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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Datenlage der Bundesregierung zum Abmahnmissbrauch
(insgesamt 6 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Datum
16.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1209601.08.2019
Datenlage der Bundesregierung zum Abmahnmissbrauch
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12096
19. Wahlperiode 01.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis,
Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Christian Dürr,
Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand,
Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben,
Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich,
Karsten Klein, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Till Mansmann, Alexander Müller,
Bernd Reuther, Dr. Stefan Ruppert, Dr. Thomas Sattelberger,
Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger,
Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig,
Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Datenlage der Bundesregierung zum Abmahnmissbrauch
Die Bundesregierung hat am 15. Mai 2019 den Regierungsentwurf des Gesetzes
zur Stärkung des fairen Wettbewerbs auf ihrer Website veröffentlicht. Durch
diesen Gesetzentwurf versucht die Bundesregierung, den Abmahnmissbrauch
einzudämmen. Innerhalb der Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren
Wettbewerb (UWG) plant die Bundesregierung, den Anspruch auf Ersatz der
erforderlichen Aufwendungen für Abmahnungen wegen Verstößen gegen Informations-
und Kennzeichnungspflichten auf Telemedien für Wettbewerber auszuschließen.
Der Anspruch der qualifizierten Wirtschaftsvereine, der qualifizierten
Einrichtungen sowie der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern auf
die Erstattung der Kosten für eine berechtigte Abmahnung sollen davon unberührt
bleiben. Die Bundesregierung rechtfertigt dies mit der Annahme, „dass der
Großteil der Abmahnungen von Wettbewerbern wegen Verstößen im Online-Handel
ausgesprochen wird, weil in diesem Bereich Verstöße durch den Einsatz von
Crawlern einfach und automatisiert festgestellt werden können und zahlreiche
besondere Informationsverpflichtungen bestehen“.
Es bleibt nach Ansicht der Fragesteller fraglich, inwiefern missbräuchliche
Abmahnungen tatsächlich vorwiegend von Wettbewerbern ausgesprochen werden,
inwiefern die Bundesregierung diese Annahme auf eine valide Datenlage stützt,
und letztlich, ob durch diese Maßnahmen eine Eindämmung des
Abmahnmissbrauchs effektiv gewährleistet werden kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Aussage in der Begründung des
Entwurfes eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, dass „der
Großteil der Abmahnungen von Wettbewerbern wegen Verstößen im Online-
Handel ausgesprochen wird“?
2. Wie viele Abmahnungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zeitraum aus Frage 1 wegen Verstößen im Online-Handel ausgesprochen
worden?
a) Wie viele davon wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von
Wettbewerbern ausgesprochen?
b) Wie viele davon wurden nach Kenntnis der Bundesregierung unberechtigt
ausgesprochen?
3. Ist die Aussage in der Begründung des Entwurfes eines Gesetzes zur
Stärkung des fairen Wettbewerbs, dass „der Großteil der Abmahnungen von
Wettbewerbern wegen Verstößen im Online-Handel ausgesprochen wird“,
dahingehend zu verstehen, dass der Großteil der Abmahnungen, die
Wettbewerber aussprechen, wegen Verstößen im Online-Handel ausgesprochen
werden oder dass der Großteil der Abmahnungen wegen Verstößen im
Online-Handel durch Wettbewerber ausgesprochen wird?
a) Sofern die Aussage dahingehend zu verstehen ist, dass der Großteil der
Abmahnungen, die Wettbewerber aussprechen, wegen Verstößen im
Online-Handel ausgesprochen werden, geht die Bundesregierung davon aus,
dass dies bei den anderen abmahnberechtigten Stellen nicht der Fall ist,
und woher nimmt sie diese Erkenntnis?
b) Sofern die Aussage dahingehend zu verstehen ist, dass der Großteil der
Abmahnungen, die Wettbewerber aussprechen, wegen Verstößen im
Online-Handel ausgesprochen werden, inwiefern lässt sich nach Ansicht der
Bundesregierung von der bloßen Anzahl der Abmahnungen auf die
Missbräuchlichkeit des Verhaltens schließen?
4. Auf Grundlage welcher Daten beziehungsweise Statistiken trifft die
Bundesregierung die Aussage, dass „der Großteil der Abmahnungen von
Wettbewerbern wegen Verstößen im Online-Handel ausgesprochen wird“ und
entsprechende Schlussfolgerungen?
5. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über den Anteil unberechtigter
Abmahnungen an den ausgesprochenen Abmahnungen?
6. Wieso hat die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf den Anspruch auf
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen bei Abmahnungen für Verstöße
gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten auf Telemedien für
Wettbewerber ausgeschlossen, diesen aber für die anderen Anspruchsberechtigten
weiter aufrechterhalten?
a) Beruht dies allein auf der quantitativen Annahme der Bundesregierung,
dass Wettbewerber häufiger Abmahnungen im Online-Handel
aussprechen?
b) Inwiefern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Verbände aktuell
oder zukünftig keine Crawler einsetzen, um Verstöße einfach und
automatisiert festzustellen und diese abzumahnen?
Berlin, den 17. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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