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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Auswirkungen der Ergebnisse des Qualitätsberichts über stationäre Patientenversorgung in Krankenhäusern

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

06.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1176119.07.2019

Auswirkungen der Ergebnisse des Qualitätsberichts über stationäre Patientenversorgung in Krankenhäusern

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11761 19. Wahlperiode 19.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Harald Weinberg, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Sören Pellmann, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE. Auswirkungen der Ergebnisse des Qualitätsberichts über stationäre Patientenversorgung in Krankenhäusern Seit 2005 sind die rund 2 000 Krankenhäuser in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, in Qualitätsberichten über ihre Arbeit zu informieren. Aus dem am 31. Oktober 2018 veröffentlichten ersten Bericht des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA), dem höchsten Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, über planungsrelevante Qualitätsergebnisse geht hervor, dass 73 von bundesweit 1 084 in dem Bericht erfassten Krankenhäusern bei mindestens einem von elf sogenannten Qualitätsindikatoren schwerwiegende Mängel aufweisen und ihnen deswegen im jeweiligen Teilbereich „unzureichende Qualität“ attestiert wurde. Der Bericht enthält die Ergebnisse aus dem Erfassungsjahr 2017 aus den Bereichen gynäkologische Operationen, Geburtshilfe und Mammachirurgie (vgl. www.g-ba.de/informationen/beschluesse/3545/). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele der 73 Krankenhäuser, die nur unzureichende Qualität in mindestens einem der Qualitätsindikatoren erreichen, befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in privater, freigemeinnütziger und öffentlicher Trägerschaft, und wie viele Krankenhäuser der entsprechenden Trägerschaft bieten die jeweilige Leistung an (bitte entsprechend nach Bundesland, Art der Trägerschaft und Indikator mit unzureichender Qualität aufschlüsseln)? 2. Welche Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits auf die festgestellten Versorgungsmängel reagiert und ihre Krankenhausplanung entsprechend anders ausgerichtet oder andere Maßnahmen ergriffen (bitte nach Bundesland und Reaktion bzw. Änderung der Krankenhausplanung aufführen)? 3. Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung bisher Ausnahmen von den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren gemäß § 6 Absatz 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) definiert (bitte nach Bundesland und definierten Ausnahmen aufschlüsseln)? 4. Welche der 73 Krankenhäuser haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Personalbestand entsprechend vergrößert? 5. Inwiefern haben bislang bereits Regelungen zur qualitätsorientierten Vergütung gemäß dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) mit Abschlägen oder Zuschlägen ihre Wirkung entfaltet, und welche Höhe haben diese insgesamt und pro davon betroffenem Krankenhaus (bitte nach Bundesland und Indikator mit unzureichender Qualität aufschlüsseln)? 6. Gedenkt die Bundesregierung, die Bundesländer aus dem Bundeshaushalt (nicht über den Krankenhausstrukturfonds bzw. über die Krankenkassen) dabei zu unterstützen oder Anreize für diese zu schaffen, die Qualitätsmängel in Kooperation mit den betroffenen Krankenhäusern zu beseitigen? Wenn ja, in welcher Form, und wann soll dies geschehen? Wenn nein, warum kommt ein Zuschuss des Bundes an die Länder nicht infrage? Berlin, den 3. Juli 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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