[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 21. Dezember 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/6864
19. Wahlperiode 02.01.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Bauer, Frank Sitta,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/6533 –
Gesunde Ernährung in Kitas und Schulen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Übergewicht und krankhafte Fettleibigkeit treten bei Kindern und Jugendlichen
auf einem konstant hohen Niveau auf. Mehr als 15 Prozent der Drei- bis 17-
Jährigen in Deutschland sind davon betroffen (
www.aerzteblatt.de/nachrichten/
98444/Kinderaerzte-wollen-nationalen-Aktionsplan-gegen-Fettleibigkeit). Mit
ein Grund für eine immer wiederkehrende gesellschaftliche Debatte um das
Thema gesunde Ernährung – besonders in Kitas und Schulen. Auch die die
Bundesregierung tragenden Fraktionen von CDU, CSU und SPD greifen das Thema
im Koalitionsvertrag auf (
www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/
847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-
data.pdf?download=1). Weil die gesundheitlichen Risiken wie Übergewicht,
Fettleibigkeit und Herz-Kreislauf-Erkrankungen zunehmen, sollen
„ernährungsmitbedingte Krankheiten“ (S. 89) bekämpft werden. So sollen bundesweit
flächendeckend Mindeststandards für die Ernährung in Kitas und Schulen
eingeführt werden (S. 90). In den Augen der Fragesteller ist es eminent wichtig,
frühzeitig ein Bewusstsein für gesunde Ernährung zu schaffen.
1. Wie bewertet die Bundesregierung das Thema „Übergewicht und krankhafte
Fettleibigkeit bei Kindern und Jugendlichen“?
Übergewicht und Adipositas stellen ein erhebliches Risiko für die meisten
nichtübertragbaren Krankheiten dar und haben damit vielfältige Auswirkungen auf die
Gesundheit und Lebensqualität der Betroffenen, das Gesundheitswesen und die
gesamte Gesellschaft. Deshalb ist die Senkung der Prävalenz von Übergewicht
ein wichtiges gesundheitspolitisches Ziel, insbesondere im Rahmen der
Gesundheitsförderung und Prävention. Es sollte so früh wie möglich im Lebensverlauf
angesetzt werden. Da die Entstehung von Übergewicht multikausal ist, sollten in
der Prävention die relevanten Faktoren, insbesondere Ernährung und Bewegung,
in den Blick genommen werden.
Zur Bewertung von Übergewicht und krankhafter Fettleibigkeit (Adipositas)
nutzt die Bundesregierung die Daten der Studie zur Gesundheit von Kindern und
Jugendlichen in Deutschland (KiGGS-Erhebung). Die Häufigkeit von
Übergewicht (einschließlich Adipositas) beträgt bei Mädchen und Jungen im Alter von
3 bis 17 Jahren 15,4 Prozent, die Adipositasprävalenz liegt bei 5,9 Prozent. Im
Vergleich zur KiGGS-Basiserhebung (2003 bis 2006) ist bei der KiGGS Welle 2
(2014 – 2017) kein weiterer Anstieg der Übergewichts- und Adipositasprävalenz
zu beobachten. Somit ist die Bundesregierung auf einem guten Weg, die Ziele des
Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung „IN FORM – Deutschlands
Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ sowie das Ziel der
Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung 2016, den Anteil an Jugendlichen mit
Adipositas in Deutschland bis zum Jahr 2030 nicht weiter ansteigen zu lassen, zu
erreichen. Nichtsdestotrotz befinden sich die Prävalenzen nach wie vor auf einem
hohen Niveau und das Thema „Übergewicht und krankhafte Fettleibigkeit bei
Kindern und Jugendlichen“ wird weiterhin adressiert.
2. Wie bewertet die Bundesregierung
a) die Aufklärungsarbeit zur gesunden Ernährung in Kitas und Schulen in
diesem Kontext und
b) die Bedeutung gesunder Verpflegung in Kitas und Schulen in diesem
Kontext?
Vor dem Hintergrund der weiterhin hohen Prävalenzen von Übergewicht und
Adipositas dürfen Gesundheitsförderungs- und Präventionsmaßnahmen, die zur
Reduktion der Übergewichts- und Adipositasprävalenzen in der Bevölkerung
beitragen, nicht nachlassen. Bei Übergewicht und Adipositas handelt es sich um ein
komplexes und multikausales Problem. Zur Adressierung des Problems sind
gebündelte verhaltens- und verhältnispräventive Maßnahmen notwendig, wobei die
Aufklärungsarbeit sowie eine ausgewogene Verpflegung in Kitas und Schulen
wesentliche Bausteine darstellen.
Im Ernährungsbereich waren Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der
Kita- und Schulverpflegung sowie zur Stärkung der Ernährungskompetenzen in
allen Altersgruppen – vor allem aber bei Kindern und Jugendlichen – von Beginn
an ein Schwerpunkt.
Neben Ernährungsbildung setzt sich die Bundesregierung daher auch für eine
Verbesserung der Verpflegung in Kitas und Schulen ein und setzt somit auf die
Kombination von verhaltens- und verhältnispräventiven Maßnahmen.
3. Wie hoch waren die Ausgaben der Bundesregierung für die
Aufklärungsarbeit zur gesunden Ernährung in Kitas und Schulen jährlich seit 2014 bis 2018
(bisher), und aus welchen Haushaltstiteln wurden die einzelnen Maßnahmen
finanziert (bitte Titel mit entsprechender Finanzierungshöhe angeben und
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat im Rahmen von IN FORM die Etablierung von
Vernetzungsstellen in den Bundesländern gefördert, die sich für eine Verbesserung der
Schulverpflegung (und zum Teil auch Kitaverpflegung) einsetzen. Von 2008 bis
2016 wurden die Vernetzungsstellen Schulverpflegung (und z. T. auch
Kitaverpflegung) im Sinne einer Anschubfinanzierung in Kooperation mit den Ländern
institutionell gefördert. Seit 2017 werden die Vernetzungsstellen im Wege der
Förderung von Projekten vom Bund unterstützt. Darüber hinaus wurden im
Rahmen von IN FORM bundesweit Projekte zur Ernährungsbildung und zur
Verbesserung der Schul- und Kitaverpflegung gefördert. Eine Aufschlüsselung der
Ausgaben nach Bundesländern ist dabei nicht möglich.
Förderungen zum Thema
Ernährung in Kita und Schule aus dem
Kapitel 1002 Titel 684 04
Förderung
im Jahr
2014
Förderung
im Jahr
2015
Förderung
im Jahr
2016
Förderung
im Jahr
2017
Förderung
im Jahr
2018
Vernetzungsstelle Baden-
Württemberg 53.000 34.000 11.000 69.000 78.000
Vernetzungsstelle Bayern 59.000 40.000 16.000 46.000 77.000
Vernetzungsstelle Berlin 46.000 33.000 15.000 32.000 84.000
Vernetzungsstelle Brandenburg 53.000 42.000 29.000 65.000 70.000
Vernetzungsstelle Bremen 46.000 39.000 27.000 63.000 74.000
Vernetzungsstelle Hamburg 49.000 40.000 28.000 59.000 61.000
Vernetzungsstelle Hessen 24.000 14.000 7.000
Vernetzungsstelle Mecklenburg-
Vorpommern 46.000 34.000 19.000 3.000
Vernetzungsstellen Mecklenburg-
Vorpommern, Niedersachsen,
Schleswig-Holstein * 124.000 230.000
Vernetzungsstelle Niedersachsen 55.000 41.000 21.000
Vernetzungsstelle Nordrhein-
Westfalen 70.000 51.000 24.000 92.000 109.000
Vernetzungsstelle Rheinland-Pfalz 20.000 38.000 15.000 46.000 61.000
Vernetzungsstelle Saarland 45.000 34.000 20.000 17.000 48.000
Vernetzungsstelle Sachsen 43.000 29.000 11.000 55.000 68.000
Vernetzungsstelle Sachsen-Anhalt 51.000 38.000 24.000 69.000 62.000
Vernetzungsstelle Schleswig-Holstein 45.000 34.000 17.000
Vernetzungsstelle Thüringen 40.000 26.000 10.000 49.000 72.000
Gesamtausgaben für bundesweite
Projekte zur gesunden Ernährung in
Kitas und Schulen (inkl.
Verbesserung der Verpflegung) ohne
Vernetzungsstellen 1.823.000 1.611.000 3.245.000 1.275.000 608.000
* In den Jahren 2017 und 2018 führen die genannten Vernetzungsstellen ein gemeinsames Projekt durch. Die Ausgaben, die dabei jeweils
in den einzelnen Bundesländern anfallen, können nicht beziffert werden.
Sämtliche Vorhaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) wurden dabei aus dem Kapitel 1002, Titel 684 04 gefördert. Darüber
hinaus setzt sich das seit dem Jahr 2017 in der Bundesanstalt für Landwirtschaft
und Ernährung (BLE) angesiedelte Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) sowie
das dort als eigenständiges Referat agierende Nationale Qualitätszentrum für
Ernährung in Kita und Schule für die Aufklärungsarbeit in Kitas und Schulen (NQZ)
ein.
Im Rahmen des Förderschwerpunkts „Prävention von Übergewicht und
Adipositas bei Kindern und Jugendlichen“ des Bundesministeriums für Gesundheit
(BMG) wurden seit 2015 aus Kapitel 1504 Titel 686 04 auch Vorhaben gefördert,
die Aufklärungsmaterialien entwickelten, die der Multifaktorialität der
Prävention von Übergewicht gerecht werden. Ernährung stellt hierbei einen Bereich
unter mehreren Aspekten dar. Beispiele hierfür sind die Vorhaben:
„Mehr bewegen und mehr trinken von Kindheit an: neue Wege vom
evaluierten Projekt zu den Zielgruppen in Kita und Grundschule“
(Laufzeit: 1. November 2016 bis 31. Dezember 2017; Fördersumme: 52 270 Euro)
Nachdruck der Broschüre „Gesunde Kita für Alle“
(Laufzeit: 1. Juli 2015 bis 31. Dezember 2015; Fördersumme: 13 770 Euro)
Erstellung eines Films zur Förderung eines gesunden und aktiven Lebensstils
bei Kindern und Jugendlichen zur Prävention von Adipositas
(Laufzeit: 15. August 2015 bis 28. Februar 2017, Fördersumme: 60 000 Euro)
Adressatengerechte und interaktive Informationsplattform zum
Modellvorhaben „Gesundheitsuntersuchung in Grundschulen“ – GrundGesund – Web@GG
(Laufzeit: 1. November 2017 bis 30. November 2018; Fördersumme: 149 115 Euro)
Durchführung eines Ideenwettbewerbs „Verhältnisprävention im Rahmen des
Förderschwerpunkts Prävention von Kinderübergewicht des BMG“
(Laufzeit: 1. Dezember 2016 bis 31. Oktober 2017; Fördersumme: 79 300 Euro)
Erstellung, Präsentation und Versand des Booklets zum durchgeführten Projekt
„Ideenwettbewerb Verhältnisprävention“
(Laufzeit: 1. Dezember 2017 bis 31. März 2018; Fördersumme: 30 000 Euro)
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erhält im Rahmen
der jährlichen Mittelzuweisung im Bundeshaushalt einen Mittelansatz für den
Bereich „Ernährung, Bewegung und Stressregulation“. Nachfolgend sind die
verausgabten Mittel dargestellt. Eine Darstellung nur für den Bereich der
Aufklärungsarbeit zur gesunden Ernährung in Kitas und Schulen ist nicht möglich, da
die Maßnahmen immer mehrere der Risikofaktoren in den Blick nehmen.
Jahr „Ernährung, Bewegung, Stressregulation“
Kapitel 1513 Titel 53101
2014 1.260.000 €
2015 472.000 €
2016 754.000 €
2017 637.000 €
Eine Darstellung der Ausgaben nach Bundesländern ist nicht möglich.
4. Angesichts der am 26. September 2018 mit Vertretern der
Lebensmittelindustrie geschlossenen Grundsatzvereinbarung zur „Reduktions- und
Innovationsstrategie Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten“ (
www.bmel.de/
SharedDocs/Downloads/Ernaehrung/GrundsatzvereinbarungReduktion.pdf?__
blob=publicationFile) und der darin festgehaltenen Erwägung, dass „Kinder
und Jugendliche zu den besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen
gehören“ (S. 2), fragen die Fragesteller die Bundesregierung, ob und inwieweit
das Fokusziel 1 (Reduktion Energiezufuhr durch Senkung Zucker- bzw.
Fettgehalt und Portionsgrößen) und das Fokusziel 2 (Reduktion Salz und
nichtruminante trans-Fettsäuren) durch Gehaltsvorgaben für Essen an Kitas und
Schulen erreicht werden soll?
Wenn ja, bis wann wird die Bundesregierung die Gehaltsvorgaben
verabschieden?
Werden die Gehaltsvorgaben verbindlich gelten?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Gehaltsvorgaben, ob
verbindlich oder unverbindlich, eingehalten werden?
Die Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in
Fertigprodukten verfolgt die übergeordneten Ziele, eine gesunde Lebensweise zu
fördern, den Anteil der Übergewichtigen und Adipösen in der Bevölkerung,
insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, zu senken und die Häufigkeit von
Krankheiten zu verringern, die durch Ernährung mitbedingt werden – wie etwa
Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes mellitus Typ 2. Das Konzept der
Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie wurde vom Bundeskabinett am
19. Dezember 2018 verabschiedet.
Aber auch, wenn der Fokus der Strategie derzeit auf Fertigprodukten liegt, soll
von Beginn an deutlich gemacht werden, dass es auch bei der Außer-Haus-
Verpflegung Ansatzpunkte für Verbesserungen gibt. Die Deutsche Gesellschaft für
Ernährung (DGE) wird deshalb die Qualitätsstandards für die Verpflegung in
Schulen und Kitas überarbeiten und dabei die Ziele der Strategie berücksichtigen.
5. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass „die Standards der Deutschen
Gesellschaft für Ernährung (DGE) als Mindeststandards flächendeckend in
Schulen, Kitas und in der Gemeinschaftsverpflegung eingeführt werden“
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 4174 ff)?
a) Bis wann soll die Umsetzung des vorgenannten Ziels erfolgen?
b) Wie wird die Einhaltung des Ziels überprüft?
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, unterstützt der Bund die Länder, damit die
Standards der DGE als Mindeststandards flächendeckend in Schulen und Kitas
eingeführt werden, über die stärkere Unterstützung der Vernetzungsstellen und
den Ausbau des NQZ.
Für die Umsetzung des Ziels kann die Bundesregierung keinen Zeitpunkt
festlegen, da die tatsächliche Einführung der Qualitätsstandards vor Ort in den
Einrichtungen von den Trägern entschieden wird. Das BMEL wird wie bereits in der
Vergangenheit auch weiterhin regelmäßig überprüfen lassen, inwieweit die
Standards flächendeckend umgesetzt werden. Zuletzt wurde dies 2015 durch die
Studie der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg im Auftrag des
BMEL untersucht (vgl. hierzu auch die Antwort zu Frage 6).
6. Inwieweit nutzt die Bundesregierung das Gesetz zur Weiterentwicklung der
Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung für bundesweit
gleiche Standards
a) hinsichtlich der Ernährung in Kitas,
b) hinsichtlich der Aufklärungsarbeit zu diesem Thema und
c) hinsichtlich der Ausbildung der Fachkräfte zu diesem Thema?
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe
in der Kindertagesbetreuung sieht keine bundesweit einheitlichen
Qualitätsstandards vor. Jedes Land hat bei der Qualität in der Kindertagesbetreuung
unterschiedliche Stärken und unterschiedliche Entwicklungsbedarfe. Dieser
Heterogenität wird mit einem Instrumentenkasten Rechnung getragen, aus dem die Länder
Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe
entsprechend ihrer Entwicklungsbedarfe auswählen können.
Ziel des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der
Teilhabe in der Kindertagesbetreuung ist es, wissenschaftlich begründbaren
Qualitätszielen zu entsprechen und sich diesen in allen Ländern anzunähern. Gemäß
§ 1 Absatz 3 KiQuTG werden daher durch die Weiterentwicklung der Qualität
frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindertagesbetreuung
nach den Entwicklungsbedarfen der Länder langfristig bundesweit gleichwertige
qualitative Standards angestrebt.
Im Rahmen eines mehrjährigen Qualitätsentwicklungsprozesses haben sich Bund
und Länder auf konkrete Handlungsfelder geeinigt, in denen Maßnahmen zur
Verbesserung der Qualität ergriffen werden sollen. Diese finden sich in dem
Zwischenbericht „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ aus dem
Jahr 2016. In ihm haben sich Bund und Länder erstmalig auf gemeinsame
Qualitätsziele verständigt. Dazu gehört auch das Ziel, eine qualitativ hochwertige,
gesunde und ausgewogene Ernährung sicherzustellen. Diese Qualitätsziele finden
sich jetzt in den zehn Handlungsfeldern des Gute-Kita-Gesetzes wieder (§ 2
Satz 1 KiQuTG). Das Ziel einer qualitativ hochwertigen, gesunden und
ausgewogenen Ernährung ist in § 2 Satz 1 Nummer 6 KiQuTG verankert, wozu auch
Aufklärungsarbeit und die Ausbildung von Fachkräften zu diesem Thema gehören
können. Bei der Umsetzung dieses Aufgabenfeldes wird das NQZ die Länder
unterstützen.
7. Wie ist vor dem Hintergrund der Aussagen im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD die Haltung der Bundesregierung zur Forderung des
Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte nach einem nationalen
Aktionsplan gegen Fettleibigkeit (
www.aerzteblatt.de/nachrichten/98444/
Kinderaerzte-wollen-nationalen-Aktionsplan-gegen-Fettleibigkeit)?
Für die im Koalitionsvertrag vorgesehene Nationale Strategie zur Reduzierung
von Übergewicht, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, wird derzeit ein
Konzept entwickelt. Die Einbeziehung von relevanten Akteuren aus der
Wissenschaft, den Krankenkassen, den Fachgesellschaften, den Lebenswelten usw. ist
vorgesehen. Dabei werden auch die Forderungen des Berufsverbands der Kinder-
und Jugendärzte diskutiert.
Darüber hinaus wird – wie ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbart – der
Nationale Aktionsplan IN FORM weiterentwickelt.
8. Welche Bundesprogramme zum Thema Ernährung gibt es für Kitas und
Schulen in Deutschland (bitte mit jeweils der Bewertung nach dem
gemessenen Erfolg des Programms auflisten)?
a) Wie erfolgreich war die Kampagne „Macht Dampf – Für gutes Essen in
Kita und Schule“ vor dem Hintergrund, dass um eine Eigeninitiative der
Eltern geworben wurde?
b) Ist der Erfolg des Programms „IN FORM“ von langfristiger Dauer oder
mehr ein Strohfeuereffekt?
c) Lassen sich bereits erste Ergebnisse hinsichtlich der jüngst gestarteten
„Tage der Schulverpflegung“ festhalten, und falls ja, welche Erfolge
konnten bereits erzielt werden?
Die Bundesprogramme zum Thema Ernährung sind zusammengefasst im
Nationalen Aktionsplan IN FORM, der das Ziel verfolgt, das Ernährungs- und
Bewegungsverhalten in Deutschland dauerhaft zu verbessern und damit
zusammenhängenden Lebensstilbedingten Krankheiten vorzubeugen. Ernährung und
Bewegung werden als Einheit, als gleichwertige und entscheidende Bausteine eines
gesunden Lebens angesehen. Die Aktivitäten von IN FORM zielen in ihrer
Gesamtheit sowohl auf die Veränderung von Rahmenbedingungen
(Verhältnisprävention) als auch auf Veränderung des individuellen Verhaltens
(Verhaltensprävention) ab. Bislang wurden dazu über 200 Projekte in allen Lebenswelten initiiert.
Ziel von „Macht Dampf!“ war es, Eltern zu sensibilisieren, zu informieren und zu
aktivieren, sich für eine bessere Qualität der Verpflegung ihrer Kinder in Kitas
und Schulen einzusetzen. Die Ergebnisse der Evaluation von „Macht Dampf!“
zeigen, dass 95 Prozent der Befragten (zu über 80 Prozent Erzieher/innen und
Lehrer/innen) es begrüßten, dass sich das BMEL mit der Kampagne „Macht
Dampf“ direkt an Eltern gewendet hat. Seit dem Start der Kampagne „Macht
Dampf!“ im Januar 2016 bis zur Evaluation im Herbst 2016 hatten 25 Prozent der
Befragten an ihrer Einrichtung ein verstärktes Interesse der Eltern am Thema
Kita- und Schulverpflegung wahrgenommen.
Die Ergebnisse der externen Evaluation des Nationalen Aktionsplans IN FORM
werden Anfang des Jahres 2019 vorliegen. Vorläufige Auswertungen weisen
darauf hin, dass ein Beitrag zur Erreichung aller im Nationalen Aktionsplan IN
FORM formulierten Ziele geleistet wurde. In die im Koalitionsvertrag
vorgesehene Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans IN FORM werden die
Empfehlungen der Evaluation einbezogen.
Die Tage der Schulverpflegung fanden 2018 zum achten Mal statt. Die inhaltliche
Ausgestaltung der Aktionen ggf. mit Schulen liegt in der Hand der Länder bzw. der
Vernetzungsstellen der Länder. Eine Auflistung der bereits durchgeführten bzw.
laufenden Aktionen findet sich unter
https://nqz.de/schule/tage-der-schulverpflegung/.
Rückmeldungen aus den Ländern finden sich unter
https://nqz.de/service/aktuelles/
rueckblick-tage-der-schul-verpflegung-2018/. Der angestrebte Erfolg der
öffentlichkeitswirksamen Platzierung des Themas Schulverpflegung wurde damit
erreicht.
9. Wie und in welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung diese
finanziell (bitte einzeln auflisten)?
In Bezug auf die Förderung bundesweiter Angebote zur Ernährung in Kitas und
Schulen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Das BMEL unterstützt die Vernetzungsstellen in den Ländern bei der
Durchführung der Tage der Schulverpflegung mit Materialien im Wert von ca.
30 000 Euro. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Poster, Postkarten oder
Kochutensilien (z. B. Schürzen) zur Durchführung der jeweiligen
Länderaktivitäten. Alle Materialien sind dem Aktionslogo der bundesweiten Tage der
Schulverpflegung versehen.
10. Wie viele Schulen und entsprechend wie viele Kinder werden im Schuljahr
2018/2019 an den in Frage 8 genannten Programmen teilnehmen (bitte für
die einzelnen Bundesländer, in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)?
Die im Rahmen des Nationalen Aktionsplans IN FORM durchgeführten
Aktivitäten richten sich vor allem an Multiplikatoren, das heißt Schulleiter/innen,
Lehrkräfte, Erzieher/innen, kommunale Akteure. Eine Angabe der erreichten
Schülerinnen und Schüler ist nicht möglich.
11. Welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus der Evaluierung des
EU-Schulobst- und -gemüseprogramms sowie des EU-
Schulmilchprogramms im Mai 2017?
a) Welche Anpassungen wurden aufgrund dieser Erkenntnisse in den
entsprechenden Programmen vorgenommen?
b) Liegen der Bundesregierung Informationen vor, weshalb sich Hamburg
als einziges Bundesland nicht an den o. g. Programmen beteiligt?
Im Schuljahr 2017/2018 wurden das EU-Schulobst- und -gemüseprogramm und
das EU-Schulmilchprogramm zum EU-Schulprogramm zusammengeführt.
In den Schuljahren 2011/2012 bis 2015/2016 haben 9 Bundesländer am EU-
Schulobst- und -gemüseprogramm teilgenommen und eine Evaluation des
Programms durchgeführt. Von allen Beteiligten in den Bundesländern wurde das EU-
Schulobst- und -gemüseprogramm insgesamt positiv bis sehr positiv bewertet. In
nahezu allen Ländern konnte – einhergehend mit einem stetigen Zuwachs an
Unionsbeihilfen – eine Erhöhung des Verzehrs von Obst und Gemüse und ein
gesteigertes Wissen der Kinder festgestellt werden. Darüber hinaus nahm die
Begeisterung der Kinder für Obst und Gemüse zu. Neben der Veränderung des Wissens
und der Häufigkeit des Verzehrs zeigt das EU-Schulobst- und -gemüseprogramm
auch erfreuliche Wirkung in anderen Bereichen, die ebenfalls für Ernährung und
Wissen in Bezug auf Nahrungsmittel relevant sind. Hierzu zählen beispielsweise
positive Erfahrungen des gemeinsamen Essens und ein verändertes
Gesundheitsbewusstsein. Zudem hat das Programm auch bei den Eltern, Pädagoginnen und
Pädagogen sowie Schulleitungen eine insgesamt positive Resonanz. Der
Evaluationsbericht der Bundesrepublik Deutschland ist auf der Internetseite des BMEL
veröffentlicht.
Die Zusammenführung des EU-Schulobst- und -gemüseprogramms mit dem EU-
Schulmilchprogramm zum EU-Schulprogramm birgt viele Synergieeffekte und
bereitet eine gute Möglichkeit für eine EU-weite Informationskampagne mit dem
Ziel, den Bekanntheitsgrad des Schulprogramms zu erhöhen. So konnte die
Anzahl der bisher an der Schulobst- und Gemüsekomponente des EU-
Schulprogramms teilnehmenden Bundesländer von neun auf zwölf Bundesländer erhöht
werden. Die überarbeitete Schulmilchkomponente bietet nun die Möglichkeit, die
reine Trinkmilch auch vollständig kostenfrei an die Begünstigten abzugeben.
Über die konkrete Ausgestaltung des EU-Schulprogramms entscheiden die
Länder jedoch eigenverantwortlich, die Bundesregierung hat hier eine koordinierende
Funktion.
Hamburg hat sich aus administrativen und Effizienzgründen entschieden, nicht
am durch EU-Mittel geförderten EU-Schulprogramm teilzunehmen. In Hamburg
existiert ein aus Landesmitteln finanziertes Schulmilchprogramm. Für eine
Erweiterung auf Obst und Gemüse wird nach Abstimmung zwischen den beteiligten
Landesbehörden und der Vernetzungsstelle Schulverpflegung in Hamburg derzeit
kein Bedarf gesehen.
12. Gibt es bundesweite Mindeststandards für „Ernährungsbildung“ in den
Lehrplänen der Bundesländer?
a) Wenn ja, welche, und wie wurden diese festgelegt?
b) Wenn nein, wann, und wie gedenkt die Bundesregierung, diese zu
definieren?
Es wird auf die Zuständigkeit der Länder für das Schulwesen verwiesen. Fragen
der schulischen Bildung von überregionaler Bedeutung, darunter
Bildungsstandards, regelt die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder.
In den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) zur
Gesundheitsförderung und Prävention an Schulen von (2012) definiert die KMK auch
Ernährungs- und Verbraucherbildung einschließlich Schulverpflegung als
Handlungsfeld der schulischen Gesundheitsförderung und Prävention. Darüber hinaus
wurde mit dem Beschluss der KMK zur Verbraucherbildung an Schulen (2013)
auch Ernährung und Gesundheit als Bereich der Verbraucherbildung an Schulen
mit den Handlungsfeldern: Gesunde Lebensführung, Nahrungsmittelkette vom
Anbau bis zum Konsum, Qualitäten von Lebensmitteln und ihre Kennzeichnung
sowie Wertschätzung von Lebensmitteln/Vermeidung von
Lebensmittelverschwendung definiert. Die Umsetzung dieser KMK Empfehlungen und die
konkrete Ausgestaltung von Rahmenlehrplänen liegt bei den Bundesländern.
13. Wie geht die Bundesregierung mit dem Ergebnis der Evaluation des
Medienpakets „Extra Portion Wissen“ um, in dem 20 Prozent der Befragten die
Note 1, 64 Prozent die Note 2 und 13 Prozent die Note 3 geben?
a) Liegen der Bundesregierung Gründe für diese Bewertung vor?
b) Wenn ja, welche, und wie wurden sie für die Weiterentwicklung des
Medienpakets verwendet?
c) Wenn nein, warum erfolgte keine detailliertere Bewertung, und soll diese
nachgeholt werden?
d) Wie oft wurde das Medienpaket „Extraportion Wissen“ seit dessen
Aufsetzung bestellt?
e) Wie hoch waren die Ausgaben der Bundesregierung für das Medienpaket?
f) Wer konnte an der Evaluation des Medienpaketes „Extra Portion Wissen“
teilnehmen?
Die Fragen 13 bis 13f werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Kampagne „Macht Dampf“ wurde bei Erziehern/innen und Lehrerkräften aus
Kitas und Schulen teilevaluiert. Seitens des BMEL wurde im Februar 2016 im
Rahmen der Kampagne „Macht Dampf“ die Bundesinitiative „Extraportion
Wissen“ gestartet. Hier wurden der so genannte „Ernährungsführerschein“, das
Unterrichtsmodul für weiterführende Schulen („SchmExperten“) und die Ideenbox
für Kitas („Krümel und Klecksi“) in Kitas und Schulen zeitlich begrenzt (von
Februar 2016 bis Mai 2016) als praktische Unterstützung beim Thema
Ernährungsbildung kostenlos angeboten. Insgesamt wurden 5 854 Exemplare
abgerufen (Kita-Ideenbox: 3 859; Ernährungsführerschein: 1 026; SchmExperten: 696).
Dafür fielen Kosten von 131 000 Euro plus Versandkosten an.
Von insgesamt 4 852 Bestellern/innen haben rund drei Viertel ihr Einverständnis
gegeben, an einer Evaluation durch die Rahmenvertragsagentur des BMEL
teilzunehmen. Diese wurden im Herbst 2016 mit einer Rücklaufquote von rund
17 Prozent onlinebasiert befragt. Somit bestand für alle Besteller/innen des
Medienpaktes „Extraportion Wissen“ die Möglichkeit, an der Evaluation
teilzunehmen. Dem Medienpaket geben 20 Prozent der Befragten die Note 1,64 Prozent
die Note 2 und 13 Prozent die Note 3.
Die Bewertung zeigt, dass 84 Prozent der Befragten das Medienpaket als gut bis
sehr gut bewerten. Weitere Details zur Bewertung des Medienpaketes liegen der
Bundesregierung nicht vor. Die genannten Ernährungsbildungsmaterialien haben
sich bewährt und sind fester Bestandteil von Ernährungsbildungsmaßnahmen. Sie
werden kontinuierlich weiterentwickelt.
14. Sind bundeseinheitliche Rahmenvorgaben für die Studien- und
Ausbildungsinhalte bei Biologie- oder Sportlehrern und Erziehern hinsichtlich des
Themenkomplexes Ernährung vorhanden?
a) Wenn ja, in welchem Umfang?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Ausbildung der Lehrkräfte aller Schularten sowie die Ausbildung zum
Erzieher/zur Erzieherin ist durch Landesrecht geregelt. Die Zuständigkeit für die
Lehrkräfteausbildung liegt bei den Kultus- und Wissenschaftsministerien der Länder.
Diese regeln die Ausbildung durch Studien-, Ausbildungs- und
Prüfungsordnungen bzw. entsprechende rechtliche Vorgaben. Nach Kenntnis der
Bundesregierung existieren keine bundeseinheitlichen Vorgaben für die Studien- und
Ausbildungsinhalte bei Biologie- oder Sportlehrern und Erziehern hinsichtlich des
Themenkomplexes Ernährung.
15. Welche bundesweiten Fortbildungsangebote gibt es aktuell für Lehrende und
Erziehende an Schulen und Kitas zum Themenkomplex Ernährung?
Wie ist die Nachfrage diesbezüglich?
Ähnlich wie die Ausbildung der Lehrkräfte ist auch die Fortbildung der
Lehrkräfte und Erziehenden in den Ländern geregelt und findet zumeist an
landeseigenen Fortbildungsinstituten statt.
Das Bundeszentrum für Ernährung steht bundesweit als Anbieter
materialbezogener Lehrkräftefortbildungen zur Verfügung. In den Fortbildungen werden die
Materialien vorgestellt und der flexible Einsatz im Unterricht wird erläutert. Seit
2008 wurden rund 15 000 Lehrkräfte zu den Ernährungsbildungsmaterialen
„Ernährungsführerschein“, „SchmExperten“ und „SchmExperten in der Lernküche“
geschult. Eine Evaluation der Fortbildungsangebote zeigt, dass 98 Prozent der
Teilnehmenden aus den Jahren 2016 bis 2018 die Fortbildung weiterempfehlen
würden; sie bewerten sie durchschnittlich mit der Schulnote 1,7. Die angebotenen
Fortbildungen werden stark nachgefragt. So fanden 2018 beispielsweise 48
Veranstaltungen zu den „SchmExperten“ und „SchmExperten in der Lernküche“
statt.
16. Liefert die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in
Auftrag gegebene Studie zur „Qualität der Schulverpflegung“ Anhaltspunkte
über den Zusammenhang zwischen Schulart und Preis der Mahlzeiten (bitte
Antworten separat für Ganztagsschulen und andere Schulen nennen)?
Es wird davon ausgegangen, dass mit der Studie „Qualität der Schulverpflegung“
die unter diesem Titel veröffentlichte bundesweite Erhebung von 2015 der
Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg gemeint ist. Hier wurden
sowohl Schulträger als auch Schulleitungen nach dem Preis pro Mittagsmahlzeit
gefragt, allerdings wurde nur zwischen Grundschule und weiterführender Schule
differenziert. Ganztagsschulen und andere Schulen wurden nicht getrennt
voneinander betrachtet.
Laut Angaben der Schulträger schwankten die durchschnittlichen Preise
zwischen 1,50 Euro und 3,27 Euro (teilweise inklusive und teilweise exklusive
kommunaler Zuschüsse) für die Grundschulen und 1,50 Euro und 3,68 Euro für die
weiterführenden Schulen. Der bundesweite, durchschnittliche Verkaufspreis lag
in Grundschulen bei 2,83 Euro und in weiterführenden Schulen bei 3,05 Euro.
In der aktuellen Studie der DGE zu Kosten- und Preisstrukturen in der
Schulverpflegung (KuPS) wird der Zusammenhang zwischen Altersgruppe und Preis
näher betrachtet. So entstehen aufgrund des höheren Nährstoffbedarfs der Kinder
und Jugendlichen in der Sekundarstufe und entsprechend größeren Portionen
höhere Wareneinstandskosten. Dies wird im Rahmen der Preiskalkulation
berücksichtigt und so kommt es zu höheren Preisen in den weiterführenden Schulen. In
dieser Studie wird ebenfalls nicht zwischen den Schularten oder Ganztagsschulen
und anderen Schulen differenziert.
Als weitere Anhaltspunkte zum Zusammenhang zwischen Schulart und Preis sind
neben der Portionsgröße auch die durchschnittliche Anzahl der Schülerinnen und
Schüler (SuS) je Schulart (z. B. Schuljahr 2016/17: Gymnasien: im Schnitt 720 SuS,
Realschulen 410 SuS, Grundschulen 180 SuS) und damit die potentiellen
Teilnehmer/-innen zu berücksichtigen. Ebenso sollte bedacht werden, dass in
weiterführenden Schulen die Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung, bzw. die
Akzeptanz der Schulverpflegung geringer ist und daher die Fixkosten für die
Schulverpflegung auf eine geringere Anzahl an Essenteilnehmern umgelegt werden
müssen. Damit werden einzelne Portionen entsprechend teurer.
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