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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Lärmschutzmaßnahmen an Verkehrsflughäfen in Deutschland (G-SIG: 16010885)

Nutzung der gewachsenen Bundeskompetenz beim Lärmschutz an Flughäfen nach der Föderalismusreform, Daten zu Nachtflugverboten und weiteren Einschränkungen des Flugverkehrs, Geltung lärmdifferenzierter Landegebühren und Einführung bundeseinheitlicher Regelungen, Entschädigungen für Flug- und Baulärmbelastungen <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

08.08.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/221813. 07. 2006

Lärmschutzmaßnahmen an Verkehrsflughäfen in Deutschland

der Abgeordneten Lutz Heilmann, Eva Bulling-Schröter, Dorothee Menzner, Hans-Kurt Hill, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Heidrun Bluhm, Roland Claus, Michael Leutert, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit der vom Deutschen Bundestag am 30. Juni 2006 und vom Bundesrat am 7. Juli 2006 beschlossenen Föderalismusreform hat der Bund infolge des Wegfalls der Erforderlichkeitsklausel nach § 72 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) nun größere gesetzgeberische Kompetenzen beim Lärmschutz.

Bereits vor dieser Grundgesetzänderung hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen (Bundestagsdrucksache 16/508) beschlossen. Der Deutsche Bundestag hat darüber noch nicht abschließend beraten. Dieser Gesetzentwurf war für den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Anlass, am 8. Mai 2006 eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen einzuberufen.

Dabei wiesen einige der Sachverständigen auf dringend notwendige aktive Lärmschutzmaßnahmen hin, um den entstehenden Fluglärm an der Quelle zu mindern. Wesentlich war in der Anhörung zudem die Frage, ab welchen Grenzwerten Anwohner Ansprüche einerseits auf Entschädigungen für die Lärmbelastung und andererseits auf Kostenerstattungen für Baumaßnahmen zum passiven Lärmschutz haben sollten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre größere gesetzgeberische Kompetenz beim Lärmschutz durch die vom Deutschen Bundestag am 30. Juni 2006 und vom Bundesrat am 7. Juli 2006 beschlossene Föderalismusreform im Bereich des Fluglärms für weitergehende gesetzgeberische Initiativen, insbesondere eine Änderung des vorliegenden Entwurfs für ein Fluglärmgesetz zu nutzen?

Wenn ja, welche Regelungen sind geplant?

Wenn nein, weshalb nicht?

2

Zu welchen genauen Zeiten gelten für die deutschen Verkehrsflughäfen Nachtflugverbote oder sonstige Regelungen zum Schutz der Anwohner vor nächtlichem Fluglärm?

a) Ist die diesbezügliche Übersicht der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e. V. auf Ausschussdrucksache des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 16(16)23, S. 33, zutreffend?

b) An welchen deutschen Verkehrsflughäfen gibt es Lärmkontingente für Nachtflüge, und wie sind diese genau ausgestaltet?

3

Zu welchen genauen Zeiten gelten für die deutschen Verkehrsflughäfen Einschränkungen des Flugverkehrs in den Tagesrandzeiten frühmorgens und spätabends, und welche Regelungen gelten jeweils genau?

4

Hat die im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthaltene Änderung des Luftverkehrsgesetzes eine Auswirkung sowohl auf bestehende als auch auf zukünftige Nachtflugverbote und sonstige aktive Lärmschutzmaßnahmen?

5

Für welche deutschen Verkehrsflughäfen gelten lärmdifferenzierte Landegebühren?

6

Plant die Bundesregierung auch im Hinblick auf die durch die Föderalismusreform nun größere gesetzgeberische Kompetenz beim Lärmschutz, eine bundeseinheitliche Regelung für die Einführung lärmdifferenzierter Landegebühren?

Wenn ja, welche Vorgaben sind geplant?

Wenn nein, weshalb nicht?

7

An welchen deutschen Verkehrsflughäfen haben Anwohner ab welchem wie berechneten Grenzwert einen Anspruch auf

a) eine Entschädigung für die Belastung durch Fluglärm und/oder

b) eine Erstattung für Lärm mindernde Baumaßnahmen?

c) Welche Entschädigungs- und/oder Erstattungsregelungen gelten jeweils?

Berlin, den 11. Juli 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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