[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 29. November 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/6234
19. Wahlperiode 03.12.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Matthias Gastel,
Stefan Gelbhaar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/5442 –
Zukunfts- und leistungsfähiger Schienenpersonenverkehr im Raum Aachen-Düren
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Raum Aachen-Düren wachsen die Bevölkerung und Wirtschaft dynamisch.
Dieses Wachstum macht einen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur erforderlich.
Aber auch um die gesetzten Emissionsziele zu erreichen, ist ein Ausbau der
Schieneninfrastruktur und eine Ausweitung des Fahrtenangebots dringend
notwendig. Dies würde der Bevölkerung auch den Umstieg auf den ÖPNV
erleichtern. Insbesondere durch drohende Fahrverbote besteht die Notwendigkeit den
Verkehr zu verlagern. Sowohl die vorhandene Infrastruktur als auch das
Fahrtenangebot werden den gestiegenen Anforderungen nach Ansicht der
Fragesteller schon länger nicht mehr gerecht (siehe auch
www.aachener-zeitung.de/
nrwregion/aachener-region-vor-dem-bahninfarkt_aid-26359689;
www.aachener-
zeitung.de/nrw-region/fuer-den-gleisausbau-ist-es-hoechste-eisenbahn_aid-26
781051). Ein Ausbau der Infrastruktur und des Angebots ist ein entscheidender
Standortfaktor, erhöht die Lebensqualität und ist somit für die Region
unverzichtbar.
Obwohl bereits im Bundesverkehrswegeplan 2030 (Teil III, 12.3,
„Erreichbarkeitsdefizite“) ein mangelhaftes ÖPNV-Angebot an den Bundesgrenzen
festgestellt wurde, sind bisher wenige Schritte zur Verbesserung dieses Missstandes
unternommen worden. Nachdem die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit
größtenteils abgeschlossen sind, müssen nach Auffassung der Fragesteller nun
Verkehrsprojekte mit europäischer Dimension in den Fokus rücken. Im deutschen
Grenzgebiet zu Belgien und den Niederlanden ist der Ausbau der
Schieneninfrastruktur gerade vor dem Hintergrund der europäischen Integration und
zunehmender grenzüberschreitender Verkehrsverflechtungen dringend geboten.
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Fahrgastzahlen des
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und Schienenpersonenfernverkehr
(SPFV) auf den Strecken im Raum Aachen-Düren entwickelt?
Nach Angaben der Deutschen Bahn AG haben sich die durchschnittlichen
Fahrgastzahlen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Eisenbahnstrecken
zwischen Düren und Aachen Hbf. im Zeitraum zwischen 2010 und 2017 um rd.
3 Prozent p. a. erhöht.
Nach Angaben der Deutschen Bahn AG ist die Anzahl der Reisenden im
Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) in Aachen Hbf in den letzten zehn Jahren um
über das Doppelte angestiegen.
2. Wie haben sich in den vergangenen 15 Jahren (bitte wenn möglich
einschließlich des ersten Halbjahres 2018) die Ist-Zugzahlen auf der
Bestandsstrecke zwischen Aachen und Düren bzw. Köln (bitte abschnittsweise
angeben) entwickelt, und wie viele davon waren Fernverkehrs-, Regional- und
Güterzüge?
3. Welche Kapazitätsauslastung der Strecke Aachen–Düren–Köln (bitte
abschnittsweise angeben) ergibt sich aus diesen Werten?
Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Abschnittsbezogene Leistungskennwerte (Nennleistung) können für den Raum
Aachen–Düren für die Ist-Infrastruktur wie folgt angegeben werden:
Abschnitt 1 Düren–Stolberg:
Tageswert (Ri/GRi, 6-22), 109/88 Züge,
Nachtwert (Ri/GRi, 22-6), 69/51 Züge.
Abschnitt 2 Stolberg–Aachen:
Tageswert (Ri/GRi, 6-22), 91/88 Züge,
Nachtwert (Ri/GRi, 22-6), 58/51 Züge.
Die übrigen Informationen bzgl. der Entwicklung der Zugzahlen und der
Kapazitätsauslastung konnten innerhalb der Antwortfrist nicht ermittelt werden und
werden nachgeliefert.
4. Von welchen Prognosezugzahlen geht die Bundesregierung auf der
Eisenbahnstrecke Aachen–Düren–Köln (bitte abschnittsweise angeben) im Jahr
2030 vor dem Hintergrund des von der Bundesregierung formulierten Ziels
der Verdoppelung der Fahrgastzahlen im Personenverkehr aus?
Die im Deutschland-Takt zugrunde gelegte Angebots- und Infrastruktur wird
bezogen auf die Bundesrepublik Deutschland so bemessen sein, dass sie eine
Verdopplung der Fahrgastzahlen im Personenverkehr erlaubt. Der als
Gutachterentwurf vorliegende Zielfahrplan für den Deutschland-Takt wird aktuell mit den
Ländern beraten und ggf. angepasst, dann die erforderliche Infrastruktur
abgeleitet und schließlich das Gesamtkonzept bewertet. Erst wenn dieser Prozess
abgeschlossen ist, können belastbare Aussagen zu den zugrunde zu legenden
Zugzahlen getroffen werden.
5. Welche Streckenabschnitte der DB Netz AG sollen nach Kenntnis der
Bundesregierung im Raum Aachen-Düren im Sinne von § 16 der
Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV) als überlastet erklärt werden?
6. Welche Ausbaumaßnahmen werden somit erforderlich und in welchem
Zeitraum sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden?
Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für die kommende Fahrplanperiode 2019 sollen im Raum Aachen–Düren keine
Strecken im Sinne § 55 ERegG (vormals § 16 EiBV) für überlastet erklärt werden.
Weder bei der Netzanalyse für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 noch
bei der Erstellung des Zielfahrplans Deutschland-Takt sind Engpässe im Knoten
Aachen erkennbar geworden. Daher sind auch keine Ausbaumaßnahmen im
Bedarfsplan für den Knoten Aachen, sondern die in der Antwort zu Frage 7
dargestellten Ausbaumaßnahmen zur Engpassbeseitigung auf der Strecke Aachen–
Köln vorgesehen.
7. Welche Neu- und Ausbaumaßnahmen sieht der Bedarfsplan Schiene
zwischen Aachen und Köln im Einzelnen vor und in welchem Planungs- bzw.
Realisierungsstand befinden sich die besagten Maßnahmen aktuell?
Im Bedarfsplan Schiene sind mehrere Maßnahmen zur Engpassauflösung
enthalten:
– Als laufendes und fest disponiertes Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs ist
die ABS Köln–Aachen enthalten, die in drei Ausbauabschnitte untergliedert
ist. Ausbauabschnitte I (Köln–Düren) und III (Aachen–Grenze D/B) sind
bereits realisiert und 2003 bzw. 2011 in Betrieb gegangen. Der Ausbauabschnitt
II (Düren–Aachen) befindet sich derzeit in Realisierung. Gegenstand dieses
Abschnitts ist der Ausbau im Bereich Eschweiler (Ausbau der Überholung)
und Aachen Rothe Erde (Ausbau Dreigleisigkeit). Die
Finanzierungsvereinbarung für Ausbauabschnitt II wurde 2016 abgeschlossen. Das Baurecht liegt
vor. Die vorbereitenden Baumaßnahmen begannen im dritten Quartal 2018.
– Als Vorhaben des potenziellen Bedarfs ist die ABS Köln–Aachen als lfd.
Nr. 29 aufgeführt. Im Zuge der Entwicklung des Deutschlandtaktes soll der
Ausbauumfang dieser Maßnahme festgelegt und volkswirtschaftlich
bewertet werden.
8. Ist der Projektzuschnitt des festdisponierten bzw. laufenden Vorhabens
Ausbaustelle (ABS) Köln–Aachen (vgl.
www.gesetze-im-internet.de/bswag/
anlage.html, lfd. Nr. 15, 1. Abschnitt) weiterhin geeignet, um den künftigen
Anforderungen, die sich aus der Umsetzung des Deutschland-Takts und der
ausstehenden Knotenstudie des Bundes (Aussage des Parlamentarischen
Staatssekretärs im Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur, Enak Ferlemann, anlässlich der Veranstaltung „Auftakt Zukunftsbündnis
Schiene“ am 9. Oktober 2018,
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/
veranstaltung-auftakt-zukunftsbuendnis-schiene.html) ergeben, gerecht zu
werden oder ergeben sich daraus neue Maßnahmen oder
Projektmodifizierungen?
Wenn ja, welche Infrastrukturmaßnahmen zwischen Köln und Aachen
kommen hinzu bzw. werden modifiziert?
Die Bewertung des Knoten Köln erfordern aus Sicht der
Bundesverkehrswegeplanung keine weiteren Maßnahmen oder Projektmodifizierungen auf der Strecke
Köln–Aachen.
9. Ist nach Auffassung der Bundesregierung ein durchgehender dreigleisiger
Ausbau zwischen Düren und Aachen notwendig, um die Kapazität der
Strecke zu erhöhen und eine ausreichende Betriebsqualität zu gewährleisten?
Wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 5 bis 7 verwiesen.
10. Ist der Bundesregierung bekannt, wie lange das Burtscheider Viadukt nach
der 2009 erfolgten Sanierung noch genutzt werden kann bzw. wann ein
Ersatzneubau notwendig wird, und wie bewertet die Bundesregierung die ggf.
Dringlichkeit dieser Maßnahme?
Nach Kenntnis der Bundesregierung beträgt die Nutzungsdauer dieser Brücke
noch ca. 100 Jahre, da sie im Jahr 2009 mit einem selbsttragenden Stahlgewölbe
verstärkt worden ist.
11. Welche Streckengeschwindigkeit soll nach Kenntnis der Bundesregierung
zwischen Aachen und Düren nach Abschluss der Bedarfsplanmaßnahme
ABS Aachen – Köln erreicht werden (bitte abschnittsweise angeben)?
a) Welche Fahrzeitverkürzungen können dadurch im Regional- und
Fernverkehr zu welchem Zeitpunkt möglich werden?
b) Ab wann sollen die Fahrzeitverkürzungen fahrplanwirksam werden?
c) Wie viele zusätzliche Fahrgäste erwartet die DB AG durch die Maßnahme
im Fernverkehr?
– Nach Angaben der DB AG wurde im Abschnitt Köln–Düren eine
Streckenhöchstgeschwindigkeit von 250 km/h realisiert (Fahrzeitgewinne SPFV
(Thalys/ICE) 5 Min, SPNV (RE) ca. 1 bis 2 Min).
– Nach Angaben der DB AG wurde im Abschnitt Aachen–Grenze D/B die
Streckengeschwindigkeit von durchschnittlich 120 km/h auf 160 km/h
angehoben (Fahrzeitgewinne SPFV (Thalys/ICE) ca. 1 Min, SPNV (RE) derzeit
kein Fahrzeitgewinn).
– Nach Angaben der DB AG wird im Bereich Düren–Eschweiler eine
Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf bis zu 200 km/h und im
Bereich Eschweiler–Aachen auf bis zu 160 km/h realisiert. Die Inbetriebnahme
ist für 2021 geplant (Fahrzeitgewinne SPFV (Thalys/ICE) ca. 2 Min, SPNV
(RE) keine Fahrzeitverkürzungen).
Bezüglich der zu erwartenden Fahrgastzahlen sind der DB AG derzeit keine
belastbaren Aussagen möglich.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Maßnahmen in der öffentlich
zugänglichen Studie „Ertüchtigung des Bahnknotens Aachen“ (
www.aachen.ihk.
de/blob/acihk24/standortpolitik/downloads/3623972/8170b740038bf2395
af62c44fcdc5b4f/gutachten_schienenkorridor_abschlussbericht_2017-data.
pdf)?
a) Für welche der darin vorgestellten Maßnahmen ist eine Finanzierung
durch den Bund vorgesehen, und welcher Zeitplan wird für deren
Umsetzung angestrebt?
b) Welche Infrastrukturmaßnahmen sind auf Basis des am 9. Oktober 2018
vorgestellten Konzepts Deutschland-Takt im Eisenbahnknoten Aachen
vorgesehen, und mit welchen Kosten rechnet der Bund bei diesen
Maßnahmen?
Der am 9. Oktober 2018 vorgestellte Gutachterentwurf zum Zielfahrplan
Deutschland-Takt geht davon aus, dass die in der Anlage zu § 1 des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes als laufendes und fest disponiertes Vorhaben des
Vordringlichen Bedarfs gekennzeichnete Ausbaustrecke Aachen – Köln
(Gesamtkosten 39 Mio. Euro) sowie die mittlerweile neu in den Vordinglichen Bedarf
aufgenommenen Maßnahmen „Ausbaustrecke Grenze D/NL–Kaldenkirchen–Viersen–
Rheydt-Odenkirchen“ (Gesamtkosten 210 Mio. Euro) realisiert werden. Die
Maßnahmen im Vordringlichen Bedarf werden als Teil des Bedarfsplans Schiene
vom Bund finanziert. Zum Zeitplan der Umsetzung können derzeit keine
Angaben gemacht werden. Aus der derzeit laufenden Einplanung des Güterverkehrs in
den Zielfahrplan Deutschlandtakt kann sich die Notwendigkeit weiterer
Infrastrukturmaßnahmen ergeben, die in der Studie „Ertüchtigung des Bahnknotens
Aachen“ enthalten sind.
13. Wie bewertet die Bundesregierung das bestehende Fernverkehrsangebot
zwischen Aachen und Mönchengladbach?
a) Welches zukünftige Fernverkehrskonzept ist für die Bahnstrecke
Aachen–Mönchengladbach auf Basis des am 9. Oktober 2018
vorgestellten Deutschland-Takts vorgesehen?
b) Inwiefern soll das Fernverkehrsangebot zwischen Aachen und
Mönchengladbach erhöht werden, und welcher Zeitplan ist dafür vorgesehen?
c) Ab wann soll im Fernverkehr der Zwei-Stunden-Takt zwischen Aachen
und Mönchengladbach eingeführt werden?
Im vorliegenden Entwurf des Zielfahrplans ist für den Streckenabschnitt Aachen–
Mönchengladbach die Trasse einer zweistündlichen Fernverkehrsverbindung für
die weitere Entwicklung der Infrastruktur unterstellt. Es liegt in der Entscheidung
der Unternehmen, die Schienenpersonenverkehr anbieten, ob und wie sie diese
Trasse nutzen.
Im Fernverkehr ist eine zweistündliche IC-Linie Aachen–Mönchengladbach–
Krefeld–Dortmund–Kassel–Weimar–Gera–Chemnitz vorgesehen, sobald die
Strecke zwischen Weimar und Gößnitz elektrifiziert ist.
14. Inwiefern ist es nach Einschätzung der Bundesregierung sinnvoll, im
Fernverkehr zwischen Aachen und Berlin IC-Züge einzusetzen, welche die
Bahnsteiglänge überschreiten?
a) Wie wird diese Lösung in Bezug auf Professionalität,
Fahrgastwechselzeit und Fahrgastfreundlichkeit bewertet?
Derzeit verstärkt die DB Fernverkehr AG das Taktangebot zwischen Köln und
Berlin in nachfragestarken Zeiten durch zusätzliche IC-Fahrten. Dabei werden –
im Rahmen der Verfügbarkeit geeigneter Fahrplantrassen und Fahrzeuge – u. a.
auch umsteigefreie IC-Verbindungen von/nach Aachen angeboten. Um auf den
stark nachgefragten Abschnitten im Fahrtverlauf (Ruhrgebiet–Berlin)
ausreichend Sitzplätze anzubieten, fahren diese IC-Züge in der Regel mit sieben
Wagen.
An den Bahnhöfen, an denen der Zug nicht komplett am Bahnsteig halten kann,
werden die Reisenden durch die Mitarbeiter im Zug vorab informiert, an welchen
Türen sie nicht aussteigen können. Während des Halts werden die Türen
außerhalb des Bahnsteigs durch Mitarbeiter betreut, so dass Reisende an diesen Türen
nicht aussteigen können. Der Betrieb und die Fahrgastwechselzeit werden durch
das Vorgehen nicht beeinträchtigt.
b) An welchen Stationen trat dieses Problem in der Vergangenheit auf und
an welchen Stationen wird das Problem auch in Zukunft auftreten?
Derzeit betrifft dies die Halte Herzogenrath und Geilenkirchen.
c) In welchen Bahnhöfen bzw. Stationen müssen nach Kenntnis der
Bundesregierung die Bahnsteignutzlängen vergrößert werden, und bis wann sind
derartige Anpassungen der Infrastruktur bis zu welchem Termin geplant?
Planungen in Bezug auf Stationen und Bahnsteiglängen müssen künftig am
Zielfahrplan Deutschland-Takt ausgerichtet werden.
d) Welche Alternativen stehen nach Kenntnis der Bundesregierung zur
Lösung des Problems zur Verfügung und auf welche Kosten würden sich
diese jeweils belaufen?
e) Welche Fahrzeuge sollen in Zukunft im Fernverkehr von Aachen in
Richtung Mönchengladbach eingesetzt werden?
f) Welche Länge, Sitzplatzkapazität und Höchstgeschwindigkeit werden
diese haben?
Die DB plant im Fernverkehr für die ab 2032 vorgesehene zweistündliche neue
IC-Linie Aachen–Chemnitz den Einsatz von Intercity 2-Zügen mit fünf
Doppelstockwagen. Ein Intercity 2 hat 468 Sitzplätze und eine Höchstgeschwindigkeit
von 160 km/h. Die Zuglänge (ohne Lok) beträgt 134,5 m.
15. Welche Möglichkeiten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung, um die
Fahrzeit des IC Aachen-Berlin zu verkürzen, und welche Veränderungen
sind auf Basis des am 9. Oktober 2018 präsentierten Konzepts zum
Deutschland-Takt hier in dieser Fernverkehrsrelation geplant?
a) Inwiefern wurden diese Möglichkeiten bereits geprüft?
Mittelfristig plant die DB AG ab Ende 2023 eine Beschleunigung und
Ausweitung ihres ICE-Angebots zwischen Köln/Düsseldorf und Berlin. Dieses Konzept
wird derzeit mit den Aufgabenträgern des Nahverkehrs abgestimmt. Zudem plant
die DB mittelfristig die Umstellung einiger IC-Leistungen auf ICE. Sowohl für
einzelne Direktzüge als auch regelmäßige Umsteigeverbindungen Aachen–Berlin
ergeben sich bis zu 15 Minuten kürzere Reisezeiten.
b) Welche Bahnhöfe sollen in zukünftigen Zugläufen angefahren werden?
Im Fernverkehr der DB AG sollen ab 2032 in der geplanten zweistündlichen IC-
Linie Aachen–Chemnitz bis Duisburg die Halte Aachen Hbf, Herzogenrath,
Geilenkirchen, Rheydt, Mönchengladbach Hbf, Viersen und Krefeld angefahren
werden.
16. Sind der Bundesregierung Planungen für zusätzliche IC-, EC- und ICE-
Verbindungen durch Aachen bekannt?
17. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Angebotsausweitungen auf
bestehenden Fernverkehrslinien, und welcher konkrete Zeitplan ist dabei vorgesehen?
Die Fragen 16 und 17 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die DB Fernverkehr AG hat seit Dezember 2017 die ICE-Linie Brüssel–Aachen–
Köln–Frankfurt von vier auf sechs Fahrten pro Tag und Richtung ausgeweitet.
Ab April 2019 wird diese Linie durch eine tägliche siebte Fahrt pro Tag und
Richtung ergänzt, wobei ein durchgehender Zweistundentakt realisiert wird. Nach
erfolgter Elektrifizierung der Strecke Weimar–Gera–Gößnitz ist im Fernverkehr
eine zweistündliche IC-Linie Aachen–Mönchengladbach–Krefeld–Duisburg–
Paderborn–Kassel–Erfurt–Jena–Gera–Chemnitz vorgesehen.
18. Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, dass eine durchgängige
Elektrifizierung der Ringbahn (Stolberg–Herzogenrath) aufgrund eines
angrenzenden Flugplatzes nur mit hohem Aufwand durchführbar ist (bitte begründen)?
a) Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit einer Elektrifizierung
mit einer Fahrdrahtunterbrechung von wenigen Metern, welche von
Elektrofahrzeugen stromlos und mit Schwung durchfahren wird?
b) Weshalb hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) diese Lösung nach den
Fragestellern vorliegenden Informationen verhindert und somit eine
mehrjährige Verzögerung ausgelöst?
e) Inwiefern ist das EBA bereit, seine Einschätzung zur Durchfahrung
kurzer Elektrifizierungslücken mit Schwungfahrt zu überdenken?
Die Fragen 18a, 18b und 18e werden wegen ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist mit dem beschriebenen Vorhaben nicht
befasst und hat hierzu auch keine Einschätzung abgegeben.
c) Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, dass dieser Betriebsablauf an
anderen Orten bereits angewendet wird?
d) Auf welchen Streckenabschnitten wird dieses Verfahren in Deutschland
angewendet?
Die Fragen 18c und 18d werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Netz der DB Netz AG ist derzeit keine Stelle vorhanden, welche eine
Fahrdrahtunterbrechung von wenigen Metern aufweist. Unabhängig davon arbeitet
der Eisenbahnsektor derzeit an verschiedenen Lösungen, um auch auf nicht
elektrifizierten Strecken bzw. Streckenabschnitten emissionsfrei fahren zu
können.
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