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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Vermeidung der Abschiebung durch Gestehen angeblicher Straftaten von Asylbewerbern

(insgesamt 1 Einzelfrage)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

19.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/811304.03.2019

Vermeidung der Abschiebung durch Gestehen angeblicher Straftaten von Asylbewerbern

der Abgeordneten Dr. Lothar Maier, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Jochen Haug, Lars Herrmann, Martin Hess, Beatrix von Storch, Dr. Christian Wirth und der Fraktion AfD

Vorbemerkung

Mehrere Bundesländer, darunter Hessen, Sachsen-Anhalt und Bayern, geben bekannt, dass sich immer mehr Asylbewerber selbst beschuldigen, in ihren Heimatländern schwere Straftaten begangen zu haben, z. B. des Mordes, Terroranhängerschaft oder des Drogenhandels, um einer Abschiebung zu entgehen (www.br.de/nachricht/selbstanzeigen-von-fluechtlingen-was-ist-der-hintergrund-100.html; www.sueddeutsche.de/politik/asylbewerber-selbstanzeigen-wegen-terror-1.3590 287; www.mz-web.de/sachsen-anhalt/um-abschiebung-zu-entgehen- asylbewerberbezichtigen-sich-selbst-schwerer-straftaten-30525650). Nach einem Bericht des Wochenmagazins „stern“ rechnet der Deutsche Richterbund mit stetig steigenden Zahlen (www.stern.de/politik/deutschland/abschiebung--warum-migranten-straftaten- gestehen--die-sie-nie-begangen-haben--7792088.html). Trotz eingeleiteter Verfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden diese meist schnell wieder eingestellt. Gründe dafür sind: Die Straftaten können nicht nachwiesen werden, die Ermittlungen sind mühselig und sehr zeitaufwändig. Selbst wenn der Straftatbestand nachgewiesen werden kann und es nach einem Verfahren zu einer Verurteilung kommt, bleibt die Abschiebung aus. Denn in vielen Herkunftsländern, beispielsweise in Afghanistan und dem Irak, müssen Verurteilte mit schweren Strafen, etwa Folter oder der Hinrichtung zum Tode, rechnen (www.amnesty-todesstrafe.de/files/ACT50-001-2013_bericht.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen1

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Wie viele Asylbewerber bezichtigten sich bundesweit zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2018 selbst schwerer Straftaten z. B. mehrfachen Mordes, Vergewaltigungen, Anhänger des Islamischen Staates zu sein, so dass sie aufgrund von § 60 Absatz 2 und 3 des Aufenthaltsgesetzes nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden können?

Berlin, den 6. Februar 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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