemeinsam genutzte Datenbanken von BfV und GZD bzw. ihren Untergliederungen, und wenn ja, welche Phänomenbereiche betreffen diese Datenbanken, an welchem Standort werden diese gemeinsamen Datenbanken gepflegt, und seit wann bestehen diese gemeinsamen Datenbanken?
Welche Arten von Daten werden in den gemeinsam genutzten Datenbanken verarbeitet, und welche Zugriffsrechte bestehen für die einspeisenden Behörden?
Welche Errichtungsanordnungen sind für die gemeinsamen Datenbanken eingeholt worden, und welche Behörde oder Behörden prüfen den Bestand der Daten in datenschutzrechtlicher Hinsicht?
Nutzen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BfV Räumlichkeiten oder andere Infrastrukturen der GZD bzw. ihrer Untergliederungen oder umgekehrt?
Wenn ja, handelt es sich dabei um anlassbezogene Nutzungen oder aufgrund länger angelegter Kooperationen?
Wurden oder werden für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BfV Dienstausweise der GZD bzw. ihrer Untergliederungen ausgefertigt und ausgehändigt oder umgekehrt?
Geben sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BfV auch anlassbezogen als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GZD bzw. ihrer Untergliederungen aus oder umgekehrt?
Nehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BfV offen oder legendiert an Operationen der GZD bzw. ihrer Untergliederungen teil?
Führt die GZD bzw. eine ihrer Untergliederungen Operationen im Auftrag, in Kooperation mit dem oder im Rahmen von Operationen des BfV durch?
Sind in die Kooperationen der GZD bzw. ihrer Untergliederungen und dem BfV auch Landesbehörden involviert, und wenn nein, warum nicht?
Welche Aufsichtsgremien sind in diesen Fällen in die Planung und Ausgestaltung der Operationen eingebunden?
Werden in diesen Fällen geheime Quellen eingesetzt, und welche Behörde führt diese bzw. zeichnet für den Einsatz dieser Mittel verantwortlich?