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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Reform des Berufsbildungsgesetzes

Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Novellierung, Grundlage des Anpassungsbedarfs, zahlr. Einzelfragen zu geplanten Änderungen: Zusammenführung von BBiG und HwO in einem Gesetz, Ausweitung auf weitere Heil- und Pflegeberufe bzw. Erzieher, Prüfungsgebühren für Abschlussprüfungen, Modularisierung der Berufsbilder, Überführung beruflicher Beschulung in Bundeskompetenz, Anpassung von § 66 und 75, Modernisierung der Ausbildungs- und Aufstiegsordnungen, Berufsbildungsbericht, Berufsbildungsstatistik; Inhalt und Umsetzung der "digitalen Ausbildungsstrategie", Ausgestaltung der Mindestausbildungsvergütung<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

29.08.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/379913.08.2018

Reform des Berufsbildungsgesetzes

der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Kai Gehring, Margit Stumpp, Dr. Anna Christmann, Katja Dörner, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist das Rahmengesetz für zentrale Fragen der beruflichen Bildung und regelt derzeit gemeinsam mit der Handwerksordnung (HwO) für die Handwerksberufe über 300 Ausbildungsberufe. Es definiert unter anderem die Aufgaben der Lernorte und die Ausgestaltung der Ausbildungsverhältnisse, regelt Rechte und Pflichten von Auszubildenden sowie ordnungspolitische Fragen der Berufsbildung, wie z. B. die Eignung von Ausbildungsstätten und -personal sowie Qualitätskriterien beruflicher Ausbildungen. Seit seiner Verabschiedung im Jahr 1969 hat sich das BBiG aus Sicht der Fragesteller in seinen Grundzügen gut bewährt. Angesichts der tiefgreifenden Veränderungen durch den digitalen und demografischen Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft wurde in den vergangenen Jahren aber auch immer wieder über möglichen Novellierungsbedarf diskutiert, um das Berufsbildungsgesetz an die Anforderungen einer modernen und zunehmend digitalisierten Arbeitswelt anzupassen und zugleich die Qualität der Ausbildung im Sinne der Auszubildenden zu erhöhen.

Bereits im Mai 2015 hat das damalige CDU-geführte Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine umfassende Evaluation des BBiG angekündigt und das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) beauftragt, möglichen gesetzlichen Anpassungsbedarf zu identifizieren.

Im März 2016 kam das BMBF mit Verweis auf den Evaluierungsbericht zu dem Ergebnis, dass das BBiG einen verlässlichen und zeitgemäßen Handlungsrahmen für Ordnung und Durchführung der beruflichen Bildung biete und deshalb kein aktueller gesetzlicher Anpassungsbedarf bestehe (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 6 der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 28. September 2016 auf Plenarprotokoll 18/192, Anlage 3, S. 19126A).

In ihrem Koalitionsvertrag vom Februar 2018 haben CDU, CSU und SPD nun erneut eine Reform des Berufsbildungsgesetzes angekündigt und einen konkreten Zeitplan für die geplanten Anpassungen genannt: „Im Rahmen der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) werden wir eine Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz verankern. Das Gesetz soll bis zum 1. August 2019 beschlossen werden und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. In diesem Rahmen wollen wir die Modernisierung der Ausbildungs- und Aufstiegsordnungen u. a. im Hinblick auf eine digitale Ausbildungsstrategie sowie eine Verbesserung der Rahmenbedingungen erreichen“ (Koalitionsvertrag 2018, S. 30).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf über die geplante Novellierung des Berufsbildungsgesetzes vorlegen?

2

Auf Grundlage welcher Überlegungen kommt die Bundesregierung entgegen der Einschätzung des Evaluierungsberichts aus dem Jahr 2016 zu dem Ergebnis, dass gesetzlicher Anpassungsbedarf besteht?

3

Plant die Bundesregierung, die herkömmliche Unterteilung in BBiG und HwO-Vorschriften aufzuheben zugunsten einer Zusammenführung aller Aus- und Weiterbildungsberufe in einem einheitlichen Berufsbildungsgesetz, und wenn nein, warum nicht?

4

Beabsichtigt die Bundesregierung eine Ausweitung des Geltungsbereichs des BBiG auf weitere Berufe aus dem Heil- und Pflegebereich, und wenn nein, warum nicht?

5

Beabsichtigt die Bundesregierung, im Dialog mit den Ländern die erzieherischen Berufe im Katalog der BBiG-Berufe zu regeln, und wenn nein, warum nicht?

6

Beabsichtigt die Bundesregierung Änderungen bei den Prüfungsgebühren für Abschlussprüfungen für die Ausbildungsbetriebe, und wenn ja, welche?

7

Sieht die Bundesregierung gesetzlichen Anpassungsbedarf im Sinne einer Modularisierung der Ausbildungsberufsbilder, um eine einheitlichere Beschulung und Betreuung in den Betrieben zu ermöglichen?

8

Sieht die Bundesregierung gesetzlichen Anpassungsbedarf im Sinne einer Modularisierung der Ausbildungsberufsbilder, um Anschlussfähigkeit für Fortbildungsmodule besser gewährleisten zu können?

9

Beabsichtigt die Bundesregierung, wie schon vor der BBiG-Novelle 2005 diskutiert, die berufliche Beschulung im Ausbildungsbereich in Bundeskompetenz zu überführen, und wenn nein, warum nicht?

10

Sieht die Bundesregierung Anpassungsbedarf bei den Regelungen nach § 66 BBiG, und falls ja, gibt es Überlegungen, den Erlass von sog. Behindertenberufen auf

a) die Landesausschüsse für Berufsbildung oder

b) den BiBB-Hauptausschuss zu übertragen?

11

Sieht die Bundesregierung weiteren Bedarf für die Regelung des § 75 BBiG, und wenn ja, welchen?

12

Welchen aktuellen Anpassungsbedarf im BBiG sieht die Bundesregierung hinsichtlich der Modernisierung der Ausbildungs- und Aufstiegsordnungen (bitte jeweils für die einzelnen Ausbildungs- und Aufstiegsordnungen aufschlüsseln)?

13

Plant die Bundesregierung Ergänzungen oder Änderungen beim Berufsbildungsbericht und bei der Berufsbildungsstatistik, und wenn ja, welche?

14

Was beinhaltet die „digitale Ausbildungsstrategie“, wie wird die Bundesregierung diese umsetzen, und was versteht sie konkret unter einer „Verbesserung der Rahmenbedingungen“ (vgl. Koalitionsvertrag 2018 zwischen CDU, CSU und SPD, S. 30)?

15

Wie sollte die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Mindestausbildungsvergütung aus Sicht der Bundesregierung insbesondere hinsichtlich ihrer Höhe in den jeweiligen Ausbildungsjahren und ihres Adressatenkreises konkret ausgestaltet sein?

16

Inwiefern kann eine Mindestausbildungsvergütung aus Sicht der Bundesregierung zur Qualitäts- und Attraktivitätssteigerung von Ausbildungsberufen beitragen?

17

Welche derzeit nach BBiG, HwO und anderen Bundes- bzw. Landesgesetzen geregelten Ausbildungsberufe würden durch die angekündigte Mindestausbildungsvergütung eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen erfahren (bitte jeweils einzeln nach Ausbildungsjahren und Ausbildungsberufen aufschlüsseln)?

18

Sollte die Mindestausbildungsvergütung aus Sicht der Bundesregierung auch für beruflich-schulische Ausbildungsberufe im Pflege-, Gesundheits- und Sozialbereich gelten, und wenn ja, von welchen Kosten für die öffentlichen Haushalte (Bund, Länder, Kommunen) geht die Bundesregierung dabei aus, und wenn nein, warum nicht?

19

Plant die Bundesregierung, eine verpflichtende Ankündigungsfrist bei geplanter Nicht-Weiterbeschäftigung nach Beendigung der Ausbildung einzuführen, und wenn nein, warum nicht?

20

Plant die Bundesregierung, Regelungen zur bezahlten Freistellung von Prüferinnen und Prüfern in das BBiG aufzunehmen und Möglichkeiten für deren Qualifizierung zu verankern? Wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

21

Beabsichtigt die Bundesregierung, das Thema „Inklusion“ im BBiG zu verankern, und wenn ja, in welcher Weise, und wenn nein, warum nicht?

22

Nimmt die Bundesregierung die geplante Novellierung des BBiG zum Anlass, Überlegungen zur Gleichstellung beruflicher und akademischer Bildung anzustellen, und wenn ja, welche

a) finanziellen,

b) rechtlichen,

c) organisatorischen im Hinblick auf Durchlässigkeit und

d) organisatorischen im Hinblick auf den deutschen und europäischen Qualifikationsrahmen

Überlegungen werden angestellt?

Berlin, den 9. August 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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