[Deutscher Bundestag Drucksache 17/714
17. Wahlperiode 15. 02. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Marks, Petra Crone, Iris Gleicke,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/564 –
Stand und Zukunft des qualitativen und quantitativen Ausbaus der
Kinderbetreuung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Um die Rahmenbedingungen für das Aufwachsen von Kindern, die
Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben sowie die Gleichstellung von Frauen und
Männern zu verbessern, ist in den letzten Jahren das Angebot der
Kinderbetreuung verstärkt ausgebaut worden.
Der qualitative und quantitative Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder
unter drei Jahren in Deutschland hat einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert
und ist für zahlreiche Eltern von großer Bedeutung. Dieser Ausbau wurde mit
dem Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der
Tagesbetreuung und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe
(Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG) in der 15. Legislaturperiode und dem Gesetz
zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der
Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz – KiföG) in der 16.
Legislaturperiode vorangebracht.
Bund, Länder und Kommunen haben 2007 vereinbart, dass bis 2013 die
Schaffung von 750 000 Betreuungsplätzen für unter Dreijährige bzw. eine
Betreuungsquote von 35 Prozent erreicht werden soll. Um den Ausbau der
Kinderbetreuung für unter Dreijährige zu beschleunigen und die Kommunen zu
entlasten, beteiligt sich der Bund an der Finanzierung der Ausbauphase bis
2013 mit insgesamt 4 Mrd. Euro. Ab 2014 beteiligt sich der Bund dauerhaft
mit jährlich 770 Mio. Euro an der Förderung einer frühkindlichen
Bildungsinfrastruktur. Ab 2013 hat jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres
einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in
der Tagespflege.
Der Ausbau der Kinderbetreuung in den Kommunen hat sich laut
Informationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom
11. November 2009 im Jahr 2009 spürbar beschleunigt. Im März 2009 haben
nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes die Eltern von rund 417 000
Kindern unter drei Jahren in Deutschland eine Betreuung in
Kindertageseinrichtungen oder in einer öffentlich geförderten Kindertagespflege in Anspruch
genommen. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Anstieg um rund
53 000 Kinder. Der Anteil der Kinder in der Tagesbetreuung an allen Kindern Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 11. Februar 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/714 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedieser Altersgruppe (Betreuungsquote) belief sich 2009 damit bundesweit auf
über 20 Prozent (2008: 18 Prozent).
Zwischen ostdeutschen und westdeutschen Bundesländern besteht ein großes
Gefälle bei der Betreuungsinfrastruktur für Kinder unter drei Jahren: Laut der
Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes „Kindertagesbetreuung
regional 2009 – Ein Vergleich aller 413 Kreise in Deutschland“ am 19. Januar
2010 lag die Betreuungsquote in mehr als jeder zweiten kreisfreien Stadt
(12 von 22) und in fast jedem dritten Landkreis (19 von 64) im Osten
Deutschlands bei mindestens 50 Prozent (Stand: 1. März 2009). In
Westdeutschland dagegen wurden in 202 der 326 Kreise Werte zwischen 5 und
15 Prozent erreicht. In Berlin betrug die Quote 41,5 Prozent. Vor allem in den
westdeutschen Flächenländern muss die Betreuungsquote erheblich gesteigert
werden, um Eltern und ihren Kindern ein bedarfsdeckendes Angebot
vorzuhalten. Auch die Bundesregierung geht davon aus (siehe z. B.
Veröffentlichung des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. Januar 2010 auf
www.bmf.bund.de), dass „der Ausbau deutlich forciert werden“ muss.
Presseberichten von Anfang Januar 2010 zufolge wird bezweifelt, dass der ab
2013 in Kraft tretende Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter
Dreijährige von den Kommunen erfüllt werden könne. In der Presse wurde in
den vergangenen Wochen auch über die finanzielle Notlage der Kommunen
berichtet, die sich durch Maßnahmen der Bundesregierung, wie beispielsweise
durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums
(Wachstumsbeschleunigungsgesetz), verschärfe. Dieses Gesetz führt dazu, dass Bund,
Länder und Kommunen jährlich mit insgesamt knapp 8,5 Mrd. Euro
Steuermindereinnahmen rechnen müssen. 1,5 Mrd. Euro davon entfallen jährlich auf
die Kommunen. Laut Angaben des Deutschen Städte- und Gemeindebundes
e. V. rechnen die Kommunen in 2010 mit einem Rekorddefizit von etwa
12 Mrd. Euro.
Die Bundesregierung plant laut ihrem Regierungsprogramm die Einführung
eines „monatlichen Betreuungsgeldes für Eltern, die keinen Krippenplatz in
Anspruch nehmen.“ Laut einer vom Bundesministerium der Finanzen in
Auftrag gegebenen Studie des Zentrums für Europäische Forschung werden die
Mehrausgaben für dieses Betreuungsgeld auf etwa 1,4 bis 1,9 Mrd. Euro
jährlich geschätzt. Expertinnen und Experten warnen vor möglichen negativen
bildungs- und gleichstellungspolitischen Auswirkungen eines solchen
Betreuungsgeldes, u. a. werden Negativeffekte bei der Inanspruchnahme von
frühkindlichen Bildungsangeboten erwartet.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die öffentlichen Äußerungen im Januar
2010, in denen die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen
Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren ab 2013 in Frage gestellt wurden?
2. Wie bewertet die Bundesregierung die öffentlichen Äußerungen im Januar
2010, dass die bis 2013 geplanten 750 000 Betreuungsplätze für unter
Dreijährige bzw. die geplante Betreuungsquote von 35 Prozent nicht
ausreichen werden?
3. Führt die Bundesregierung Gespräche mit den Ländern, den kommunalen
Spitzenverbänden und anderen Akteuren, um die Beschleunigung des
Kinderbetreuungsausbaus und die Verwirklichung des Rechtsanspruchs in
2013 zu erörtern?
a) Wenn ja, welche Ergebnisse haben diese Gespräche bislang gebracht?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 1, 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände haben sich auf dem so
genannten Krippengipfel am 2. April 2007 darauf verständigt, bis zum Jahr 2013 schritt-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/714weise ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für bundesweit durchschnittlich
35 Prozent der Kinder unter drei Jahren aufzubauen. Dieses Ziel wurde in
Artikel 5 Absatz 2 der Verwaltungsvereinbarung „Kinderbetreuungsfinanzierung“
2008 bis 2013 konkretisiert: Bund und Länder stimmen demnach darin überein,
dass bis Ende 2013 ein bedarfsgerechtes Angebot auf der Basis einer
bundesweit durchschnittlichen Versorgungsquote von 35 Prozent erreicht werden soll.
Der gleichzeitig vereinbarte Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung für
alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum dritten Lebensjahr ist mit dem
unter Zustimmung des Bundesrates zustande gekommenen
Kinderförderungsgesetz (KiföG) bereits erlassen und tritt zum 1. August 2013 in Kraft.
Die Bundesregierung steht zu diesen Vereinbarungen. Der Rechtsanspruch für
einjährige Kinder ab 2013 besteht unabhängig davon, ob vor Ort eine
bestimmte Betreuungsquote erreicht wird. Über die Frage, welchen Bedarf Eltern
in den nächsten Jahren geltend machen, sind derzeit nur spekulative Aussagen
möglich. Ihre Wünsche werden durch zahlreiche Faktoren beeinflusst (z. B.
konkrete Bedingungen vor Ort, „grundsätzliche“ Haltungen,
Partnerschaftsmodelle, attraktive Beschäftigungsoptionen vor Ort insbesondere für Frauen).
Vor allem aber werden Betreuungsangebote in den Altersjahrgängen zwischen
Geburt und Vollendung des dritten Lebensjahrs in erheblich unterschiedlichem
Umfang in Anspruch genommen. Die gemeinsam verankerte Zielvorgabe einer
Versorgungsquote von bundesweit durchschnittlich 35 Prozent ist geeignet,
angesichts dieser Rahmenbedingungen und der gerade in Westdeutschland weit
auseinanderfallenden Versorgungsquoten erhebliche Ausbaupotentiale bis 2013
zu eröffnen. Bei unterschiedlicher Nachfrage in einzelnen Kommunen durch
Steuerung der Förderung einen Ausgleich herzustellen, liegt in der
Verantwortung der Länder.
Natürlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Elternwünsche in den
Folgejahren so weiter entwickeln können, dass auch in einigen Regionen
Westdeutschlands ein höherer Betreuungsbedarf angemeldet wird als 35 Prozent.
Zum derzeitigen Zeitpunkt ist es aber aus Sicht der Bundesregierung
vordringlich, den für 2013 verabredeten Schritt zu erreichen und die vom Bund seit
2008 bereitgestellten Mittel zu nutzen. Bei der Mittelbewilligung durch die
Länder hat es im vergangenen Jahr eine große Dynamik gegeben. Diese gilt es
auch weiterhin beizubehalten. Hier sind jetzt die Kommunen gefragt, die
beantragten Investitionen zu tätigen und die Bundesmittel bei Fälligkeit abzurufen.
Entwicklungen nach 2013 müssen dann gemeinsam von Bund, Ländern und
Kommunen bewertet werden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ) steht mit Ländern und Kommunen in einem
stetigen und vertrauensvollen Kontakt.
4. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem
Wachstumsbeschleunigungsgesetz, den daraus resultierenden
Steuermindereinnahmen für Länder und Kommunen und der Aufrechterhaltung sowie dem
Ausbau der sozialen Infrastruktur für Familien in den Kommunen?
a) Wenn ja, inwiefern?
b) Wenn nein, warum nicht?
Eine Verknüpfung des Ausbaus der sozialen Infrastruktur für Familien in
Kommunen mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist nicht sachgerecht. Der
Ausbau der sozialen Infrastruktur für Familien ist eine von Bund, Ländern und
Kommunen gemeinsam beschlossene Aufgabe, um Kinder schon früh zu
fördern und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben zu
ermöglichen. Die finanziellen Rahmenbedingungen für dieses Vorhaben wurden
bereits 2007 und 2008 zwischen Bund, Ländern und Kommunen gesetzlich fixiert
und werden mit Bundesmitteln gefördert.
Drucksache 17/714 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDas Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat dagegen eine Stärkung der
Wachstumskräfte zum Ziel, um die historische Finanz- und Wirtschaftskrise zu
überwinden. Vom daraus resultierenden selbsttragenden Wirtschaftswachstum
werden auch die Kommunen in Zukunft profitieren.
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Ankündigung einiger Kommunen,
vor dem Hintergrund der finanziellen Notlage und des in 2010 erwarteten
Defizits von etwa 12 Mrd. Euro für die Kommunen die Beiträge für
Kinderbetreuungseinrichtungen stark zu erhöhen?
§ 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und die bei der
Auslegung durch die Gerichte angelegten verfassungsrechtlichen Maßstäbe stellen
sicher, dass eine Festsetzung von Kostenbeiträgen angemessen und unter
Berücksichtigung des Gleichbehandlungsprinzips erfolgt.
6. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung über bestehende Gesetze
und Programme hinaus, um insbesondere die Betreuungsquote in den
westdeutschen Ländern deutlich zu erhöhen und den Betreuungsausbau zu
beschleunigen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 17, 20, 21, 22, 27 und 28 verwiesen.
Der weitere Ausbau von Vernetzungsstrukturen und Betreuungsplätzen in der
Kindertagespflege nach Maßgabe des von Bund, Ländern und der
Bundesagentur für Arbeit eingeführten Gütesiegels wird durch die Weiterentwicklung des
Aktionsprogramms Kindertagespflege unterstützt.
7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Nachfrage und die
Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren, die für
ihre persönliche Entwicklung einen Betreuungsplatz brauchen bzw. deren
Eltern in Ausbildung, berufstätig oder arbeitsuchend sind (§ 24 Absatz 3
des Achten Buches Sozialgesetzbuch)?
a) Wie ist der aktuelle Stand?
b) Welche Informationen hat die Bundesregierung über die
perspektivische Entwicklung?
Erste Erkenntnisse über die Nachfrage und die Bereitstellung von
Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren gemäß § 24 Absatz 3 SGB VIII wird der
Bericht gemäß § 24a Absatz 5 SGB VIII geben, der noch im Frühjahr 2010
dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden wird.
8. Welche Informationen hat die Bundesregierung über den Ausbaustand von
Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in Betriebskindergärten
sowie von Betreuungsplätzen in anderen Kindertageseinrichtungen, die für
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben vorgesehen sind?
Unternehmen unterstützen ihre Beschäftigten in vielfältiger Weise bei der
Kinderbetreuung. Sie gründen einen eigenen Betriebskindergarten, schließen sich
mit anderen Unternehmen zum Zweck einer gemeinsamen
Betreuungseinrichtung zusammen, erwerben Belegrechte in bestehenden Kindertagesstätten oder
fördern Elterninitiativen. Eine amtliche Statistik, die die Entwicklung aller
Formen der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung erfasst, liegt der
Bundesregierung nicht vor. Verschiedene Datenquellen zeigen jedoch, dass das
Engagement der Betriebe, sich für die Kinderbetreuung ihrer Beschäftigten
einzusetzen, in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/714Nach der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik besuchten im Jahr 2006
14 700 Kinder eine der 307 Tageseinrichtungen für Kinder von
Betriebsangehörigen, 2009 waren es bereits 17 134 Kinder in 403 Einrichtungen. Zu
beachten ist, dass nach der amtlichen Statistik unter Tageseinrichtungen für Kinder
von Betriebsangehörigen solche fallen, in denen die überwiegende Zahl der
Plätze für Kinder von Betriebsangehörigen vorgesehen ist. Nicht erfasst sind
die Fälle, in denen Unternehmen die Kinderbetreuung ihrer Beschäftigten
durch die Anmietung von Belegplätzen in bestehenden Einrichtungen
unterstützen, diese betrieblich unterstützten Plätze aber nicht den Hauptanteil in der
Einrichtung ausmachen. Die Statistik weist die Altersstruktur der Kinder, die
eine Tageseinrichtung für Kinder von Betriebsangehörigen besuchen, nicht aus.
Insofern lässt sich keine Aussage darüber treffen, wie viele Betreuungsplätze
für Kinder unter drei Jahren dort zur Verfügung stehen.
Dass das Engagement der Unternehmen auf dem Gebiet der Kinderbetreuung
gestiegen ist, zeigt auch das IAB-Betriebspanel, eine repräsentative jährliche
Betriebsbefragung, durchgeführt im Auftrag und unter der Leitung des Instituts
für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit in
Nürnberg. Gaben danach 2004 2 Prozent der privatwirtschaftlichen Betriebe an,
betriebliche Kinderbetreuungsangebote anzubieten, so waren es 2008 bereits
6 Prozent.
Die Erfahrungen der Bundesregierung mit dem seit 2008 laufenden
Förderprogramm „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ aus Mitteln des
Europäischen Sozialfonds, das das Engagement der Unternehmen auf dem Gebiet der
betrieblichen Kinderbetreuung fördert, zeigen darüber hinaus ein
kontinuierliches Interesse der Unternehmen an dem Thema, das auch von der derzeitigen
wirtschaftlichen Lage bisher nicht wahrnehmbar beeinträchtigt wird.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die am 9. Dezember 2009
veröffentlichte und vom Bundesministerium der Finanzen in Auftrag gegebene
Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung zum
Betreuungsgeld, wonach negative Effekte für die frühe institutionelle Förderung für
Kinder nach Einführung eines Betreuungsgeldes prognostiziert werden?
Die Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung „Fiskalische
Auswirkungen sowie arbeitsmarkt- und verteilungspolitische Effekte einer
Einführung eines Betreuungsgeldes für Kinder unter 3 Jahren“ im Auftrag des
Bundesministeriums der Finanzen liefert sehr aufschlussreiche Erkenntnisse
zur Einführung eines Betreuungsgeldes unter Berücksichtigung verschiedener
„Gestaltungsszenarien“. Die Bundesregierung wird diese Erkenntnisse bei der
Entwicklung ihres Konzepts für ein Betreuungsgeld im Blick behalten.
10. Wie bewertet die Bundesregierung den in dem offenen Brief zahlreicher
Verbände vom 2. Dezember 2009 gemachten Vorschlag, entsprechende
Haushaltsmittel für ein „flächendeckendes Angebot an Kita-Plätzen für
alle Kinder sowie Angebote der Familienbildung“ statt für ein
Betreuungsgeld zu investieren?
Ziel der Bundesregierung ist es, Wahlfreiheit für Familien zu schaffen.
Staatliche Leistungen dürfen Menschen nicht gegeneinander ausspielen. Die
Bundesregierung wird deshalb ein Konzept für ein Betreuungsgeld, ggf. als
Gutschein, entwickeln und den Ausbau der Kinderbetreuung, wie mit den Ländern
in der Verwaltungsvereinbarung von 2007 verabredet, vorantreiben.
Drucksache 17/714 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode11. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die
Kofinanzierung der im Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ eingestellten
Bundesmittel für die Jahre 2008 und 2009 vor (bitte Zahlen nach Ländern
und Höhe der jeweiligen Landesbeteiligung aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat hierüber keine Kenntnisse. Die Länder führen den
Ausbau der Betreuung für Kinder unter drei Jahren gemäß den
verfassungsrechtlichen Vorgaben als eigene Angelegenheiten aus. Die Bund-Länder-
Arbeitsgruppe zum Betreuungsausbau hat sich am 28. August 2007 darauf
geeinigt, dass sich der Bund an der Finanzierung in der Ausbauphase bis 2013 mit
4 Mrd. Euro beteiligt. Es ist Aufgabe der Länder, durch geeignete Maßnahmen
dafür Sorge zu tragen, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel auch
tatsächlich und zusätzlich den Kommunen und Trägern zur Verfügung gestellt
werden. Es ist ebenso Aufgabe der Länder, ihrerseits finanzielle
Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die vereinbarten Ziele erreicht werden.
12. Welche Analysen plant die Bundesregierung bzw. hat die
Bundesregierung in Auftrag gegeben, um das Ausbauziel von 750 000 Plätzen bzw.
die geplante Betreuungsquote von 35 Prozent bis 2013 zu überprüfen?
Das Investitionsprogramm enthält eine laufende Erfolgskontrolle, die eine
ständige Überprüfung des Ausbaus gewährleistet. Der Bund begleitet den Ausbau
darüber hinaus mit einer regelmäßigen Evaluation des
Kinderförderungsgesetzes (KiföG), deren wesentliche Ergebnisse dem Deutschen Bundestag durch
den nach § 24a Absatz 5 SGB VIII vorgesehenen Bericht jährlich zur
Verfügung gestellt werden. In diesem Rahmen sollen insbesondere auch die
Elternwünsche und -erwartungen an Quantität und Qualität von Betreuungsangeboten
in den Blick genommen werden.
13. Wann genau ist mit dem nächsten Bericht der Bundesregierung über den
Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an
Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren für das Berichtsjahr 2009 zu rechnen?
Gemäß § 24a Absatz 5 SGB VIII hat die Bundesregierung dem Deutschen
Bundestag jährlich einen Bericht über den Stand des Ausbaus vorzulegen, der über
die Verbesserung des Versorgungsniveaus und den erreichten Ausbaustand
Auskunft gibt sowie eine Einschätzung zum weiteren Entwicklungsbedarf
liefert. Das Kinderförderungsgesetz und die Ergebnisse des Bildungsgipfels
haben hier sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht neue Maßstäbe
gesetzt. Deshalb werden in jährlichen Zwischenberichten zur Evaluation, die an
die Stelle des bisherigen Ausbauberichts treten, die quantitativen und
qualitativen Entwicklungen dokumentiert. Die Vorlage des Berichts für den
Berichtszeitraum 2009 wird im Frühjahr 2010 erfolgen.
14. Welche Fragestellungen liegen der geplanten Evaluation des
Kinderförderungsgesetzes (KiföG) durch das Forum frühkindliche Bildung zugrunde?
Die Evaluation des KiföG erfolgt durch die Bundesregierung. Folgende
Gesichtspunkte liegen dem Bericht zugrunde:
● Das im Dezember 2008 in Kraft getretene KiföG wird die Verbesserung der
Betreuungsqualität entscheidend voranbringen. Bis zum Jahr 2013 soll es
bundesweit im Durchschnitt für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen
Betreuungsplatz geben – rund ein Drittel der neuen Plätze werden in der
Kindertagespflege geschaffen. Im gleichen Jahr wird jedes Kind mit Vollendung
des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer
Einrichtung oder in der Tagespflege haben.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/714● Auf dem Bildungsgipfel im Oktober 2008 haben Bund und Länder die
Qualifizierungsinitiative für Deutschland beschlossen. Darin wurden die
Ausbauziele der Betreuung für Kinder unter drei Jahren bekräftigt und
weitere Maßnahmen, u. a. zur Qualifizierung von Erzieherinnen, Erziehern
und Tagespflegepersonen sowie zur Sprachförderung, beschlossen.
● Bund und Länder überprüfen im Zusammenhang mit dem Auslaufen der
Sonderregelungen zum Krankenversicherungsschutz der
Tagespflegepersonen Ende 2013 die Entwicklung der tatsächlichen wirtschaftlichen und
beruflichen Situation in der Kindertagespflege. Die Bundesregierung wird neben
der Qualifizierung insbesondere die wirtschaftliche Situation der
Tagespflegepersonen laufend untersuchen, um auf dieser Grundlage rechtzeitig über
das weitere Vorgehen zu entscheiden.
● Die zwischen Bund und Ländern geschlossene Verwaltungsvereinbarung
Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013“ erfordert
eine dauerhafte Überprüfung und Bewertung des Abrufes der Bundesmittel
aus dem Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ in Höhe von 2,15 Mrd.
Euro.
15. Wann genau ist mit dem für Anfang 2010 angekündigten
Zwischenbericht der Evaluation des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) zu rechnen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
16. Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um die Forschungs- und
Dateninfrastruktur im Bereich der frühkindlichen Bildung zu erweitern, und
wenn ja, welche?
Mit der Einrichtung des Forums frühkindliche Bildung im April 2009 nimmt
das BMFSFJ die bundesweite Verantwortung beim Thema frühkindliche
Bildung, Betreuung und Erziehung wahr. Die Arbeit des Forums wird die Länder
bei ihrem Bildungsauftrag unterstützen und ergänzen. Die Ergebnisse sollen in
die gesellschaftliche Debatte einfließen und diese fokussieren. Ein
Schwerpunkt der Arbeit des Forums ist es, eine Datenbasis für frühkindliche Bildung,
Erziehung, Betreuung aufzubauen.
Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam
mit der Robert Bosch Stiftung initiierte und in Zusammenarbeit mit dem
Deutschen Jugendinstitut (DJI) umgesetzte Weiterbildungsinitiative
Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) ist offiziell im März 2009 gestartet. In einem ersten
Schritt wurden bereits umfangreiche Daten erhoben, Expertisen zu
forschungsrelevanten Themen vergeben und die ersten Ergebnisse über die Homepage zur
Verfügung gestellt (
www.weiterbildungsinitiative.de). Weiterführende und im
Zusammenhang mit WiFF stehende Forschungen werden im weiteren
Projektverlauf dazu dienen, einen kompetenzorientierten Qualifikationsrahmen als
Grundlage für die Fort- und Weiterbildung von frühpädagogischen Fachkräften
zu entwickeln und Handreichungen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
Drucksache 17/714 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode17. Hat die Bundesregierung auf dem sogenannten Bildungsgipfel am
16. Dezember 2009 konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der
frühkindlichen Bildung beschlossen?
a) Falls konkrete Maßnahmen beschlossen worden sind, welche sind das?
b) Falls keine konkreten Maßnahmen beschlossen worden sind, warum
nicht?
Die Bundesregierung wird, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
FDP vereinbart, die Ausgaben für Bildung und Forschung bis 2013 um
insgesamt 12 Mrd. Euro erhöhen.
Im Rahmen der Besprechung der Bundeskanzlerin mit der Regierungschefin
und den Regierungschefs der Länder am 16. Dezember 2009 hat der Bund
angeboten, auf dieser Grundlage im Rahmen seiner Zuständigkeiten Maßnahmen
insbesondere auch im Bereich frühkindlicher Sprachförderung und Bildung zu
ergreifen und die Länder hierin zu unterstützen.
18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den bereits
bestehenden und in den nächsten Jahren erwarteten Fachkräftemangel in der
Kindertagesbetreuung?
19. Welche Berechnungen liegen der Bundesregierung hinsichtlich des
Bedarfs an Erzieherinnen und Erziehern sowie des Bedarfs an
Tagespflegepersonen vor, um das Ausbauziel von 750 000 geplanten
Betreuungsplätzen für unter Dreijährige zu erreichen?
Die Fragen 18 und 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In der Qualifizierungsinitiative für Deutschland wurde ein zusätzlicher Bedarf
von 80 000 Erzieherinnen und Erziehern sowie Tagespflegepersonen auf der
Grundlage der damals verfügbaren Daten und demographischen Prognosen
festgestellt, um das Ziel eines Betreuungsangebots von 35 Prozent der Kinder
unter drei Jahren zu erreichen. Bund und Länder haben damals beschlossen,
einen Qualifizierungspakt für Erzieherinnen und Erzieher aufzulegen. Seither
ist einiges erreicht: Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG bzw. Meister-BAföG), einem Kernelement
der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung, ist seit Juli 2009 die
Aufstiegsfortbildung zum Erzieher oder zur Erzieherin bundesweit staatlich
förderfähig. Weitere Programme für Erzieherinnen sind die „Perspektive
Wiedereinstieg“ und die WiFF, in deren Rahmen Qualifizierungsansätze und -materialen
für die Fort- und Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften in
Kindertageseinrichtungen erarbeitet werden.
Zur Schaffung neuer Plätze in der Kindertagespflege mit Betreuungsstandard
im Mindestumfang des DJI-Curriculums hat die Bundesregierung das
Aktionsprogramm Kindertagespflege aufgelegt.
Mit aktuellem Datenstand geht die Bundesregierung davon aus, dass zunächst
bis zum Jahr 2013 ein zusätzlicher Bedarf von rund 35 000 bis 40 000
Vollzeitstellen in Tageseinrichtungen und von rund 25 000 Tagespflegepersonen besteht.
20. Welche Initiativen ergreift die Bundesregierung, um die gesellschaftliche
Wertschätzung von Fachkräften in der Kindertagesbetreuung zu steigern
und mehr Fachkräfte für diesen Bereich zu gewinnen?
Die Bundesregierung sieht in der Aus- und Fortbildung der pädagogischen
Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung einen Schlüsselfaktor für die
Qualitätsentwicklung in der Praxis. Sie unterstützt die für die Aus- und Fortbildung
verantwortlichen Bundesländer in ihrem Bemühen, die Qualität in der Kinder-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/714betreuung kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu verbessern. Die
Bundesregierung strebt daher eine gemeinsame Initiative mit den Ländern,
Berufsfachverbänden und Gewerkschaften an, um für den Erzieherberuf zu werben und
die Attraktivität des Berufs (auch für Männer und Quereinsteiger) schrittweise
zu steigern. In einem ersten Schritt gilt es, das Potential der derzeit nicht
beschäftigten Fachkräfte zu erschließen.
Darüber hinaus wird es erforderlich werden, zusätzliche Ausbildungskapazitäten
an den Fachschulen zu schaffen und die in den letzten Jahren entstandenen
frühpädagogischen Studiengänge einzubeziehen, um einen guten Qualifikationsmix
in den Einrichtungen zu erreichen. Entscheidend ist schließlich auch, das
Berufsfeld der Erzieherinnen und Erzieher durch bessere Rahmenbedingungen
aufzuwerten und für eine höhere gesellschaftliche Anerkennung Sorge zu tragen.
Der Bund nimmt seine Verantwortung beim Thema frühkindliche Bildung,
Betreuung und Erziehung weiterhin mit dem Forum Frühkindliche Bildung wahr.
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
Der Koalitionsvertrag sieht weiterhin die Erarbeitung von Eckpunkten
frühkindlicher Bildung vor. In diesem gemeinsamen Prozess von Bund und
Ländern wird die Bundesregierung einen Schwerpunkt insbesondere auf die
Strukturqualität in den Einrichtungen legen, die entscheidende Auswirkungen auf die
beruflichen Rahmenbedingungen der Fachkräfte hat. Die Bundesregierung
wird dabei auch die weiteren im Koalitionsvertrag genannten Qualitätsaspekte
berücksichtigen.
21. Welche Informationen hat die Bundesregierung über Fort- und
Weiterbildungsprogramme und -initiativen für Erzieherinnen und Erzieher, die in der
Kindertagesbetreuung beschäftigt sind (bitte aufschlüsseln nach Ländern)?
Die Bundesregierung bündelt ihre Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung
von Erzieherinnen und Erziehern in der WiFF. WiFF ist ein Projekt des BMBF
und der Robert Bosch Stiftung in Zusammenarbeit mit dem Deutschen
Jugendinstitut e. V. Mit dem auf fünf Jahre angelegten Projekt wollen die drei
Partner aus Politik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft Qualität, Transparenz
und Durchlässigkeit des frühpädagogischen Weiterbildungssystems für die
bereits im Feld tätigen rund 340 000 Fachkräfte verbessern.
Unter
www.weiterbildungsinitiative.de werden auch Informationen über
Weiterbildungsprogramme zur Verfügung gestellt.
22. Welche Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um mehr Männer für
die Ausbildung und Beschäftigung in Tageseinrichtungen für Kinder und
in der Kindertagespflege zu gewinnen?
Die Bundesregierung will gleiche Chancen für Männer und Frauen im Beruf
wie im Familienleben verwirklichen. Im Koalitionsvertrag ist festgelegt: „Wir
wollen eine eigenständige Jungen- und Männerpolitik entwickeln und bereits
bestehende Projekte für Jungen und junge Männer fortführen und intensivieren.
Damit eröffnen wir ihnen auch in erzieherischen und pflegerischen Berufen
erweiterte Perspektiven.“
Um das übergreifende Ziel des Betreuungsausbaus bis 2013 zu erreichen, ist
die Rekrutierung und Qualifizierung von Fachpersonal von entscheidender
Bedeutung. Hierzu gehört auch die Aktivierung der bisher deutlich
unterrepräsentierten Männer. Dies wird auch Thema der in der Antwort zu Frage 20
genannten Initiative.
Darüber hinaus wurde im Auftrag des BMFSFJ das Forschungsprojekt
„Männern in der Ausbildung zum Erzieher und in Kindertagesstätten“ durchgeführt.
Drucksache 17/714 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDiese qualitative Studie enthält Handlungsempfehlungen als Grundlage für
gezielte Maßnahmen zur Erhöhung des Männeranteils in der Ausbildung zur
Erzieherin/zum Erzieher und beim pädagogischen Personal in
Kindertageseinrichtungen. Die Umsetzung der Empfehlungen wird zurzeit geprüft.
Durch die Präsenz von weiblichem und männlichem Fachpersonal in der
frühkindlichen Erziehung können sowohl Mädchen als auch Jungen beide
Geschlechterrollen kennenlernen und sich in der Entwicklung ihrer
Geschlechtsidentität daran orientieren.
23. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Maßnahmen zur
Sprachförderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen
vor (bitte aufschlüsseln nach Ländern)?
Sprache ist der Schlüssel zu einer guten Bildungskarriere und zur Integration in
die Gesellschaft. Das Gehirn des Menschen ist bereits in der frühen Kindheit in
der Lage, sprachliche Muster zu entdecken und Regeln zu bilden. Alle normal
entwickelten Kinder haben bis zum Alter von etwa drei Jahren die wichtigsten
strukturellen Grundlagen ihrer Erstsprachen entdeckt. Auch können sie
problemlos einen doppelten Erstspracherwerb durchlaufen, wenn beispielsweise
Mutter und Vater unterschiedliche Sprachen sprechen. Dabei hat die sprachliche
Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund höchste Priorität, denn bei
frühzeitigem Förderbeginn haben sie die Möglichkeit, bis zum Schuleintritt viel
aufzuholen. Auf diese Weise kann späteren Problemen vorgebeugt werden.
Demzufolge haben die Unterstützung und Förderung der sprachlichen
Entwicklung aller Kinder in den Bildungsplänen der Länder für die
Kindertageseinrichtungen ein besonderes Gewicht. In der Qualifizierungsinitiative für
Deutschland haben die Länder zugesagt, flächendeckend bis 2010 die Voraussetzungen
für verbindliche, auf alle Kinder rechtzeitig vor der Einschulung anzuwendende
Sprachstandsbeobachtungen bzw. -feststellungsverfahren zu schaffen und bis
2012 flächendeckend eine kostenfreie, bedarfsgerechte intensivierte
Sprachförderung vor der Einschulung sicherzustellen. Der Bund wird die frühe
Sprachförderung mit Integrationskursen für Eltern flankieren. Die Bundesregierung
unterstützt die Bemühungen der Länder weiterhin durch empirische
Bildungsforschung zu früher Sprachförderung und Sprachdiagnostik.
Auf der Besprechung der Bundeskanzlerin mit der Regierungschefin und den
Regierungschefs der Länder am 16. Dezember 2009 wurde beschlossen, dass
der Bund im Rahmen seiner Zuständigkeiten Maßnahmen insbesondere auch im
Bereich frühkindliche Sprachförderung und Bildung ergreift und den Ländern
anbietet, sie unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten
in prioritären bildungspolitischen Handlungsfeldern, insbesondere auch im
Bereich frühkindliche Sprachförderung, zu unterstützen. Aktuell unterstützt das
BMFSFJ die Bemühungen der Bundesländer mit folgenden Projekten:
● Im Auftrag und mit Fördermitteln des BMFSFJ wurde von Februar 2006 bis
Juli 2008 mit Beteiligung von sechs Bundesländern (Berlin, Mecklenburg-
Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt,
Thüringen) das Projekt „Sprachliche Förderung in der Kita“ vom DJI
durchgeführt. Dieses Projekt hat curriculares Fördermaterial entwickelt, das
aufzeigt, wie eine anregungsreiche, ganzheitliche Bildungsarbeit Kinder in ihrem
natürlichen Spracherwerb unterstützt und ihre sprachlichen Kompetenzen
erweitert. Ein früher Start und langfristige Fördermaßnahmen zahlen sich aus,
das gilt für alle Kinder, aber ganz besonders für Kinder, die Deutsch als
Zweitsprache erwerben. Die Projektergebnisse wurden Anfang 2009
veröffentlicht.
● Das auf zwei Jahre angelegte Projekt „Sprachliche Bildung und Förderung
für Kinder unter Drei“ wird vom BMFSFJ gefördert und vom DJI von April
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/7142009 bis März 2011 durchgeführt. Ziel ist die Entwicklung von
Qualifizierungsmaterial für pädagogische Fachkräfte und Tagespflegepersonen.
● Im Auftrag und mit Fördermitteln des BMFSFJ werden zweisprachige
Elternbriefe für die Hauptgruppen der in Deutschland lebenden Eltern mit
Migrationshintergrund bis Mitte 2009 entwickelt. Damit sollen Eltern
Hilfestellung erhalten, um ihre Kinder bei der Sprachentwicklung und beim
Erlernen der deutschen Sprache unterstützen zu können.
● Eine vom BMFSFJ in Auftrag gegebene Evaluationsstudie untersucht die
Eignung und Effizienz der im Zusammenhang mit der „Sendung mit dem
Elefanten“ vom Bildungsverlag EINS gemeinsam mit dem WDR
publizierten Materialien zur Sprachförderung.
24. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Kindertagesstätten
zu Dienstleistungszentren für Kinder und Eltern (z. B. Familienzentren,
Eltern-Kind-Zentren o. Ä.) weiterzuentwickeln?
Es wird auf die gemeinsame Antwort zu den Fragen 27 und 2 verwiesen.
25. Nach welchen Kriterien und unter welchen Bedingungen ist die
Besetzung des Forums frühkindliche Bildung erfolgt?
Die Expertinnen und Experten des Forums wurden in einem intensiven
Auswahlprozess nach ihrer Eignung ausgewählt und angefragt.
26. Ist die Besetzung des Forums frühkindliche Bildung im Vorfeld mit
Institutionen und Organisationen erörtert oder abgestimmt worden?
a) Wenn ja, mit welchen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Besetzung des Forums Frühkindliche Bildung wurde innerhalb des
BMFSFJ als einzig beteiligter Institution abgestimmt.
27. Welche Maßnahmen hat das Forum frühkindliche Bildung bereits mit
dem Bund, den Ländern, den Kommunen sowie den Trägern von
Kinderbetreuungsangeboten zur Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung
abgestimmt und umgesetzt?
28. Welche Maßnahmen plant das Forum frühkindliche Bildung in
Abstimmung mit dem Bund, den Ländern, den Kommunen sowie den Trägern
von Kinderbetreuungseinrichtungen zur Weiterentwicklung der
frühkindlichen Bildung?
Die Fragen 27 und 28 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit der Einrichtung des Forums Frühkindliche Bildung im April 2009 nimmt
das BMFSFJ die bundesweite Verantwortung beim Thema frühkindliche
Bildung, Betreuung und Erziehung wahr. Die Arbeit des Forums wird die Länder
bei ihrem Bildungsauftrag unterstützen und ergänzen. Die Ergebnisse sollen in
die gesellschaftliche Debatte einfließen und diese fokussieren. Dazu übernimmt
das Forum folgende Aufgaben:
● Eckpunkte zur frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung mit den
Ländern entwickeln;
Drucksache 17/714 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode● die die frühkindliche Bildung betreffenden Ziele der
Qualifizierungsinitiative für Deutschland umsetzen;
● die Kindertagespflege weiter entwickeln;
● die Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes durch Evaluierung und
Monitoring begleiten, (die Ergebnisse der Evaluation veröffentlicht das BMFSFJ
in einem jährlichen Zwischenbericht);
● eine Datenbasis für frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung
aufbauen.
Das Forum hat eine unterstützende Funktion, die Umsetzung und Abstimmung
der Maßnahmen erfolgt durch Bund, Länder und Kommunen sowie mit weiteren
Beteiligten.
29. Arbeitet das Forum frühkindliche Bildung mit dem Nationalen Zentrum
Frühe Hilfen zusammen (beispielsweise im Bereich des Kinderschutzes
in Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege)?
Wenn ja, welche Inhalte hat diese Zusammenarbeit?
Wenn nein, warum nicht?
Das Forum Frühkindliche Bildung vertritt das BMFSFJ nicht extern.
30. Welche Ergebnisse liegen bislang der Bundesregierung über die
Umsetzung der ersten Säule des Aktionsprogramms Kindertagespflege vor, mit
der die Gewinnung, Qualifizierung und Vermittlung von
Tagespflegepersonen gefördert werden soll?
In der ersten Säule der Aktionsprogramms Kindertagespflege wurden
bundesweit 162 Standorte eingerichtet, die als Modelle für Steuerung, Koordinierung
und Vernetzung vor Ort die strukturellen Voraussetzungen für den regionalen
Ausbau der Kindertagespflege schaffen.
31. Welche Ergebnisse liegen bislang der Bundesregierung über die
Umsetzung der zweiten Säule des Aktionsprogramms Kindertagespflege vor,
mit der eine flächendeckende Grundqualifizierung in der
Kindertagespflege gewährleistet werden soll?
Die zweite Säule des Aktionsprogramms Kindertagespflege nimmt die
Qualifizierung von Tagespflegepersonen in den Blick: Ziel ist, mit einer
Grundqualifizierung im Umfang von 160 Stunden entsprechend dem Curriculum des DJI ein
flächendeckendes Grundniveau der Qualifizierung von Tagespflegepersonen zu
verankern und so die Attraktivität und Professionalität in der Kindertagespflege
zu steigern. In jedem Fall erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit als
Tagespflegeperson eine Eignungsfeststellung durch den örtlichen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe als wesentliche Voraussetzung für die Erteilung der Pflegeerlaubnis.
Grundlage der Qualifizierung ist ein gemeinsames Gütesiegel für
Bildungsträger, auf das sich Bund, Länder und die Bundesagentur für Arbeit geeinigt
haben. Die entsprechende Kooperationsvereinbarung ist bislang von allen
Bundesländern mit Ausnahme von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-
Holstein unterzeichnet worden. Zuständig für die Vergabe der Gütesiegel sind die
Länder. Bislang sind nach Rückmeldungen aus den teilnehmenden Ländern
rund 150 Anträge eingegangen, aufgrund derer bereits rund 60 Gütesiegel
vergeben wurden.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]