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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Wirkung, Kosten und Umsetzung der "Klimamaßnahmen" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
(insgesamt 57 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
16.09.2019
Antwortdauer
21 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1266226.08.2019
Wirkung, Kosten und Umsetzung der "Klimamaßnahmen" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12662
19. Wahlperiode 26.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Lisa Badum, Matthias Gastel,
Stefan Gelbhaar, Dr. Bettina Hoffmann, Oliver Krischer, Renate Künast,
Claudia Müller, Dr. Ingrid Nestle, Cem Özdemir, Markus Tressel, Daniela Wagner
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wirkung, Kosten und Umsetzung der „Klimamaßnahmen“ des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Die Bundesregierung hat ein Klimakabinett eingesetzt, um unter anderem
Maßnahmen zur Erreichung des Klimaschutzziels im Verkehr für das Jahr 2030 zu
beschließen. Die verkehrsbedingten CO2-Emissionen müssen nach dem Ziel der
Bundesregierung bis zum Jahr 2030 um 40 bis 42 Prozent reduziert werden, doch
derzeit liegen sie noch fast so hoch wie im Vergleichsjahr 1990 (vgl. www.tages
schau.de/faktenfinder/co2-emissionen-103.html).
Am 29. Mai 2019 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur mitgeteilt, bei der damaligen Sitzung des Klimakabinetts der Bundesregierung
mehr als 50 Klimaschutzmaßnahmen vorgestellt zu haben (vgl. https://twitter.
com/bmvi/status/1133693360278069248). Veröffentlicht wurde jedoch eine
Liste, in der weniger als 50 Maßnahmen enthalten waren (vgl. www.bmvi.de/
SharedDocs/DE/Anlage/K/massnahmen-klimaschutz-in-der-verkehrspolitik.
pdf?__blob=publicationFile). Am 28. Juni 2019 hat das
Bundesverkehrsministerium eine neue Maßnahmenliste vorgelegt, die nach Rechnung des
Bundesministeriums 53 Maßnahmen in sechs Maßnahmenfeldern benennt. Für jedes
Maßnahmenfeld nennt das Bundesministerium eine Gesamtmenge an CO2-Emissionen,
die durch die Maßnahmen eingespart werden sollen (vgl. www.bmvi.de/
SharedDocs/DE/Artikel/K/aktiver-klimaschutz-in-der-verkehrspolitik.html).
Nach Ansicht der Fragesteller handelt es sich bei den Maßnahmen, aus denen in
den folgenden Fragen zitiert wird, weder um ausreichend konkretisierte noch
vollständig neue Maßnahmen. Folglich lassen sich die tatsächlichen CO2-
Reduktionsmengen nicht ermitteln oder belegen. Auch der zusätzliche
Finanzierungsbedarf durch die vorgeschlagenen Maßnahmen wird nicht quantifiziert.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwiefern bezieht sich der „Mittelanstieg auf 3 Mrd. Euro p. a. für die
Schiene“ ausschließlich auf die Bedarfsplanprojekte aus dem
Bundesverkehrswegeplan, und wann, und wie wird die Bundesregierung diese Mittel
bereitstellen?
2. Welche konkreten „Engpässe auf der Schiene“ wird die Bundesregierung
über die bereits angekündigten oder eingeleiteten Maßnahmen hinaus bis
wann „beseitigen“, und insbesondere welche „zehn am stärksten
frequentierten Verkehrsknotenpunkte und -strecken“ werden bis wann ausgebaut?
3. Bis wann wird die Bundesregierung welche Schienenwege „elektrifizieren“,
bis wann wird die Bundesregierung welche zusätzlichen Finanzierungsmittel
bereitstellen, die über die Angaben in der Antwort auf die Schriftliche
Frage 128 auf Bundestagsdrucksache 19/11950 hinausgehen, und wie viel
Prozent der Strecken sollen bis zum Jahr 2030 elektrifiziert sein?
4. Wie geht die Maßnahme, eine „attraktive Taktung und schnelles Umsteigen
[zu] fördern“, über die Pläne um das Vorhaben Deutschlandtakt hinaus, und
wann soll die Maßnahme umgesetzt werden?
5. Was erachtet die Bundesregierung als „Grüne Bahn“, wann und wie wird die
Bundesregierung die „‚Grüne Bahn‘ ausbauen“, und welche Ziele und
Zwischenziele setzt sie sich dabei?
6. Auf welche Weise geht die Maßnahme, den „Schienenpersonenverkehr [zu]
digitalisieren“, über bereits angekündigte oder eingeleitete Maßnahmen,
z. B. das Konzept „Digitale Schiene Deutschland“, hinaus, welche
Gesamtkosten neben den bereits genannten Kosten zum Starterpaket (vgl. Antwort
auf die Schriftliche Frage 77 auf Bundestagsdrucksache 19/11757) entstehen
durch diese Maßnahme, und wann und auf welche Weise erfolgt die dafür
erforderliche Mittelbereitstellung?
7. Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, um die
„Mehrwertsteuer für den Fernverkehr von 19 Prozent auf 7 Prozent“ zu
senken, und ab wann soll der geringere Mehrwertsteuersatz gelten?
8. Auf welche Weise wird die Bundesregierung durch eine Erhöhung der
Bundesmittel für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz die „Kapazitäten
ausbauen“ bzw. den Ausbau sicherstellen und die „Angebotsqualität
verbessern“ bzw. eine Verbesserung sicherstellen, und wie wird die
Bundesregierung sicherstellen, dass diese zusätzlichen Maßnahmen überhaupt erfolgen
können, wenn über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz auch Projekte
zur Elektrifizierung von Bahnstrecken finanziert werden sollen (vgl. Antwort
auf die Schriftliche Frage 128 auf Bundestagsdrucksache 19/11950)?
9. Wann, und wie wird die Bundesregierung die „Förderung von Elektrobussen
verstärken“, inwiefern handelt es sich dabei um Maßnahmen abseits des
bereits bekannten Sofortprogramms „Saubere Luft“, und um welche
zusätzlichen Mittel wird die Bundesregierung die Förderrichtlinie
„Elektromobilität“ und die Förderrichtlinie zur Anschaffung von Elektrobussen im
öffentlichen Personennahverkehr bis wann aufstocken?
10. Wann wird die Bundesregierung im Fahrradbereich den Mittelanstieg für
„Schnellwege, Parkmöglichkeiten“, „Sonderprogramm Stadt“ und
„Sonderprogramm Deutschland-Routen“ jeweils umsetzen?
11. Um welche Höhe soll der Mittelanstieg für „Schnellwege,
Parkmöglichkeiten“, „Sonderprogramm Stadt“ und „Sonderprogramm Deutschland-Routen“
jeweils erfolgen (bitte derzeitige Mittel für „Schnellwege,
Parkmöglichkeiten“, „Sonderprogramm Stadt“ und „Sonderprogramm Deutschland-Routen“
im Bundeshaushalt jeweils mit Titelbezeichnungen und aktueller
Fördersumme sowie die jeweils geplante Mittelerhöhung für die Jahre 2020 und
2021 auflisten)?
12. Wann, und wie wird die Bundesregierung „fahrradfreundlichere
Rahmenbedingungen schaffen“, und inwiefern geht diese Maßnahme über bereits
angekündigte oder eingeleitete Maßnahmen wie der Novelle der
Straßenverkehrsordnung oder der Arbeiten am Nationalen Radverkehrsplan hinaus?
13. Aus welchem Grund enthält dieser Maßnahmenbereich trotz der Erwähnung
des Fußverkehrs im Titel keine Klimaschutzmaßnahmen für den Fußverkehr,
und welche Klimaschutzmaßnahmen im Bereich des Fußverkehrs wird die
Bundesregierung bis wann umsetzen?
14. Wie viele Tonnen CO2 werden jeweils durch die 13 in der Liste genannten
Maßnahmen dieses Bereichs bis zum Jahr 2030 jährlich eingespart, und zu
welchen Mehrausgaben bzw. Mehreinnahmen für den Bundeshaushalt
führen jeweils die 13 in der Liste genannten Maßnahmen dieses Bereichs bis
zum Jahr 2030 jährlich?
15. Wann wird die Bundesregierung die „Strategie ‚Wasserstoff erneuerbare
Kraftstoffe‘“ vorlegen, welche Schwerpunkte und Maßnahmen wird sie
besitzen, wie wird sie sich von der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der
Bundesregierung unterscheiden, und wann, und auf welche Weise wird die
Strategie anschließend gesetzlich verankert?
16. Wann, und wie wird die Bundesregierung einerseits bei Wasserstoff und
synthetischen Kraftstoffen und andererseits bei Biokraftstoffen „Forschungs-
und Entwicklungslücken schließen“, und um welche Lücken handelt es sich
konkret?
17. Wann, und wie wird die Bundesregierung einerseits bei Wasserstoff und
synthetischen Kraftstoffen und andererseits bei Biokraftstoffen
„Erzeugungsanlagen fördern“, und welche Mengen alternativer Kraftstoffe sollen bis zum
Jahr 2030 jeweils jährlich produziert werden?
18. Wann, und wie wird die Bundesregierung einerseits bei Wasserstoff und
synthetischen Kraftstoffen und andererseits bei Biokraftstoffen eine
„Beimischungsquote einführen“, und in welcher Höhe und für welche Kraftstoffe
soll diese Quote für welche Jahre und für welche Regelungsadressaten
gelten?
19. Wann wird die Bundesregierung das „Aufbauprogramm mit einem Volumen
von 2 Milliarden Euro“ starten, welche Laufzeit wird es besitzen, welche
Kraftstoffe wird es betreffen, und wie wird die Bundesregierung das
Programm gestalten (bitte unter Nennung der Ziele, Förderbedingungen,
berechtige Antragsteller und Förderhöhen auflisten)?
20. Wie viele Tonnen CO2 werden jeweils durch die sieben in der Liste
genannten Maßnahmen dieses Bereichs bis zum Jahr 2030 jährlich eingespart, und
zu welchen Mehrausgaben bzw. Mehreinnahmen für den Bundeshaushalt
führen jeweils die sieben in der Liste genannten Maßnahmen dieses Bereichs
bis zum Jahr 2030 jährlich?
21. Welche Produktionsmengen von strombasierten Flüssigkraftstoffen und
deren Anteil am Kraftstoffverbrauch im Verkehrssektor in Deutschland hält die
Bundesregierung im Jahr 2030 für realistisch, wenn beispielsweise Vertreter
des Mineralölkonzerns Shell betonen, dass solche strombasierten Kraftstoffe
in marktrelevanten Mengen „nicht vor 2030, teilweise auch noch später“
(www.automobil-produktion.de/technik-produktion/forschung-entwicklung/
synthetische-kraftstoffe-loesung-oder-sackgasse-317.html) zur Verfügung
stehen, und wie viele Tonnen CO2 werden durch strombasierte Kraftstoffe
bis zum Jahr 2030 jährlich eingespart?
22. Welche Strecken mit welcher Länge werden im Rahmen der Maßnahme, die
„Infrastruktur für bis zu 740m lange Güterzüge“ zu schaffen, für die Nutzung
durch 740 m lange Güterzüge ausgebaut, und inwiefern handelt es sich um
Maßnahmen, die über die bekannten 75 Einzelmaßnahmen (vgl. Antworten
auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 19/11024 und
19/11915) hinausgehen?
23. Welche Kosten entstehen dabei pro Strecke und Jahr, in welchen Jahren
stehen die Strecken zur Verfügung, und wann, und auf welche Weise wird die
Bundesregierung die Finanzierungsmittel bereitstellen?
24. Auf welche Weise geht die Maßnahme, den „Schienengüterverkehr [zu]
digitalisieren“, über bereits angekündigte oder eingeleitete Maßnahmen, z. B.
das Konzept „Digitale Schiene Deutschland“, hinaus, welche Gesamtkosten
neben den bereits genannten Kosten zum Starterpaket (vgl. Antwort auf die
Schriftliche Frage 77 auf Bundestagsdrucksache 19/11757) entstehen durch
diese Maßnahme, und wann und auf welche Weise erfolgt die dafür
erforderliche Mittelbereitstellung?
25. Auf welche Weise, die über die bisherigen Maßnahmen und insbesondere die
bis Ende 2021 geltende Förderrichtlinie hinausgeht (vgl. Antwort auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10086), wird die
Bundesregierung den „kombinierten Verkehr ausbauen“, welche zusätzlichen
Finanzierungsmittel sind dafür notwendig, und wann, und auf welche Weise wird die
Bundesregierung diese Mittel bereitstellen?
26. Wann, und wie wird die Bundesregierung den „Schienengüterverkehr
elektrifizieren“ bzw. „weg von den Diesel-Triebwagen“ kommen, bis wann wird
die Bundesregierung welche zusätzlichen Finanzierungsmittel für Züge und
Infrastruktur bereitstellen, die über die Angaben in der Antwort auf die
Schriftliche Frage 128 auf Bundestagsdrucksache 19/11950 hinausgehen,
und wie viel Prozent der Strecken sollen bis zum Jahr 2030 elektrifiziert
sein?
27. Wann, und wie wird die Bundesregierung „Maßnahmen zur Stärkung der
Binnenschifffahrt“ umsetzen, wie gehen diese Maßnahmen über bereits
angekündigte oder eingeleitete Maßnahmen sowie über die in der
Maßnahmenliste genannten Beispiele hinaus, und welche vordringlichen Maßnahmen im
Bundesverkehrswegeplan sollen, wie in den Beispielen ausgeführt, schneller
umgesetzt werden?
28. Wann, und wie wird die Bundesregierung die „Förderung alternativer
Antriebe für Binnenschiffe“ umsetzen, und inwiefern wird sie insbesondere das
„Förderprogramm zur Modernisierung der Binnenschifffahrt“
weiterentwickeln (bitte unter Nennung der Ziele, Förderbedingungen, berechtige
Antragsteller und Förderhöhen beantworten)?
29. Wie viele Tonnen CO2 werden jeweils durch die acht in der Liste genannten
Maßnahmen dieses Bereichs bis zum Jahr 2030 jährlich eingespart, und zu
welchen Mehrausgaben bzw. Mehreinnahmen für den Bundeshaushalt
führen jeweils die acht in der Liste genannten Maßnahmen dieses Bereichs bis
zum Jahr 2030 jährlich?
30. Warum werden im Bereich des Güterverkehrs nach Kenntnis der
Bundesregierung nur geringe jährliche CO2-Emissionsminderungen erreicht, und aus
welchem Grund kann über eine Verlagerung von Güterverkehr auf die
Schiene keine stärkere Emissionsminderung erzielt werden?
31. Wann, für welchen Zeitraum, für welche Fahrzeuge, für welche Antriebe, für
welche Nutzer und um welche Beträge abseits der im Dokument
aufgeführten Beispiele wird die Bundesregierung das „Niveau der Kaufprämie
erhöhen“?
32. Wann, und wie wird die Bundesregierung im Rahmen der Kaufprämie den
„Umstieg bei gewerblichen Vielfahrern besonders unterstützen“ und die
„Planungssicherheit erhöhen“?
33. Wann, in welcher Höhe, für welchen Zeitraum, für welche Fahrzeuge, für
welche Antriebe und für welche Nutzer wird die Bundesregierung eine
„Kaufprämie auch für E-Gebrauchtfahrzeuge“ einführen?
34. Wann, und wie wird die Bundesregierung die „Dienstwagensteuer stärker
nach CO2 differenzieren“, in welcher Höhe werden „umweltfreundliche
Dienstwagen […] geringer besteuert als Fahrzeuge mit höherem CO2-
Ausstoß“, in welcher Weise werden im Gegenzug Fahrzeuge mit höherem CO2-
Ausstoß höher besteuert, und inwiefern wird die Bundesregierung die
Besteuerung grundsätzlich an den CO2-Ausstoß der Fahrzeuge koppeln?
35. Wie wird die Bundesregierung die „öffentliche Ladeinfrastruktur fördern“,
wie wird sie insbesondere das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur“
anpassen bzw. um welche Summe wird sie es aufstocken, und wie viele öffentliche
Ladepunkte sollen bis zum Jahr 2030 zur Verfügung stehen?
36. Wie wird die Bundesregierung die „private Ladeinfrastruktur fördern“,
welche neuen Förderprogramme wird sie schaffen, und wie viele private
Ladepunkte sollen bis zum Jahr 2030 zur Verfügung stehen?
37. Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, um das
Miet- und Wohneigentumsrecht so zu reformieren, dass es für Mieter und
Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern leichter wird, eine
Ladestation an den Hausstellplätzen zu installieren?
38. Wann wird das Bundeskabinett das „Gesetzesvorhaben zum beschleunigten
Hochlauf der Elektromobilität“ (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/
K/elektromobilitaet-wird-schneller-ausgebaut.html) voraussichtlich
beschließen, aus welchem Grund erarbeitet das Bundesverkehrsministerium
Gesetzentwürfe im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz und
für Verbraucherschutz („Einbau von Ladeinfrastruktur in Gebäuden (u. a.
WEG/Mietrecht)“, vgl. ebd.), und wie verhält sich diese Initiative des
Bundesverkehrsministeriums zur Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum
Wohneigentumsrecht sowie zu den Vorarbeiten des Bundesministeriums der Justiz und
für Verbraucherschutz?
39. Wie wird die Bundesregierung die „gewerbliche Ladeinfrastruktur fördern“,
welche neuen Förderprogramme wird sie schaffen, und wie viele
gewerbliche Ladepunkte sollen bis zum Jahr 2030 zur Verfügung stehen?
40. Wie viele Tonnen CO2 werden jeweils durch die 13 in der Liste genannten
Maßnahmen dieses Bereichs bis zum Jahr 2030 jährlich eingespart, und zu
welchen Mehrausgaben bzw. Mehreinnahmen für den Bundeshaushalt
führen jeweils die 13 in der Liste genannten Maßnahmen dieses Bereichs bis
zum Jahr 2030 jährlich?
41. Ab wann, für welche Fahrzeuge, für welche Antriebe, für welche Nutzer, in
welcher Höhe und für welchen Zeitraum wird die Bundesregierung im
Rahmen der „staatliche[n] Kaufprämie für Nutzfahrzeuge mit alternativen
Antrieben“ die „Mehrkosten fördern“, und inwiefern wird sich diese Förderung
vom bestehenden Förderprogramm „Energieeffiziente und/oder CO2-arme
schwere Nutzfahrzeuge“ unterscheiden?
42. Ab wann, in welcher Höhe, für welche Fahrzeuge und für welchen Zeitraum
wird die Bundesregierung die „Lkw-Maut nach CO2 differenzieren“?
43. Wie wird die Bundesregierung „genügend H2-Tankstellen sicherstellen“,
wie viele Wasserstofftankstellen sollen bis zum Jahr 2030 für welche
Fahrzeuge zur Verfügung stehen, und wie wird sie bestehende Förderprogramme
anpassen bzw. aufstocken, um dieses Ziel zu erreichen?
44. Wie wird die Bundesregierung „Lademöglichkeiten für Batterie-Lkw
schaffen“, welche Förderprogramme wird sie dafür anpassen oder neu schaffen
(bitte unter Nennung der Ausbauziele, Förderbedingungen, berechtige
Antragsteller und Förderhöhen auflisten), wie viele Ladepunkte sollen im Jahr
2030 zur Verfügung stehen, und wie viele Fahrzeugen sollen die Ladepunkte
im Jahr 2030 nutzen können?
45. Wann, und wie wird die Bundesregierung „Oberleitungen für Pendelstrecken
einrichten“, welche Strecken wird dies betreffen, auf welche Weise bzw. mit
welchen Förderprogrammen wird die Bundesregierung den Aufbau
unterstützen (bitte unter Nennung der Förderbedingungen, der Standorte, der
berechtigen Antragsteller und der Förderhöhen auflisten), wie viele Fahrzeuge
sollen die Strecken im Jahr 2030 nutzen, und wie viele Kilometer
Oberleitungen sollen im Jahr 2030 errichtet sein?
46. Wie viele Tonnen CO2 werden jeweils durch die acht in der Liste genannten
Maßnahmen dieses Bereichs bis zum Jahr 2030 jährlich eingespart, und zu
welchen Mehrausgaben bzw. Mehreinnahmen für den Bundeshaushalt
führen jeweils die acht in der Liste genannten Maßnahmen dieses Bereichs bis
zum Jahr 2030 jährlich?
47. Wann, und wie wird die Bundesregierung „superschnelle Mobilfunknetze
und Breitband ermöglichen“, und wie geht diese Maßnahme über bereits
angekündigte oder eingeleitete Maßnahmen hinaus?
48. Wann, und wie wird die Bundesregierung „praxisnahe Anwendungen
erproben“, wie trägt eine reine Erprobung zum Klimaschutz bei, und wie geht
diese Maßnahme über bereits angekündigte oder eingeleitete Maßnahmen
sowie über die in der Maßnahmenliste genannten Beispiele hinaus?
49. Wann, und wie wird die Bundesregierung „digitale Interaktionen stärken“,
und wie geht diese Maßnahme über bereits angekündigte oder eingeleitete
Maßnahmen hinaus?
50. Wann, und wie wird die Bundesregierung „rechtliche Grundlagen moderner
Mobilität schaffen“, und wie geht diese Maßnahme über bereits
angekündigte oder eingeleitete Maßnahmen sowie über die in der Maßnahmenliste
genannten Beispiele hinaus?
51. Wie viele Tonnen CO2 werden jeweils durch die vier in der Liste genannten
Maßnahmen dieses Bereichs bis zum Jahr 2030 jährlich eingespart, und zu
welchen Mehrausgaben bzw. Mehreinnahmen für den Bundeshaushalt
führen jeweils die vier in der Liste genannten Maßnahmen dieses Bereichs bis
zum Jahr 2030 jährlich?
52. Welche Gutachterinnen und Gutachter haben die in der Maßnahmenliste für
jeden Maßnahmenbereich aufgeführten CO2-Einsparmengen berechnet, und
für wie valide hält die Bundesregierung diese Mengenangaben?
53. Aus welchem Grund unterscheiden sich die für jeden Maßnahmenbereich
aufgeführten CO2-Einsparmengen zwischen der am 29. Mai 2019
vorgelegten Liste und der am 28. Juni 2019 vorgelegten Liste?
54. Auf welche bereits „beschlossenen Maßnahmen“ bezieht sich die
Bundesregierung bei der Berechnung der erforderlichen CO2-Einsparung zu
Erreichung des Klimaziels im Verkehrssektor, und wie viel trägt jede dieser
Maßnahmen zu der angegeben Einsparung von insgesamt 13 Millionen Tonnen
CO2 bei (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/aktiver-klimaschutz-in-
der-verkehrspolitik.html)?
55. Warum beinhaltet die Maßnahmenliste keine Klimaschutzmaßnahmen für
den innerdeutschen oder internationalen Luftverkehr?
56. Welche Verlagerungsziele hat sich die Bundesregierung für die auf dem
Luftfahrtgipfel am 5. Oktober 2018 in Hamburg vereinbarte Verlagerung von
Kurzstrecken- und Zubringer-Flugverkehr auf die Schiene gesetzt, bis wann
sollen diese Ziele umgesetzt werden, und welche Maßnahmen wird die
Bundesregierung umsetzen, um diese Verlagerung auf die Schiene zu erreichen?
57. Wie viele Tonnen CO2 wird durch diese Verlagerung bis zum Jahr 2030
eingespart, und zu welchen Mehrausgaben bzw. Mehreinnahmen für den
Bundeshaushalt führt dies bis zum Jahr 2030 jährlich?
Berlin, den 12. August 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1322416.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12662- Wirkung, Kosten und Umsetzung der "Klimamaßnahmen" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden),
Lisa Badum, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/12662 –
Wirkung, Kosten und Umsetzung der „Klimamaßnahmen“ des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat ein Klimakabinett eingesetzt, um unter anderem
Maßnahmen zur Erreichung des Klimaschutzziels im Verkehr für das Jahr
2030 zu beschließen. Die verkehrsbedingten CO2-Emissionen müssen nach
dem Ziel der Bundesregierung bis zum Jahr 2030 um 40 bis 42 Prozent
reduziert werden, doch derzeit liegen sie noch fast so hoch wie im Vergleichsjahr
1990 (vgl. www.tagesschau.de/faktenfinder/co2-emissionen-103.html).
Am 29. Mai 2019 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur mitgeteilt, bei der damaligen Sitzung des Klimakabinetts der
Bundesregierung mehr als 50 Klimaschutzmaßnahmen vorgestellt zu haben (vgl.
https://twitter.com/bmvi/status/1133693360278069248). Veröffentlicht wurde
jedoch eine Liste, in der weniger als 50 Maßnahmen enthalten waren (vgl.
www.bmvi.de/Shared-Docs/DE/Anlage/K/massnahmen-klimaschutz-in-der-
verkehrspolitik.pdf?__blob=publicationFile). Am 28. Juni 2019 hat das
Bundesverkehrsministerium eine neue Maßnahmenliste vorgelegt, die nach
Rechnung des Bundesministeriums 53 Maßnahmen in sechs Maßnahmenfeldern
benennt. Für jedes Maßnahmenfeld nennt das Bundesministerium eine
Gesamtmenge an CO2-Emissionen, die durch die Maßnahmen eingespart werden
sollen (vgl. www.bmvi.de/Shared-Docs/DE/Artikel/K/aktiver-klimaschutz-in-
der-verkehrspolitik.html).
Nach Ansicht der Fragesteller handelt es sich bei den Maßnahmen, aus denen
in den folgenden Fragen zitiert wird, weder um ausreichend konkretisierte
noch vollständig neue Maßnahmen. Folglich lassen sich die tatsächlichen
CO2-Reduktionsmengen nicht ermitteln oder belegen. Auch der zusätzliche
Finanzierungsbedarf durch die vorgeschlagenen Maßnahmen wird nicht
quantifiziert.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13224
19. Wahlperiode 16.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 12. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Inwiefern bezieht sich der „Mittelanstieg auf 3 Mrd. Euro p. a. für die
Schiene“ ausschließlich auf die Bedarfsplanprojekte aus dem
Bundesverkehrswegeplan, und wann, und wie wird die Bundesregierung diese
Mittel bereitstellen?
Höhe und Verwendung der Mittel für den Neu- und Ausbau der Schienenwege
sind Gegenstand der laufenden Beratungen im Kabinettausschuss Klimaschutz
(Klimakabinett), so dass eine Stellungnahme der Bundesregierung derzeit nicht
möglich ist.
2. Welche konkreten „Engpässe auf der Schiene“ wird die Bundesregierung
über die bereits angekündigten oder eingeleiteten Maßnahmen hinaus bis
wann „beseitigen“, und insbesondere welche „zehn am stärksten
frequentierten Verkehrsknotenpunkte und -strecken“ werden bis wann ausgebaut?
Die wesentlichen Maßnahmen des Bedarfsplans zur Beseitigung der
wichtigsten Engpässe im Schienennetz sind:
• Großknoten (Hamburg, Hannover, Köln, Frankfurt am Main, Mannheim,
München),
• 740-Meter-Netz,
• Optimiertes Alpha E mit Bremen (Hamburg/Bremen–Hannover),
• Rhein-Ruhr-Express (RRX),
• ABS Hagen–Siegen–Hanau (Ruhr-Sieg),
• ABS/NBS Hanau–Würzburg/Fulda–Erfurt,
• NBS Frankfurt–Mannheim,
• ABS/NBS Molzau–Graben Neudorf–Karlsruhe,
• Ostkorridor, einschließlich Uelzen–Stendal,
• ABS/NBS Karlsruhe–Basel.
Hinzu kommen noch zwei zur Fahrzeitverkürzung für den Deutschland-Takt
zentrale Aus-/Neubauvorhaben, die ebenfalls der Engpassbeseitigung dienen,
da sie die Kapazität von heute als überlastet gemeldeten Schienenwegen
erhöhen:
• ABS/NBS Hannover–Bielefeld–Hamm,
• ABS/NBS Burgsinn–Gemünden–Würzburg–Nürnberg.
Der Zeitpunkt der Fertigstellung aller Maßnahmen ist derzeit nicht abschätzbar.
3. Bis wann wird die Bundesregierung welche Schienenwege
„elektrifizieren“, bis wann wird die Bundesregierung welche zusätzlichen
Finanzierungsmittel bereitstellen, die über die Angaben in der Antwort auf die
Schriftliche Frage 128 auf Bundestagsdrucksache 19/11950 hinausgehen,
und wie viel Prozent der Strecken sollen bis zum Jahr 2030 elektrifiziert
sein?
Aufgrund der noch laufenden Beratungen im Kabinettausschuss Klimaschutz
ist eine Stellungnahme der Bundesregierung derzeit nicht möglich.
4. Wie geht die Maßnahme, eine „attraktive Taktung und schnelles
Umsteigen [zu] fördern“, über die Pläne um das Vorhaben Deutschlandtakt
hinaus, und wann soll die Maßnahme umgesetzt werden?
Die Maßnahme „attraktive Taktung und schnelles Umsteigen fördern“ ist im
Vorhaben Deutschlandtakt enthalten. Auswirkungen sind ab der
Fahrplanperiode 2022 zu erwarten.
5. Was erachtet die Bundesregierung als „Grüne Bahn“, wann und wie wird
die Bundesregierung die ,Grüne Bahn‘ ausbauen“, und welche Ziele und
Zwischenziele setzt sie sich dabei?
Aufgrund der noch laufenden Beratungen im Kabinettausschuss Klimaschutz
ist eine Stellungnahme der Bundesregierung derzeit nicht möglich.
6. Auf welche Weise geht die Maßnahme, den „Schienenpersonenverkehr
[zu] digitalisieren“, über bereits angekündigte oder eingeleitete
Maßnahmen, z. B. das Konzept „Digitale Schiene Deutschland“, hinaus,
welche Gesamtkosten neben den bereits genannten Kosten zum Starterpaket
(vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 77 auf Bundestagsdrucksache
19/11757) entstehen durch diese Maßnahme, und wann und auf welche
Weise erfolgt die dafür erforderliche Mittelbereitstellung?
Die Regierung hat das Starterpaket „Digitale Schiene Deutschland“ in den
Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2020 aufgenommen. Hinsichtlich des
über das Starterpaket hinausgehenden Mittelbedarfs können aufgrund der noch
laufenden Beratungen im Kabinettausschuss Klimaschutz keine Aussagen
getroffen werden.
7. Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, um die
„Mehrwertsteuer für den Fernverkehr von 19 Prozent auf 7 Prozent“ zu
senken, und ab wann soll der geringere Mehrwertsteuersatz gelten?
Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen.
Aufgrund der noch laufenden Beratungen im Kabinettausschuss Klimaschutz
ist eine Stellungnahme der Bundesregierung derzeit nicht möglich.
8. Auf welche Weise wird die Bundesregierung durch eine Erhöhung der
Bundesmittel für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz die
„Kapazitäten ausbauen“ bzw. den Ausbau sicherstellen und die „Angebotsqualität
verbessern“ bzw. eine Verbesserung sicherstellen, und wie wird die
Bundesregierung sicherstellen, dass diese zusätzlichen Maßnahmen
überhaupt erfolgen können, wenn über das
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz auch Projekte zur Elektrifizierung von Bahnstrecken finanziert
werden sollen (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 128 auf
Bundestagsdrucksache 19/11950)?
Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen.
Aufgrund der noch laufenden Beratungen im Kabinettausschuss Klimaschutz
ist eine Stellungnahme der Bundesregierung derzeit nicht möglich.
9. Wann, und wie wird die Bundesregierung die „Förderung von
Elektrobussen verstärken“, inwiefern handelt es sich dabei um Maßnahmen abseits
des bereits bekannten Sofortprogramms „Saubere Luft“, und um welche
zusätzlichen Mittel wird die Bundesregierung die Förderrichtlinie
„Elektromobilität“ und die Förderrichtlinie zur Anschaffung von Elektrobussen
im öffentlichen Personennahverkehr bis wann aufstocken?
Aufgrund der noch laufenden Beratungen im Kabinettausschuss Klimaschutz
ist eine Stellungnahme der Bundesregierung derzeit nicht möglich.
10. Wann wird die Bundesregierung im Fahrradbereich den Mittelanstieg für
„Schnellwege, Parkmöglichkeiten“, „Sonderprogramm Stadt“ und
„Sonderprogramm Deutschland-Routen“ jeweils umsetzen?
Aufgrund der noch laufenden Beratungen im Kabinettausschuss Klimaschutz
ist eine Stellungnahme der Bundesregierung derzeit nicht möglich.
11. Um welche Höhe soll der Mittelanstieg für „Schnellwege,
Parkmöglichkeiten“, „Sonderprogramm Stadt“ und „Sonderprogramm Deutschland-
Routen“ jeweils erfolgen (bitte derzeitige Mittel für „Schnellwege,
Parkmöglichkeiten“, „Sonderprogramm Stadt“ und „Sonderprogramm
Deutschland-Routen“ im Bundeshaushalt jeweils mit Titelbezeichnungen
und aktueller Fördersumme sowie die jeweils geplante Mittelerhöhung
für die Jahre 2020 und 2021 auflisten)?
Aufgrund der noch laufenden Beratungen im Kabinettausschuss Klimaschutz
ist eine Stellungnahme der Bundesregierung derzeit nicht möglich.
12. Wann, und wie wird die Bundesregierung „fahrradfreundlichere
Rahmenbedingungen schaffen“, und inwiefern geht diese Maßnahme über bereits
angekündigte oder eingeleitete Maßnahmen wie der Novelle der
Straßenverkehrsordnung oder der Arbeiten am Nationalen Radverkehrsplan
hinaus?
Über bereits eingeleitete Maßnahmen (StVO-Novelle, Neuaufstellung des
NRVP) und die Fortführung bestehender Förderprogramme werden 2019 durch
das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erstmals
investive „Modellvorhaben als Leuchttürme des Radverkehrs“ gefördert.
Darüber hinaus sind die noch laufenden Beratungen im Kabinettausschuss
Klimaschutz abzuwarten.
13. Aus welchem Grund enthält dieser Maßnahmenbereich trotz der
Erwähnung des Fußverkehrs im Titel keine Klimaschutzmaßnahmen für den
Fußverkehr, und welche Klimaschutzmaßnahmen im Bereich des
Fußverkehrs wird die Bundesregierung bis wann umsetzen?
Die bereits laufenden Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs (NRVP-
Projekte, Verkehrssicherheitskampagnen) sind auch Klimaschutzmaßnahmen.
14. Wie viele Tonnen CO2 werden jeweils durch die 13 in der Liste
genannten Maßnahmen dieses Bereichs bis zum Jahr 2030 jährlich eingespart,
und zu welchen Mehrausgaben bzw. Mehreinnahmen für den
Bundeshaushalt führen jeweils die 13 in der Liste genannten Maßnahmen dieses
Bereichs bis zum Jahr 2030 jährlich?
Aufgrund der noch laufenden Beratungen im Kabinettausschuss Klimaschutz
ist eine Stellungnahme der Bundesregierung derzeit nicht möglich.
Klimaschutzmaßnahmen bei alternativen Kraftstoffen
15. Wann wird die Bundesregierung die „Strategie ,Wasserstoff erneuerbare
Kraftstoffe‘“ vorlegen, welche Schwerpunkte und Maßnahmen wird sie
besitzen, wie wird sie sich von der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der
Bundesregierung unterscheiden, und wann, und auf welche Weise wird
die Strategie anschließend gesetzlich verankert?
Die Bundesregierung beabsichtigt, Ende 2019 eine Nationale Strategie
Wasserstoff vorzulegen. Eine diese ergänzende gesetzliche Regelung ist nicht
vorgesehen. Die Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie konzentriert sich auf den
Verkehrsbereich; sie betrachtet sämtliche alternativen Antriebe und Kraftstoffe sowie
deren Infrastrukturen.
16. Wann, und wie wird die Bundesregierung einerseits bei Wasserstoff und
synthetischen Kraftstoffen und andererseits bei Biokraftstoffen
„Forschungsund Entwicklungslücken schließen“, und um welche Lücken
handelt es sich konkret?
Aufgrund der noch laufenden Beratungen im Kabinettausschuss Klimaschutz
ist eine Stellungnahme der Bundesregierung derzeit nicht möglich.
17. Wann, und wie wird die Bundesregierung einerseits bei Wasserstoff und
synthetischen Kraftstoffen und andererseits bei Biokraftstoffen
„Erzeugungsanlagen fördern“, und welche Mengen alternativer Kraftstoffe
sollen bis zum Jahr 2030 jeweils jährlich produziert werden?
Aufgrund der noch laufenden Beratungen im Kabinettausschuss Klimaschutz
ist eine Stellungnahme der Bundesregierung derzeit nicht möglich.
18. Wann, und wie wird die Bundesregierung einerseits bei Wasserstoff und
synthetischen Kraftstoffen und andererseits bei Biokraftstoffen eine
„Beimischungsquote einführen“, und in welcher Höhe und für welche
Kraftstoffe soll diese Quote für welche Jahre und für welche
Regelungsadressaten gelten?
Aufgrund der noch laufenden Beratungen im Kabinettausschuss Klimaschutz
ist eine Stellungnahme der Bundesregierung derzeit nicht möglich.
19. Wann wird die Bundesregierung das „Aufbauprogramm mit einem
Volumen von 2 Milliarden Euro“ starten, welche Laufzeit wird es besitzen,
welche Kraftstoffe wird es betreffen, und wie wird die Bundesregierung
das Programm gestalten (bitte unter Nennung der Ziele,
Förderbedingungen, berechtige Antragsteller und Förderhöhen auflisten)?
Aufgrund der noch laufenden Beratungen im Kabinettausschuss Klimaschutz
ist eine Stellungnahme der Bundesregierung derzeit nicht möglich.
20. Wie viele Tonnen CO2 werden jeweils durch die sieben in der Liste
genannten Maßnahmen dieses Bereichs bis zum Jahr 2030 jährlich
eingespart, und zu welchen Mehrausgaben bzw. Mehreinnahmen für den
Bundeshaushalt führen jeweils die sieben in der Liste genannten Maßnahmen
dieses Bereichs bis zum Jahr 2030 jährlich?
Aufgrund der noch laufenden Beratungen im Kabinettausschuss Klimaschutz
ist eine Stellungnahme der Bundesregierung derzeit nicht möglich.
21. Welche Produktionsmengen von strombasierten Flüssigkraftstoffen und
deren Anteil am Kraftstoffverbrauch im Verkehrssektor in Deutschland
hält die Bundesregierung im Jahr 2030 für realistisch, wenn
beispielsweise Vertreter des Mineralölkonzerns Shell betonen, dass solche
strombasierten Kraftstoffe in marktrelevanten Mengen „nicht vor 2030,
teilweise auch noch später“ (www.automobil-produktion.de/technik-produktion/
forschung-entwicklung/synthetische-kraftstoffe-loesung-oder-sackgas
se-317.html) zur Verfügung stehen, und wie viele Tonnen CO2 werden
durch strombasierte Kraftstoffe bis zum Jahr 2030 jährlich eingespart?
Aufgrund der noch laufenden Beratungen im Kabinettausschuss Klimaschutz
ist eine Stellungnahme der Bundesregierung derzeit nicht möglich.
Klimaschutzmaßnahmen im Güterverkehr
22. Welche Strecken mit welcher Länge werden im Rahmen der Maßnahme,
die „Infrastruktur für bis zu 740m lange Güterzüge“ zu schaffen, für die
Nutzung durch 740 m lange Güterzüge ausgebaut, und inwiefern handelt
es sich um Maßnahmen, die über die bekannten 75 Einzelmaßnahmen
(vgl. Antworten auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen
19/11024 und 19/11915) hinausgehen?
23. Welche Kosten entstehen dabei pro Strecke und Jahr, in welchen Jahren
stehen die Strecken zur Verfügung, und wann, und auf welche Weise wird
die Bundesregierung die Finanzierungsmittel bereitstellen?
Die Fragen 22 und 23 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Wegen der unterschiedlichen Planungsstände der Vorhaben des Bedarfsplans
sind keine Aussagen möglich, um wie viele über das Projekt „Überholgleise für
740 m-Züge“ hinausgehende Maßnahmen es sich handelt und welche Strecken
davon betroffen sein werden. Insofern und vor dem Hintergrund der noch
laufenden Beratungen im Kabinettausschuss „Klimaschutz“ ist eine
Stellungnahme der Bundesregierung derzeit nicht möglich.
24. Auf welche Weise geht die Maßnahme, den „Schienengüterverkehr [zu]
digitalisieren“, über bereits angekündigte oder eingeleitete Maßnahmen,
z. B. das Konzept „Digitale Schiene Deutschland“, hinaus, welche
Gesamtkosten neben den bereits genannten Kosten zum Starterpaket (vgl.
Antwort auf die Schriftliche Frage 77 auf Bundestagsdrucksache
19/11757) entstehen durch diese Maßnahme, und wann und auf welche
Weise erfolgt die dafür erforderliche Mittelbereitstellung?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
25. Auf welche Weise, die über die bisherigen Maßnahmen und insbesondere
die bis Ende 2021 geltende Förderrichtlinie hinausgeht (vgl. Antwort auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10086), wird die
Bundesregierung den „kombinierten Verkehr ausbauen“, welche
zusätzlichen Finanzierungsmittel sind dafür notwendig, und wann, und auf
welche Weise wird die Bundesregierung diese Mittel bereitstellen?
Aufgrund der noch laufenden Beratungen im Kabinettausschuss Klimaschutz
ist eine Stellungnahme der Bundesregierung derzeit nicht möglich.
26. Wann, und wie wird die Bundesregierung den „Schienengüterverkehr
elektrifizieren“ bzw. „weg von den Diesel-Triebwagen“ kommen, bis
wann wird die Bundesregierung welche zusätzlichen Finanzierungsmittel
für Züge und Infrastruktur bereitstellen, die über die Angaben in der
Antwort auf die Schriftliche Frage 128 auf Bundestagsdrucksache 19/11950
hinausgehen, und wie viel Prozent der Strecken sollen bis zum Jahr 2030
elektrifiziert sein?
Aufgrund der noch laufenden Beratungen im Kabinettausschuss Klimaschutz
ist eine Stellungnahme der Bundesregierung derzeit nicht möglich.
27. Wann, und wie wird die Bundesregierung „Maßnahmen zur Stärkung der
Binnenschifffahrt“ umsetzen, wie gehen diese Maßnahmen über bereits
angekündigte oder eingeleitete Maßnahmen sowie über die in der
Maßnahmenliste genannten Beispiele hinaus, und welche vordringlichen
Maßnahmen im Bundesverkehrswegeplan sollen, wie in den Beispielen
ausgeführt, schneller umgesetzt werden?
Aufgrund der noch laufenden Beratungen im Kabinettausschuss Klimaschutz
ist eine Stellungnahme der Bundesregierung derzeit nicht möglich.
28. Wann, und wie wird die Bundesregierung die „Förderung alternativer
Antriebe für Binnenschiffe“ umsetzen, und inwiefern wird sie insbesondere
das „Förderprogramm zur Modernisierung der Binnenschifffahrt“
weiterentwickeln (bitte unter Nennung der Ziele, Förderbedingungen,
berechtige Antragsteller und Förderhöhen beantworten)?
Die Bundesregierung hat das Förderprogramm „Nachhaltige Modernisierung
von Binnenschiffen“ seit 2015 so weiterentwickelt, dass u. a. die Ausrüstung
von Binnenschiffen mit Motoren, die mit alternativen Kraftstoffen wie
verflüssigtem Erdgas (LNG), komprimiertem Erdgas (CNG), Flüssiggas (LPG),
Wasserstoff oder Methanol betrieben werden, sowie rein elektrischen Antrieben,
diesel- und gaselektrischen Antrieben und Hybridantrieben gefördert werden
können. Das Förderprogramm soll über den 31. Dezember 2019 bis zum
31. Dezember 2020 fortgesetzt werden.
Die Förderrichtlinie soll zum 1. Januar 2020 novelliert werden. Durch die
Förderung sollen Anreize für Investitionen in emissionsärmere Motoren,
emissionsmindernde Technologien und lärmmindernde Maßnahmen gesetzt werden.
In diese Novellierung sollen sowohl die Empfehlungen aus der Evaluierung des
Förderprogramms als auch Vorschläge der Fachverbände einfließen. Der
Fördersatz erhöht sich für mittlere Unternehmen um 10 Prozent und für kleine
Unternehmen um 20 Prozent.
29. Wie viele Tonnen CO2 werden jeweils durch die acht in der Liste
genannten Maßnahmen dieses Bereichs bis zum Jahr 2030 jährlich eingespart,
und zu welchen Mehrausgaben bzw. Mehreinnahmen für den
Bundeshaushalt führen jeweils die acht in der Liste genannten Maßnahmen
dieses Bereichs bis zum Jahr 2030 jährlich?
Aufgrund der noch laufenden Beratungen im Kabinettausschuss Klimaschutz
ist eine Stellungnahme der Bundesregierung derzeit nicht möglich.
30. Warum werden im Bereich des Güterverkehrs nach Kenntnis der
Bundesregierung nur geringe jährliche CO2-Emissionsminderungen erreicht, und
aus welchem Grund kann über eine Verlagerung von Güterverkehr auf die
Schiene keine stärkere Emissionsminderung erzielt werden?
Aufgrund der noch laufenden Beratungen im Kabinettausschuss Klimaschutz
ist eine Stellungnahme der Bundesregierung derzeit nicht möglich.
Klimaschutzmaßnahmen für den Pkw-Bereich
31. Wann, für welchen Zeitraum, für welche Fahrzeuge, für welche Antriebe,
für welche Nutzer und um welche Beträge abseits der im Dokument
aufgeführten Beispiele wird die Bundesregierung das „Niveau der
Kaufprämie erhöhen“?
Aufgrund der noch laufenden Beratungen im Kabinettausschuss Klimaschutz
ist eine Stellungnahme der Bundesregierung derzeit nicht möglich.
32. Wann, und wie wird die Bundesregierung im Rahmen der Kaufprämie
den „Umstieg bei gewerblichen Vielfahrern besonders unterstützen“ und
die „Planungssicherheit erhöhen“?
Aufgrund der noch laufenden Beratungen im Kabinettausschuss Klimaschutz
ist eine Stellungnahme der Bundesregierung derzeit nicht möglich.
33. Wann, in welcher Höhe, für welchen Zeitraum, für welche Fahrzeuge, für
welche Antriebe und für welche Nutzer wird die Bundesregierung eine
„Kaufprämie auch für E-Gebrauchtfahrzeuge“ einführen?
Die Weiterentwicklung der Förderung der Elektromobilität ist u. a. Gegenstand
der noch laufenden Beratungen im Kabinettausschuss Klimaschutz.
34. Wann, und wie wird die Bundesregierung die „Dienstwagensteuer stärker
nach CO2 differenzieren“, in welcher Höhe werden „umweltfreundliche
Dienstwagen [...] geringer besteuert als Fahrzeuge mit höherem CO2-
Ausstoß“, in welcher Weise werden im Gegenzug Fahrzeuge mit höherem
CO2-Ausstoß höher besteuert, und inwiefern wird die Bundesregierung
die Besteuerung grundsätzlich an den CO2-Ausstoß der Fahrzeuge
koppeln?
35. Wie wird die Bundesregierung die „öffentliche Ladeinfrastruktur
fördern“, wie wird sie insbesondere das Förderprogramm
„Ladeinfrastruktur“ anpassen bzw. um welche Summe wird sie es aufstocken, und wie
viele öffentliche Ladepunkte sollen bis zum Jahr 2030 zur Verfügung
stehen?
36. Wie wird die Bundesregierung die „private Ladeinfrastruktur fördern“,
welche neuen Förderprogramme wird sie schaffen, und wie viele private
Ladepunkte sollen bis zum Jahr 2030 zur Verfügung stehen?
Die Fragen 34 bis 36 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aufgrund der noch laufenden Beratungen im Kabinettausschuss Klimaschutz
ist eine Stellungnahme der Bundesregierung derzeit nicht möglich.
37. Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, um das
Miet- und Wohneigentumsrecht so zu reformieren, dass es für Mieter und
Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern leichter wird, eine
Ladestation an den Hausstellplätzen zu installieren?
Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des
Mietrechts, der unter anderem Vorschläge für Erleichterungen beim Einbau von
Ladeeinrichtungen in Wohnungseigentumsanlagen und Mietobjekten enthält,
soll in diesem Jahr vorgelegt werden.
38. Wann wird das Bundeskabinett das „Gesetzesvorhaben zum
beschleunigten Hochlauf der Elektromobilität“ (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/
Artikel/K/elektromobilitaet-wird-schneller-ausgebaut.html)
voraussichtlich beschließen, aus welchem Grund erarbeitet das
Bundesverkehrsministerium Gesetzentwürfe im Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz („Einbau von
Ladeinfrastruktur in Gebäuden (u. a. WEG/Mietrecht)“, vgl. ebd.), und wie verhält sich
diese Initiative des Bundesverkehrsministeriums zur Bund-Länder-
Arbeitsgruppe zum Wohneigentumsrecht sowie zu den Vorarbeiten des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz?
Das Gesetzesvorhaben zum beschleunigten Hochlauf der Elektromobilität ist
eine Initiative des BMVI zur Beseitigung der gesetzlichen Hemmnisse beim
Aufbau von Ladeinfrastruktur und des Hochlaufs der Elektromobilität. Die
Anpassung des Mietrechts und des WEG-Rechts sind in diesem Vorhaben
enthalten. Die Zuständigkeit für das Miet- und Wohneigentumsgesetzes liegt beim
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
39. Wie wird die Bundesregierung die „gewerbliche Ladeinfrastruktur
fördern“, welche neuen Förderprogramme wird sie schaffen, und wie viele
gewerbliche Ladepunkte sollen bis zum Jahr 2030 zur Verfügung stehen?
Aufgrund der noch laufenden Beratungen im Kabinettausschuss Klimaschutz
ist eine Stellungnahme der Bundesregierung derzeit nicht möglich.
40. Wie viele Tonnen CO2 werden jeweils durch die 13 in der Liste
genannten Maßnahmen dieses Bereichs bis zum Jahr 2030 jährlich eingespart,
und zu welchen Mehrausgaben bzw. Mehreinnahmen für den
Bundeshaushalt führen jeweils die 13 in der Liste genannten Maßnahmen dieses
Bereichs bis zum Jahr 2030 jährlich?
Aufgrund der noch laufenden Beratungen im Kabinettausschuss Klimaschutz
ist eine Stellungnahme der Bundesregierung derzeit nicht möglich.
Klimaschutzmaßnahmen für Nutzfahrzeuge
41. Ab wann, für welche Fahrzeuge, für welche Antriebe, für welche Nutzer,
in welcher Höhe und für welchen Zeitraum wird die Bundesregierung im
Rahmen der „staatliche[n] Kaufprämie für Nutzfahrzeuge mit alternativen
Antrieben“ die „Mehrkosten fördern“, und inwiefern wird sich diese
Förderung vom bestehenden Förderprogramm „Energieeffiziente und/oder
CO2-arme schwere Nutzfahrzeuge“ unterscheiden?
Aufgrund der noch laufenden Beratungen im Kabinettausschuss Klimaschutz
ist eine Stellungnahme der Bundesregierung derzeit nicht möglich.
42. Ab wann, in welcher Höhe, für welche Fahrzeuge und für welchen
Zeitraum wird die Bundesregierung die „Lkw-Maut nach CO2
differenzieren“?
Der europäische Rechtsrahmen für eine solche Differenzierung wird derzeit in
der zuständigen Ratsarbeitsgruppe zur Novelle der Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (1999/62/EG bzw.
2006/38/EG, sog. Eurovignetten-Richtlinie) erarbeitet. Die Ausgestaltung einer
solchen CO2-Differenzierung erfolgt in Abhängigkeit der revidierten Richtlinie.
43. Wie wird die Bundesregierung „genügend H2-Tankstellen sicherstellen“,
wie viele Wasserstofftankstellen sollen bis zum Jahr 2030 für welche
Fahrzeuge zur Verfügung stehen, und wie wird sie bestehende
Förderprogramme anpassen bzw. aufstocken, um dieses Ziel zu erreichen?
Die Bundesregierung unterstützt den Aufbau eines Netzes von
Wasserstofftankstellen über die Förderrichtlinie für Maßnahmen der Marktaktivierung im
Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologie (NIP). Die Förderintensität hängt von den für das NIP zur
Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ab.
Der Nationale Strategierahmen der Bundesregierung für die Umsetzung der
Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über den
Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe Text (AFID) sieht bis 2020
den Aufbau von 100 Wasserstofftankstellen für Straßenfahrzeuge vor.
Unabhängig vom Fahrzeugbestand wird ein initiales Tankstellennetz mit 700 bar-
Technologie geschaffen. Danach erfolgt der weitere Ausbau in Abhängigkeit
des Hochlaufs der Fahrzeugzahlen, so dass bis 2025 deutschlandweit insgesamt
bis zu 400 und bis 2030 bis zu 1000 Tankstellen verfügbar sein werden. Nach
Vorliegen der Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten
Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität und im Rahmen der Evaluation der
AFID werden die Ziele gegebenenfalls neu bewertet.
44. Wie wird die Bundesregierung „Lademöglichkeiten für Batterie-Lkw
schaffen“, welche Förderprogramme wird sie dafür anpassen oder neu
schaffen (bitte unter Nennung der Ausbauziele, Förderbedingungen,
berechtige Antragsteller und Förderhöhen auflisten), wie viele Ladepunkte
sollen im Jahr 2030 zur Verfügung stehen, und wie viele Fahrzeugen
sollen die Ladepunkte im Jahr 2030 nutzen können?
Aufgrund der noch laufenden Beratungen im Kabinettausschuss Klimaschutz
ist eine Stellungnahme der Bundesregierung derzeit nicht möglich.
45. Wann, und wie wird die Bundesregierung „Oberleitungen für
Pendelstrecken einrichten“, welche Strecken wird dies betreffen, auf welche
Weise bzw. mit welchen Förderprogrammen wird die Bundesregierung
den Aufbau unterstützen (bitte unter Nennung der Förderbedingungen,
der Standorte, der berechtigen Antragsteller und der Förderhöhen
auflisten), wie viele Fahrzeuge sollen die Strecken im Jahr 2030 nutzen, und
wie viele Kilometer Oberleitungen sollen im Jahr 2030 errichtet sein?
Aufgrund der noch laufenden Beratungen im Kabinettausschuss Klimaschutz
ist eine Stellungnahme der Bundesregierung derzeit nicht möglich.
46. Wie viele Tonnen CO2 werden jeweils durch die acht in der Liste
genannten Maßnahmen dieses Bereichs bis zum Jahr 2030 jährlich eingespart,
und zu welchen Mehrausgaben bzw. Mehreinnahmen für den
Bundeshaushalt führen jeweils die acht in der Liste genannten Maßnahmen
dieses Bereichs bis zum Jahr 2030 jährlich?
Aufgrund der noch laufenden Beratungen im Kabinettausschuss Klimaschutz
ist eine Stellungnahme der Bundesregierung derzeit nicht möglich.
Klimaschutzmaßnahmen für die Digitalisierung
47. Wann, und wie wird die Bundesregierung „superschnelle Mobilfunknetze
und Breitband ermöglichen“, und wie geht diese Maßnahme über bereits
angekündigte oder eingeleitete Maßnahmen hinaus?
Mit der Versteigerung von Frequenzen im Jahr 2015 sowie weiteren
Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,5 GHz im Jahr 2019 wurde ein wichtiges
Flächen- sowie Kapazitätsspektrum für den Ausbau der Mobilfunknetze
bereitgestellt. Weitere Maßnahmen werden im Rahmen der Gesamtstrategie zur
Mobilfunkversorgung erarbeitet. Es ist das Ziel der Bundesregierung im Bereich
des Breitbandausbaus bis zum Jahr 2025 einen flächendeckenden Ausbau mit
Gigabit-Netzen zu erreichen. Der Glasfaserausbau findet vorrangig
privatwirtschaftlich durch die Netzbetreiber statt. Das Bundesförderprogramm für den
Breitbandausbau fördert die Breitbandverfügbarkeit insbesondere in ländlichen
Regionen. Diese Maßnahmen wurden bereits begonnen bzw. anderweitig
angekündigt.
48. Wann, und wie wird die Bundesregierung „praxisnahe Anwendungen
erproben“, wie trägt eine reine Erprobung zum Klimaschutz bei, und wie
geht diese Maßnahme über bereits angekündigte oder eingeleitete
Maßnahmen sowie über die in der Maßnahmenliste genannten Beispiele
hinaus?
Die Bundesregierung unterstützt eine technologieoffene Forschung und
Entwicklung und weitergehende Erprobung von praxisnahen Anwendungen auf
dem Weg zu einer sauberen, digitalen, komfortablen und bezahlbaren Mobilität.
49. Wann, und wie wird die Bundesregierung „digitale Interaktionen
stärken“, und wie geht diese Maßnahme über bereits angekündigte oder
eingeleitete Maßnahmen hinaus?
Aufgrund der noch laufenden Beratungen im Kabinettausschuss Klimaschutz
ist eine Stellungnahme der Bundesregierung derzeit nicht möglich.
50. Wann, und wie wird die Bundesregierung „rechtliche Grundlagen
moderner Mobilität schaffen“, und wie geht diese Maßnahme über bereits
angekündigte oder eingeleitete Maßnahmen sowie über die in der
Maßnahmenliste genannten Beispiele hinaus?
Aufgrund der noch laufenden Beratungen im Kabinettausschuss Klimaschutz
ist eine Stellungnahme der Bundesregierung derzeit nicht möglich.
51. Wie viele Tonnen CO2 werden jeweils durch die vier in der Liste
genannten Maßnahmen dieses Bereichs bis zum Jahr 2030 jährlich eingespart,
und zu welchen Mehrausgaben bzw. Mehreinnahmen für den
Bundeshaushalt führen jeweils die vier in der Liste genannten Maßnahmen
dieses Bereichs bis zum Jahr 2030 jährlich?
Aufgrund der noch laufenden Beratungen im Kabinettausschuss Klimaschutz
ist eine Stellungnahme der Bundesregierung derzeit nicht möglich.
Übergreifende Fragestellungen
52. Welche Gutachterinnen und Gutachter haben die in der Maßnahmenliste
für jeden Maßnahmenbereich aufgeführten CO2-Einsparmengen
berechnet, und für wie valide hält die Bundesregierung diese Mengenangaben?
Die Maßnahmenvorschläge sind mit Folgenabschätzungen unterlegt, die auf
abgestimmten Annahmen beruhen und von Forschungsinstituten des
wissenschaftlichen Begleitkonsortiums für die Fortschreibung der Mobilitäts- und
Kraftstoffstrategie vorgenommen wurden.
53. Aus welchem Grund unterscheiden sich die für jeden Maßnahmenbereich
aufgeführten CO2-Einsparmengen zwischen der am 29. Mai 2019
vorgelegten Liste und der am 28. Juni 2019 vorgelegten Liste?
Die Erarbeitung des Maßnahmenprogramms Klimaschutz 2030 ist auf die
Zielerreichung bis zum Jahr 2030 ausgerichtet. Bei den bewerteten
Maßnahmenvorschlägen, die im Mai und Juni veröffentlicht wurden, handelt es sich um
Zwischenstände dieses Prozesses.
54. Auf welche bereits „beschlossenen Maßnahmen“ bezieht sich die
Bundesregierung bei der Berechnung der erforderlichen CO2-Einsparung
zu Erreichung des Klimaziels im Verkehrssektor, und wie viel trägt jede
dieser Maßnahmen zu der angegeben Einsparung von insgesamt 13
Millionen Tonnen CO2 bei (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/akti
ver-klimaschutz-in-der-verkehrspolitik.html)?
Es handelt sich um nachfolgende Maßnahmen, die bis zum Stichtag 30. Juni
2017 beschlossen wurden:
Maßnahme Beschluss Wirkung bis
CO2-Standards PKW Neuwagen (95 g-Ziel) 2014 2021
Bundesverkehrswegeplanung (BVWP) 2016 2030
Steuerermäßigung von Erdgas (CNG, LNG) bis 2026,
von LPG bis 2019
2017 2026
Ausweitung Lkw-Maut auf weitere 1100 km Bundesstraße
und auf LKW ab 7,5 t zGG
2015 dauerhaft
Bereitstellung von Regionalisierungsmitteln
(8,2 Mrd. Euro 2016, +1,8 % p. a. ab 2017)
2016 2031
Sofortprogramm Seehafenhinterlandverkehr II 2016 2021
Förderung alternativer Antriebe im ÖV 2017 2022
Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur
(300 Millionen-Euro-Programm)
2016 2020
Weiterentwicklung/Erprobung elektrischer Antriebe bei Nfz
(Förderung von Forschungs- bzw. Demo-Vorhaben)
2022
Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing
(Carsharinggesetz – CsgG)
2017 dauerhaft
55. Warum beinhaltet die Maßnahmenliste keine Klimaschutzmaßnahmen für
den innerdeutschen oder internationalen Luftverkehr?
Die Maßnahmenliste enthält Maßnahmen zur Erreichung des Sektorziels. Die
Treibhausgasemissionen des internationalen Luftverkehrs werden nicht auf die
inländischen Emissionen angerechnet. Gleichwohl hat die Entwicklung und
Bereitstellung nachhaltiger alternativer Treibstoffe (insbesondere Power-to-
Liquid) mit Blick auf eine langfristige Dekarbonisierung für den Luftverkehr
große Bedeutung. Darüber hinaus zielen die Maßnahmen zur Stärkung des
Schienenpersonenverkehrs auf eine Verlagerung des innerdeutschen
Luftverkehrs auf die Schiene ab.
56. Welche Verlagerungsziele hat sich die Bundesregierung für die auf dem
Luftfahrtgipfel am 5. Oktober 2018 in Hamburg vereinbarte Verlagerung
von Kurzstrecken- und Zubringer-Flugverkehr auf die Schiene gesetzt,
bis wann sollen diese Ziele umgesetzt werden, und welche Maßnahmen
wird die Bundesregierung umsetzen, um diese Verlagerung auf die
Schiene zu erreichen?
Eine Verlagerung des innerdeutschen Luftverkehrs auf die Schiene wird
begrüßt. Termine für konkrete Projekte wurden im Zuge des hochrangigen
Treffens nicht vereinbart.
57. Wie viele Tonnen CO2 wird durch diese Verlagerung bis zum Jahr 2030
eingespart, und zu welchen Mehrausgaben bzw. Mehreinnahmen für den
Bundeshaushalt führt dies bis zum Jahr 2030 jährlich?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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