[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 18. Januar 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/7192
19. Wahlperiode 21.01.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Müller, Kai Gehring,
Matthias Gastel, weiterer Abgeordneten und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/6848 –
Errichtung des Deutschen Maritimen Zentrums
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im April 2018 wurde das Deutsche Maritime Zentrum (DMZ) gegründet,
welches seinen Sitz in Hamburg hat. Laut Satzung soll sich das DMZ um Folgendes
kümmern: „Zweck des Vereins ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und
Innovationskraft des gesamten deutschen maritimen Standortes zu erhöhen und das
Know-how sowie die Berufsperspektiven in der maritimen Wirtschaft zu
stärken“ (
www.welt.de/regionales/hamburg/article176728473/Deutsches-
Maritimes-Zentrum-Die-Denkfabrik-fuer-die-maritime-Wirtschaft.html). Bisher
bekannt ist, dass es zu Fragestellungen für die maritime Wirtschaft und Industrie
unter anderem in den Bereichen Schifffahrt, Schiffbau, Hafenwirtschaft,
maritime Beschäftigung etc.) arbeiten soll.
Doch viele Aufgaben und Aufträge des DMZ sind noch unklar, auch weil die
Landschaft an Zentren für Wissenstransfer im maritimen Bereich bereits sehr
vielseitig ist. Auch kürzlich wurde ein weiteres neues maritimes Zentrum
eröffnet, das aus privater Initiative entstandene maritime Forschungszentrum GSCL
in Hamburg. Es ist nach Auffassung der Fragesteller nicht klar, inwieweit das
DMZ hier einen Mehrwert bietet oder über Kompetenzen verfügt, koordiniert
tätig zu werden.
1. Wann wurde das Deutsche Maritime Zentrum durch wen und durch welche
Beschlüsse gegründet, und wie viele Mitarbeiter beschäftigt es aktuell?
Am 19. Juli 2017 fanden sich die Gründungsmitglieder in Hamburg zur
Beschlussfassung über die Gründung des Vereins „Deutsches Maritimes Zentrum
e. V.“ ein. Gründungsmitglieder sind der Verband für Schiffbau und
Meerestechnik e. V., der Verband Deutscher Reeder e. V., der Zentralverband Deutscher
Schiffsmakler e. V., der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e. V., der
Deutsche Boots- und Schiffbauerverband, die Freie und Hansestadt Hamburg –
vertreten durch die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, das Land
Niedersachsen – vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie die Bundesrepublik Deutschland – vertreten
durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Derzeit hat das Deutsche Maritime Zentrum vier Mitarbeiter/-innen.
2. Welche finanzielle Ausstattung für das DMZ war bzw. ist durch den Bund
in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und ggf. darüber hinaus vorgesehen?
Der Bund hat in den Haushaltsjahren von 2017 bis 2019 jeweils bis zu 3 Mio. Euro
für das Deutsche Maritime Zentrum e. V. vorgesehen. Der Bundeshaushaltsplan
2019 wurde mit der Aufnahme einer Verpflichtungsermächtigung für das
Deutsche Maritime Zentrum fällig im Haushaltsjahr 2020 bis zu 3 Mio. Euro
abschließend beraten. Darüber hinaus ist die finanzielle Ausstattung den Beratungen zu
den jeweiligen Haushaltsjahren bzw. der Finanzplanung vorbehalten.
3. Welche weiteren finanziellen Quellen für die Finanzierung des Betriebs des
DMZ gibt es aktuell jeweils bzw. sind für die nächsten Jahre jeweils
vorgesehen (bitte jeweilige Höhen beziffern)?
Zur Finanzierung der Vereinstätigkeit ist von den Mitgliedern ein jährlicher
Beitrag zu entrichten. Der jeweilige Finanzierungsbeitrag beläuft sich gemäß
Beitragsordnung zurzeit pro Mitglied auf die Summe von 5 000 Euro pro Jahr. Die
Mitglieder (neben den Gründungsmitgliedern sind es die Länder Schleswig-
Holstein, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern sowie der Verband Deutscher
Kapitäne und Schiffsoffiziere und das Maritime Cluster Norddeutschland) zahlen
jeweils den Jahresbeitrag. Die Summe beträgt bei gegenwärtig 13 Mitgliedern
65 000 Euro pro Jahr.
Die Vereinssatzung des Deutschen Maritimen Zentrums e. V. sieht weiter vor,
dass sich der Verein neben den Beiträgen seiner Mitglieder insbesondere aus
Fördermitteln, Zuwendungen von Mitgliedern und Dritten finanzieren kann.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
4. a) Welches Bundesministerium der Bundesregierung ist federführend mit
der Koordination des DMZ beauftragt, und inwieweit sind weitere
Ressorts aktiv in den laufenden Betrieb eingebunden?
b) Durch welche Maßnahmen unterstützt das federführende Ressort das
DMZ aktiv?
Innerhalb der Bundesregierung obliegt die federführende Koordination in
Angelegenheiten des Deutschen Maritimen Zentrums dem BMVI. Die Zuständigkeiten
der anderen Bundesressorts bleiben von den in der Satzung des Deutschen
Maritimen Zentrums vorgesehenen Aufgaben und Verpflichtungen unberührt.
Das BMVI unterstützt das Deutsche Maritime Zentrum insbesondere durch die
Wahrnehmung seiner Rechte und Pflichten in der Funktion als Mitglied sowie
durch Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrages. In der Gründungsversammlung
wurde der Bundesvertreter als Mitglied des Beirates und zum Vorsitzenden des
Beirates gewählt. Gemäß der Satzung des Vereins ist ständiger Gast im Vorstand
ein/e Vertreter/in des BMVI; ständige Gäste nehmen an den Sitzungen des
Vorstands mit beratender Stimme teil.
5. Welche wissenschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Erwartungen
knüpft die Bundesregierung an das DMZ aktuell?
Gemäß Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom
10. November 2016 sowie den im Bundeshaushaltsplan 2017 eingestellten
Haushaltsmitteln und Verpflichtungsermächtigungen dient die Zuwendung dem
Aufbau des Deutschen Maritimen Zentrums in Hamburg. Durch die Zuwendung soll
die Koordinierung von Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich der
maritimen Wirtschaft unterstützt werden. Zweck des Vereins ist es, die
Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des gesamten deutschen maritimen
Standortes zu erhöhen und das Know-how sowie die Berufsperspektiven in der maritimen
Wirtschaft zu stärken.
6. Welche zusätzlichen Erwartungen knüpft die Bundesregierung an das DMZ
nach einer Anlaufphase?
Es wird auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (Zeilen 3758
bis 3759) verwiesen.
7. Zu welchen Themen und Schwerpunkten arbeitet das DMZ bzw. wird es
zukünftig arbeiten?
Das Deutsche Maritime Zentrum behandelt übergeordnete Fragestellungen.
Dabei geht es um die Stärkung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des
gesamten deutschen maritimen Standorts. Das Deutsche Maritime Zentrum
unterstützt die Zusammenarbeit der verschiedenen maritimen Akteure und
vermittelt Partnerschaften. Erste thematische Schwerpunkte bilden u. a. Fragen nach der
Verbindung von Innovation und ökonomischem Wettbewerbsvorteil z. B. in den
Bereichen maritime Emission, alternative Antriebstechniken, aber auch Fragen
im Bereich der Automatisation und Digitalisierung sowie der begleitenden
Vorschriftenentwicklung und des Aufbaus von Netzwerken.
Das Deutsche Maritime Zentrum soll eine Infrastruktur schaffen, die einen
intensiveren Austausch aller maritimen deutschen Akteure ermöglicht, den
Wissenstransfer verbessert und somit dazu beitragen kann, Forschung, Entwicklung und
Innovation innerhalb der maritimen Branche besser zu koordinieren und
effektiver zu gestalten. Das Deutsche Maritime Zentrum führt dazu Workshops und
Konferenzen durch und stellt die Ergebnisse sowohl seinen Mitgliedern als auch
der Öffentlichkeit zur Verfügung.
8. Inwieweit grenzt sich das DMZ von weiteren existierenden Zentren im
Bereich maritime Wirtschaft und ggf. in weiteren Bereichen ab?
Das Deutsche Maritime Zentrum will die verschiedenen maritimen Bereiche
einschließlich der sie vertretenden Verbände sowie regionale Initiativen
zusammenbringen. Es unterscheidet sich insofern insbesondere von verbandlichen
Einrichtungen im maritimen Bereich, weil es keinen Schwerpunkt auf einen
ausgewählten Produktbereich innerhalb der maritimen Branche legt. Durch die Verbindung
der verschiedenen maritimen Akteure kann es einen substantiellen Mehrwert für
die Branche bieten.
Eine Verdrängung der etablierten Akteure durch eigene Entwicklungs- und
Forschungsarbeit ist hierbei auszuschließen. Stattdessen sollen diese durch
entsprechende Angebote unterstützt und gestärkt, vorhandene Forschungs- und
Kompetenzlücken besser erkannt und in koordinierter Weise adressiert werden.
9. a) Inwiefern ist die Einrichtung des DMZ Bestandteil einer Gesamtstrategie
der Bundesregierung zur Forschung und Entwicklung in der maritimen
Wirtschaft, und aus welchen Gründen waren welche Bundesministerien
an der Gründung des Zentrums beteiligt?
b) Aus welchen Gründen war das Bundesministerium für Bildung und
Forschung an dessen Gründung nicht beteiligt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 und auf Bundestagsdrucksache 18/10911
verwiesen.
10. Welche Arbeitsaufträge an das DMZ gibt es aktuell durch wen, und welche
sind ab 2020 beabsichtigt (bitte jeweils tabellarisch aufführen)?
Die aktuellen Arbeitsaufträge an das Deutsche Maritime Zentrum sind in der
nachfolgenden Tabelle dargestellt. Beschlüsse für Arbeitsaufträge ab 2020
wurden bisher nicht gefasst.
Auftrag Auftraggeber
Aufbau der personellen und technischen Infrastruktur Zuwendungsgeber
BMVI
Entwicklung der Arbeitsstruktur Zuwendungsgeber
BMVI
Beschlossene Projekte:
„Rechtsgutachten zum deutschen Wasserrecht zur Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit des maritimen Standortes“
Vergabe einer Studie „Maritime Gesamtstrategie“1
Dienstleitungsauftrag „Zuarbeit und Mitgestaltung des nächsten Europäischen
Forschungsrahmenprogramms“
Vergabe einer Studie „Kleben in der Maritimen Industrie“
Vorstand
1 Die Nationale Maritime Konferenz ist die zentrale Dialogplattform, um die Passgenauigkeit der Maritimen Agenda 2025 der
Bundesregierung zu prüfen und, wo nötig, eine Nachsteuerung und Fortschreibung mit Blick auf neue und veränderte Herausforderungen zu
ermöglichen.
11. Ist beabsichtigt, dass sich das DMZ zu einem späteren Zeitpunkt selbst trägt
oder soll es zu einer Dauereinrichtung des Bundes (und ggf. weiterer
staatlicher Stellen) werden?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 9 verwiesen.
Welche Finanzierungsquellen sich das Deutsche Maritime Zentrum über das Jahr
2020 hinaus erschließen kann, ist zum Ende der Aufbauphase bzw. zum Beginn
des Wirkbetriebes zu beurteilen.
12. Welche weiteren Organisationen zur Vernetzung von Wissenschaft,
Wirtschaft und/oder Politik bzw. Wissenstransfer im maritimen Bereich gibt es
in Deutschland, nach Kenntnis der Bundesregierung im Bund sowie in den
Küstenländern neben dem DMZ (bitte tabellarisch auflisten)?
Auf der Webseite des BMWi wird ein umfassender Überblick über bestehende
Netzwerke von Wissenschaft, Wirtschaft und Politik bzw. Wissenstransfer im
maritimen Bereich gegeben:
www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/
maritime-wirtschaft-forschung-entwicklung-und-innovationen.html.
Diese Zusammenstellung ist Ergebnis der 2016 vergebenen Studie zu
„Forschung, Entwicklung und Innovationen: eine Angebots- und Bedarfsanalyse der
Institutionen, Strukturen und Netzwerke in der maritimen Wirtschaft“. Im Zuge
der Studie wurde eine Online-Forschungslandkarte für die maritime Wirtschaft
erarbeitet (
http://forschungslandkarte.fz-juelich.de/), in der alle öffentlichen
Forschungseinrichtungen mit maritimem Bezug inklusive einschlägiger Netzwerke,
Verbände und Behörden (aber keine Unternehmen) verzeichnet sind.
Ein Überblick der in Deutschland vertretenen Organisationen mit Meeresbezug kann
zudem dem Aktionsplan zum Entwicklungsplan Meer der Bundesregierung
entnommen werden (
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/
Wasser/meerespolitik-aktionsplan-entwicklungsplan-meer.pdf).
13. Für welche Branchen und Teilbranchen ist die Einrichtung des DMZ
vorgesehen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 5, 6 und 9 verwiesen.
14. Aus welchen Gründen ist am DMZ entgegen anderslautender
Pressemeldungen bisher keine eigenständige Forschung vorgesehen (
www.hamburg.de/
pressearchiv-fhh/7379654/2016-11-11-bwvi-innovation/)?
Die genannte Pressemitteilung aus dem Jahr 2016 bezieht sich auf erste
Überlegungen, die im Verlauf der Beratungen zu Aufgaben und Struktur des Deutschen
Maritimen Zentrums bis zur Gründung des Vereins weiterentwickelt wurden.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 9 und 15 verwiesen.
15. Ist vorgesehen, zukünftig eigenständige Forschung am DMZ anzusiedeln,
und wenn nein, warum nicht?
Das Deutsche Maritime Zentrum kann die Forschungsaktivitäten in den
Teilbranchen verknüpfen und beobachten. Eigenständige Forschungsaktivitäten sind nicht
vorgesehen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
16. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Position, die nach Kenntnis der
Fragesteller in der Debatte um das DMZ häufig zu hören war und einen
Vergleich vom DMZ als einem maritimen Pendant zum Deutschen Zentrum für
Luft- und Raumfahrt (DLR) herstellt, insbesondere hinsichtlich der
Tatsache, dass am DMZ keine Forschungsaufgaben vorgesehen sind?
17. Besteht das Ziel, mit dem DMZ eine Einrichtung ähnlich dem DLR
aufzubauen (bitte begründen)?
Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es bestehen bundesseitig derzeit keine Bestrebungen, vergleichbare Strukturen
aufzubauen.
18. Was tragen weitere Beteiligte am Deutschen Maritimen Zentrum neben der
Bundesregierung (Länder, maritime Branchenverbände etc.) inhaltlich sowie
materiell zum DMZ bei?
Die Vereinsmitglieder unterstützen das Deutsche Maritime Zentrum insbes.
durch die Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten in der Funktion als Mitglied
sowie durch Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrages. Sie wirken in jeweils
unterschiedlichen Funktionen in den Organen des Vereins mit, unterstützen das
Deutsche Maritime Zentrum bei der Fokussierung auf die
Aufgabenschwerpunkte, liefern branchenspezifische Informationen, Studienergebnisse und
Bedarfe, formulieren Projektvorschläge und wirken bei deren Umsetzung mit.
19. Aus welchen Gründen sind nicht alle Küstenländer am DMZ beteiligt?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 verwiesen.
20. Beabsichtigen weitere Bundesländer ihre Mitgliedschaft im DMZ, und wenn
nein, warum nicht?
21. Aus welchen Gründen sind bisher trotz starker maritimer Zulieferindustrie
in den sog. Binnenländern diese Bundesländer nicht im DMZ vertreten?
Die Fragen 20 und 21 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Weitere Länder und Verbände sollen als Mitglieder hinzugewonnen werden. Das
Deutsche Maritime Zentrum hat den Dialog mit den Binnenländern über deren
Bedarfe und eine Mitgliedschaft aufgenommen.
22. Ist vorgesehen, dass das DMZ stets alle aktuellen Forschungsaufträge im
maritimen Bereich bündelt und eine Übersicht erstellt, und wenn nein,
warum nicht?
23. Falls nicht, wo sind solche Übersichten derzeit auffindbar, zu
Forschungsaufträgen welcher Themen im maritimen Bereich, und an welcher Stelle
kann eine solche Übersicht eingesehen werden?
Die Fragen 22 und 23 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Deutsche Maritime Zentrum soll dazu beitragen, einen Überblick über die
vielfältige Projekt- und Forschungslandschaft im maritimen Bereich zu schaffen.
Dies gilt auch für die nationalen und europäischen Förderprogramme. Diese
Transparenz wird es ermöglichen, neue Forschungs- und Förderbedarfe zu
identifizieren.
In der Förderdatenbank des Bundes, die im Internet (
https://foerderportal.bund.
de/foekat/jsp/StartAction.do) eingestellt ist, sind diese Übersichten auffindbar.
Die Bundesregierung gibt dort einen umfassenden und aktuellen Überblick über
die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das
Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber
nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung
zusammengefasst. Darüber hinaus informiert und berät die Nationale Kontaktstelle Schifffahrt
und Meerestechnik öffentliche und private Einrichtungen und Unternehmen
kostenlos im Auftrag des BMWi über die Möglichkeiten einer europäischen
Forschungsförderung im Bereich der maritimen Technologien (
www.nks-schifffahrt-
meerestechnik.de/start).
24. Ist geplant, das DMZ auch als sogenannten Projektträger zur
Projektbegleitung und -abwicklung zu etablieren, und wenn nein, warum nicht?
Es ist derzeit nicht geplant, dass das Deutsche Maritime Zentrum auch Aufgaben
als sogenannter Projektträger zur Projektbegleitung und -abwicklung übernimmt.
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