[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Dr. Axel Gehrke,
Martin Sichert, Jürgen Pohl und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12167 –
Aktuelle Daten und Entwicklungen in der Alten- und Krankenpflege II –
Bundesländer
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Gemäß der Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA), ist die
Anzahl der gemeldeten offenen Arbeitsstellen in der Altenpflege in den letzten
acht Jahren von 12 289 Stellen (2010) auf 23 862 Stellen (2018) gestiegen. Im
gleichen Zeitraum verringerte sich die Anzahl der arbeitslosen Altenpfleger
von 38 871 (2010) um etwa 21 Prozent auf 30 744 (2018) und die Anzahl der
arbeitssuchenden Altenpfleger von 37 578 (2010) um rund 13 Prozent auf
32 522 (2018). Demnach stehen den 23 862 offenen Stellen 63 266 arbeitslose
und arbeitssuchende Altenpfleger gegenüber (Faktor 2,65). Die Anzahl der
ausschließlich geringfügig Beschäftigten Altenpflegern ist im Zeitraum von
2013 bis 2018 um rund 5 Prozent bzw. von 36 340 (06/2013) auf 34 572
(06/2018) gesunken (vgl. Bundestagsdrucksache 19/9126).
Bei den arbeitslosen und arbeitssuchenden Altenpflegern mit ausländischer
Staatsbürgerschaft sind jedoch deutliche Unterschiede feststellbar. Während
sich die Anzahl der arbeitslosen Altenpfleger mit deutscher Staatsbürgerschaft
von 34 485 (2010) um 32 Prozent auf 23 553 (2018) reduzierte, erhöhte sich
die Anzahl der arbeitslosen Altenpfleger mit ausländischer Staatsbürgerschaft
um 64 Prozent von 4 347 (2010) auf 7 124 (2018). Bei den arbeitssuchenden
Altenpflegern ist gleiches feststellbar. Während sich die Anzahl der
arbeitssuchenden Altenpfleger mit deutscher Staatsbürgerschaft ebenfalls um rund
ein Drittel (33 Prozent – von 33 432 im Jahr 2010 auf 22 443 im Jahr 2018)
reduzierte, erhöhte sich die Anzahl der arbeitssuchenden Altenpfleger mit
ausländischer Staatsbürgerschaft um 143 Prozent (von 4 105 im Jahr 2010 auf
9 970 im Jahr 2018). Der Anteil der arbeitslosen Altenpfleger aus den TOP-8-
Asylherkunftsländern stieg sogar um 753 Prozent (268 im Jahr 2010 auf 2 017
im Jahr 2018) und der Anteil der arbeitssuchenden Altenpfleger aus diesen
Ländern um 1 400 Prozent (258 im Jahr 2010 auf 3 618 im Jahr 2018) (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/9126).
Ein ähnliches Bild ist bei den Krankenpflegern feststellbar. Während sich die
Anzahl der arbeitslosen Krankenpfleger mit deutscher Staatsbürgerschaft von
10 859 (2010) um 43 Prozent auf 6 182 (2018) reduzierte, erhöhte sich die
Anzahl der arbeitslosen Krankenpfleger mit ausländischer Staatsbürgerschaft
um 59 Prozent von 1 761 (2010) auf 2 793 (2018). Bei den arbeitssuchenden
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13027
19. Wahlperiode 05.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
3. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Krankenpflegern ist gleiches feststellbar. Während sich die Anzahl der
arbeitssuchenden Krankenpfleger mit deutscher Staatsbürgerschaft um 55 Prozent
(von 12 444 im Jahr 2010 auf 5 662 im Jahr 2018) reduzierte, erhöhte sich die
Anzahl der arbeitssuchenden Krankenpfleger mit ausländischer
Staatsbürgerschaft um 272 Prozent (von 1 729 im Jahr 2010 auf 4 708 im Jahr 2018). Der
Anteil der arbeitslosen Krankenpfleger aus den TOP-8-Asylherkunftsländern
stieg sogar um 1 108 Prozent (119 im Jahr 2010 auf 1 318 im Jahr 2018) und
der Anteil der arbeitssuchenden Krankenpfleger aus diesen Ländern um
1 917 Prozent (114 im Jahr 2010 auf 2 185 im Jahr 2018) (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/9126).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Als Grundlage für die Beantwortung der Fragen zum Einkommen kann das
Merkmal „Entgelt“ aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für
Arbeit (BA) herangezogen werden. Auswertungen liegen bis zum Jahr 2018 vor.
Das im Rahmen der Beschäftigungsstatistik abgebildete
sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt umfasst alle laufenden oder einmaligen
Einnahmen aus der Hauptbeschäftigung bis zur sogenannten
Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Auswertungen zu den Entgelten werden jeweils
nur für Beschäftigte am 31. Dezember eines Jahres durchgeführt. Die Angaben
über das sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt beziehen sich
immer auf einen spezifischen Beschäftigungszeitraum, der das gesamte
Kalenderjahr, im Extremfall aber auch nur einen Tag umfassen kann. Um vergleichbare
Angaben zu erhalten, werden die Entgeltangaben deshalb auf einen
einheitlichen Zeitraum normiert. Ergebnisse zu den Bruttomonatsentgelten liegen
klassiert in 50-Euro-Schritten vor. Aus den klassierten Daten kann
approximativ der Median ermittelt werden. Die Auswertungen sind auf solche
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte eingeschränkt, die nicht in einem
Ausbildungsverhältnis stehen und für die keine (gesetzlichen)
Sonderregelungen gelten (Kurzbezeichnung: sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte
der Kerngruppe). Auf diese Weise können Vergleiche durchgeführt werden, die
in ihrer Aussagekraft nicht durch Unterschiede in der Ausgestaltung der
Beschäftigungsverhältnisse beeinflusst sind. Die Mindestfallzahl für den Ausweis
von Entgeltverteilungen und Verteilungsparametern (z. B. Median) liegt bei
500 (mit der allgemeinen Veröffentlichung der Entgeltergebnisse für das Jahr
2018 im Juli 2019 fand eine Anpassung statt, vormals lag die Grenze bei
1.000).
Grundsätzlich muss bei Auswertungen nach dem Anforderungsniveau
berücksichtigt werden, dass es in der Altenpflege den Sonderfall des
Altenpflegehelfers gibt. Inflationsbereinigte Bruttoarbeitsentgelte liegen nicht vor.
1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Medianentgelt der
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten insgesamt sowie im
Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte für die
Berufsgruppen (Klassifikation der Berufe – KldB – 2010, 3-Steller)
a) 813 – Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und
Geburtshilfe
b) 821 – Altenpflege
(bitte nach einzelnen Bundesländern und Staatsangehörigkeit Deutsche,
Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt
ausweisen und zusätzlich jeweils die inflationsbereinigte relative
Veränderung des Jahres 2013 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Daten –
angeben)?
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Medianentgelt der
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten die über ein
Leiharbeitsunternehmen tätig sind insgesamt sowie im Anforderungsniveau
Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte für die Berufsgruppen (KldB
2010, 3-Steller)
a) 813 – Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und
Geburtshilfe
b) 821 – Altenpflege
(bitte nach einzelnen Bundesländern und Staatsangehörigkeit Deutsche,
Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt
ausweisen und zusätzlich jeweils die inflationsbereinigte relative
Veränderung des Jahres 2013 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Daten –
angeben)?
3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Medianentgelt der
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten insgesamt sowie im
Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte für die
Berufsuntergruppen (KldB 2010, 4-Steller)
a) 8130 – Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (ohne
Spezialisierung)
b) 8131 – Berufe in der Fachkrankenpflege
c) 8132 – Berufe in der Fachkinderkrankenpflege
d) 8133 – Berufe in der operations-/medizintechnischen Assistenz
e) 8134 – Berufe im Rettungsdienst
f) 8135 – Berufe in der Geburtshilfe und Entbindungspflege
g) 8138 – Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (sonstige
spezifische Tätigkeitsangabe)
h) 8139 – Aufsichts- und Führungskräfte – Gesundheits- und
Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe
i) 8210 – Berufe in der Altenpflege (ohne Spezialisierung)
j) 8218 – Berufe in der Altenpflege (sonstige spezifische
Tätigkeitsangabe)
k) 8219 – Führungskräfte – Altenpflege
(bitte nach einzelnen Bundesländern und Staatsangehörigkeit Deutsche,
Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt
ausweisen und zusätzlich jeweils die inflationsbereinigte relative
Veränderung des Jahres 2013 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Daten –
angeben)?
4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Medianentgelt der
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten die über ein
Leiharbeitsunternehmen tätig sind insgesamt sowie im Anforderungsniveau
Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte für die Berufsuntergruppen
(KldB 2010, 4-Steller)
a) 8130 – Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (ohne
Spezialisierung)
b) 8131 – Berufe in der Fachkrankenpflege
c) 8132 – Berufe in der Fachkinderkrankenpflege
d) 8133 – Berufe in der operations-/medizintechnischen Assistenz
e) 8134 – Berufe im Rettungsdienst
f) 8135 – Berufe in der Geburtshilfe und Entbindungspflege
g) 8138 – Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (sonstige
spezifische Tätigkeitsangabe)
h) 8139 – Aufsichts- und Führungskräfte – Gesundheits- und
Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe
i) 8210 – Berufe in der Altenpflege (ohne Spezialisierung)
j) 8218 – Berufe in der Altenpflege (sonstige spezifische
Tätigkeitsangabe)
k) 8219 – Führungskräfte – Altenpflege
(bitte nach einzelnen Bundesländern getrennt ausweisen und zusätzlich
jeweils die inflationsbereinigte relative Veränderung des Jahres 2013 auf
2019 – bzw. letzte verfügbare Daten – angeben)?
Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA lag das mittlere
Bruttoarbeitsentgelt (Median) sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der
Kerngruppe in der Berufsgruppe 813 „Gesundheits- und Krankenpflege,
Rettungsdienst und Geburtshilfe“ im Jahr 2018 bei 3.392 Euro, das
Medianentgelt von Leiharbeitskräften, die in dieser Berufsgruppe eingesetzt werden
betrug 3.235 Euro. Das mittlere Bruttoarbeitsentgelt in der Berufsgruppe 821
„Altenpflege“ lag bei 2.645 Euro, das von Leiharbeitskräften dieser
Berufsgruppe betrug 2.583 Euro.
Weitere Ergebnisse nach Berufsuntergruppen und den erfragten
Differenzierungen können den Tabellen 1 und 2* im Anhang entnommen werden.
5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der absolute sowie
relative Entgeltunterschied (Median) der sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigten in der Berufsgruppe Gesundheits- und Krankenpflege,
Rettungsdienst und Geburtshilfe in den einzelnen neuen Bundesländern
zu den alten Bundesländern (insgesamt) jeweils für das
Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte (zum Vergleich bitte
auch den absoluten sowie relativen Entgeltunterschied des Jahres 2013
angeben)?
6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der absolute sowie
relative Entgeltunterschied (Median) der sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigten in der Berufsgruppe Altenpflege in den einzelnen neuen
Bundesländern zu den alten Bundesländern (insgesamt) jeweils für das
Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte (zum
Vergleich bitte auch den absoluten sowie relativen Entgeltunterschied des
Jahres 2013 angeben)?
7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der absolute sowie
relative Entgeltunterschied (Median) der sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigten in der Berufsgruppe Gesundheits- und Krankenpflege,
Rettungsdienst und Geburtshilfe in den einzelnen neuen Bundesländern
zu dem Bundesland mit dem höchsten erzielten Medianeinkommen in der
Berufsgruppe Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und
Geburtshilfe jeweils für das Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft,
Spezialist und Experte (bitte auch nach Staatsangehörigkeit Deutsche,
Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt
ausweisen)?
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/13027 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der absolute sowie
relative Entgeltunterschied (Median) der sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigten in der Berufsgruppe Altenpflege in den einzelnen neuen
Bundesländern zu dem Bundesland mit dem höchsten erzielten
Medianeinkommen in der Berufsgruppe Altenpflege jeweils für das
Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte (bitte auch nach
Staatsangehörigkeit Deutsche, Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer,
Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen)?
9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der absolute sowie
relative Entgeltunterschied (Median) der sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigten in der Berufsgruppe Gesundheits- und Krankenpflege,
Rettungsdienst und Geburtshilfe in den einzelnen alten Bundesländern zu
dem Bundesland mit dem höchsten erzielten Medianeinkommen in der
Berufsgruppe Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und
Geburtshilfe jeweils für das Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft,
Spezialist und Experte (bitte auch nach Staatsangehörigkeit Deutsche,
Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt
ausweisen)?
10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der absolute sowie
relative Entgeltunterschied (Median) der sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigten in der Berufsgruppe Altenpflege in den einzelnen alten
Bundesländern zu dem Bundesland mit dem höchsten erzielten
Medianeinkommen in der Berufsgruppe Altenpflege jeweils für das
Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte (bitte auch nach
Staatsangehörigkeit Deutsche, Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer,
Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen)?
Die Fragen 5 bis 10 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA betrug das mittlere
Bruttoarbeitsentgelt (Median) in der Berufsgruppe 813 „Gesundheits- und
Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe“ in Westdeutschland im Jahr 2018
3.482 Euro und in der Berufsgruppe 821 „Altenpflege“ 2.747 Euro. Damit
liegen, für diese Berufsgruppen, die westdeutschen Medianentgelte über den
mittleren Bruttoarbeitsentgelten in den ostdeutschen Bundesländern.
Ergebnisse zu den absoluten und relativen Entgeltunterschieden nach den
erfragten Differenzierungen können den Tabellen 3 bis 6* im Anhang
entnommen werden.
11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der
Anteil der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten sowie
Teilzeitbeschäftigten in den Berufsgruppen (KldB 2010, 3-Steller)
a) 813 – Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und
Geburtshilfe
b) 821 – Altenpflege
(bitte nach einzelnen Bundesländern, soziodemografischen Merkmalen:
Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit Deutsche, Ausländer – insgesamt –,
EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen und jeweils die
absolute sowie relative Veränderung des Jahres 2013 auf 2019 – bzw.
letzte verfügbare Daten – angeben)?
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/13027 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
12. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der
Anteil der ausschließlich geringfügig Beschäftigten in den Berufsgruppen
(KldB 2010, 3-Steller)
a) 813 – Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und
Geburtshilfe
b) 821 – Altenpflege
(bitte nach einzelnen Bundesländern, soziodemografischen Merkmalen:
Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit Deutsche, Ausländer – insgesamt –,
EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt ausweisen und jeweils die
absolute sowie relative Veränderung des Jahres 2013 auf 2019 – bzw.
letzte verfügbare Daten – angeben)?
13. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der
Anteil der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten sowie
Teilzeitbeschäftigten in den Berufsuntergruppen (KldB 2010, 4-Steller)
a) 8130 – Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (ohne
Spezialisierung)
b) 8131 – Berufe in der Fachkrankenpflege
c) 8132 – Berufe in der Fachkinderkrankenpflege
d) 8133 – Berufe in der operations-/medizintechnischen Assistenz
e) 8134 – Berufe im Rettungsdienst
f) 8135 – Berufe in der Geburtshilfe und Entbindungspflege
g) 8138 – Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (sonstige
spezifische Tätigkeitsangabe)
h) 8139 – Aufsichts- und Führungskräfte – Gesundheits- und
Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe
i) 8210 – Berufe in der Altenpflege (ohne Spezialisierung)
j) 8218 – Berufe in der Altenpflege (sonstige spezifische
Tätigkeitsangabe)
k) 8219 – Führungskräfte – Altenpflege
(bitte nach einzelnen Bundesländern getrennt ausweisen und jeweils die
absolute sowie relative Veränderung des Jahres 2013 auf 2019 – bzw.
letzte verfügbare Daten – angeben)?
14. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der
Anteil der ausschließlich geringfügig Beschäftigten in den
Berufsuntergruppen (KldB 2010, 4-Steller)
a) 8130 – Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (ohne
Spezialisierung)
b) 8131 – Berufe in der Fachkrankenpflege
c) 8132 – Berufe in der Fachkinderkrankenpflege
d) 8133 – Berufe in der operations-/medizintechnischen Assistenz
e) 8134 – Berufe im Rettungsdienst
f) 8135 – Berufe in der Geburtshilfe und Entbindungspflege
g) 8138 – Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (sonstige
spezifische Tätigkeitsangabe)
h) 8139 – Aufsichts- und Führungskräfte – Gesundheits- und
Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe
i) 8210 – Berufe in der Altenpflege (ohne Spezialisierung)
j) 8218 – Berufe in der Altenpflege (sonstige spezifische
Tätigkeitsangabe)
k) 8219 – Führungskräfte – Altenpflege
(bitte nach einzelnen Bundesländern getrennt ausweisen und jeweils die
absolute sowie relative Veränderung des Jahres 2013 auf 2019 – bzw.
letzte verfügbare Daten – angeben)?
Die Fragen 11 bis 14 werden gemeinsam beantwortet.
Im Juni 2018 waren nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA in der
Berufsgruppe „Gesundheits-, Krankenpflege, Rettungsdienste, Geburtshilfe“
rund 1,06 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte tätig. Davon
waren 601.000 bzw. 56,5 Prozent in Vollzeit und 463.000 bzw. 43,5 Prozent in
Teilzeit beschäftigt. Weitere rund 48.000 Beschäftigte waren ausschließlich
geringfügig tätig.
In der Berufsgruppe „Altenpflege“ waren im selben Monat rund 583.000
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte tätig, davon 256.000 bzw. 43,9 Prozent
in Vollzeit und 327.000 bzw. 56,1 Prozent in Teilzeit. Ausschließlich
geringfügig tätig waren rund 35.000 Beschäftigte.
Weitere Ergebnisse nach Berufsuntergruppen und den erfragten
Differenzierungen können den Tabellen 7 bis 10* im Anhang entnommen werden.
15. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis
2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) die Anzahl sowie der Anteil der
Beschäftigten in den Berufsgruppen (KldB 2010, 3-Steller)
a) 813 – Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und
Geburtshilfe
b) 821 – Altenpflege
entwickelt, die über ein Leiharbeitsunternehmen tätig sind (bitte nach
einzelnen Bundesländern getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie
relative Veränderung des Jahres 2013 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare
Daten – angeben)?
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA gab es im Juni 2018
insgesamt rund 23.000 beschäftigte Leiharbeitskräfte, die in der Berufsgruppe
„Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe“ tätig
waren. Bezogen auf die Gesamtzahl der Beschäftigten in dieser Berufsgruppe
waren damit 2,1 Prozent der Beschäftigten in Leiharbeit beschäftigt.
In der Berufsgruppe „Altenpflege“ waren rund 13.000 Leiharbeitskräfte
beschäftigt. Bezogen auf die Gesamtzahl der Beschäftigten in dieser
Berufsgruppe waren damit 2 Prozent der Beschäftigten in Leiharbeit tätig.
Weiteren Ergebnisse nach Bundesländern können Tabelle 11* im Anhang
entnommen werden.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/13027 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
16. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis
2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) die Anzahl sowie der Anteil der
Selbstständigen in den Berufsgruppen (KldB 2010, 3-Steller)
a) 813 – Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und
Geburtshilfe
b) 821 – Altenpflege
entwickelt (bitte nach einzelnen Bundesländern getrennt ausweisen und
jeweils die absolute sowie relative Veränderung des Jahres 2013 auf 2019
– bzw. letzte verfügbare Daten – angeben)?
Nach Angaben des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes waren im Jahr
2018 rund 22.000 Selbständige in der Berufsgruppe 813 „Gesundheits- und
Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe“ erwerbstätig. In der
Berufsgruppe 821 „Altenpflege“ waren rund 8.000 Erwerbstätige selbständig tätig.
Weitere Ergebnisse können Tabelle 12* im Anhang entnommen werden.
Ergebnisse auf Ebene der Bundesländer liegen der Bundesregierung nicht vor.
17. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis
2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) die Anzahl der Beschäftigten in den
Berufsuntergruppen (KldB 2010, 4-Steller)
a) 8130 – Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (ohne
Spezialisierung)
b) 8131 – Berufe in der Fachkrankenpflege
c) 8132 – Berufe in der Fachkinderkrankenpflege
d) 8133 – Berufe in der operations-/medizintechnischen Assistenz
e) 8134 – Berufe im Rettungsdienst
f) 8135 – Berufe in der Geburtshilfe und Entbindungspflege
g) 8138 – Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (sonstige
spezifische Tätigkeitsangabe)
h) 8139 – Aufsichts- und Führungskräfte – Gesundheits- und
Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe
i) 8210 – Berufe in der Altenpflege (ohne Spezialisierung)
j) 8218 – Berufe in der Altenpflege (sonstige spezifische
Tätigkeitsangabe)
k) 8219 – Führungskräfte – Altenpflege
entwickelt, die über ein Leiharbeitsunternehmen tätig sind entwickelt
(bitte nach einzelnen Bundesländern getrennt ausweisen und jeweils die
absolute sowie relative Veränderung des Jahres 2013 auf 2019 – bzw.
letzte verfügbare Daten – angeben)?
Ergebnisse für die Berufsuntergruppen nach Bundesländern können Tabelle 11*
im Anhang entnommen werden.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13027 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
18. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis
2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) die Anzahl der Selbstständigen in
den Berufsuntergruppen (KldB 2010, 4-Steller)
a) 8130 – Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (ohne
Spezialisierung)
b) 8131 – Berufe in der Fachkrankenpflege
c) 8132 – Berufe in der Fachkinderkrankenpflege
d) 8133 – Berufe in der operations-/medizintechnischen Assistenz
e) 8134 – Berufe im Rettungsdienst
f) 8135 – Berufe in der Geburtshilfe und Entbindungspflege
g) 8138 – Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (sonstige
spezifische Tätigkeitsangabe)
h) 8139 – Aufsichts- und Führungskräfte – Gesundheits- und
Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe
i) 8210 – Berufe in der Altenpflege (ohne Spezialisierung)
j) 8218 – Berufe in der Altenpflege (sonstige spezifische
Tätigkeitsangabe)
k) 8219 – Führungskräfte – Altenpflege
entwickelt (bitte nach einzelnen Bundesländern getrennt ausweisen und
jeweils die absolute sowie relative Veränderung des Jahres 2013 auf 2019
– bzw. letzte verfügbare Daten – angeben)?
Ergebnisse für die Berufsuntergruppen können Tabelle 12* im Anhang
entnommen werden. Ergebnisse auf Ebene der Bundesländer liegen der
Bundesregierung nicht vor.
19. Wie hoch ist die Anzahl sowie der Anteil der gemeldeten bzw. offenen
Stellen in der Berufsgruppe (KldB 2010, 3-Steller) Gesundheits- und
Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe, die
a) in Vollzeit
b) in Teilzeit
c) in Vollzeit oder Teilzeit
ausgeschrieben bzw. zu besetzen sind (bitte nach einzelnen
Bundesländern getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie relative
Veränderung des Jahres 2013 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Daten –
angeben)?
20. Wie hoch ist die Anzahl und der Anteil der gemeldeten bzw. offenen
Stellen in der Berufsgruppe (KldB 2010, 3-Steller) Altenpflege, die
a) in Vollzeit
b) in Teilzeit
c) in Vollzeit oder Teilzeit
ausgeschrieben bzw. zu besetzen sind (bitte nach einzelnen
Bundesländern getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie relative
Veränderung des Jahres 2013 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Daten –
angeben)?
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13027 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
21. Wie hoch ist die Anzahl sowie der Anteil der gemeldeten bzw. offenen
Stellen in der Berufsgruppe (KldB 2010, 3-Steller) Gesundheits- und
Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe, die mit dem
Anforderungsniveau
a) Helfer,
b) Fachkraft,
c) Spezialist bzw.
d) Experte
ausgeschrieben bzw. zu besetzen sind (bitte nach einzelnen
Bundesländern getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie relative
Veränderung des Jahres 2013 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Daten –
angeben)?
22. Wie hoch ist die Anzahl sowie der Anteil der gemeldeten bzw. offenen
Stellen in der Berufsgruppe (KldB 2010, 3-Steller) Altenpflege, die mit
dem Anforderungsniveau
a) Helfer,
b) Fachkraft,
c) Spezialist bzw.
d) Experte
ausgeschrieben bzw. zu besetzen sind (bitte nach einzelnen
Bundesländern getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie relative
Veränderung des Jahres 2013 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Daten –
angeben)?
Die Fragen 19 bis 22 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der Arbeitsmarktstatistik der BA waren im Jahresdurchschnitt
2018 insgesamt rund 16.000 Arbeitsstellen für die Berufsgruppe 813
„Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe“ gemeldet.
Für die Berufsgruppe 821 „Altenpflege“ waren im Jahresdurchschnitt 2018
insgesamt rund 24.000 Arbeitsstellen gemeldet.
Weitere Ergebnisse nach Bundesländern und den erfragten Differenzierungen
können den Tabellen 13 bis 16* im Anhang entnommen werden.
23. Wie hoch ist die Anzahl sowie der Anteil der Arbeitslosen in der
Berufsgruppe (KldB 2010, 3-Steller) Gesundheits- und Krankenpflege,
Rettungsdienst und Geburtshilfe, die das Anforderungsniveau
a) Helfer,
b) Fachkraft,
c) Spezialist bzw.
d) Experte
besitzen (bitte nach einzelnen Bundesländern, Staatsangehörigkeit
Deutsche, Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige
getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie relative Veränderung des
Jahres 2013 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Daten – angeben)?
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/13027 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
24. Wie hoch ist die Anzahl sowie der Anteil der Arbeitslosen in der
Berufsgruppe (KldB 2010, 3-Steller) Altenpflege, die das Anforderungsniveau
a) Helfer,
b) Fachkraft,
c) Spezialist bzw.
d) Experte
besitzen (bitte nach einzelnen Bundesländern, Staatsangehörigkeit
Deutsche, Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige
getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie relative Veränderung des
Jahres 2013 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Daten – angeben)?
25. Wie hoch ist die Anzahl sowie der Anteil der Arbeitssuchenden in der
Berufsgruppe (KldB 2010, 3-Steller) Gesundheits- und Krankenpflege,
Rettungsdienst und Geburtshilfe, die das Anforderungsniveau
a) Helfer,
b) Fachkraft,
c) Spezialist bzw.
d) Experte
besitzen (bitte nach einzelnen Bundesländern, Staatsangehörigkeit
Deutsche, Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige
getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie relative Veränderung des
Jahres 2013 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Daten – angeben)?
26. Wie hoch ist die Anzahl sowie der Anteil der Arbeitssuchenden in der
Berufsgruppe (KldB 2010, 3-Steller) Altenpflege, die das
Anforderungsniveau
a) Helfer,
b) Fachkraft,
c) Spezialist bzw.
d) Experte
besitzen (bitte nach einzelnen Bundesländern, Staatsangehörigkeit
Deutsche, Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige
getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie relative Veränderung des
Jahres 2013 auf 2019 – bzw. letzte verfügbare Daten – angeben)?
Die Fragen 23 bis 26 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der Arbeitsmarktstatistik der BA waren im Jahresdurchschnitt
2018 insgesamt rund 23.000 Personen mit dem Zielberuf 813 „Gesundheits-
und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe“ als arbeitsuchend
registriert, darunter 11.000 Personen als arbeitslos. Mit dem Zielberuf 821
„Altenpflege“ waren rund 63.000 Personen als arbeitsuchend gemeldet, darunter
waren 31.000 Personen als arbeitslos registriert.
Weitere Ergebnisse nach Bundesländern und den erfragten Differenzierungen
können den Tabellen 17 bis 20* im Anhang entnommen werden.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/13027 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
27. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Beschäftigten in der Altenpflege, deren formale berufliche Qualifikation
a) unter der Tätigkeitsanforderungen im ausgeübten Beruf liegt,
b) adäquat zu den Tätigkeitsanforderungen im ausgeübten Beruf ist bzw.
c) über den Tätigkeitsanforderungen im ausgeübten Beruf liegt
(bitte nach einzelnen Bundesländern, Staatsangehörigkeit Deutsche,
Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt
ausweisen und jeweils die relative Veränderung des Jahres 2013 auf 2019 –
bzw. letzte verfügbare Daten – angeben)?
28. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Beschäftigten in der Krankenpflege, deren formale berufliche Qualifikation
a) unter der Tätigkeitsanforderungen im ausgeübten Beruf liegt,
b) adäquat zu den Tätigkeitsanforderungen im ausgeübten Beruf ist bzw.
c) über den Tätigkeitsanforderungen im ausgeübten Beruf liegt
(bitte nach einzelnen Bundesländern, Staatsangehörigkeit Deutsche,
Ausländer – insgesamt –, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige getrennt
ausweisen und jeweils die relative Veränderung des Jahres 2013 auf 2019 –
bzw. letzte verfügbare Daten – angeben)?
Die Fragen 27 und 28 werden gemeinsam beantwortet.
Die Frage, ob die ausgeübte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
adäquat zur Ausbildung ist, kann in der Beschäftigungsstatistik nur
näherungsweise über einen formal statistischen Abgleich der aus den
Arbeitgebermeldungen zur Sozialversicherung übermittelten Angaben zum Anforderungsniveau
der ausgeübten Tätigkeit und zum Berufsabschluss der Beschäftigten
beantwortet werden.
Im Juni 2018 gab es nach Angaben aus der Beschäftigungsstatistik der BA rund
303.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Fachkräfte in der
Berufsgruppe 821 „Altenpflege“. Das Anforderungsniveau Fachkraft wird
üblicherweise mit dem Abschluss einer zwei- bis dreijährigen Berufsausbildung
erreicht. Von den beschäftigten Fachkräften in der Berufsgruppe Altenpflege (mit
Angaben zum Berufsabschluss) hatten nach den statistischen Angaben rund
28.000 bzw. 9,5 Prozent keine abgeschlossene Berufsausbildung. Für diese
Beschäftigte lag nach den Auswertungen die formale Qualifikation unterhalb des
Anforderungsniveau des ausgeübten Berufs. Einen anerkannten
Berufsabschluss konnten rund 252.000 bzw. 85,8 Prozent der beschäftigten Fachkräfte
vorweisen, so dass die formale Qualifikation adäquat zur Tätigkeitsanforderung
war. Einen akademischen Abschluss hatten rund 14.000 bzw. 4,7 Prozent der
Fachkräfte in der Berufsgruppe „Altenpflege“ und waren damit formal über den
Tätigkeitsanforderungen ihres Berufs qualifiziert.
In der Berufsgruppe 813 „Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und
Geburtshilfe“ gab es rund 768.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigte
Fachkräfte. Von den beschäftigten Fachkräften (mit Angaben zum
Berufsabschluss) hatten rund 70.000 bzw. 9,2 Prozent keine abgeschlossene
Berufsausbildung und wiesen nach den statistischen Auswertungen damit eine
formale Qualifikation auf, die unterhalb des Anforderungsniveaus ihres ausgeübten
Berufs lag. Einen anerkannten Berufsabschluss hatten rund 656.000 bzw.
86,8 Prozent der Fachkräfte, so dass sich formale Qualifikation und formale
Ausbildung entsprachen. Einen akademischen Abschluss hatten rund 30.000
bzw. 3,9 Prozent der Fachkräfte in der Berufsgruppe „Gesundheits- und
Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe“ und waren damit unterhalb ihrer
formalen Qualifikation beschäftigt. Zu berücksichtigen gilt, dass nicht bekannt
ist, in welchem Beruf der Berufsabschluss erlangt wurde.
Weitere Ergebnisse nach den erfragten Differenzierungen können Tabelle 21*
im Anhang entnommen werden.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13027 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Drucksache 19/13027 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 50 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 52 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 54 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 56 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 58 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 60 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 62 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 64 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 66 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 68 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 70 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 72 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 74 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 76 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 78 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 80 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 82 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 84 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 86 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 88 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 90 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 92 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 94 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 96 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 98 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 100 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 102 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 104 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 106 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 108 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 110 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 112 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 114 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 116 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 118 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 120 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 122 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 124 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 126 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 128 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 130 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 132 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 134 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 136 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13027 – 138 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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ISSN 0722-8333]