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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Korrekturbitten des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) im März 2019 - (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472)
(insgesamt 2 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
22.08.2019
Antwortdauer
9 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenWirtschaft & Finanzen
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1231613.08.2019
Korrekturbitten des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) im März 2019 - (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472)
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12316
19. Wahlperiode 13.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thomas Seitz, Martin Erwin Renner, Corinna Miazga,
Hansjörg Müller, Andreas Bleck, Stephan Brandner, Andreas Mrosek,
Dr. Heiko Wildberg, Jens Maier, Steffen Kotré, Joana Cotar, Stefan Keuter,
Martin Hess, Jürgen Braun und der Fraktion der AfD
Korrekturbitten des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) im März 2019
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/7472)
Kleine Anfragen sind ein Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des
Deutschen Bundestages und Ausfluss des Demokratieprinzips. Aus Artikel 38
Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG folgt
ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der
Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als
Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und mit dem grundsätzlich
eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert
(Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06).
Während andere Schriftlichen Fragen über Anzahl und Anlass von an Medien
gerichteten Korrekturbitten bei objektiv unzutreffender Berichterstattung noch
von der Bundesregierung detailliert nach Datum, Behörde, Medium und Anlass
beantwortet wurden (Bundestagsdrucksache 19/4421, Fragen 54 und 55),
verweigert sich die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller einer detaillierten
Beantwortung gleichgerichteter Fragen seitens der Fragesteller
(Bundestagsdrucksache 19/7472).
Gefragt war in Frage 1: „Welche Bundesministerien, obersten Bundesbehörden
und oberen Bundesbehörden mit Ausnahme des BND, des MAD, des BfV und
des BKA haben seit dem Jahr 2001 aufgrund welcher Veröffentlichungen mittels
anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe an Medien Korrekturbitten
verschickt (bitte nach Bundesministerien, obersten Bundesbehörden, oberen
Bundesbehörden, Datum, Medium, Anlass und den jeweiligen Kosten
aufschlüsseln)?“ (Bundestagsdrucksache 19/7472). Gefragt war somit nach einer
detaillierten Aufschlüsselung von Korrekturbitten an Medien. Die Antwort der
Bundesregierung lautete darauf: „Eine Gesamtübersicht der mittels anwaltlicher Hilfe oder
ohne anwaltliche Hilfe gegebenen Hinweise liegt nicht vor“
(Bundestagsdrucksache 19/7472).
Da nicht nach einer Gesamtübersicht gefragt war, sondern nach konkret und
detailliert aufzuschlüsselnden Korrekturbitten, muss die Bundesregierung nach
Ansicht der Fragesteller nochmals zu dieser Thematik befragt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen Anlässen hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im März
2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen
von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium,
Anlass und Kosten auflisten)?
2. Aus welchen Anlässen hat das Bundeszentralamt für Steuern im März 2019
bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von
Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium,
Anlass und Kosten auflisten)?
Berlin, den 15. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1258522.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12316 - Korrekturbitten des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) im März 2019 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472)
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. August 2019
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12585
19. Wahlperiode 22.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Seitz, Martin Erwin Renner,
Corinna Miazga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12316 –
Korrekturbitten des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) im März 2019
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/7472)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Kleine Anfragen sind ein Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion
des Deutschen Bundestages und Ausfluss des Demokratieprinzips. Aus
Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2
GG folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages
gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die
Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der
Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und mit
dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert
(Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06).
Während andere Schriftlichen Fragen über Anzahl und Anlass von an Medien
gerichteten Korrekturbitten bei objektiv unzutreffender Berichterstattung noch
von der Bundesregierung detailliert nach Datum, Behörde, Medium und Anlass
beantwortet wurden (Bundestagsdrucksache 19/4421, Fragen 54 und 55),
verweigert sich die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller einer
detaillierten Beantwortung gleichgerichteter Fragen seitens der Fragesteller
(Bundestagsdrucksache 19/7472).
Gefragt war in Frage 1: „Welche Bundesministerien, obersten Bundesbehörden
und oberen Bundesbehörden mit Ausnahme des BND, des MAD, des BfV und
des BKA haben seit dem Jahr 2001 aufgrund welcher Veröffentlichungen
mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe an Medien Korrekturbitten
verschickt (bitte nach Bundesministerien, obersten Bundesbehörden, oberen
Bundesbehörden, Datum, Medium, Anlass und den jeweiligen Kosten
aufschlüsseln)?“ (Bundestagsdrucksache 19/7472). Gefragt war somit nach einer
detaillierten Aufschlüsselung von Korrekturbitten an Medien. Die Antwort der
Bundesregierung lautete darauf: „Eine Gesamtübersicht der mittels anwaltlicher
Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe gegebenen Hinweise liegt nicht vor“
(Bundestagsdrucksache 19/7472).
Da nicht nach einer Gesamtübersicht gefragt war, sondern nach konkret und
detailliert aufzuschlüsselnden Korrekturbitten, muss die Bundesregierung nach
Ansicht der Fragesteller nochmals zu dieser Thematik befragt werden.
1. Aus welchen Anlässen hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im
März 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um
Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum,
Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat im betroffenen Zeitraum keine
Hinweise unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe gegeben.
2. Aus welchen Anlässen hat das Bundeszentralamt für Steuern im März 2019
bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von
Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium,
Anlass und Kosten auflisten)?
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gibt in Einzelfällen einem Medium
dann einen Hinweis, wenn vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv
unzutreffend wiedergegeben sind und das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einen
Hinweis für geeignet und angemessen erachtet. Eine Verpflichtung zur Erfassung
dieser Hinweise besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde
auch nicht durchgeführt, so dass dazu eine Auflistung nicht erstellt werden kann.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf
die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6995
Bezug genommen.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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