Kameraüberwachung auf Bundesfernstraßen
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Dem Vernehmen nach sind u. a. in Baden-Württemberg entlang Bundesfernstraßen Kameras, teilweise sehr hochauflösende, installiert. Allein in diesem Bundesland gäbe es etwa 160 Kameras an über 60 Standorten (www.ibcraif.de/ geschäftsbereiche/webcams/autobahnen/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie viele Kameras jeweils welchen Typs gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung an Bundesfernstraßen (bitte Standorte konkret angeben)?
Zu welchem Zweck kommen die Kameras nach Kenntnis der Bundesregierung zum Einsatz?
Sind die Kameras nach Kenntnis der Bundesregierung geeignet, Personen und/oder Kennzeichen erkennen zu lassen?
a) Wenn ja, werden Personen und/oder Kennzeichen erfasst?
b) Falls nein, wie kann die Erfassung ausgeschlossen werden?
Welche Anforderungen bezüglich des Datenschutzes werden nach Kenntnis der Bundesregierung erfüllt?
Wie werden die Daten, die die Kameras aufnehmen, nach Kenntnis der Bundesregierung gespeichert und verwendet? Wer hat in jeweils welchem Umfang Zugriff auf die erhobenen Daten?
Welche Kosten waren mit der Installation der Kameras in Frage 1 nach Kenntnis der Bundesregierung verbunden?
a) Welche laufenden Kosten fallen an?
b) Nach welchen Gesichtspunkten werden die Kameramodelle jeweils ausgewählt (bitte nach jeweiligem Standort konkret aufschlüsseln)?