Bagatellsteuern
der Abgeordneten Kay Gottschalk, Franziska Gminder und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Laut Gabler Wirtschaftslexikon sind Bagatellsteuern „Steuerarten, deren Aufkommen im Verhältnis zum Gesamtsteueraufkommen der jeweiligen Gebietskörperschaft (Bund, Land, Gemeinde) gering ist.“ Bagatellsteuern haben demnach selbst keine große fiskalische Bedeutung. Sie dienen nach Ansicht der Fragesteller lediglich als fragliches politisches Steuerungsinstrument. So wurden in der Vergangenheit bereits Bagatellsteuern abgeschafft, was im Wesentlichen mit einer Reduktion von Kosten in der Steuer- und Zollverwaltung begründet wurde (http://deacademic.com/dic.nsf/dewiki/129397).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Bagatellsteuern sind der Bundesregierung bekannt (bitte auch bereits abgeschaffte Bagatellsteuern aufführen und die Begründung der Abschaffung benennen)?
Welche Einnahmen ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus den jeweiligen Bagatellsteuern in Euro seit Einführung der jeweiligen Steuer bis heute (bitte nach Jahren tabellarisch aufschlüsseln und jeweils benennen, ob es sich um eine Gemeindesteuer, Landessteuer oder Bundessteuer handelt)?
Welcher Verwaltungsaufwand besteht für die jeweilige Bagatellsteuer (bitte die Kosten des Aufwands benennen)?
Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich solche Bagatellsteuern?
Gibt es seitens der Bundesregierung Konzepte, diese Bagatellsteuern abzuschaffen?