[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 21. September 2018 übermittelt und mit Schreiben vom 8. Oktober 2018 ergänzt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/4495
19. Wahlperiode 25.09.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar,
Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/3970 –
Barrierefreiheit im Schienenverkehr – Bahnsteighöhen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Barrierefreies Reisen im Eisenbahnverkehr ist dann möglich, wenn der
Bahnsteig stufenfrei erreichbar ist, der Einstieg sowie Ausstieg zwischen Bahnsteig
und Zug niveaugleich erfolgen kann und zudem die Anforderungen von
Menschen mit Sehbehinderung berücksichtigt sind. In der vorliegenden Kleinen
Anfrage wird hierzu der stufenlose Zugang zum Zug erfragt. Das Ziel einer
zunehmend flächendeckenden Erreichbarkeit des Schienenverkehrs in Deutschland ist
in der Praxis mit einer durchgängigen Bahnsteighöhe auf einer Linie und Zügen
mit hierzu passgenauen Einstiegshöhen erreichbar.
Historisch bedingt gibt es eine Vielzahl verschiedener Bahnsteighöhen. Dabei
sind die Bahnsteighöhen von 55 und 76 Zentimetern die am stärksten
verbreiteten Bahnsteighöhen in Deutschland. Trotz der nach Eisenbahnbetriebsordnung
vorgesehenen Regelhöhe von 76 Zentimetern Bahnsteighöhe in Deutschland
haben sich in der Praxis im Sinne einer schnellen Umsetzung der Barrierefreiheit
im Schienenverkehr 55 Zentimeter Bahnsteighöhe als gleichwertiger Standard
etabliert. So weisen derzeit in den neuen Bundesländern 999 Bahnsteige eine
Höhe von 55 Zentimetern auf, jedoch nur 341 Bahnsteige eine Höhe von
76 Zentimetern. Seit dem letzten Bahnsteighöhenkonzept 2011 wurden
ebenfalls zahlreiche Bahnsteige in Deutschland auf 55 Zentimeter über
Schienenoberkante aufgehöht. Zugleich empfiehlt der internationale Eisenbahnverband
UIC eine Bahnsteighöhe von 55 Zentimetern, die auch in fast allen
Nachbarländern Deutschlands, namentlich in Dänemark, Frankreich, in der Schweiz, in
Österreich und in der Tschechischen Republik sowie partiell in Polen, als regulärer
Bahnsteighöhenstandard umgesetzt wird.
Seit der Überarbeitung des Bahnsteighöhenkonzepts im Jahr 2017 mit dem
Leitziel einer einheitlichen Bahnsteighöhe von 76 Zentimetern in ganz Deutschland
gerät der Prozess hin zu mehr Barrierefreiheit im Schienenverkehr ins Stocken.
Aus zahlreichen Bundesländern ist bekannt, dass nunmehr Planungsstillstände
und Baustopps bei der Schaffung barrierefreier Bahnhöfe herrschen. Bei
durchgängiger Umsetzung einer Bahnsteighöhe von 76 Zentimetern wird nach
Einschätzung der fragestellenden Fraktion das Ziel einer durchgängigen
Barrierefreiheit deutlich verzögert. Aus Sicht der fragestellenden Fraktion kann es
zudem nicht im Interesse des Bundes, der Länder und der Aufgabenträger des
Schienenpersonennahverkehrs sein, bereits im Sinne einer zunehmenden
Barrierefreiheit des Schienenverkehrs geleistete Investitionen wenige Jahre nach
Umsetzung nunmehr wieder in Frage zu stellen.
1. Welche Bahnhöfe und Haltepunkte in Deutschland wurden seit dem 1.
Januar 2011 barrierefrei umgebaut, und welche Bahnsteighöhe wurde hierbei
umgesetzt?
Die DB Station&Service AG hat mitgeteilt, dass sich in den Berichtsjahren 2012
bis 2017 die Anzahl der stufenfreien Personenbahnhöfe von 3 870 um knapp
6,9 Prozent auf 4 135 Stationen erhöht hat. Damit sind 77 Prozent der insgesamt
5 365 Stationen stufenfrei.
Zwischen 2011 und 2017 hat die DB Station&Service AG 1 253 Bahnsteige an
insgesamt 639 Bahnhöfen/Verkehrshalten neu- oder umgebaut und mit
stufenfreiem Bahnsteigzugang ausgestattet. Davon wurden 577 Bahnsteige mit einer
Höhe von 55 cm und 611 Bahnsteige mit einer Regelhöhe von 76 oder 96 cm
neuoder umgebaut. (Stand Infrastrukturkataster 30. November 2017).
2. Wie viele Bahnsteige in Deutschland haben eine Bahnsteighöhe von bis zu
38 Zentimetern (bitte Gesamtzahl für Deutschland und aufgeschlüsselt nach
Bundesländern angeben)?
3. Wie viele Bahnsteige in Deutschland haben eine Bahnsteighöhe von 55
Zentimetern (bitte Gesamtzahl für Deutschland und aufgeschlüsselt nach
Bundesländern angeben)?
4. Wie viele Bahnsteige in Deutschland haben eine Bahnsteighöhe von 76
Zentimetern (bitte Gesamtzahl für Deutschland und aufgeschlüsselt nach
Bundesländern angeben)?
5. Wie viele Bahnsteige in Deutschland haben eine Bahnsteighöhe von 96
Zentimetern (bitte Gesamtzahl für Deutschland und aufgeschlüsselt nach
Bundesländern angeben)?
6. Wie viele Bahnsteige in Deutschland haben eine Bahnsteighöhe von mehr
als 96 Zentimetern (bitte Gesamtzahl für Deutschland und aufgeschlüsselt
nach Bundesländern angeben)?
Die Fragen 2 bis 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/3246
verwiesen.
7. Für welche Bundesländer wurden zwischen 1990 und 2000 für die
bundeseigenen Schienenwege Bahnsteighöhenkonzepte vereinbart, die auf einen
Umbau von Bahnhöfen oder Haltepunkten von 55 Zentimetern über
Schienenoberkante abzielen?
Die DB Station&Service AG hat mitgeteilt, in diesem Zeitraum keine
Bahnsteighöhenkonzepte mit den Ländern vereinbart zu haben.
8. Für welche Bundesländer wurden im Jahr 2011 für die bundeseigenen
Schienenwege Bahnsteighöhenkonzepte vereinbart, die auf einen Umbau von
Bahnhöfen oder Haltepunkten von 55 Zentimetern über Schienenoberkante
abzielen?
Die DB Station&Service AG hat mitgeteilt, eine vertragliche Vereinbarung über
Bahnsteighöhen (Zielhöhen bei Neu- und Umbauten) bisher ausschließlich mit
der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) abgeschlossen zu haben.
9. Inwiefern unterscheidet sich das Bahnsteighöhenkonzept 2017 vom
Bahnsteighöhenkonzept 2011, und wie sind die Unterschiede zu begründen?
10. Aus welchen Gründen ist nach Einschätzung der Bundesregierung bereits
sechs Jahre nach der letzten Zielvereinbarung zu den Bahnsteighöhen in
Deutschland im Bahnsteighöhenkonzept 2011 eine neue Zielvereinbarung
notwendig?
Die Fragen 9 und 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die DB Station&Service AG hat mitgeteilt, dass sie mit dem
Bahnsteighöhenkonzept 2011 erstmals eine konzeptionelle, bundesweite Festlegung für die
Bahnsteighöhe getroffen hat.
Die DB Station&Service AG hat das Bahnsteighöhenkonzept auf der Grundlage
allgemein anwendbarer Regeln weiterentwickelt und seit 2017 mit den Ländern,
den Aufgabenträgern im Regionalverkehr und den Behindertenverbänden
diskutiert. Dieser Dialog ist noch nicht abgeschlossen.
Die Gründe für eine Fortschreibung sind im Einzelnen:
Da die Separierbarkeit zwischen 55er Linien und 76er-Linien in den Knoten
nicht immer möglich ist, ergeben sich Höhensprünge der Linien in den Knoten.
Dadurch wäre ohne Fortschreibung langfristig das Ziel der Barrierefreiheit
nicht erreichbar.
Überregionale Verkehre, die mehrere Aufgabenträger betreffen, führen in
einigen Fällen zu Höhensprüngen an den „Grenzen“.
Abweichungen vom Bahnsteighöhenkonzept 2011 haben zu Höhensprüngen
auf bestimmten Linien geführt.
Die Verbindung der Knoten mit Fernverkehr oder anderem überbezirklichen
Regionalverkehr führt dazu, dass zur einfachen Erreichung des Ziels einheitlicher
Bahnsteighöhen 76er-Bahnsteigkanten an Zwischenstationen vorzusehen sind.
Mit der Vereinheitlichung der Bahnsteighöhen im Hauptnetz strebt die DB
Station&Service AG zudem eine Erhöhung der Kapazität in den Knoten und auf
stark belasteten Strecken sowie eine Flexibilität bei der Änderung von
Betriebskonzepten an.
11. Wie hoch soll nach Einschätzung der Bundesregierung der Anteil von
Bahnsteigen mit einer Höhe von 76 Zentimetern über Schienenoberkante in
Deutschland im Zielzustand sein?
DB Station&Service AG hat mitgeteilt, dass im Endausbau ca. 85 Prozent der
Bahnsteige der DB Station&Service AG den Regelhöhen von 76 und 96 cm
entsprechen werden.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Förderfähigkeit eines barrierefreien
Umbaus von Bahnhöhen und Haltepunkten auf eine Bahnsteigzielhöhe von
55, 76 und 96 Zentimetern über Schienenoberkante durch Mittel des
Bundes?
Die Förderfähigkeit mit Bundesmitteln ist gegeben, sofern die jeweilige
Investition den gesetzlichen und zuwendungsrechtlichen Vorgaben entspricht.
13. Wie viele Bahnsteige mit 55 Zentimetern Bahnsteighöhe sollten nach dem
Zielhöhenkonzept 2017 bis 2025, bis 2030 und bis 2040 nachträglich auf
eine neue Höhe von 76 Zentimetern über Schienenoberkante umgebaut
werden?
DB Station&Service AG hat mitgeteilt, dass im Zusammenhang mit einer
technisch notwendigen Erneuerung der Bahnsteigoberfläche nach durchschnittlich
35 Jahren bei 55 cm hohen Bahnsteigen die Zielhöhe von 76 cm hergestellt wird.
Diese Veränderung beginnt bei technischem Bedarf ab ca. 2030 und betrifft ca.
1 500 Bahnsteige.
14. Wie hoch waren die finanziellen Aufwendungen aus der ersten Leistungs-
und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) für den Umbau von Bahnsteigen,
und welche Gesamtinvestitionen wurden hieraus jeweils für die Aufhöhung
von Bahnsteigen auf 55 Zentimeter, 76 Zentimeter und 96 Zentimeter über
Schienenoberkante getätigt (bitte Gesamtinvestitionen auf die jeweilige
Bahnsteigzielhöhe aufschlüsseln)?
15. Wie hoch waren die finanziellen Aufwendungen aus der zweiten Leistungs-
und Finanzierungsvereinbarung (LuFV II) für den Umbau von Bahnsteigen,
und welche Gesamtinvestitionen wurden hieraus jeweils für die Aufhöhung
von Bahnsteigen auf 55 Zentimeter, 76 Zentimeter und 96 Zentimeter über
Schienenoberkante getätigt (bitte Gesamtinvestitionen auf die jeweilige
Bahnsteigzielhöhe aufschlüsseln)?
Die Fragen 14 und 15 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
DB Station&Service AG hat mitgeteilt, dass sie im Investitionsbereich
„Bahnsteige“ von 2009 bis 2014 (Laufzeit LuFV I) insgesamt 786 Mio. Euro (im
Durchschnitt 131 Mio. Euro p. a.) und in den ersten drei Jahren der LuFV II (2015
bis 2017) 446 Mio. Euro (im Durchschnitt 149 Mio. Euro p. a.) investiert hat.
Mit dem Einsatz dieser Mittel entwickelten sich die Bahnsteiglängen wie folgt:
16. Wie hoch waren bisher die finanziellen Aufwendungen aus dem
Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP) Barrierefreiheit für den Umbau von Bahnsteigen,
und welche Gesamtinvestitionen wurden hieraus jeweils für die Aufhöhung
von Bahnsteigen auf 55 Zentimeter, 76 Zentimeter und 96 Zentimeter über
Schienenoberkante getätigt (bitte Gesamtinvestitionen auf die jeweilige
Bahnsteigzielhöhe aufschlüsseln)?
DB Station&Service AG hat mitgeteilt, dass bisher im ZIP-Teilprogramm
Barrierefreiheit 18 Mio. Euro veranschlagt sind, die im Zusammenhang der baulichen
Modernisierung von Bahnsteigen (IST-Baukosten) stehen. Davon entfallen rd.
6 Mio. Euro auf Bahnsteige mit einer Zielhöhe von 55 cm und rd. 12 Mio. Euro
auf Bahnsteige mit einer Zielhöhe von 76 cm.
17. Wie viele Jahre würde bei Fortschreibung der bisherigen Finanzausstattung
der Umbau sämtlicher Bahnsteige von bis zu 38 Zentimetern Bahnsteighöhe
in Deutschland auf eine neue Bahnsteigzielhöhe in Anspruch nehmen?
18. Wie viele Jahre würde bei Fortschreibung der bisherigen Finanzausstattung
der Umbau aller nach dem bisher geltenden Bahnsteighöhenkonzept noch
umzubauenden Bahnsteige in Deutschland auf eine neue Bahnsteigzielhöhe
in Anspruch nehmen?
Die Fragen 17 und 18 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
DB Station&Service AG hat mitgeteilt, dass es bei gleichbleibender
Investitionstätigkeit in die Bahnsteigerneuerung bei technischem Bedarf ca. 35 bis 40 Jahre
dauern wird.
19. Soll der etwaige Umbau von Bahnsteigen von 55 Zentimetern
Bahnsteighöhe in gewachsenen regionalen 55-Zentimeter-Netzen im Schienenverkehr
auf 76 Zentimeter Bahnsteighöhe innerhalb des Regelablaufs oder mittels
eines gesonderten Finanzierungskonzepts für die Aufhöhung erfolgen?
Die Verhandlungen über das Bahnsteighöhenkonzept dauern noch an. Ein
gesondertes Finanzierungskonzept ist derzeit nicht vorgesehen.
20. Wie beurteilt die Bundesregierung im Sinne der Praktikabilität und schnellen
Umsetzbarkeit des Ziels einer durchgängigen Barrierefreiheit im
Schienenverkehr den Vorschlag regional abgegrenzter Nahverkehrsnetze mit 55
Zentimetern Bahnsteighöhe und einer Separierung von 55- und 76-Zentimeter-
Netzen in den Knotenbahnhöfen?
Ziel der Bundesregierung ist es, die Barrierefreiheit der
Schienenverkehrsstationen bundesweit herzustellen. Sofern eine Strecke im Knotenbahnhof separierbar
ist, kann gemäß Bahnsteighöhenkonzept 2017 eine Zielhöhe von 55 cm
vereinbart werden.
21. Welche Zugbaureihen ermöglichen nach Kenntnis der Bundesregierung
einen stufenlosen Ein- und Ausstieg an 55 Zentimeter hohen Bahnsteigen
(bitte nach Baureihen des Nahverkehrs und Fernverkehrs aufschlüsseln)?
22. Welche Zugbaureihen ermöglichen nach Kenntnis der Bundesregierung
einen stufenlosen Ein- und Ausstieg an 76 Zentimeter hohen Bahnsteigen
(bitte nach Baureihen des Nahverkehrs und Fernverkehrs aufschlüsseln)?
Die Fragen 21 und 22 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die DB AG hat mitgeteilt, dass die DB AG den Zugang zu allen Triebzügen und
Reisezugwagen mit Hilfe von mobilen Hubliften (an den Bahnhöfen) und
fahrzeugseitigen Hubliften (BR 407/412) bzw. Rampen (IC2) an den gängigen
Bahnsteighöhen 0,55 m und 0,76 m barrierefrei ermöglichen kann.
Alle Bahnhöfe mit mobilen Hubliften sind zu finden unter:
www.bahnhof.de/
bahnhof-de/service/barrierefreiheit-519190.
Die DB Station&Service AG wird die Antwort der DB Regio AG für den
Schienenpersonennahverkehr nachliefern.
23. Welche Zugbaureihen ermöglichen nach Kenntnis der Bundesregierung
einen stufenlosen Ein- und Ausstieg an 96 Zentimeter hohen Bahnsteigen
(bitte nach Baureihen des Nahverkehrs und Fernverkehrs aufschlüsseln)?
Die Bahnsteighöhe von 96 cm betrifft die Bahnsteige für den Verkehr mit
Stadtschnellbahnen. Die DB AG hat mitgeteilt, dass die Flotte der DB Fernverkehr AG
keine pauschale Zulassung für eine Bahnsteighöhe von 96 cm besitzt.
Die DB Station&Service AG wird die Antwort der DB Regio AG für den
Schienenpersonennahverkehr nachliefern.
Die Antwort zu den Fragen 21 bis 23 wurden mit Schreiben vom 8. Oktober 2018
wie folgt ergänzt.
Es wird auf die Anlage verwiesen.
24. Können nach Einschätzung der Bundesregierung Züge mit einer
Wagenbodenhöhe von 60 Zentimetern sämtliche Bahnsteighöhen zwischen 38
Zentimetern und 76 Zentimetern über Schienenoberkante bedienen?
Wenn nein, warum nicht?
Die DB AG hat mitgeteilt, dass sich in der Flotte der DB Fernverkehr AG kein
Zug mit einer Wagenbodenhöhe von 0,6 m befindet. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu den Fragen 21 und 22 verwiesen.
Fahrzeuge mit einer Wagenbodenhöhe von 60 cm können Bahnsteige von 38 cm
oder 76 cm Höhe über Schienenoberkante bedienen. Die Überbrückung der
Höhenunterschiede für mobilitätseingeschränkte Kunden muss im Bedarfsfall
mittels Rampen (mobile oder im Fahrzeug installierte) bewerkstelligt werden.
25. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung beim barrierefreien Umbau
von Bahnhöfen und Haltepunkten im Schienenpersonenfernverkehr, dass die
Baureihe „Intercity 2“ für die Ausweitung von
Schienenpersonenfernverkehrsangeboten in Deutschland nur eine Bahnsteighöhe von 55 Zentimetern
barrierefrei bedienen kann?
DB Station&Service AG hat mitgeteilt, dass der IC2 über Steuerwagen verfügt,
die barrierefrei sowohl 38 cm- als auch 55 cm- und 76 cm-Bahnsteige bedienen
können. Für den Zu-/Ausstieg an Bahnsteigen in Höhe von 38 und 76 cm ist die
Benutzung von Rampen als Hilfsmittel vorgesehen. Alle anderen Wagen des IC2
verfügen über einen Hocheinstieg mit je zwei Stufen am Bahnsteig mit 76 cm und
drei Stufen an dem mit 55 cm.
26. Inwiefern wird der einstimmig gefassten Aufforderung der
Verkehrsministerkonferenz der Länder vom 9. und 10. November 2018 Rechnung getragen,
damit das Bahnsteighöhenkonzept „länderspezifisch die bisher gemeinsam
getätigten Investitionen in die Stationsausbauten, bestehende
Bahnsteighöhenkonzepte der Länder, die Laufzeiten von Verkehrsverträgen und den
Lebenszyklus der eingesetzten Fahrzeuge“ berücksichtigt?
DB Station&Service AG hat mitgeteilt, dass die Berücksichtigung der von den
Ländern getätigten Investitionen sich widerspiegelt in zwischenzeitlich 6
Ausnahmeregeln, um Bahnsteige mit der Zielhöhe 55 cm zu ermöglichen und
gleichzeitig sicherzustellen, dass es weiterhin einheitliche Bahnsteighöhen auf den
betroffenen Linien gibt. Das barrierefreie Reisen ist im Zielzustand für alle
Reisenden durchgängig möglich.
27. Wurde bereits der einstimmig gefassten Aufforderung der
Verkehrsministerkonferenz der Länder vom 9. und 10. November 2018 Rechnung getragen,
„ein Gespräch der Verkehrsministerkonferenz mit dem Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur und der DB zu der Thematik“
abzuhalten, und wann fand dieses Gespräch statt?
Wenn nein, warum nicht?
Am 12. Januar 2018 fand in Berlin eine Sitzung statt, an der auf Einladung des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur die
Verkehrsabteilungsleiter der Länder und die DB Station&Service AG auf Vorstandsebene
teilnahmen.
28. Wann ist die Plausibilitätsprüfung des Bundesministeriums für Verkehr und
digitale Infrastruktur hinsichtlich der Verhandlungsergebnisse aus der
Sitzung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und der
DB Station&Service vom 1. Juni 2018 abgeschlossen?
Die Prüfung ist abgeschlossen.
29. Welche Ergebnisse resultieren aus der Plausibilitätsprüfung des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur hinsichtlich der
Verhandlungsergebnisse aus der Sitzung des Bundesministeriums für Verkehr und
digitale Infrastruktur und der DB Station&Service vom 1. Juni 2018?
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verfolgt als
Zuwendungsgeber das Ziel, bundesweit die Barrierefreiheit des Systems Eisenbahn
zu ermöglichen und herzustellen. Das Bahnsteighöhenkonzept ist dabei ein
wesentliches Element. Die Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung ordnen sich dieser
Zielstellung unter. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um folgende
Justierungen des Bahnsteighöhenkonzepts:
Es wurde bestätigt, dass es mit Blick auf die Barrierefreiheit bei der Umsetzung
des Bahnsteighöhenkonzeptes zu keiner Verschlechterung der
Einstiegssituation kommen darf.
Tragende Bestandteile des Konzepts sind nunmehr auch Kombifahrzeuge, die
in der Lage sein sollen, Bahnsteige mit den Höhen 55 cm und 76 cm anzufahren
sowie
Kombibahnsteige, die Fahrzeugen mit unterschiedlichen Einstiegshöhen das
Anfahren ermöglichen.
Die Migrationsphase für das Konzept verlängert sich, um den getätigten
Investitionen in Bahnsteige und Fahrzeuge noch besser Rechnung tragen zu können.
Die finanziellen Implikationen von Zwischenstufen sind weiterhin zu prüfen.
30. Wann wird nach Einschätzung der Bundesregierung der
Konsultationsprozess zum Bahnsteighöhenkonzept 2017 abgeschlossen werden?
Das regelbasierte Bahnsteighöhenkonzept als Grundlage für Migrationskonzepte
zum barrierefreien Reisen soll nach Einschätzung der DB Station&Service AG
Ende des Jahres 2018 fertiggestellt sein. In einzelnen Regionen hat die DB
Station&Service AG bereits mit der Entwicklung streckenspezifischer Konzepte
zur Verbesserung des barrierefreien Reisens begonnen.
Anlage
Übersicht niveaugleicher Einstieg zw. Fahrzeug und Bahnsteigkante
Gattungstyp Baureihen/Bauart 960 760 550 380 Stufe
Esto „n-Wagen“ R4xx x
Esto „y-Wagen“ R4xx x
Esto „x-Wagen“ R75x x
Esto „im-Wagen“ R5xx x
Esto „Married-Pair“ R0xx x
Esto „Dosto mod.“ R7xx x
Dosto „1992/94“ R7xx* x x
Dosto „1997“ R7xx* x x
Dosto „2003“ R7xx* x x
Dosto „2010“ R7xx* x x
D-Triebzug D611 x
D-Triebzug D612 x
D-Triebzug D620* x x
D-Triebzug D622* x x
D-Triebzug D623 x
D-Triebzug D628 x
D-Triebzug D629 x
D-Triebzug D632 x
D-Triebzug D640 x
D-Triebzug D641 x
D-Triebzug D642 x
D-Triebzug D643* x x
D-Triebzug D644 x
D-Triebzug D646* x x
D-Triebzug D648* x x
D-Triebzug D650 x
E-Triebzug T420 x
E-Triebzug T422 x
E-Triebzug T423 x
E-Triebzug T424 x
E-Triebzug T425* x x
E-Triebzug T426 x
E-Triebzug T1428 x
E-Triebzug T429* x x
E-Triebzug T1429 x
Gattungstyp Baureihen/Bauart 960 760 550 380 Stufe
E-Triebzug T430 x
E-Triebzug T440* x x
E-Triebzug T1440 x
E-Triebzug T442* x x
E-Triebzug T445 x
E-Triebzug T446 x
E-Triebzug T472 x
E-Triebzug T474 x
E-Triebzug T479 x
E-Triebzug T480 x
E-Triebzug T481 x
E-Triebzug T483 x
E-Triebzug T484 x
E-Triebzug T485 x
E-Triebzug T490 x
Anzahl 14 18 21 0 10
*Baureihen/Bauarten mit untersch. Einstiegshöhen
Quelle: aktiver Bestand im Regelbetrieb
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]