Genderstrategie der Bundesregierung
der Abgeordneten Joana Cotar und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung fördert, zusammen mit den Bundesländern, ein sogenanntes „Professorinnenprogramm“ mit einer halben Milliarde Euro (www.bmbf.de/de/das-professorinnenprogramm-236.html). Die Bundeskanzlerin sieht Männer und Frauen aufgrund ihres Geschlechts in bestimmte Rollen und Aufgabenverteilungen gedrängt und fordert eine paritätische Gleichstellung in allen Lebensbereichen (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/-ziel-muss-die-paritaet-sein-- 1548570). Die Bundesregierung führt ein sogenanntes drittes Geschlecht ein (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2018/12/drittes-geschlecht.html). Unternehmen müssen mittlerweile auf eine gendergerechte Sprache in ihrer gesamten Kommunikation achten (www.tagesspiegel.de/gesellschaft/queerspiegel/maennlich-weiblich-divers-wie-das-dritte-geschlechtdie-berufswelt-aendert/23660088.html). Das generische Maskulinum reicht nicht mehr aus.
Bei einer prognostizierten Haushaltslücke von 25 Mrd. Euro bis zum Jahr 2025 (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/bundeshaushalt-olaf-scholz-erwartet-riesige-finanzluecke-16022700.html) wäre es nach Auffassung der Fragesteller wichtiger, andere Zukunftsthemen, wie zum Beispiel den digitalen Infrastrukturausbau, für eine nachhaltige Grundlage der Wirtschaft voranzutreiben (https://netzpolitik.org/2018/breitband-warum-die-foerdermilliarden-nicht-ankommen/). Aktuellste Auswertungen deuten darauf hin, dass sich wesentlich weniger Menschen als bisher angenommen weder als Mann noch als Frau fühlen (www.aerzteblatt.de/nachrichten/102938/Zahl-der-Menschen-mit-drittem-Geschlecht-geringer-als-angenommen).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welchen konkreten Einfluss auf die lange Amtszeit von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (nun mehr als 13 Jahre) misst die Bundesregierung ihrem weiblichen Geschlecht, ihrer Kompetenz sowie der Kombination dieser beiden Merkmale zu (bitte die Eigenschaftskategorien sowie deren Relevanz konkret nennen)?
Auf welchen aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht die Annahme der Bundeskanzlerin, dass in Deutschland Frauen und Männer unfreiwillig „aufgrund [ihres] Geschlechts in eine bestimmte Rolle oder Aufgabenverteilung gedrängt“ würden (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/rede-von-bundeskanzlerin-merkel-bei-der-festveranstaltung-100-jahrefrauenwahlrecht-am-12-november-2018-1548938)?
Arbeitet die Bundesregierung an Maßnahmen, um paritätische Frauenquoten im Deutschen Bundestag einzuführen (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/-ziel-muss-die-paritaet-sein--1548570)?
Sieht die Bundesregierung bezüglich Frage 3 auch eine Notwendigkeit für eine paritätische Quote für das sogenannte dritte Geschlecht oder andere Geschlechter?
Welche Geschlechterzuordnung würde die Bundesregierung in Fällen, in denen sich Menschen mit einem „diversen“ Geschlecht nur temporär identifizieren, (d. h. mitunter nur zeit- und situationsbedingt wie z. B. genderfluide Personen) bei statistischen Erhebungen und öffentlichen Auswertungen vornehmen, um der konkret vom Individuum gefühlten Geschlechteridentität Rechnung zu tragen?
Plant die Bundesregierung für ihre Arbeit typische Rollen und Aufgaben für das dritte Geschlecht („divers“) als alternatives Geschlecht (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2018/12/drittes-geschlecht.html) wie für Frauen und Männer (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/-zielmuss-die-paritaet-sein--1548570)? Wenn ja, welcher Art?
In welchem konkreten Ausmaß sieht die Bundesregierung gesellschaftliche Probleme behoben, wenn ein Drittel von 160 000 intergeschlechtlichen Menschen in Deutschland sich nicht mit der im Geburtenregister beurkundeten Geschlechtsangabe identifizieren (www.tagesspiegel.de/gesellschaft/queerspiegel/maennlich-weiblich-divers-wie-das-dritte-geschlecht-dieberufswelt-aendert/23660088.html)?
Welche Relevanz für den Praxisalltag der Bundesregierung, insbesondere dessen Rechtssicherheit, hat der Diskurs um die Bewertung von Ansprachen in Bezug auf das dritte Geschlecht, insbesondere juristische, im Schriftverkehr (www.tagesspiegel.de/gesellschaft/queerspiegel/maennlich-weiblichdivers-wie-das-dritte-geschlecht-die-berufswelt-aendert/23660088.html)? Welche diesbezüglichen Auswirkungen sind der Bundesregierung in ihrem Praxisalltag bekannt oder von ihr geplant?
Welche Kosten für Gender-Professuren, die durch von Bund bzw. Ländern – mit mittlerweile 500 Mio. Euro (www.bmbf.de/de/das-professorinnenprogramm-236.html) – finanzierten Gender Studies getragen wurden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung angefallen?
Möchte die Bundesregierung das dritte Geschlecht auch in ihren öffentlichen Reden als festen Bestandteil einbringen?
Wenn ja, ab wann?
Welche Quote für das dritte Geschlecht hält die Bundesregierung für sinnvoll?
Sieht die Bundesregierung bei einer paritätischen Quote (50 Prozent Männer und 50 Prozent Frauen) eine Benachteiligung des dritten Geschlechts?
Welchem Geschlecht und welcher Quote ordnet die Bundesregierung eine „Liquid-Gender“-Person zu?
Mit welchen Kriterien beurteilt die Bundesregierung mögliche Benachteiligungen von Transgendern im Frauensport aufgrund hormoneller Voraussetzungen (www.bbc.com/sport/46453958)?
Von wie vielen Menschen, welche sich weder als Mann noch als Frau identifizieren, ist die Bundesregierung im Jahr 2017 und 2018 ausgegangen (www.aerzteblatt.de/nachrichten/102938/Zahl-der-Menschen-mit-drittem-Geschlecht-geringer-als-angenommen)? Von wie vielen betroffenen Menschen geht die Bundesregierung heute aus?