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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Stalleinbrüche in Deutschland

Stalleinbrüche durch militante Tierrechtler: Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung oder Diebsstahl sowie gestellte Strafanträge seit 2015 nach Bundesländern, bisherige und geplante Maßnahmen der Bundesregierung, Entscheidung des BGH zur Rechtmäßigkeit der kommerziellen Verbreitung illegal entstandener Aufnahmen aus Hühnerställen <br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

24.05.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/203307.05.2018

Stalleinbrüche in Deutschland

der Abgeordneten Dr. Gero Clemens Hocker, Karlheinz Busen, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Christian Sauter, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Landwirte in Deutschland gehen verantwortungsvoll ihrer Arbeit nach und leisten damit einen unschätzbaren Wert für die Nahrungsmittelversorgung, die zugleich höchste Qualitätsstandards als auch Kosteneffizienz vereint. Circa elf Prozent aller Erwerbstätigen sind direkt in der Landwirtschaft oder indirekt in vor- oder nachgelagerten Wirtschaftsbereichen beschäftigt. Sie tragen damit einen erheblichen Anteil zur volkswirtschaftlichen Entwicklung bei (www.bauernverband.de/11-wirtschaftliche-bedeutung-des-agrarsektors-803582).

Trotz oder grade wegen ihrer Bedeutung steht die Landwirtschaft im Fokus ideologischer Debatten, die auch von politischer Seite geführt und befördert werden. Insbesondere die landwirtschaftliche Nutztierhaltung wird dabei in eine Debatte gezwungen, in der ein sachlicher Dialog nach Auffassung der Fragesteller oftmals nicht mehr möglich ist.

Besonders drückt sich dies durch militante Tierrechtler aus, die unter dem Deckmantel eines vermeintlichen Tierschutzes Straftaten begehen und aufgenommenes Bild- und Videomaterial teilweise kommerziell verwerten. Diese Vorgehensweise ist oftmals mit den Straftatbeständen Hausfriedensbruch nach § 123 des Strafgesetzbuches (StGB), Sachbeschädigung nach § 303 StGB als auch Diebstahl nach § 242 StGB verbunden (Stalleinbrüche – Empfehlungen für Tierhalter, 2017; Hrsg. Deutscher Bauernverband e. V., Claire-Waldorff-Straße 7, 10117 Berlin).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Stalleinbrüche den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs nach § 123 StGB in den Jahren 2015, 2016 und 2017 erfüllt haben (bitte nach Bundesland, Jahr und Monat aufschlüsseln)?

2

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um Ermittlungsbehörden die Verfolgung von Stalleinbrüchen zu vereinfachen?

3

Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welcher Anteil der von Stalleinbrüchen betroffenen Landwirte einen Strafantrag stellt, der für die Strafverfolgung durch die Polizei notwendig ist?

4

Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Straftatbestände der Sachbeschädigung nach § 303 StGB in Zusammenhang mit Stalleinbrüchen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 aufgetreten sind (bitte nach Bundesland, Jahr und Monat aufschlüsseln)?

5

Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Straftatbestände des Diebstahls nach § 242 StGB in Zusammenhang mit Stalleinbrüchen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 aufgetreten sind (bitte nach Bundesland, Jahr und Monat aufschlüsseln)?

6

Wurden in der vergangenen Legislaturperiode von der Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um dem Problem der Stalleinbrüche in Deutschland entgegenzuwirken, und wenn ja, welche?

7

Ergibt sich nach Auffassung der Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs im Zivilverfahren VI ZR 396/16, nach dem die kommerzielle Verbreitung illegal entstandener Filmaufnahmen aus Hühnerställen trotz keinerlei strafrechtlicher Missstände des Landwirtes als rechtmäßig eingestuft wurde, Handlungsbedarf, und wenn ja, welcher?

8

Plant die Bundesregierung in der 19. Legislaturperiode weitere Maßnahmen, um dem Problem der Stalleinbrüche in Deutschland zu begegnen, und wenn ja, welche?

Berlin, den 24. April 2018

Christian Lindner und Fraktion

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