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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Aktive Waldbewirtschaftung als Beitrag zum Klimaschutz
(insgesamt 13 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Datum
13.09.2019
Antwortdauer
16 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1276328.08.2019
Aktive Waldbewirtschaftung als Beitrag zum Klimaschutz
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker,
Carina Konrad, Nicole Bauer, Renata Alt, Olaf in der Beek,
Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Christian Dürr,
Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr,
Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen,
Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle,
Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert,
Christian Sauter, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny,
Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg,
Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der
Fraktion der FDP
Aktive Waldbewirtschaftung als Beitrag zum Klimaschutz
Mit dem Übereinkommen von Paris hat sich Deutschland verpflichtet, die
Erderwärmung auf unter 2 Grad Celsius zu beschränken. Um die vereinbarten
Klimaziele zu erreichen, sind alle Bereiche gefordert, ihre sektorspezifischen
Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren. Der Bereich LULUCF (Landnutzung,
Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft) wird mit der LULUCF-
Verordnung ab 2021 ebenfalls in den europäischen Klimaschutzrahmen
einbezogen (https://ec.europa.eu/clima/policies/forests/lulucf_de).
Dort nimmt die nachhaltige Waldbewirtschaftung und Holzverwendung eine
zentrale Rolle für den Klimaschutz ein. Der deutsche Wald entzieht der
Atmosphäre jährlich knapp 60 Millionen Tonnen CO2, die langfristig in
Holzprodukten gespeichert noch einmal 2 bis 3 Millionen Tonnen CO2 binden. CO2-
Einspareffekte durch den Ersatz energieintensiv hergestellter Materialien und
fossiler Brennstoffe werden zudem auf über 60 Millionen Tonnen bilanziert.
Insgesamt wird der Klimaschutzbeitrag von Wald und Holz auf bis zu 127
Millionen Tonnen CO2 Einsparungen beziffert (www.bmel.de/SharedDocs/
Downloads/Broschueren/Waldbericht2017Langfassung.pdf?__blob=
publicationFile).
Jedoch geben sowohl die Ausweitung von Gebieten, in denen eine
Waldbewirtschaftung und Holznutzung untersagt ist, eine bedingte Mehrfachnutzung von
Hölzern, als auch der einschränkte Holzeinsatz im Baubereich, Anlass zur
Sorge, ob dieser Klimaschutzbeitrag auch in den kommenden Jahren weiterhin
erbracht werden kann.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12763
19. Wahlperiode 28.08.2019
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung in
Zusammenarbeit mit den Ländern, um die Klimaschutzwirkungen der Waldwirtschaft
und des Clusters „Forst und Holz“ zu fördern?
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Schaffung nutzungsfreier Wälder
und die Förderung von Wildnisentwicklungsprogrammen im
Zusammenhang mit den Klimazielen von Paris?
3. Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einfuhr und
Ausfuhr von Rundholz und Rohholz in den letzten 20 Jahren (Bitte um die
Aufstellung der Einfuhr- und Ausfuhrmengen je Holzart und Jahr)?
4. Rechnet die Bundesregierung mit zukünftigen rohstofflichen Engpässen
durch aktuelle Kalamitäten?
5. Gibt es innerhalb der Bundesregierung Bestrebungen, die
Klimaschutzwirkung von Holzprodukten in anderen Wirtschaftssektoren zu bilanzieren?
Wenn ja, welche Bewertungssysteme und Maßnahmen sind dafür geplant?
6. Inwiefern leistet nach Ansicht der Bundesregierung die Kaskadennutzung
innerhalb des Holzsektors einen Beitrag zum Klimaschutz?
7. Inwieweit wird nach Ansicht der Bundesregierung eine vollständige
Kaskadennutzung innerhalb des deutschen Holzsektors umgesetzt?
8. Plant die Bundesregierung, die Kaskadennutzung innerhalb des
Holzsektors zu fördern, um damit die Klimaschutzwirkung der
Waldbewirtschaftung und der mehrfachen Holznutzung weiter zu steigern?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung in
diesem Zusammenhang?
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Klimaschutzpotenziale von Holz im
Produktbereich Vollholz, Holzspanprodukte, Verpackung oder zur
energetischen Verwertung?
10. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung zur Förderung
holzfaserbasierter und holzspanbasierter Produkte vor?
11. Inwieweit begrüßt die Bundesregierung die Verwendung bisher
ungenutzten Kalamitäten aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 zur energetischen
Verwertung (www.freiepresse.de/vogtland/oberes-vogtland/
sachsenforsterwartet-neue-rekordmenge-an-schadholz-artikel10543752)?
12. Welche Regelungen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um einen
verstärkten Holzeinsatz, beispielsweise durch das Bauen mit Holz, zu
forcieren?
13. Sieht die Bundesregierung in der derzeitigen Ausgestaltung der
Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVVTB) eine
Einschränkung für einen verstärkten Einsatz von Holz im Bauwesen?
Berlin, den 14. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1318813.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12763 - Aktive Waldbewirtschaftung als Beitrag zum Klimaschutz
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta, Dr. Gero
Clemens Hocker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12763 –
Aktive Waldbewirtschaftung als Beitrag zum Klimaschutz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem Übereinkommen von Paris hat sich Deutschland verpflichtet, die
Erderwärmung auf unter 2 Grad Celsius zu beschränken. Um die vereinbarten
Klimaziele zu erreichen, sind alle Bereiche gefordert, ihre sektorspezifischen
Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren. Der Bereich LULUCF
(Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft) wird mit der LULUCF-
Verordnung ab 2021 ebenfalls in den europäischen Klimaschutzrahmen
einbezogen (ec.europa.eu/clima/policies/forests/lulucf_de).
Dort nimmt die nachhaltige Waldbewirtschaftung und Holzverwendung eine
zentrale Rolle für den Klimaschutz ein. Der deutsche Wald entzieht der
Atmosphäre jährlich knapp 60 Millionen Tonnen CO2, die langfristig in
Holzprodukten gespeichert noch einmal 2 bis 3 Millionen Tonnen CO2 binden.
CO2Einspareffekte durch den Ersatz energieintensiv hergestellter Materialien
und fossiler Brennstoffe werden zudem auf über 60 Millionen Tonnen
bilanziert. Insgesamt wird der Klimaschutzbeitrag von Wald und Holz auf bis zu
127 Millionen Tonnen CO2 Einsparungen beziffert (www.bmel.de/Shared
Docs/Downloads/Broschueren/Waldbericht2017Langfassung.pdf?__blob=pub
licationFile).
Jedoch geben sowohl die Ausweitung von Gebieten, in denen eine
Waldbewirtschaftung und Holznutzung untersagt ist, eine bedingte Mehrfachnutzung
von Hölzern, als auch der einschränkte Holzeinsatz im Baubereich, Anlass zur
Sorge, ob dieser Klimaschutzbeitrag auch in den kommenden Jahren weiterhin
erbracht werden kann.
1. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung in
Zusammenarbeit mit den Ländern, um die Klimaschutzwirkungen der
Waldwirtschaft und des Clusters „Forst und Holz“ zu fördern?
Unter dem Motto „Klima schützen – Werte schaffen – Ressourcen effizient
nutzen“ hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im
Jahr 2017 die Charta für Holz 2.0 auf der Grundlage eines gemeinsamen
Beschlusses der Agrarministerkonferenz als Dialogprozess mit den Akteuren des
Clusters Forst und Holz aus Ländern, Wirtschaft, Wissenschaft initiiert. Das
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13188
19. Wahlperiode 13.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 11. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
BMEL koordiniert den laufenden Prozess mit aktiver Unterstützung der
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) sowie des Johann Heinrich von
Thünen-Instituts. Mit der Charta für Holz sollen die Klimaschutzwirkung der
Holzverwendung aus nachhaltiger Forstwirtschaft gestärkt, ein Beitrag zur
Schonung endlicher Ressourcen und Sicherung der Wertschöpfung des Clusters
Forst und Holz geleistet werden. Hierzu wurden prioritäre Handlungsfelder
identifiziert. In Arbeitsgruppen beraten Experten aus Ländern, Wirtschaft,
Wissenschaft über den Handlungsbedarf und geeignete Maßnahmenoptionen. Für
die beteiligten Akteure stellen die Beratungen eine wichtige Grundlage für eine
mögliche Umsetzung entsprechender Maßnahmen in eigener Verantwortung
dar. Für das BMEL selbst liefern die Erkenntnisse wichtige Hinweise für eine
zielgerichtete Ausrichtung von Förderung, Forschung und Entwicklung sowie
Maßnahmen des Wissens- und Informationstransfers. Über die konkrete
Umsetzung und Planung von Maßnahmen (Förderaufrufe, Förderprojekt,
Fachveranstaltungen und Fachinformationen) informiert die FNR über regelmäßige
Medieninformationen und auf der Website www.charta-fuer-holz.de. Zudem ist ein
Statusbericht abrufbar, dessen 2. Ausgabe für Dezember 2019 geplant ist. Im
Rahmen einer Statustagung am 17. September 2019 werden BMEL und FNR
zudem über den aktuellen Stand der Umsetzung berichten und Anregungen,
Ideen und Impulse für die weitere Umsetzung in den jeweiligen
Handlungsfeldern diskutieren, die dann in weiteren Beratungen der Arbeitsgruppen
einfließen werden.
Darüber hinaus unterstützt das BMEL über das Förderprogramm
Nachwachsende Rohstoffe sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit (BMU) und BMEL gemeinsam über die Förderrichtlinie
Waldklimafonds (www.fnr.de/projektfoerderung) zahlreiche Projekte in
Forschung und Entwicklung, die die Kenntnisse über die Klimaschutzleistungen
der Wälder und innovativer Holzprodukte erweitern. Eine Übersicht zu den
laufenden und abgeschlossenen Projekten ist in der Projektdatenbank unter
www.kiwuh.de/projekte-und-foerderung/projektdatenbank zu finden. Der
Wissenstransfer zu den Ergebnissen im Bereich Wald und Holz wird über die
FNR-Abteilung Kompetenz- und Informationszentrum Wald (KIWUH, www.ki
wuh.de) forciert.
Durch die Baufachberatung der FNR werden Bauherren, Architekten und
Handwerker über die Möglichkeiten innovativer und klimaschützender
Holzverwendung informiert (www.baustoffe.fnr.de). Innovation und Klimaschutz
im Baubereich werden zudem durch den alle zwei Jahre stattfindenden
Bundeswettbewerb HolzbauPlus ausgezeichnet (www.holzbauplus-wettbewerb.info).
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Schaffung nutzungsfreier Wälder
und die Förderung von Wildnisentwicklungsprogrammen im
Zusammenhang mit den Klimazielen von Paris?
Nachhaltige Waldbewirtschaftung, deren integraler Bestandteil die
Holznutzung ist, und Wälder mit natürlicher Waldentwicklung leisten einen Beitrag
zum Klimaschutz. In Holzprodukten bleibt ein Teil des in Bäumen
gespeicherten Kohlenstoffs je nach Nutzungsart unterschiedlich lange gebunden. Junge
Bäume, die anstelle der gefällten nachwachsen, nehmen weiter CO2 auf. Wenn
Waldbesitzer auf den Holzeinschlag verzichten, steigt dadurch der
Kohlenstoffvorrat im Wald weiter an, jedoch entfallen die Speicherung von Kohlenstoff in
Holzprodukten und der mit der stofflichen und energetischen Nutzung von
Holz verbundene Substitutionseffekt, der noch einmal eine ähnliche
Größenordnung hat, wie die CO2-Senke im Wald. Das
Kohlenstoffspeicherungspotenzial in Wäldern ist nicht unbegrenzt. Entweder das Holz wird genutzt oder die
Bäume sterben am Ende ihrer durchschnittlichen natürlichen Lebenszeit von
mehreren hundert Jahren. Bleiben abgestorbene Bäume als Totholz im Wald,
bauen Insekten, Pilze und Mikroorganismen das Holz ab; nur ein Teil wird als
Humus im Boden gebunden; der größte Teil kehrt als CO2 in die Atmosphäre
zurück. Die Rückführung des Kohlenstoffs aus Totholz in die Atmosphäre
erfolgt allerdings sehr langsam. Eine Studie der Uni Bayreuth (www.lwf.bay
ern.de/mam/cms04/boden-klima/dateien/a87-totholz-als-kohlenstoffsenke.pdf)
kommt zu dem Schluss, dass die Halbwertszeit von Buchentotholz bei 15
Jahren liegt und bei Fichtentotholz bei 35 Jahren. Auch Totholz stellt daher einen
Zwischenspeicher von Kohlenstoff dar und erzielt dabei gleichzeitig positive
Wirkungen für den Schutz der Biodiversität.
3. Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einfuhr und
Ausfuhr von Rundholz und Rohholz in den letzten 20 Jahren (Bitte um
die Aufstellung der Einfuhr- und Ausfuhrmengen je Holzart und Jahr)?
Die Gesamteinfuhren von Rund- und Rohholz haben sich in den vergangenen
zwanzig Jahren von 2,9 Millionen m³ im Jahr 1999 auf 9,2 Millionen m³ im
Jahr 2018 erhöht. Bis zum Jahr 2005 lagen die Gesamteinfuhren in einem
Bereich von 2,4 bis 3,6 Millionen m³. Abgesehen von kleineren Schwankungen
und einem deutlichen krisenbedingten Rückgang in den Jahren 2008 und 2009,
stiegen die Einfuhren danach deutlich an. Ab dem Jahr 2013 lagen die
Einfuhren jeweils über einem Gesamtvolumen von 9 Millionen m³.
Nachstehende Abbildung 1 zeigt die Einfuhren nach Holzarten bzw.
Holzartengruppen im Zeitraum 1999 bis 2018. Wichtigste Holzartengruppe bei den
Einfuhren ist Fichte/Tanne. Die Einfuhren stiegen mit leichten Schwankungen von
2,0 Millionen m³ im Jahr 1999 auf 5,6 Millionen m³ im Jahr 2016. 2017 und
2018 waren die Einfuhren von Fichte/Tanne leicht rückläufig. Zweitwichtigste
Holzart bei den Einfuhren ist Kiefer. Im Jahr 1999 lagen die Einfuhren noch bei
0,1 Millionen m³. Seit 2008 ist ein ansteigender Trend zu verzeichnen. Die
aktuellen Einfuhren liegen bei 2,8 Millionen m³. Das Einfuhrvolumen der
weiteren Holzarten bzw. Holzartengruppen lag über den gesamten Zeitraum deutlich
unter einer Million m³.
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017
Importe von Rundholz und Rohholz in Mio. m³
Fichte / Tanne Kiefer anderes Nadelholz Eiche
Buche anderes Laubholz tropische Hölzer Brennholz
Abbildung 1: Einfuhren von Rund- und Rohholz in Millionen m³ nach Holzarten (ohne mit Farbe,
Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandeltes Rohholz)
Quelle: Gesamtdatenbank des Thünen-Instituts für Internationale Waldwirtschaft und
Forstökonomie
Die Gesamtausfuhren von Rund- und Rohholz lagen im Jahr 1999 mit 4,6
Millionen m³ noch deutlich über den Einfuhren. Bis zum Jahr 2004 schwankten die
Gesamtausfuhren zwischen 4,6 und 5,6 Millionen m³. Ab dem Jahr 2005
erfolgte ein deutlicher Anstieg zunächst auf 6,9 Millionen m³ und 2006 und 2007
bis auf 7,6 Millionen m³. Danach setzte, auch bedingt durch die weltweite
Wirtschaftskrise, ein deutlicher Rückgang ein. Von 2009 bis 2017 bewegten sich die
Gesamtausfuhren in einer Größenordnung von 3,4 bis 4,4 Millionen m³, in den
letzten Jahren mit ansteigender Tendenz. Auch bedingt durch das hohe
Schadholzaufkommen in Deutschland erhöhten sich die Gesamtausfuhren im Jahr
2018 auf 5,4 Millionen m³. Seit 2009 liegen die Gesamteinfuhren über den
Gesamtausfuhren.
Die nachstehende Abbildung 2 stellt die Entwicklung der Ausfuhren nach
Holzarten bzw. Holzartengruppen dar. Wichtigste Holzartengruppe im Export
ist Fichte/Tanne. Die Zeitreihe zeigt im Jahr 2007 einen deutlichen Höchstwert
mit über 5 Mio. m³. Neben der starken internationalen Nachfrage nach
Nadelrohholz war das große Aufkommen von Sturmholz nach dem Sturm Kyrill zu
Anfang des Jahres 2007 ein weiterer Grund für diesen hohen Wert.
Krisenbedingt reduzierten sich die Ausfuhren von Fichte/Tanne deutlich. In den letzten
Jahren war wieder ein leichter Anstieg der Exporte zu verzeichnen. 2018
wurden knapp 3 Mio. m³ ausgeführt. Zweitwichtigste Holzart bei den Ausfuhren ist
Buche. Das Exportvolumen schwankte in den letzten Jahren recht stabil um
0,8 Mio. m³. Die Ausfuhren der weiteren Holzarten bzw. Holzartengruppen
liegen in den letzten Jahren meist unter 0,5 Mio. m³. Lediglich die Ausfuhren von
Kiefer sind wieder leicht angestiegen und liegen aktuell über 0,5 Mio. m³.
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017
Exporte von Rundholz und Rohholz in Mio. m³
Fichte / Tanne Kiefer anderes Nadelholz Eiche
Buche anderes Laubholz tropische Hölzer Brennholz
Abbildung 2: Ausfuhren von Rund- und Rohholz in Millionen m³ nach Holzarten (ohne mit Farbe,
Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandeltes Rohholz)
Quelle: Gesamtdatenbank des Thünen-Instituts für Internationale Waldwirtschaft und
Forstökonomie
4. Rechnet die Bundesregierung mit zukünftigen rohstofflichen Engpässen
durch aktuelle Kalamitäten?
Die Waldentwicklungs- und Holzaufkommensprognose (WEHAM 2012,
Simulationsperiode 2013 bis 2027) erwartet für die kommenden Jahre ein nachhaltig
nutzbares Rohholzpotenzial von durchschnittlich 80,5 Millionen m³ pro Jahr.
Dieser Wert liegt ca. 6 Prozent über der in 2003 bis 2012 tatsächlich genutzten
Rohholzmenge in Höhe von durchschnittlich 75,7 Millionen m³. Nach den
Ergebnissen der Kohlenstoffinventur 2017 für den Zeitraum 2012 bis 2017 lag die
durchschnittliche jährliche Holznutzung mit 62 Millionen m³ rund 23 Prozent
unterhalb des nachhaltig nutzbaren Rohholzpotenzials.
Die aktuelle Kalamität und ggf. zukünftig auftretende Kalamitäten haben das
Potenzial, das Rohholzangebot langfristig zu verändern. Die Größenordnung
lässt sich erst nach den nächsten Bundeswaldinventuren abschätzen. Die Frage
eines Engpasses wird darüber hinaus von der Nachfrage nach Rohholz, den
Möglichkeiten eines effizienten Rohstoffeinsatzes und der Außenhandelsströme
von Rohstoffen und Produkten bestimmt. Insofern kann die Frage nach
rohstofflichen Engpässen nicht beantwortet werden.
5. Gibt es innerhalb der Bundesregierung Bestrebungen, die
Klimaschutzwirkung von Holzprodukten in anderen Wirtschaftssektoren zu
bilanzieren?
Wenn ja, welche Bewertungssysteme und Maßnahmen sind dafür
geplant?
Die nationale Treibhausgasberichterstattung sowohl unter der
Klimarahmenkonvention (UNFCCC) bzw. dem Kyoto-Protokoll und ab dem Jahr 2010 unter
dem Pariser-Abkommen, als auch die Berichterstattung gemäß den Vorgaben
der Verordnung (EU) 2018/841 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 30. Mai 2018 über die „Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von
Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und
Forstwirtschaft in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030“ folgen
verpflichtend den hierfür festgelegten internationalen Regeln und methodischen
Vorgaben von UNFCCC und Weltklimarat (IPCC).
Danach werden die biogenen CO2-Emissionen nach Quellen und ihre
Einbindung nach Senken in der Quellgruppe 5 „Landnutzung, Landnutzungsänderung
und Forstwirtschaft“ (LULUCF) berichterstattet (vgl. Umweltbundesamt
2019). Dies beinhaltet unter UNFCCC seit dem Jahr 2013 auch den Beitrag der
Holzprodukte zur biogenen CO2-Bilanz in dieser Quellgruppe, der sich
ausschließlich auf die materialinhärente Eigenschaft des nachwachsenden
Rohstoffs bezieht, zu 50 Prozent aus biogenem Kohlenstoff zu bestehen. Durch die
stoffliche Holznutzung wird die Bindung dieses im Rohstoff Holz enthaltenen
Kohlenstoffs, welcher zuvor von lebenden Bäumen im Wald aus der
Atmosphäre sequestriert und in ihrer Biomasse eingebunden wurde, über den Zeitraum
der Verwendung der Holzprodukte verlängert.
Die mit der industriellen Verarbeitung des Rohstoffs Holz verbundenen
Treibhausgasemissionen, die zum größten Teil durch die hierfür notwendige
Nutzung von Energie (d. h. Strom) verursacht sind, werden wie alle anderen
industriellen Verarbeitungsprozesse in der Quellgruppe 2 „Industrieprozesse“
berichterstattet.
Es werden keine Änderungen an diesen Vorgaben durch die Bundesregierung
angestrebt.
6. Inwiefern leistet nach Ansicht der Bundesregierung die Kaskadennutzung
innerhalb des Holzsektors einen Beitrag zum Klimaschutz?
Durch den in langlebigen Holzprodukten gebundenen Kohlenstoff wird die
Kohlenstoffspeicherwirkung des Waldspeichers verlängert. Die
Kaskadennutzung führt zu einer Mehrfachverwendung, wodurch die Verweilzeit von Holz
im Holzproduktespeicher verlängert wird. Für die stoffliche Verwendung von
Holzprodukten muss in den meisten Fällen weniger Energie aufgewendet
werden, als für die stoffliche Verwendung von Produkten aus anderen Materialien
mit gleichem Nutzen (bezogen auf die jeweilige funktionale Einheit). Durch
diesen sogenannten Substitutionseffekt kann insbesondere für langlebige
Holzprodukte ein positiver Klimaschutzeffekt entstehen. Erst mit der Verrottung im
Wald beziehungsweise der energetischen Nutzung entweder direkt als
Brennholz oder am Ende des stofflichen Lebenszyklus wird der im Holz gebundene
Kohlenstoff teilweise wieder in Form von CO2 emittiert.
Durch Kaskadennutzung von Holz1 wird eine wiederholte Materialsubstitution
bewirkt mit der Folge einer Entlastung der Umwelt sowie der Schonung
knapper Rohstoffe und des Klimas. Bevor stofflich verwertbares Holz (wie z. B.
Vollholz, Holzwerkstoffe oder Holzpackmittel) energetisch genutzt wird, sollte
es daher eine Kaskadennutzung durchlaufen. Das Thünen-Institut schätzt die
Emissionsminderungen in einer Größenordnung von 30 Millionen Tonnen CO2
aufgrund des Ersetzens energieintensiver Rohstoffe durch Holz2. Bei der
energetischen Holzverwendung ist anzustreben, dass diese, wo möglich und
sinnvoll, auf nicht weiter stofflich verwendbares Rest- und Altholz konzentriert ist
oder am Ende einer Nutzungskaskade steht sowie nicht zu Lasten der
Senkenfunktion der Wälder geht.
1 Recycling, bei dem dieselbe Einheit Holz mehrfach aufeinander folgend zur Herstellung von Materialien verwendet
und erst abschließend energetisch genutzt wird.
2 Rüter, S. (2016): Holzprodukte (4.G). In: Gniffke P. (Ed) Nationaler Inventarbericht zum Deutschen
Treibhausgasinventar 1990 – 2014, Umweltbundesamt, Climate Change 23/2016, S. 650 – 654.
7. Inwieweit wird nach Ansicht der Bundesregierung eine vollständige
Kaskadennutzung innerhalb des deutschen Holzsektors umgesetzt?
Die Bundesregierung sieht in der Ausweitung der Kaskadennutzung von Holz
große Potenziale, deren Erschließung aber von zahlreichen Faktoren abhängig
ist (unter anderem Preise für fossile Rohstoffe und Energien, rechtliche
Rahmenbedingungen, technologische Entwicklungen). Bei der Nutzung von Holz
und Holzprodukten wird der Recyclinggedanke, wie bei anderen Rohstoffen
auch, durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz betont, der Umgang mit Altholz
folgt der Abfallhierarchie. Die Altholzverordnung klassifiziert nach vier
Kategorien (AI bis AIV), wobei für die ersten beiden Kategorien eine stoffliche
Verwertung in Form von Holzwerkstoffen, Gewinnung von Synthesegas und
Aktivkohle/Industrieholzkohle zulässig ist.
Eine vollständige Kaskadennutzung innerhalb des deutschen Holzsektors
konnte noch nicht realisiert werden. Während in der deutschen Zellstoff- und
Papierindustrie mit einer international im Spitzenfeld liegenden
Altpapiereinsatzquote3 von 76 Prozent (2018) ein sehr hohes Recyclingniveau erreicht ist, besteht
im Bereich der stofflichen Altholzverwendung noch Steigerungspotenzial. Vom
jährlichen Altholzaufkommen in der Größenordnung von knapp 8 Millionen
Tonnen gelten mindestens 3 Millionen Tonnen als stofflich verwertbar. Hier
kommt die Kaskadennutzung vor allem bei der Herstellung von Spanplatten
zum Einsatz. Mehr als ein Drittel des in der deutschen Spanplattenindustrie
eingesetzten Holzes (circa 2 Millionen m³) besteht aus Holz, das wiederholt
stofflich eingesetzt wird. Untersuchungen konnten zeigen, dass auch die direkte
stoffliche Weiterverwertung von großformatigen Holzbauteilen realisierbar ist.
Die Verwertung von Altholz über noch in Entwicklung befindliche
Bioraffinerie-Verfahren stellt eine weitere Zukunftsoption für die verstärkte
Kaskadennutzung dar. Hierdurch könnten große Mengen an „bio-basierten“
Plattform-Chemikalien bereitgestellt werden als Substitute für entsprechende
Produkte aus fossilen Kohlenstoffquellen Gas, Öl und Kohle.
8. Plant die Bundesregierung, die Kaskadennutzung innerhalb des
Holzsektors zu fördern, um damit die Klimaschutzwirkung der
Waldbewirtschaftung und der mehrfachen Holznutzung weiter zu steigern?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung in
diesem Zusammenhang?
Altholz ist eine wertvolle Ressource. Die Kaskadennutzung soll daher auch in
diesem Bereich weiter ausgebaut und zusätzliche stoffliche Verwendungen vor
einer abschließenden energetischen Verwertung über gezielte Forschung und
Entwicklung erschlossen werden. Durch das Förderprogramm Nachwachsende
Rohstoffe werden im Bereich der Projektförderung zur Ressourceneffizienz
auch die Möglichkeiten einer stärkeren Kaskadennutzung entlang der
Wertschöpfungskette Holz erforscht. Dazu diente z. B. der Förderaufruf „Ausbau
der Material- und Energieeffizienz in der Holzverwendung“ (19. Juli 2018 bis
31. Januar 2019) mit 32 eingereichten Projektskizzen (Diese Vorhaben sind
noch nicht bewilligt).
Laufende und abgeschlossene Vorhaben, die sich auch mit der
Kaskadennutzung beschäftigen, sind unter www.kiwuh.de/projekte-und-foerderung/projekt
datenbank zu finden. Beispiele:
3 Altpapierverbrauch in Prozent an der Papier- und Pappeproduktion.
FKZ Thema
Zuwendungsempfänger
Laufzeit-
Beginn
Laufzeit-
Ende
2219NR104 Auswirkungen der Kaskadennutzung von
Holz auf die Umweltbilanz der
nationalen Forst- und Holzbranche in
Abhängigkeit von marktwirtschaftlichen und
zeitlichen Effekten
Technische Universität
München
01.10.19 30.09.21
2219NR013 ForestValue: Ökologische und
ökonomische Bewertung von Design for
Recycling im Holzbau
Technische Universität
München
01.03.19 28.02.22
Die Arbeitsgruppe „Material- und Energieeffizienz“ entwickelt im Rahmen der
Umsetzung der Charta für Holz 2.0 ein Informationspapier „Etablierung einer
ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft durch Kaskadennutzung“, das unter
anderem über den Status-Quo der Kaskadennutzung von Holz und zukünftig
nötige weitere Schritte hin zu einer effizienten „Holzkaskade“ zur Optimierung
der Kreislaufwirtschaft Holz aufklären soll (www.charta-fuer-holz.de/
chartahandlungsfelder/material-und-energieeffizienz).
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Klimaschutzpotenziale von Holz
im Produktbereich Vollholz, Holzspanprodukte, Verpackung oder zur
energetischen Verwertung?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
10. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung zur Förderung
holzfaserbasierter und holzspanbasierter Produkte vor?
Vor dem Hintergrund innovativer Holzverwendung im Sinne des Ausbaus der
Bioökonomie bietet die Nutzung von Holzfasern und Holzspänen ein großes
Potenzial. Hierzu werden beispielsweise im Förderprogramm Nachwachsende
Rohstoffe Vorhaben gefördert. Ziel der Projekte ist es, markttaugliche
Anwendungsmöglichkeiten zu erforschen. Beispiele:
FKZ Thema
Zuwendungsempfänger
Laufzeit-
Beginn
Laufzeit-
Ende
22005317 Verwendung gebrauchter Holzfaser- und
Holzspanplatten als alternative Rohstoffe zur
Herstellung quellungsarmer Holzfaserplatten
durch eine neue innovative Technologie
Georg-August-
Universität Göttingen
30.12.17 31.12.20
22010716
22014717
22020417
Verbundvorhaben (FSP-Brandschutz):
Entwicklung einer glimmgeschützten
Holzfaserdämmung
Fraunhofer-Institut für
Holzforschung; GUTEX
GmbH + Co. KG; ET
Brandschutz GmbH
01.01.19 31.12.21
11. Inwieweit begrüßt die Bundesregierung die Verwendung bisher
ungenutzten Kalamitäten aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 zur energetischen
Verwertung (www.freiepresse.de/vogtland/oberes-vogtland/sachsenfors
terwartet-neue-rekordmenge-an-schadholz-artikel10543752)?
Die Nutzung von Kalamitätsholz zur energetischen Verwertung in
Feuerungsanlagen ist unter Einhaltung der Vorschriften des Bundes-
Immissionsschutzrechtes zulässig. Insbesondere aus Gründen des Biodiversitäts- und
Bodenschutzes ist es sinnvoll, nicht stofflich verwertbares Kalamitätsholz im Wald zu
belassen (siehe auch Antwort zu Frage 2). Hinzu kommt, dass zusätzliche
Anreize für die Verwendung von fester Biomasse die Einhaltung künftiger
Luftqualitätsgrenzwerte erheblich erschweren könnten. Der zusätzlichen
Verbrennung von Holz zur Energiegewinnung im großen Maßstab sind technische
Grenzen gesetzt. Es bestehen derzeit keine ausreichenden Kapazitäten, mit
denen große Mengen an Schadholz energetisch genutzt werden können.
Bestehende Kohlekraftwerke und große Energieanlagen auf Hackschnitzelbasis wie z. B.
Holzheizkraftwerke können daher nur geringe zusätzliche Mengen an
Schadholz zur Verbrennung aufnehmen. Die Umrüstung bestehender Kraftwerke auf
eine Schadholzverbrennung würde komplexe und kostenaufwändige
Technologieanpassungen erfordern.
12. Welche Regelungen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um einen
verstärkten Holzeinsatz, beispielsweise durch das Bauen mit Holz, zu
forcieren?
Neben einer zielgerichteten Ausrichtung der Förderung im Rahmen
bestehender Förderprogramme, die u. a. auf die Verbesserung der
Anwendungsmöglichkeiten und Abbau von Hemmnissen zur Holzverwendung im Bauwesen
abzielen, leisten die Einrichtungen im nachgeordneten Geschäftsbereich des
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und BMEL (u. a.
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für
Bauwesen und Raumordnung (BBR) und das Thünen-Institut für Holzforschung (TI-
HF)) wichtige Grundlagenarbeit zur Weiterentwicklung bestehender
Regelungen. Diese werden laufend hinsichtlich notwendiger Weiterentwicklung z. B.
unter der Berücksichtigung von Aspekten der Treibhausgasminderung, der
Schonung endlicher Ressourcen oder der Anpassung an den Stand der Technik
unter Rückgriff auf die Erkenntnisse aus der Forschung überprüft. Aufgrund
des föderalen Systems ist beim Bauordnungsrecht zu berücksichtigen, dass
entsprechende Weiterentwicklungen und Anpassungen von rechtlich verbindlichen
Regelungen in die alleinige Zuständigkeit der Länder fällt.
Im Rahmen des Dialogprozesses zur Charta für Holz 2.0 des BMEL befasst
sich eine der 6 Arbeitsgruppen konkret mit dem wichtigen Handlungsfeld
„Bauen mit Holz in Stadt und Land“. Wichtige Ziele sind:
– Steigerung der Holzbauquoten in den verschiedenen Gebäudekategorien,
– Steigerung des Holzeinsatzes in der Gebäudesanierung,
– Abbau der Diskriminierung von Holz in maßgeblichen Vorschriften und
Richtlinien,
– Stärkere Berücksichtigung der Klimaschutzeffekte in Strategien,
Programmen, Leitfäden und Richtlinien für das Bauwesen.
Zur Erschließung der Holzbaupotenziale sind insbesondere im
Mehrfamilienhausbau und Nichtwohnbau unterschiedliche Maßnahmen erforderlich. So ist
das Know-how z. B. für Mischbauweisen weiterzuentwickeln. Gleichzeitig sind
Strukturnachteile der von kleinen und mittleren Unternehmen geprägten
Holzbaubranche zu überwinden, etwa beim großvolumigen Bauen oder auch bei der
Vergabe von Bauaufträgen durch die öffentliche Hand. Neben diesem
spezifischen Entwicklungsbedarf ist das Bauen mit Holz mit länderübergreifenden
Hemmnissen verbunden, deren Abbau einen weiteren Schwerpunkt der Charta
für Holz darstellt, sodass der Holzbau gegenüber anderen Bauweisen nicht
benachteiligt ist und ein fairer Wettbewerb mit anderen Industrien und
Materialien ermöglicht wird.
Eine Übersicht der Maßnahmen des BMEL zur Förderung und Optimierung
des Bauens mit Holz ist als Anlage beigefügt.
13. Sieht die Bundesregierung in der derzeitigen Ausgestaltung der
Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVVTB) eine
Einschränkung für einen verstärkten Einsatz von Holz im Bauwesen?
Die Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)
vom 31. August 2017 mit Druckfehlerkorrektur vom 11. Dezember 2017
enthält Bestimmungen, die bei der Erfüllung der Grundanforderungen an
Bauwerke zu beachten sind. Sie ist (Stand: 15. August 2019) mit Ausnahme von
Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein
in den Bundesländern eingeführt. Ihr Erlass liegt nach dem Grundgesetz in der
ausschließlichen Zuständigkeit der Länder.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13188
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/13188
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/13188
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/13188
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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