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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umgang mit Fundtieren

Kommunen mit eigenen Tierheimen, Vereinbarungen zw. Kommunen und Tierheimen zur Abgabe von Fundtieren, Folgen des Grundsatzurteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2018 betr. Aufwendungsersatzanspruch für die Aufnahme von Fundtieren durch private Tierheime, negative Folgen für Kommunen, Tierheime und Tierfinder sowie gesetzgeberischer Handlungsbedarf<br /> (insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

26.06.2018

Aktualisiert

13.02.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/261508.06.2018

Umgang mit Fundtieren

der Abgeordneten Karlheinz Busen, Nicole Bauer, Dr. Gero Clemens Hocker, Carina Konrad, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Matthias Seestern-Pauly, Benjamin Strasser, Katja Suding, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 26. April 2018 (Az. BVerwG 3 C 5.16; 3 C 6.16; 3 C 7.16) geurteilt, dass privat organisierte Tierheime nur dann einen Aufwendungsersatzanspruch für die Aufnahme von Fundtieren haben, wenn eine vertragliche Vereinbarung der für Fundsachen zuständigen Behörde vorliegt, das Fundtier vorher bei der für Fundsachen zuständigen Behörde abgegeben wurde oder wenn Gründe des Tierschutzes einer Ablieferung des Fundtieres bei der zuständigen Behörde entgegenstehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele Kommunen im Bundesgebiet betreiben nach Erkenntnis der Bundesregierung ein eigenes Tierheim?

2

Wie viele Kommunen im Bundesgebiet, die kein eigenes Tierheim betreiben, haben nach Erkenntnis der Bundesregierung gegenwärtig keine Vereinbarung mit einem Tierheim zur Abgabe von Fundtieren geschlossen?

3

Welche Folgen hat das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2018 aus Sicht der Bundesregierung für Kommunen ohne eigenes Tierheim und ohne Vereinbarung mit einem Tierheim?

4

Sieht die Bundesregierung eine Gefahr für Tiere, wenn Tierfinder aufgrund fehlender Aufwandsersatzansprüche gefundene Tiere nicht mehr betreuen?

5

Wie können aus Sicht der Bundesregierung mögliche negative Folgen für Kommunen, Tierheime und Tierfinder vermieden werden?

6

Welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um möglichen negativen Folgen unkompliziert und einfach entgegenzuwirken?

Berlin, den 5. Juni 2018

Christian Lindner und Fraktion

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