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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Nutzung von bundeseigenen Land- und Wasserflächen durch Sport- und Freizeitvereine (G-SIG: 16010720)

Nutzung bundeseigener Sport- und Wasserflächen durch Sport- und Freizeitvereine, entrichtete Pachten und Nutzungsgebühren, Kostenänderung durch die Verwaltungsvorschrift VV-WSV 2604 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

26.06.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/178608. 06. 2006

Nutzung von bundeseigenen Land- und Wasserflächen durch Sport- und Freizeitvereine

der Abgeordneten Kersten Naumann, Katrin Kunert, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die unentgeltliche Nutzung vom Land geförderter Sportanlagen öffentlicher Träger durch anerkannte Sportorganisationen bzw. gemeinnützige Sportvereine zum Zwecke der Ausübung des Trainingsbetriebes ist ein wesentlicher Bestandteil der Sportförderung und durch Sportförderungsgesetze der Länder geregelt. Vor dem Hintergrund der Diskussionen im Zusammenhang mit der Neufassung der Verwaltungsvorschrift VV-WSV 2604 durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW), welche u. a. die Nutzung bundeseigener Land- und Wasserflächen durch Vereine regelt, entstehen Vereinen deutlich steigende Kosten bei der Nutzung bundeseigener Flächen. Dies bedroht die Existenz der betroffenen gemeinnützigen Vereine.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wie viele gemeinnützige Vereine nutzen zur Ausübung ihres Sports bundeseigene Land- und Wasserflächen und haben deshalb Pacht- bzw. Nutzungsverträge mit Bundesbehörden abgeschlossen (bitte getrennte Angabe nach Bundesländern und für Sport- und Freizeitvereine)?

2

Wie hoch sind die Pacht- und Nutzungsgebühren, die gemeinnützigen Vereine durch die Nutzung bundeseigener Land- und Wasserflächen entstehen und wie ist die Gebührenentwicklung in den letzten zehn Jahren (bitte getrennte Angabe für Sport- und Freizeitvereine und nach Bundesländern)?

3

Wie vielen gemeinnützigen Vereinen entstehen bzw. entstanden durch die Neufassung der Verwaltungsvorschrift WSV 2604 höhere Nutzungsgebühren für Land- und Wasserflächen (bitte getrennte Angabe für Sport- und Freizeitvereine und nach Bundesländern)?

4

Welche Absprachen trifft die Bundesregierung, um einheitliche Regelungen zur Sportförderung von Bund und Land zu sichern und mögliche Benachteiligungen von gemeinnützigen Sport- und Freizeitvereinen auszuschließen, die auf die Nutzung bundeseigener Land- und Wasserflächen zur Umsetzung ihrer Vereinsziele angewiesen sind?

Berlin, den 6. Juni 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion d

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