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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bau von Ferienwohnungen im Außenbereich

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

06.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/949517.04.2019

Bau von Ferienwohnungen im Außenbereich

der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, Carina Konrad, Nicole Bauer, Dr. Christoph Hoffmann, Dr. Marcel Klinge, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

§ 35 Absatz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) soll der Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe Rechnung tragen. Viele Betriebe nutzen die Möglichkeiten des § 35 Absatz 1 Nummer 1 BauGB, um sich zum Zwecke der Einkommensdiversifizierung ein weiteres Standbein aufzubauen oder ihre landwirtschaftlichen Gebäude für außerlandwirtschaftliche Zwecke zu nutzen. Einige von ihnen verfolgen dafür das Konzept von „Urlaub auf dem Bauernhof“. Vorteile bietet dieses Konzept nicht nur den landwirtschaftlichen Betrieben selbst, sondern auch der regionalen Infrastruktur und den ländlichen Räumen. Eine Umnutzung der nicht mehr benötigten Gebäude kann einen Leerstand mit einhergehendem Verfall verhindern.

Für Familien ist nach Ansicht der Fragesteller „Urlaub auf dem Bauernhof“ besonders attraktiv, da ländliche Gegenden äußerst erholsame Bedingungen bieten und der Umgang mit Tieren und Pflanzen besonders für Kinder einen hohen pädagogischen Wert besitzt. Auf Grund der einschränkenden Regelungen des § 35 BauGB sind dem Ausbau mit zusätzlichen Betten und Wohnungen jedoch enge Grenzen gezogen. Auslegungsmöglichkeiten hinsichtlich des „untergeordneten Teils der Betriebsfläche“ führen nach Ansicht der Fragesteller zudem zu Unklarheiten und schwer kalkulierbaren Risiken, die einen Betriebsleiter oftmals vom Aufbau des zusätzlichen Standbeines abhält.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welchen Beitrag leistet „Urlaub auf dem Bauernhof“ nach Schätzungen der Bundesregierung an den Gesamteinkünften von Steuerpflichtigen mit landwirtschaftlichen Einkommen?

a) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die landwirtschaftlichen Einkünfte durch „Urlaub auf dem Bauernhof“ in der Vergangenheit entwickelt (bitte um die letzten 30 Jahre darstellen)?

b) Wie viele landwirtschaftliche Betriebe und Eigentümer von Gehöften bieten nach Kenntnis der Bundesregierung „Urlaub auf dem Bauernhof“ im Außenbereich an (bitte nach Landkreis oder Bundesland und Betriebsform oder Eigentumsform aufschlüsseln)?

2

Welchen Anteil an der regionalen Wertschöpfung hat „Urlaub auf dem Bauernhof“ nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)?

Welche Regionen profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung besonders durch „Urlaub auf dem Bauernhof“ (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)?

3

Wie interpretiert die Bundesregierung das Kriterium „untergeordneter oder übergeordneter Teil“ hinsichtlich des Konzeptes „Urlaub auf dem Bauernhof“?

4

Hält die Bundesregierung es unter Berücksichtigung des Strukturwandels in der Landwirtschaft für sinnvoll, dass das Vorhaben gemäß § 35 Absatz 1 Nummer 1 BauGB nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehmen darf?

Hält die Bundesregierung es für möglich, zukünftig Ausnahmeregelungen für kleinstrukturierte landwirtschaftliche Betriebe einzurichten, sodass das Vorhaben mehr als nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehmen darf?

5

Welche Kriterien müssen nach Definition der Bundesregierung erfüllt sein, damit Ferienwohnungen einem landwirtschaftlichen Betrieb gemäß § 35 Absatz 1 Nummer 1 BauGB dienen?

6

Wie interpretiert die Bundesregierung das Kriterium „Teilnahme der Besucher am Hofleben“ hinsichtlich des Konzeptes „Urlaub auf dem Bauernhof“?

7

Was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff „räumlicher Zusammenhang“ gemäß § 35 Absatz 4 Nummer 1f BauGB hinsichtlich der Umnutzung von Gebäuden, die sich in der Nähe einer Hofstelle befinden?

Hält die Bundesregierung die einheitliche Einschränkung für alle Hofstrukturen ausnahmslos in diesem Zusammenhang für sinnvoll?

8

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die aktuellen Regelungen des § 35 BauGB in Bezug auf Ferienwohnungen der Entwicklung landwirtschaftlicher Höfe gerecht werden?

9

Wie schätzt die Bundesregierung die zukünftige Entwicklung des Konzepts „Urlaub auf dem Bauernhof“ ein?

10

Hält es die Bundesregierung grundsätzlich für möglich, auf Grundlage des § 35 BauGB auch andere Formen von Fremdenzimmern zu errichten, beispielsweise Pensionen, kleine Hotels, Hostels oder Jugendherbergen?

Hält die Bundesregierung es für notwendig, dass auch solche Formen von Fremdenzimmern errichtet werden können, um beispielsweise Schulklassen eine Klassenfahrt auf einen Bauernhof zu ermöglichen?

11

Welche anderen Normen als die Vorschriften aus dem Baugesetzbuch sind aus der Sicht der Bundesregierung bei der Errichtung von Ferienwohnungen zu berücksichtigen?

12

Hält die Bundesregierung die derzeitige Grenze von 25 Betten bei der Investitionsförderung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) für hinreichend?

a) Beabsichtigt die Bundesregierung, die GAK-Förderungen in Bezug auf die Bettenobergrenze an die durch den Strukturwandel bedingten neuen Herausforderungen anzupassen?

b) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung diese Haltung?

13

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Investitionsförderung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” insofern anzupassen, dass neben Betrieben, die neu in das Geschäft der Ferienwohnungen einsteigen, auch Betriebe gefördert werden, die ihr touristisches Angebot erweitern möchten?

Berlin, den 10. April 2019

Christian Lindner und Fraktion

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