Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Flughafen Frankfurt/Main
Der Flughafen Frankfurt/Main ist in der Übersicht der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e. V. in der Drucksache des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 16(16)23*, S. 33, nicht erfasst.
Nachtflugbeschränkungen Flughafen Frankfurt/Main:
- Luftfahrzeuge ohne Lärmzulassung nach Anhang 16 zum ICAO-Abkommen (ICAO: Internationale Zivilluftfahrtorganisation) dürfen weder starten noch landen.
- Luftfahrzeuge, lärmzertifiziert nach Anhang 16, Band 1, Teil II, Kapitel 2 zum ICAO-Abkommen, dürfen – von 20.00 Uhr bis 08.00 Uhr Ortszeit an allen Wochentagen, – zusätzlich freitags ab 20.00 Uhr Ortszeit bis montags 08.00 Uhr Ortszeit weder starten noch landen.
- Für Luftfahrzeuge, lärmzertifiziert nach Anhang 16, Band 1, Teil II, Kapitel 3 zum ICAO-Abkommen, gelten folgende Einschränkungen: 3.1 Starts und Landungen von Flügen, die nicht spätestens am Vortag vom Flugplankoordinator koordiniert wurden (Ad-hoc-Charter, insbesondere Einzelflüge aus bestimmten Anlässen ohne öffentliches Interesse) sind nicht zulässig von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr Ortszeit. 3.2 Starts und Landungen zur Durchführung von Übungs-, Überprüfungs- und Trainingsflügen sind nicht zulässig von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr Ortszeit. 3.3 Landungen für alle Arten von Flügen sind nicht zulässig von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr Ortszeit.
Flughafen München
Die auf Seite 33 der Drucksache 16(16)23* getroffenen Aussagen sind bezüglich des Flughafens München nicht voll zutreffend. Dort gilt kein Bewegungskontingent sondern ein Lärmkontingent.
Zum Schutz der Anwohner vor nächtlichem Fluglärm gelten am Flughafen Nachtflugbeschränkungen. Der Flugbetrieb ist jeweils zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr beschränkt.
Am Flughafen München unterliegen die Nachtflugbewegungen in ihrer Gesamtheit einem Lärmkontingent. Für die Durchschnittsnacht eines Kalenderjahres ist das maximale Lärmvolumen für alle Starts und Landungen auf Neq = 105 festgesetzt. Das Lärmvolumen besteht aus der Summe der nach Lärmauswirkungen gewichteten Start- und Landungszahlen. Die Gewichtung nach Lärmauswirkungen geschieht in der Weise, dass die Flugzeugtypen entsprechend ihrer Schallleistung in sechs Gruppen eingeteilt werden, wobei die Gruppe 3 die Standardgruppe darstellt, während sich die leiseren Flugzeuge in den Gruppen 1, 2 und 6, die lauteren in den Gruppen 4 und 5 befinden.
Für die Tagesrandzeiten gilt am Flughafen München folgende Regelung:
- Von 22.00 Uhr bis 23.30 Uhr dürfen – bis zu 28 Flugbewegungen im gewerblichen Linien- und Charterverkehr geplant werden. Bei Vorliegen eines besonderen Verkehrsinteresses dürfen Interkontinentalflüge auch bis 24.00 Uhr geplant werden; – Landungen (im Interkontinentalverkehr auch Starts) mit Flugzeugen von Luftfahrtunternehmen, die in München einen Schwerpunkt des Wartungsbetriebes unterhalten, durchgeführt werden; – Starts und Landungen mit Flugzeugen, die an jeder einzelnen Lärmmessstelle in der Umgebung des Flughafens München im Mittel keinen höheren Einzelschallpegel als 75 dB(A) erzeugen, stattfinden.
- Von 23.30 Uhr bis 24.00 Uhr dürfen verspätete Starts und Landungen durchgeführt werden, wenn der planmäßige Start oder die planmäßige Landung vor 22.00 Uhr bzw. vor 23.30 Uhr stattfinden sollte.
- Von 05.00 Uhr bis 06.00 Uhr dürfen – innerhalb der 28 planbaren Flüge im gewerblichen Linien- und Charterverkehr Landungen durchgeführt werden, – Starts zu Überführungsflügen und Landungen im Interkontinentalverkehr mit Luftfahrzeugen von Luftfahrtunternehmen, die in München einen Schwerpunkt des Wartungsbetriebes unterhalten, erfolgen, – Starts und Landungen mit Flugzeugen, die an jeder einzelnen Lärmmessstelle in der Umgebung des Flughafens München im Mittel keinen höheren Einzelschallpegel als 75 dB(A) erzeugen, stattfinden, – verfrühte Landungen durchgeführt werden, sofern die planmäßige Ankunftszeit nach 06.00 Uhr liegt.
Flughafen Nürnberg
Der Flughafen Nürnberg ist in der Übersicht der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e. V. in der Drucksache 16(16)23*, S. 33 nicht erfasst.
Zum Schutz der Anwohner vor nächtlichem Fluglärm gelten am Flughafen Nürnberg Nachtflugbeschränkungen. Der Flugbetrieb ist jeweils zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr beschränkt.
Die Nachtflugregelung für den Flughafen Nürnberg sieht für die Tagesrandzeiten folgende Regelung vor:
Starts und Landungen bei Verspätungen im Linienverkehr und im Bedarfsluftverkehr sind bis 23.00 Uhr zulässig. Sofern Starts und Landungen mit Flugzeugmustern durchgeführt werden, die in der jeweils geltenden Bonusliste des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) enthalten sind, gelten hierfür keine Einschränkungen während der Nachtzeit.
Flughafen Düsseldorf
Der Flughafen Düsseldorf ist in der Übersicht der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e. V. in der Drucksache 16(16)23*, S. 33 nicht erfasst.
Folgende Nachtflugregelungen bestehen am Flughafen Düsseldorf:
Startverbote
- 22.00 Uhr (21.50 Uhr off blocks) bis 06.00 Uhr für Strahlflugzeuge,
- 22.00 Uhr (21.50 Uhr off blocks) bis 06.00 Uhr für Propellerflugzeuge ohne Lärmzeugnis.
Landeverbote
- 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr für Propellerflugzeuge ohne Lärmzeugnis,
- 02.00 Uhr bis 06.00 Uhr für Strahlflugzeuge, die nicht auf der Bonusliste des BMVBS stehen,
- 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr für Strahlflugzeuge Kapitel 3 Bonusliste.
Verspätungstoleranz für alle Fluggesellschaften bis 23.30 Uhr.
Für acht Fluggesellschaften mit Wartungsschwerpunkt am Flughafen Düsseldorf sind verspätete Landungen in der Zeit bis 0.00 Uhr und von 05.00 Uhr bis 06.00 Uhr zulässig.
Beschränkung der planbaren Landungen für die erste Nachtstunde (22.00 Uhr bis 23.00 Uhr): 25 in der Sommerflugplanperiode, 15 in der Winterflugplanperiode.
An den Flughäfen in NRW gelten keine Lärmkontingente.
Es gelten folgende Einschränkungen in den Tagesrandzeiten:
Start- und Landeverbote für Strahlflugzeuge Kapitel 2 und Non-Annex 16 von 06.00 Uhr bis 8.00 Uhr und 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr.
Flughafen Köln/Bonn
Der Flughafen Köln/Bonn ist in der Übersicht der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e. V. in der Drucksache 16(16)23*, S. 33 nicht erfasst.
Folgende Nachtflugregelungen bestehen am Flughafen Köln/Bonn:
- Nachtflugverbot (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) für Strahlflugzeuge, die nicht auf der Bonus-Liste des BMVBS stehen. Eine Übergangsregelung für vorhandene Strahlflugzeuge der Logistikunternehmen, die nicht auf der Bonus-Liste stehen, lief am 31. Oktober 2002 aus;
- Nachtflugverbot (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) für Propellerflugzeuge ohne Lärmzeugnis;
- Beschränkungen in der Nachtzeit (Start- und Landeverbote) für einzelne Bahnen (An- und Abflugbereiche).
Flughafen Leipzig/Halle
Es gelten folgende Nachtflugregelungen:
- 24-h-Betrieb mit Kapitel 3 Flugzeugen,
- keine Ausbildungs- und Übungsflüge nachts, an Sonn- und Feiertagen ganztägig,
- Ausnahme: mit Zustimmung der Behörde an Werktagen bis 23.00 Uhr bei Erfordernis für Erwerb oder Verlängerung der Nachtflugerlaubnis/-berechtigung,
- Triebwerksprobeläufe bis Maximalpegel von 50 dB(A) außen und 35 dB(A) innen im Nachtschutzgebiet,
- keine Einschränkungen in den Tagesrandzeiten.