BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Lärmsituation am Flughafen Düsseldorf

Jährliche Flugbewegungen seit 2008, Verteilung der Starts und Landungen auf beide Start- und Landebahnen sowie den Zeitraum 22 bis 6 Uhr, Betriebsbeschränkungen (Landebahnnutzung, Nachtflugverbot), Sondergenehmigungen für Flüge, pünktliche Starts und Landungen, Entwicklung der Anzahl der Luftsicherheitsassistenten, Beamten der Bundespolizei und abgefertigten Passagiere, Kontrollstunden privater Dienstleister, Umsetzung der 3. Verordnung zur Durchführung des Fluglärmschutzgesetzes, Ultra-Feinstaubbelastung im Umfeld sowie vorhandene Messstellen, Belastung mit Luftschadstoffen<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

20.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/326005.07.2018

Lärmsituation am Flughafen Düsseldorf

der Abgeordneten Jörg Cezanne, Ingrid Remmers, Sabine Leidig, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Matthias W. Birkwald, Heidrun Bluhm, Sevim Dağdelen, Sylvia Gabelmann, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Caren Lay, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Victor Perli, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler, Dr. Sahra Wagenknecht, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Flughafen Düsseldorf hat am 27. Februar 2015 einen Antrag auf Ausweitung des Flugbetriebes gestellt. Neben der Errichtung neuer Abstellpositionen zielt der Antrag darauf, dass in Zeiten der Zweibahnnutzung über Tage statt der aktuell 47 möglichen Flugbewegungen pro Stunde zukünftig bis zu 60 koordiniert werden können (vgl. www.dus.com/~/media/fdg/dus_com/konzern/unternehmen/kapazitaetserweiterung/pdfs/dusfolderdlkapazittserw11.pdf).

Dieser Antrag stößt bei Lärmbetroffenen und Bürgerinitiativen wie „Bürger gegen Fluglärm“ auf Unmut, weil angesichts zahlreicher Verspätungen bereits jetzt viele Flugbewegungen im Zeitraum zwischen 22.00 und 6.00 Uhr zu verzeichnen sind, welche die Nachtruhe beeinträchtigen (vgl. https://rp-online.de/nrw/staedte/meerbusch/im-juli-zehn-landungen-nach-mitternacht_aid-17878529) und durch eine Ausweitung des Luftverkehrs am Flughafen Düsseldorf eine Verschärfung der Lärmsituation droht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie hat sich die Zahl der jährlichen Flugbewegungen am Flughafen Düsseldorf seit dem Jahr 2008 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte getrennt nach Starts und Landungen aufführen)?

2

Wie verteilten sich die Starts und Landungen dabei nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich auf die beiden Start- und Landebahnen (bitte für Starts und Landungen getrennt angeben)?

3

Wie viele Starts und wie viele Landungen waren nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich am Flughafen Düsseldorf seit 2008 im Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr zu verzeichnen (bitte nach Starts und Landungen getrennt aufführen)?

4

Wie viele der in Frage 3 erfragten Starts entfielen dabei nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2008 pro Jahr auf den Zeitraum

a) 22.00 bis 23.00 Uhr,

b) 23.00 bis 24.00 Uhr,

c) 24.00 bis 5.00 Uhr und

d) 5.00 bis 6.00 Uhr?

5

Wie viele der in Frage 3 erfragten Landungen entfielen dabei nach Kenntnis der Bundesregierung pro Jahr auf den Zeitraum

a) 22.00 bis 23.00 Uhr,

b) 23.00 bis 24.00 Uhr,

c) 24.00 bis 5.00 Uhr und

d) 5.00 bis 6.00 Uhr?

6

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass der sogenannte Angerlandvergleich (www.welt.de/print/welt_kompakt/duesseldorf/article139354489/Der-Angerlandvergleich.html) Starts vom Flughafen Düsseldorf nach 22 Uhr verbietet (bitte begründen)?

Welche genauen Betriebsbeschränkungen zur Tag- sowie zur Nachtzeit (Vorgaben zur Landebahnnutzung, Nachtflugverbot etc.) sind derzeit am Flughafen Düsseldorf nach Kenntnis der Bundesregierung gültig?

7

Wie viele Sondergenehmigungen für Flugbewegungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung während der Nachtflugbeschränkung jährlich seit 2008 erteilt (bitte für Starts und Landungen getrennt aufführen)?

8

Wie hat sich die jährliche Quote pünktlicher Starts und Landungen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2008 entwickelt (bitte falls vorliegend nach Starts und Landungen getrennt ausführen)?

9

Wie viele Starts und Landungen waren seit 2008 jährlich in den sechs verkehrsreichsten Monaten am Flughafen Düsseldorf nach Kenntnis der Bundesregierung maximal zulässig (genehmigt), und wie viele wurden jeweils durchgeführt?

10

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. der Bundespolizei in den letzten zehn Jahren die Anzahl der beliehenen Luftsicherheitsassistentinnen und Luftsicherheitsassistenten am Standort Düsseldorf entwickelt (bitte Gesamtzahl der Beliehenen zum jeweils 1. Januar des Jahres und wenn möglich nach den einzelnen beauftragten Unternehmen getrennt aufführen)?

Wie hat sich im gleichen Zeitraum die Anzahl der von der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Bereich Luftsicherheit eingesetzten Beamtinnen und Beamten entwickelt?

Wie hat sich im gleichen Zeitraum die Anzahl der jährlich am Flughafen Düsseldorf abgefertigten Passagiere entwickelt?

11

Wie viele Kontrollstunden hat die Bundespolizei seit dem 1. Januar 2015 bei den am Flughafen Düsseldorf tätigen privaten Luftsicherheitsdienstleistern monatlich bestellt, und wie viele wurden geleistet (bitte für die einzelnen tätigen Dienstleister getrennt aufführen und gemäß der Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5445 darstellen)?

12

Ist das Instrumentenlandesystem nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen auf beiden Start- und Landebahnen des Flughafens Düsseldorf vollumfänglich einsatzbereit (vgl. www.derwesten.de/staedte/essen/essenerinbeschwert-sich-ueber-fluglaerm-die-antwort-vom-duesseldorf-airport-wird-dich-ueberraschen-id211823715.html; bitte begründen)?

13

Welche Gesamtkosten sind für die Umsetzung der dritten Verordnung zur Durchführung des Fluglärmschutzgesetzes am Flughafen Düsseldorf nach Kenntnis der Bundesregierung bisher angefallen, und wie ist jeweils der aktuelle Stand der Umsetzung dieser Verordnung am Standort Düsseldorf hinsichtlich

a) der Anzahl der Anspruchsberechtigten,

b) der Anzahl der bisher gestellten sowie der erwarteten Anträge auf Zahlung einer Außenwohnentschädigung,

c) der Anzahl der bewilligten, abgelehnten und zurückgezogenen Anträge,

d) der Höhe der bereits insgesamt geleisteten Entschädigungszahlungen sowie der aktuell geschätzten Gesamtaufwendungen?

14

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Ultra-Feinstaubbelastung im Umfeld des Flughafens Düsseldorf vor, und worauf basieren diese?

15

Welche Messstellen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung im Umfeld des Flughafens Düsseldorf, und wie hat sich die dort gemessene Belastung mit den einzelnen erfassten Luftschadstoffen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2008 entwickelt?

Berlin, den 3. Juli 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen