[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 13. März 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/1206
19. Wahlperiode 14.03.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner,
Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/760 –
Afrikanische Schweinepest – Sachstand und Übertragungswege
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine fieberhafte, hoch ansteckende
Viruserkrankung, die Haus- und Wildschweine befällt. In den vergangenen
Monaten breitete sich der Erreger in den Wildschweinbeständen in Osteuropa
immer weiter aus (Polen, Baltikum, Moldawien, Rumänien und Tschechien). Auch
Hausschweinebestände stecken sich immer wieder an. Ein mögliches ASP-
Geschehen in Deutschland würde zu erheblichem Leiden bei den betroffenen
Tieren führen und hätte massive wirtschaftliche Folgen für die Landwirtschaft und
die nachgelagerte Verarbeitungsindustrie.
1. Wo und wann wurde der Erreger der ASP nach Kenntnis der
Bundesregierung erstmals in Europa nachgewiesen, und wie gelangte er dorthin?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde der Erreger der ASP erstmals 1957 in
Europa (Portugal) festgestellt und durch Verfütterung von Speiseabfällen aus dem
Flugverkehr eingetragen (Costard et al. 2009. Philos Trans R Soc Lond B Biol
Sci 364: 2683–2696).
2. Wie häufig wurde der ASP-Erreger seit 2017 bei Wild- bzw. Hausschweinen
in Europa nach Kenntnis der Bundesregierung nachgewiesen (bitte
aufschlüsseln nach Monat und Jahr, Mitgliedstaat, Haus-/Wildschwein)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung verteilen sich die im Jahr 2017 festgestellten
ASP-Fälle bei Wildschweinen bzw. Ausbrüche bei Hausschweinen in der
Tschechischen Republik, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien und der Ukraine
so, wie in der nachfolgenden Tabelle angegeben.
Wildschwein Hausschwein
Monat/
Jahr
CZE EST LVA LTU POL UKR ROU CZE EST LVA LTU POL UKR ROU
Januar
2017
103 71 41 35 1 21
Februar 103 79 50 21 2 1 1 24
März 55 52 45 32 2 10
April 27 53 26 29 1 6
Mai 27 63 34 52 1 5
Juni 3 59 80 50 48 1 4 25 3
Juli 69 66 107 159 50 5 1 2 5 17 8 1
August 25 43 107 125 36 4 15 28 10 1
September 9 29 70 155 35 1 3 5 8 10
Oktober 12 37 73 122 70 2 1 2 15
November 65 36 87 301 107 6 1 3
Dezember 19 52 105 220 226 14 9
Januar
2018
14 54 142 294 340 9 3 10 2
Februar 3 57 70 120 236 14 1 6
CZE = Tschechische Republik; EST = Estland; LVA = Lettland; LTU = Litauen; POL = Polen; UKR = Ukraine; ROU = Rumänien
Quelle: ADNS – Animal Disease Notification System (Stand: 27.02.2018)
3. Wie häufig wurde der Erreger der ASP nach Kenntnis der Bundesregierung
nachweislich von Wildschweinen auf Hausschweine übertragen, und wo
fanden diese Übertragungen statt?
Der Bundesregierung liegen keine Daten zur nachweislichen Übertragung des
ASP-Erregers von Wildschweinen auf Hausschweine in den von ASP betroffenen
Mitgliedstaaten vor. Nach Berichten der betroffenen Mitgliedstaaten waren ASP-
Ausbrüche bei Hausschweinen oftmals in Regionen lokalisiert, in denen auch
ASP-Fälle bei Wildschweinen nachgewiesen worden sind.
4. Welchen politischen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung daraus ab,
dass die neu aufgetretenen Fälle von ASP bei Wildschweinen in der
Tschechischen Republik entlang der großen Verkehrsstraßen liegen, die von West
nach Ost (E 50) und über den Grenzübergang Waidhaus auf die A 6 in
Deutschland führen (
www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_
derivate_00003303/ASP_Risikobewertung_2017-07-12-K.pdf)?
Welche Maßnahmen hat sie bereits ergriffen, und welche plant sie zu
ergreifen?
5. Sieht die Bundesregierung weitere Präventionsmaßnahmen vor, um die
Verbreitung des ASP-Erregers durch Menschen und Fahrzeuge zu verhindern,
wie das schwarzwilddichte Einzäunen von Autobahnraststätten und -
parkplätzen?
Falls ja, welche?
Falls nein, warum nicht?
Aufgrund des Sachzusammenhangs der Fragen 4 und 5 erfolgt eine gemeinsame
Beantwortung.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1, 7, 12 und 13 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/936
vom 27. Februar 2018 verwiesen.
6. Inwiefern schließt sich die Bundesregierung der Aussage der Europäischen
Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) an, dass die Verbreitung der
ASP in Wildschweinbeständen in den bisher betroffenen osteuropäischen
Staaten unabhängig von der Verbreitung im Hausschweinbestand verläuft
(
http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2015.4163/epdf)?
Im Falle einer abweichenden Haltung, wie begründet die Bundesregierung
diese?
Welche politischen Handlungsbedarfe ergeben sich aus dieser Feststellung
für die Bundesregierung?
Die Bundesregierung schließt sich der dort vertretenen Auffassung an, dass die
Verbreitung der ASP in Wildschweinbeständen in den bisher betroffenen
osteuropäischen Staaten bisher unabhängig von dem Geschehen bei Hauschweinen
verlief. In den betroffenen osteuropäischen Staaten der EU konnten die ASP-
Ausbrüche bei Hausschweinen schnell und problemlos getilgt werden. Die gesetzlich
vorgeschriebenen Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP erzielten gute Erfolge.
Das konsequente und rasche Vorgehen der Behörden hat sich bewährt und
gezeigt, dass die ASP beim Hausschwein mit klassischen Bekämpfungsmaßnahmen
(Standstill, Tötung der Schweine in seuchen- und ansteckungsverdächtigen
Beständen, Gebietsrestriktionen) erfolgreich zu bekämpfen ist.
Im Gegensatz dazu erweist sich das ASP-Geschehen in der
Wildschweinpopulation als sehr komplex und schwer kontrollierbar. Nach bisherigen Erkenntnissen
verhält sich die ASP in den betroffenen Wildschweinpopulationen eher wie eine
endemische, an das Habitat gebundene Seuche ohne Tendenz zur schnellen
Ausbreitung.
7. Inwiefern schließt sich die Bundesregierung der Aussage der EFSA an, dass
die drastische Bejagung von Wildschweinen keine sinnvolle Maßnahme ist,
um das Risiko einer ASP-Einschleppung zu reduzieren (
http://onlinelibrary.
wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2014.3616/epdf)?
Im Falle einer abweichenden Haltung, wie begründet die Bundesregierung
diese?
Welche politischen Handlungsbedarfe ergeben sich aus dieser Feststellung
für die Bundesregierung?
Nach Auffassung der Bundesregierung muss prinzipiell zwischen dem
Einschleppungsrisiko und dem Ausbreitungsrisiko unterschieden werden. Das
Einschleppungsrisiko, also das Risiko, dass das ASP-Virus nach Deutschland gelangen
könnte, hängt nicht direkt von Schweine- oder Wildschweinedichten in
Deutschland ab. Das Einschleppungsrisiko ist in erster Linie durch das Verbringen von
infizierten Tieren, Fleisch von infizierten Tieren oder kontaminiertem Material
bedingt. Das Einschleppungsrisiko kann verringert werden, indem verhindert
wird, dass virushaltiges Material oder infizierte Tiere nach Deutschland und hier
durch unsachgemäße Entsorgung in die Natur gelangen.
Eine hohe Wildschweinedichte, wie zurzeit in Deutschland vorhanden, würde
allerdings die Ausbreitung der ASP begünstigen, falls das ASP-Virus in die
Wildschweinpopulation gelangt. Daher kann die vermehrte Bejagung das
Ausbreitungsrisiko der ASP im Falle einer Einschleppung verringern. Allerdings ist zu
bedenken, dass eine verstärkte Bejagung zu einer Anpassung des
Wildschweinverhaltens, zu kompensatorischem Wachstum und zum Zuzug von
Wildschweinen aus benachbarten Territorien führen kann (EFSA, Scientific Report, 17. März
2014;
http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2014.3616/full). Als
alleinige Maßnahme reicht die Reduzierung der Wildschweinpopulation zur
Verhinderung der Ausbreitung der ASP jedoch wohl nicht aus. Nach den bisherigen
Erfahrungen der von ASP betroffenen Länder ist die Entfernung der Kadaver
potenziell infizierter Wildschweine aus der Umwelt als wirksame Maßnahme
empfehlenswert.
8. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung des Deutschen
Bauernverbands e. V., 70 Prozent der Wildschweine präventiv, also noch vor Ausbruch
der ASP in Deutschland, zu töten (
www.zeit.de/politik/deutschland/2018-01/
afrikanische-schweinepest-wildschweine-bauern-praevention)?
Wie viele Tiere wären nach Kenntnis der Bundesregierung schätzungsweise
von einer solchen Maßnahme betroffen?
Der Bundesregierung liegen keine Daten vor, aus denen sich der Umfang
berechnen ließe, wie viele Wildschweine getötet werden müssten, um die Population um
mindestens 70 Prozent zu verringern. Grund dafür ist, dass die Größe der
Wildschweinpopulation in Deutschland nicht bekannt ist, da diese sich im
Jahresverlauf und örtlich deutlich verändern kann. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass
nach dem Gutachten der EFSA eine Reduktion der Wildschweinbestände – bei
angenommener Dichte von 1,5 Tieren pro km2 – um 70 Prozent nur für eine Zone
um ein Ausbruchsgebiet (Pufferzone) vorgeschlagen wurde; die Forderung des
Deutschen Bauernverbandes (DBV) bezieht sich hingegen auf das gesamte
Gebiet Deutschlands.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Sinnhaftigkeit von intensiver
Bejagung von Wildschweinen zur ASP-Prävention angesichts der Aussagen der
EFSA, dass diese u. a. zu einer Anpassung des Wildschweinverhaltens,
kompensatorischem Wachstum und Zuzug von Wildschweinen aus benachbarten
Territorien führt (
http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2014.3616/
epdf)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Ergänzend ist anzumerken, dass
dem Gutachten der EFSA zugrunde liegende Studie jeweils in lokal begrenzten
Gebieten durchgeführt wurden. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welchen
Einfluss eine drastische Populationsreduktion in einer größeren Region (z. B. in
ganz Deutschland) hätte.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Sinnhaftigkeit von Drückjagden zur
ASP-Prävention angesichts der Aussagen der EFSA, dass diese zu einer
Versprengung von Wildschweinrotten und damit einer weiteren Verbreitung von
ASP führen kann (
http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2015.
4163/epdf)?
Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass in ASP-freien Gebieten
Drückjagden nicht zur Verbreitung der ASP beitragen können. Da von Drückjagden
eher nur eine kurzfristige Änderung des Verhaltens von Wildschweinen
auszugehen scheint, erscheint ihr Einsatz neben anderen Jagdmethoden zur präventiven
Reduktion der Wildschweinpopulation geeignet. Allerdings sind Drückjagden in
Gebieten problematisch, in denen die ASP bei Wildschweinen vorkommt. Dort
sollten alle Aktivitäten, die zu einer Versprengung von Wildschweinrotten
beitragen, vermieden werden. Dies gilt folglich auch für Drückjagden.
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Sinnhaftigkeit von Fallenjagden zur ASP-
Prävention angesichts der Aussagen der EFSA, dass es für deren Effektivität in
dieser Hinsicht keinen wissenschaftlichen Beweis gibt (
http://onlinelibrary.
wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2014.3616/epdf)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es keine Evidenz dafür, dass mit dem
Fallenfang eine drastische Reduktion der Wildschweinpopulation in kurzer Zeit
erreicht werden kann (
http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2014.
3616/full). Bei bestimmten Voraussetzungen ist der Fallenfang wie
Bewegungsoder Ansitzjagden eine zweckmäßige Jagdmethode. Insofern kommt dem
Fallenfang keine herausragende Rolle bei der ASP-Prävention zu. Im Falle eines ASP-
Ausbruchs sind aber auch Situationen vorstellbar, in denen der Fallenfang
sinnvoll sein kann, beispielsweise wenn die ASP in einem urbanen Gebiet oder in
einem Gebiet auftritt, in dem nicht gejagt werden kann.
12. Wie viele Wildschweine wurden in Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 1980 pro Jagdsaison erlegt?
Die erbetenen Daten können der nachstehenden Grafik entnommen werden.
© Datenspeicher Jagdstrecken Thünen-Institut, 02/2018
13. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Wildschweinbestand
seit 1980 entwickelt?
Welche Ursachen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für diese
Entwicklung verantwortlich?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wird beim Schwarzwild zwischen dem
Grundbestand und dem Gesamtbestand an Tieren unterschieden. Anders als bei
anderen Schalenwildarten kann nicht von einem Frühjahrsbestand im engeren
Sinne gesprochen werden, da die Setzzeiten sich inzwischen über nahezu das
ganze Jahr hin ausdehnen. Auf den Grundbestand kommt der jährliche Zuwachs
hinzu. Dieser Gesamtbestand enthält also auch alle im laufenden Jahr zur Welt
gekommenen Frischlinge. Die Zuwachsleistung des Grundbestands liegt infolge
hervorragender Lebensbedingungen inzwischen bei 200 bis 250 Prozent, in
Ausnahmefällen auch bei 300 Prozent.
Der geschätzte Grundbestand im Jahr 1980 lag bei ca. 60 000 Stück Schwarzwild
(Modell Streckenrückrechnung des Thünen-Instituts). Im Jahr 2016 betrug dieser
Wert bereits ca. 300 000 Stück (fünffacher Wert gegenüber 1980). Die
Jahresstrecke im Jagdjahr 2016/2017 belief sich auf rund 600 000 Stück. Als Ursachen
für die positive Entwicklung der Wildschweinebestände kommen insbesondere in
Betracht:
klimatische Veränderungen
o geringere Winterverluste bei den Tieren,
o häufigere Fruktifikation der Waldbäume (Eicheln und Buchäckern),
Wald: verbesserte Nahrung und Deckung durch Wandel zu mehr Laubwald,
Offenland: großflächiger Anbau energiereicher Pflanzen auf landwirtschaftlich
genutzten Flächen,
Unterschätzung der Reproduktionsfähigkeit (200-250 Prozent, bis zu 300
Prozent),
insgesamt Verbesserung der Kondition des Wildes (Netto-Zuwachs steigt).
14. Welche politischen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dieser
Entwicklung entgegenzuwirken?
Inwiefern wird die im Zuge der Koalitionsverhandlungen angekündigte
„Ackerbaustrategie“ hierauf Bezug nehmen?
Bejagbarkeit und Wildbretabsatz sind häufig einschränkende Faktoren. Hier
liegen nach Auffassung der Bundesregierung wichtige Aufgaben für die
kommenden Jahre. Die Anlage von Bejagungsschneisen und bejagbaren Waldrändern,
Blühstreifen und Zwischenfruchtanbau sind entscheidende Maßnahmen zur
Ermöglichung hoher Jagdstrecken in der Feldflur (Bejagbarkeit). Eine gezielte,
öffentlichkeitswirksame Förderung der Vermarktung sowie der Preisstabilität von
Wildbret durch die Marktbeteiligten wäre wünschenswert. Darüber hinaus wären
Entschädigungszahlungen für erlegte, nicht vermarktbare Wildschweine, die
staatliche Übernahme der Gebühr für die Trichinenuntersuchung, eine höhere
Prüfstellendichte, die Förderung des Einsatzes leistungsgeprüfter Jagdhunde bei
revierübergreifenden Ansitzdrückjagden denkbar. Dem im Einzelfall
genehmigten, tierschutzgerechten Sau- und Frischlingsfang kommt eine wachsende
Bedeutung zu. Hier wird momentan an praxisgerechten Empfehlungen gearbeitet. Der
Einsatz von Nachtzieltechnik sollte allenfalls auf genehmigte Einzelfälle bei der
Schwarzwildbejagung beschränkt werden.
Ziel der von der Bundesregierung geplanten Ackerbaustrategie wird es sein, den
Ackerbau so auszurichten, dass auch in Zukunft in Deutschland nachhaltig
produziert werden kann. Dabei werden der Erhalt und Schutz des Naturhaushalts und
insbesondere der Artenvielfalt berücksichtigt. Inwieweit daraus Auswirkungen
auf die Begrenzung der Wildschweinbestände erwachsen können, bleibt
abzuwarten.
15. Wie häufig kommt es nach Wissensstand der Bundesregierung im
Bundesgebiet zur Fütterung von Wildschweinen durch Jäger?
Eine Fütterung von Wildschweinen in Deutschland ist aufgrund der
Landesjagdgesetze grundsätzlich verboten. Die nach Landesrecht zuständigen Behörden
können Ausnahmen zulassen für
eine genehmigungspflichtige Ablenkfütterung (ganzjährige Möglichkeit der
Getreidevorlage zur Vermeidung von Schwarzwildschäden im Feld) und
eine genehmigungsfreie Kirrung (Vorlage geringer Mengen Futtermittel zum
Zweck der Erlegung von Wildschweinen).
Daten darüber liegen der Bundesregierung nicht vor.
16. Plant die Bundesregierung ein ausnahmsloses Verbot der Fütterung von
Wildschweinen, auch angesichts der EFSA-Aussage, dass eine solche
Fütterung vermieden werden sollte (
http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/
j.efsa.2015.4163/epdf)?
Falls nein, warum nicht?
Hierzu ist anzumerken, dass bei Feststellung eines ASP-Falles eine aktive
Fütterung oder das Stehenlassen von Feldfrüchten als Lenkungs- und
Konzentrationsmaßnahmen sinnvoll sein können, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern
bzw. einzuschränken (Quelle: FLI/DJV, 10. Oktober 2017: Maßnahmenkatalog
„Optionen für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei
Wildschweinen im Seuchenfall“).
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, dass die Forderungen einer
verstärkten Jagd Aktionismus seien (
www.zeit.de/2018/03/
afrikanischeschweinepest-wildschweine-ausbreitung-sven-herzog-interview)?
Nach Auffassung der Bundesregierung sollte eine verstärkte, also intensivierte
Bejagung nicht als Aktionismus herabgestuft werden. Es handelt sich um
notwenige Maßnahmen um die Wildschweinebestände, auch vor dem Hintergrund
hoher Wildschäden im Feldbau, generell zu verringern. Dies muss aber nachhaltig
geschehen.
18. Erwägt die Bundesregierung Änderungen im Bundesjagdgesetz (BJagdG)
im Hinblick auf den Elterntierschutz (§ 22 Absatz 4 Satz 1 BJagdG) (bitte
begründen)?
Falls ja, welche Änderungen konkret?
Die Bundesregierung erwägt derzeit keine Änderungen des Muttertierschutzes im
BJagdG.
19. Erwägt die Bundesregierung Änderungen der Schweinepest-Verordnung
(SchwPestV) (bitte begründen)?
Falls ja, welche Änderungen konkret?
Rechtliche Anpassungen der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung
über die Jagdzeiten wurden am 21. Februar 2018 im Bundeskabinett behandelt
und sind am 2. März vom Bundesrat verabschiedet worden. Regelungsinhalt ist
einerseits die Umsetzung der im Ereignisfall geltenden Maßnahmen des
Durchführungsbeschlusses 2014/709/EU sowie andererseits eine Erweiterung der
Anordnungsbefugnisse der zuständigen Behörde
für ein von ihr bestimmtes Gebiet eine verstärkte Bejagung anzuordnen,
erlegte Wildschweine zu kennzeichnen und einen Begleitschein auszustellen,
jedes erlegte Wildschwein zu untersuchen und einer von der zuständigen
Behörde bestimmten Wildsammelstelle/Annahmestelle zuzuführen,
erlegte Wildschweine zentral aufzubrechen und den Aufbruch zu sammeln und
von jedem verendet aufgefundenen Wildschwein Proben zu nehmen und den
Fundort der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Darüber hinaus wird für die zuständige Behörde die Ermächtigung geschaffen,
im gefährdeten Gebiet oder in Teilen davon die Jagd auf Wildschweine zu
untersagen.
Weiterhin
wird die Verfütterung von Gras, Heu und Stroh an Schweine verboten, welches
in einem gefährdeten Gebiet gewonnen wurde, soweit es nicht früher als sechs
Monate vor Festlegung des gefährdeten Gebietes gewonnen worden ist oder
für mindestens sechs Monate vor Wildschweinen geschützt gelagert wurde
oder einer Hitzebehandlung unterzogen worden ist, mit der der Erreger der
ASP inaktiviert wurde; dies gilt auch für die Verwendung der genannten
Materialien als Einstreu oder als Beschäftigungsmaterial,
werden die Maßnahmen zur Erkennung der ASP auch auf die Pufferzone
ausgedehnt,
wird das Gebiet, in dem bei einem ASP-Ausbruch in einem benachbarten Staat
(bisher Mitgliedstaat) im Inland vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden
können, auf 100 km Entfernung von der Grenze (bisher 10 km) ausgedehnt.
20. In welchen Arbeitsgruppen zu einem möglichen ASP-Ausbruch ist die
Bundesregierung derzeit vertreten?
Wie sind diese Arbeitsgruppen zusammengesetzt, und welche Ergebnisse
wurden erarbeitet?
21. Koordiniert die Bundesregierung fachliche Arbeitsgruppen zwischen Bund
und Ländern?
Falls ja, mit welchen Ergebnissen (insbesondere bzgl. Koordinierung und
Harmonisierung von Maßnahmen)?
Falls nein, warum nicht?
22. Falls ja, wann fanden solche Treffen statt, und welche weiteren sind geplant?
Aufgrund des Sachzusammenhangs der Fragen 20 bis 22 erfolgt eine gemeinsame
Beantwortung.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 19 bis 23 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/936 vom
27. Februar 2018 verwiesen. Ergänzend ist anzumerken, dass ASP auch in den
regelmäßigen Bund-Länder-Referentensitzungen sowie bei Sitzungen der Bund-
Länder Task Force Tierseuchenbekämpfung thematisiert wird.
23. Wie lauten die Ergebnisse des Treffens zum Thema ASP am 19. Januar 2018
zwischen mehreren europäischen Mitgliedstaaten sowie Vertretern der
Kommission und von internationalen Organisationen?
Im Rahmen des von der Bundesregierung arrangierten Treffens am 19. Januar
2018 mit hochrangigen Vertretern aus Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen,
Polen, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und
Ungarn, sowie der Europäischen Kommission, der Weltorganisation für
Tiergesundheit, der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen
wurde eine Erklärung verabschiedet, in der
sich zur Verantwortung der Landwirtschaft und Jagd im Kampf gegen eine
weitere Ausbreitung der Seuche bekannt wird,
alle Anstrengungen, die auf die Bekämpfung der Seuche gerichtet sind, für
gerechtfertigt gehalten werden,
die Bedeutung umfassender Transparenz in Übereinstimmung mit den
internationalen Standards unterstrichen wird,
eine Stärkung der Information und Kooperation sowie die Einrichtung kleiner
Arbeitsgruppen unterstützt werden,
der menschliche Faktor als wichtige Ursache für die Ausbreitung der Seuche
betont wird,
weiterer Forschungsbedarf, insbesondere im Bereich der Epidemiologie im
Hinblick auf die Ausbreitung der Seuche in den Wildschweinbeständen
herausgestellt wird, und
europäische Forschung betont wird, die geeignet ist, kreative Methoden
nachhaltiger Bewirtschaftung der Wildschweinbestände zu entwickeln.
Auf der Basis dieser Erklärung wird die Bundesregierung weiterhin den engen
Schulterschluss mit den betroffenen Staaten suchen und die Dienststellen der
Europäischen Kommission und die Mitgliedstaaten bitten, den gemeinsamen Kampf
gegen die weitere Ausbreitung der ASP zu unterstützen.
24. Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, dass im Seuchenfall eine
Informationsweitergabe an Verbraucherinnen und Verbraucher zielführender,
schneller und transparenter erfolgt, als dies nach den Funden von Fipronil in
Eiern im Sommer 2017 der Fall war?
25. Auf welchem Weg informiert die Bundesregierung Verbraucherinnen und
Verbraucher über die ASP im Allgemeinen und über eine Verbreitung im
Seuchenfall sowie notwendige Maßnahmen im Speziellen?
Aufgrund des Sachzusammenhangs der Fragen 24 und 25 erfolgt eine
gemeinsame Beantwortung.
Im Hinblick auf die Zuständigkeit für Maßnahmen in Bundes- und
Länderkompetenz wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 42 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/936 vom 27.
Februar 2018 verwiesen. Ergänzend ist anzumerken, dass die Bundesregierung
umfassende Informationen zur ASP auf der BMEL-Internetseite einstellt.
26. Mit welchen Auswirkungen auf den Schweinefleischmarkt und den Export
von Schweinefleisch (-produkten) in Nicht-EU-Staaten wäre nach Kenntnis
der Bundesregierung bei einem Ausbruch der ASP in Deutschland zu
rechnen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Fragen 39, 59 und 60 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/936 vom
27. Februar 2018 verwiesen.
27. Welche Konsequenzen würden mit dem Fund eines mit dem ASP-Virus
infizierten Wild- oder Hausschweins einhergehen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 40 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/936 vom 27. Februar
2018 verwiesen.
28. Was beinhaltet eine so genannte Korridorlösung (nach § 11b Absatz 1 Satz 3
Nummer 1 SchwPestV), und wie bewertet die Bundesregierung diese?
Um sicherzustellen, dass im Ausbruchsfall ein in einem Restriktionsgebiet
gelegener Schlachtbetrieb weiter arbeiten kann, besteht unter bestimmten
Voraussetzungen (§ 11b Absatz 1 Satz 4 SchwPestV) die Möglichkeit, dass Schweine aus
Betrieben, die außerhalb des Restriktionsgebietes gelegen sind, in den im
Restriktionsgebiet gelegenen Schlachtbetrieb geschlachtet werden können, soweit die
Europäische Kommission vorher ihre Zustimmung erteilt hat. Die
Bundesregierung begrüßt eine solche Maßnahme.
29. Wie häufig wurden bei Seuchenfällen in der Vergangenheit eben solche
Korridorlösungen beantragt, und wie viele wurden bewilligt?
Vor dem Hintergrund, dass ASP noch nicht in Deutschland festgestellt worden
ist, ist von der „Korridorlösung“ noch kein Gebrauch gemacht worden.
30. Arbeitet das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL)
an Szenarien, oder ist es an einer Erarbeitung beteiligt, welche
Auswirkungen eine seuchenbedingte Stilllegung des Schweineschlachthofs Rheda-
Wiedenbrück mit einer Schlachtkapazität von derzeit 26 000 Schweinen pro
Tag hätte?
Falls ja, mit welchem Ergebnis?
Es ist nicht Aufgabe des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung
mit einzelnen, wenn auch großen Schlachtbetrieben Szenarien für den
Ereignisfall auszuarbeiten. Die Schlachtbetriebe sind aufgefordert, für den Ereignisfall
entsprechende Krisenpläne zu erarbeiten bzw. vorzuhalten. Die Fleischwirtschaft
ist sich der Problematik sehr wohl bewusst.
31. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die
Entschädigungszahlen für Tierseuchen an Tierhalterinnen und Tierhalter in den vergangenen
fünf Jahren (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Ursache und Bundesland)?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben zu Entschädigungszahlungen für
Tierverluste vor, da dies ausschließliche Angelegenheit der Länder ist.
Gleichwohl kofinanziert die Europäische Kommission im Rahmen von
Tierseuchenausbrüchen bestimmte Dringlichkeitsmaßnahmen nach der Verordnung (EU)
Nr. 652/2014* (in der Regel die getätigten Entschädigungszahlungen, Kosten der
Tötung und Reinigung und Desinfektion). In den letzten fünf Jahren wurden
diesbezüglich von Deutschland lediglich Zahlungen für Geflügelpest beantragt; eine
Aufschlüsselung ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
* Verordnung (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 mit Bestimmungen für die Verwaltung
der Ausgaben in den Bereichen Lebensmittelkette, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzengesundheit und
Pflanzenvermehrungsmaterial, zur Änderung der Richtlinien des Rates 98/56/EG, 2000/29/EG und 2008/90/EG, der Verordnungen (EG) Nr. 178/2002, (EG)
882/2004 und (EG) 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2009/128/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der
Entscheidungen des Rates 66/399/EWG, 76/894/EWG und 2009/470/EG (ABl. EG Nr. L 189 vom 27. Juni 2014, S. 1)
Finanzielle Beteiligung der Union an Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza
(AI) im Zeitraum 2013 bis 2017
Land 2013 2014 2015 2016/2017 Gesamt
BW 5.588,58 9.432,69 15.021,27
BY 119.118,07 170.413,21 289.531,28
BB 58.959,00 1.853.553,16 1.912.512,16
HH 505,00 505,00
MV 225.449,28 2.226,50 609.015,53 836.691,31
NI 920.357,56 502.803,16 389.822,96 7.494.773,26 9.307.756,94
NW 2.234.315,92 2.234.315,92
SH 10.548,92 1.112.585,95 1.123.134,87
SN 208.293,19 208.293,19
ST 171.231,44 171.231,44
TH 16.665,63 1.945,02 18.610,65
Gesamt 1.001.570,77 738.801,36 511.167,53 13.866.064,34 16.117.604,00
Hinweis zu 2016/2017: Über den Erstattungsantrag wurde seitens der Kommission noch nicht entschieden.
Daher wurde die Finanzhilfe von 50 Prozent der beantragten Kosten angenommen.
32. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der in der
Nutztierhaltungsstrategie des BMEL (Sommer 2017) aufgeführten Anmerkung, dass die
Risiken im Seuchenfall in „hochverdichteten Regionen (…) für eine
perspektivische regionale Diversifizierung der Tierbestände“ sprächen
angesichts der akut drohenden immensen Auswirkungen auf Tierwohl und
Wirtschaft?
Das BMEL hat in der Nutztierhaltungsstrategie darauf hingewiesen, dass
Tierwohl nicht in einen Zusammenhang mit der regionalen Tierdichte gebracht
werden kann. Grundsätzlich ist darüber hinaus festzustellen, dass die Größe der
Tierbestände allein keine erhöhte Gefahr eines Seuchenausbruches darstellt. Größere
Tierbestände belasten zwar im Seuchenfall durch eine höhere
Entschädigungsleistung die Solidargemeinschaft der Landwirte stärker als Bestände mit
geringeren Tierzahlen, jedoch ist das Gesamtrisiko eines Betriebes aus
seuchenhygienischer Sicht zusätzlich von vielen anderen Faktoren abhängig. Hier spielen
insbesondere die Einhaltung strikter Biosicherheitsmaßnahmen eine wichtige Rolle
sowie auch die Organisation des Betriebes, Abgrenzung zu anderen Betrieben,
Rein-Raus-Verfahren oder die Anzahl der Ferkellieferanten.
Vor diesem Hintergrund scheint perspektivisch eine regionale Verteilung der
Tierbestände zielführend. Eine flächengebundene Tierhaltung bleibt deshalb
langfristig Ziel der Bundesregierung, denn landwirtschaftliche Tierhaltung und
Fläche gehören zusammen. Das BMEL wird die bereits ergriffenen Maßnahmen
evaluieren und im Rahmen der Umsetzung der Nutztierhaltungsstrategie weitere
Vorschläge erarbeiten.
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