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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Bekanntgabe der Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes über manipulierte Motorentypen
(insgesamt 7 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
12.09.2019
Antwortdauer
16 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1270727.08.2019
Bekanntgabe der Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes über manipulierte Motorentypen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stefan Keuter und der Fraktion der AfD
Bekanntgabe der Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes über manipulierte
Motorentypen
Mit Urteil vom 12. Juni 2019 – 5 U 1318/18 – entschied das Oberlandesgericht
Koblenz: „Wer vorsätzlich ein Fahrzeug mit einer unzulässigen, weil die
Typengenehmigung infrage stellenden Einrichtung (hier
Abgasrückführungsabschalteinrichtung) in den Verkehr bringt, kann aufgrund sittenwidriger
Schädigung nach § 826 BGB Schadensersatz schulden“ (vgl. OLG Koblenz, NJW
2019, 2237). Das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit der
streitgegenständlichen Umschaltlogik unter bewusstem Verschweigen der (gesetzwidrigen)
Softwareprogrammierung stellt eine konkludente Täuschung dar, da der Hersteller
mit dem Inverkehrbringen konkludent die Erklärung abgibt, der Einsatz des
Fahrzeugs sei im Straßenverkehr uneingeschränkt zulässig (vgl. NJW 2019,
2237 Rn. 16; OLG Karlsruhe, ZVertriebsR 2019, 178 Rn. 8).
Volkswagen hat damit Kunden ein Fahrzeug mit Abschalteinrichtung verkauft,
und zwar ausgestattet mit einer Software, die dafür sorgt, dass der Sharan auf
dem Prüfstand die vorgegebenen Abgaswerte einhielt, im Straßenverkehr
jedoch um ein Vielfaches überschritt (vgl. www.handelsblatt.com/unternehmen/
industrie/vw-abgasskandal-bislang-geheime-kba-papiere-
lieferndieselklaegern-neue-argumente/24703872.html?ticket=ST-6761716-
HrCNHVTbECR7fKil3n3V-ap6).
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz ist bisher allerdings nur der
Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes zum 2-Liter-Motor EA 189 von
Volkswagen bekannt. Bescheide zu den anderen Motorvarianten, insbesondere jene
zu den 3- oder 4,2-Liter-Motoren von Audi und Porsche, sind, so das
Handelsblatt vom 5. August 2019, bisher nicht öffentlich einsehbar (vgl.
www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/vw-abgasskandal-
bislanggeheime-kba-papiere-liefern-dieselklaegern-neue-argumente/
24703872.html?ticket=ST-6761716-HrCNHVTbECR7fKil3n3V-ap6).
Darüber hinaus hält das Kraftfahrt-Bundesamt die Bescheide zurück und gibt
diese selbst auf Antrag von Rechtsanwälten nicht heraus, so das Handelsblatt
weiter (vgl. www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/vw-
abgasskandalbislang-geheime-kba-papiere-liefern-dieselklaegern-neue-argumente/
24703872.html?ticket=ST-6761716-HrCNHVTbECR7fKil3n3V-ap6).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchem Grund hält das Kraftfahrt-Bundesamt die Bescheide über die
untersuchten Motorentypen zurück?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12707
19. Wahlperiode 27.08.2019
2. Wie viele Bescheide hat das Kraftfahrt-Bundesamt über manipulierte
Motorentypen erstellt?
3. Bei welchen Motorentypen wurden Manipulationen festgellt (bitte im
Einzelnen auflisten und die Bescheide zur Verfügung stellen)?
4. Aus welchem Grund erhalten Rechtsanwälte keine Akteneinsicht in die
Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes?
5. Wann kann mit einer Veröffentlichung und Zugänglichmachung der
Bescheide über alle untersuchten Motorentypen durch das Kraftfahrt-
Bundesamt gerechnet werden?
6. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit des Kraftfahrt-
Bundesamtes auf Anfragen von Rechtsanwälten auf Akteneinsicht in die
Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes?
7. Aus welchem Grund schlägt das Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur vor, Kläger und ihre Anwälte könnten versuchen, per
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Einsicht in die KBA-Bescheide zu
erlangen (vgl. www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/vw-
abgasskandalbislang-geheime-kba-papiere-liefern-dieselklaegern-neue-argumente/
24703872.html?ticket=ST-6761716-HrCNHVTbECR7fKil3n3V-ap6)?
Berlin, den 12. August 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1318412.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12707 - Bekanntgabe der Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes über manipulierte Motorentypen
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Keuter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12707 –
Bekanntgabe der Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes über manipulierte
Motorentypen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit Urteil vom 12. Juni 2019 – 5 U 1318/18 – entschied das
Oberlandesgericht Koblenz: „Wer vorsätzlich ein Fahrzeug mit einer unzulässigen, weil die
Typengenehmigung infrage stellenden Einrichtung (hier
Abgasrückführungsabschalteinrichtung) in den Verkehr bringt, kann aufgrund sittenwidriger
Schädigung nach § 826 BGB Schadensersatz schulden“ (vgl. OLG Koblenz,
NJW 2019, 2237). Das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit der
streitgegenständlichen Umschaltlogik unter bewusstem Verschweigen der
(gesetzwidrigen) Softwareprogrammierung stellt eine konkludente Täuschung dar, da der
Hersteller mit dem Inverkehrbringen konkludent die Erklärung abgibt, der
Einsatz des Fahrzeugs sei im Straßenverkehr uneingeschränkt zulässig (vgl.
NJW 2019, 2237 Rn. 16; OLG Karlsruhe, ZVertriebsR 2019, 178 Rn. 8).
Volkswagen hat damit Kunden ein Fahrzeug mit Abschalteinrichtung verkauft,
und zwar ausgestattet mit einer Software, die dafür sorgt, dass der Sharan auf
dem Prüfstand die vorgegebenen Abgaswerte einhielt, im Straßenverkehr
jedoch um ein Vielfaches überschritt (www.handelsblatt.com/unternehmen/
industrie/vw-abgasskandal-bislang-geheime-kba-papiere-liefern-dieselklae
g e r n - n e u e - a r g u m e n t e / 2 4 7 0 3 8 7 2 . h t m l ? t i c k e t = S T - 6 7 6 1 7 1 6 -
HrCNHVTbECR7fKil3n3V-ap6).
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz ist bisher allerdings nur der
Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes zum 2-Liter-Motor EA 189 von
Volkswagen bekannt. Bescheide zu den anderen Motorvarianten, insbesondere jene
zu den 3- oder 4,2-Liter-Motoren von Audi und Porsche, sind, so das
Handelsblatt vom 5. August 2019, bisher nicht öffentlich einsehbar (www.handels
blatt.com/unternehmen/industrie/vw-abgasskandal-bislang-geheime-
kbapapiere-liefern-dieselklaegern-neue-argumente/24703872.html?ti
cket=ST-6761716-HrCNHVTbECR7fKil3n3V-ap6).
Darüber hinaus hält das Kraftfahrt-Bundesamt die Bescheide zurück und gibt
diese selbst auf Antrag von Rechtsanwälten nicht heraus, so das Handelsblatt
weiter (www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/vw-
abgasskandalbislang-geheime-kba-papiere-liefern-dieselklaegern-neue-argumente/
24703872.html?ticket=ST-6761716-HrCNHVTbECR7fKil3n3V-ap6).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13184
19. Wahlperiode 12.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 10. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Aus welchem Grund hält das Kraftfahrt-Bundesamt die Bescheide über die
untersuchten Motorentypen zurück?
5. Wann kann mit einer Veröffentlichung und Zugänglichmachung der
Bescheide über alle untersuchten Motorentypen durch das Kraftfahrt-
Bundesamt gerechnet werden?
Die Fragen 1 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei den Bescheiden des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) handelt es sich um
Verwaltungsakte. Das Verwaltungsverfahren ist nicht öffentlich.
2. Wie viele Bescheide hat das Kraftfahrt-Bundesamt über manipulierte
Motorentypen erstellt?
3. Bei welchen Motorentypen wurden Manipulationen festgellt (bitte im
Einzelnen auflisten und die Bescheide zur Verfügung stellen)?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf der Internetseite des KBA ist die Datenbank zu angeordneten Rückrufen
im Zuständigkeitsbereich des KBA öffentlich zugänglich (www.kba-online.de/
gpsg/startServlet?adress=gpsg).
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4,
10 bis 11, 14 bis 15 und 28 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/12719 verwiesen.
4. Aus welchem Grund erhalten Rechtsanwälte keine Akteneinsicht in die
Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes?
6. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit des Kraftfahrt-
Bundesamtes auf Anfragen von Rechtsanwälten auf Akteneinsicht in die
Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes?
7. Aus welchem Grund schlägt das Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur vor, Kläger und ihre Anwälte könnten versuchen, per
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Einsicht in die KBA-Bescheide zu
erlangen (www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/vw-
abgasskandalbislang-geheime-kba-papiere-liefern-dieselklaegern-neue-argumente/
24703872.html?ticket=ST-6761716-HrCNHVTbECR7fKil3n3V-ap6)?
Die Fragen 4, 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es gelten die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 5 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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