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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

12.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1279628.08.2019

Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Renata Alt, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie Das EU-Parlament hat der umstrittenen Reform des Urheberrechts zugestimmt. Die Richtlinie über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/ EG (www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-8-2018-0245-AM-271- 271_DE.pdf? redirect) – im Folgenden nur Richtlinie – ist am 17. Mai 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden (ABl. L 130 vom 17. Mai 2019) und trat am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD noch explizit gegen verpflichtende Upload-Filter ausgesprochen. Zumindest aufseiten der Union ist nach Ansicht der Fragesteller davon wenig übrig geblieben. Die CDU-Abgeordneten haben im EU-Parlament für die Reform gestimmt. Kreative und Verleger sehen darin eine Chance für faire Vergütung, während Kritikerinnen und Kritiker insbesondere vor den Folgen möglicher Upload-Filter warnen. „Das Wort Upload-Filter kommt in diesem Artikel 17 gar nicht vor“, sagte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in einer Befragung der Bundesregierung im Deutschen Bundestag (Plenarprotokoll 19/94 S. 11226; Minute 05:13 im Video – www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw15- deregierungsbefragung-632892). Das Argument war in den vergangenen Monaten immer wieder zu hören: Artikel 17 zwinge die Plattformen nicht ausdrücklich zum Filtern. Es ist jedoch nach Ansicht der Fragesteller fraglich, ob sich das, was in der Theorie möglich erscheint, praktisch umsetzen lässt. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Hält die Bundesregierung Upload-Filter zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht in Hinblick auf Artikel 17 für vermeidbar? a) Wenn ja, ist die Bundesregierung der Ansicht, dass, entsprechend der Aussagen der Bundeskanzlerin, der Wortlaut des Artikels 17 ein Garant dafür ist, dass Upload-Filter zur Umsetzung der Richtlinie nicht notwendig sein werden? Deutscher Bundestag Drucksache 19/12796 19. Wahlperiode 28.08.2019 b) Wenn ja, welche konkreten Alternativen bestehen nach Ansicht der Bundesregierung zur Umsetzung des Artikels 17 der Richtlinie, ohne dabei auf das technische Mittel der Upload-Filter oder vergleichbar arbeitende Software zurückzugreifen? c) Hat die Bundesregierung bereits evaluiert, welche machbaren Umsetzungsvarianten es gibt?  2. Plant die Bundesregierung bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht, die Verwendung von Upload-Filtern oder vergleichbar arbeitender Software gesetzlich zu verpflichten, und wenn ja, welche Gründe haben zu dieser Position geführt, gegen welche sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag noch explizit ausgesprochen hat?  3. Steht die Bundesregierung im Austausch mit Vertretern der Privatwirtschaft, der Nutzer und der Urheberseite, und wenn ja, welche Konsequenzen hinsichtlich der Umsetzung der Richtlinie zieht sie, um die Interessen aller potenziell Betroffenen zu berücksichtigen?  4. Sind Gespräche mit Experten geplant?  5. Wenn ja, wann, und mit wem?  6. Welche Vorteile und welche Nachteile kann die Bundesregierung bezüglich Upload-Filtern benennen, welche wurden ihr aus der Privatwirtschaft entgegengebracht, und in welcher Form berücksichtigt sie diese bei der geplanten Umsetzung?  7. Hat die Bundesregierung bereits mit der Erarbeitung eines Umsetzungsgesetzes begonnen?  8. Falls nein, wann plant sie, dieses zu beginnen?  9. Wann plant die Bundesregierung, einen Referentenentwurf vorlegen zu können? 10. Wann plant die Bundesregierung, dass ein Kabinettsentwurf beschlossen werden kann? 11. Welches Referat ist mit der Erarbeitung eines Umsetzungsgesetzes betraut? 12. Welche Priorität hat die Erarbeitung eines Umsetzungsgesetzes im Verhältnis zu den übrigen gesetzgeberischen Erarbeitungen des entsprechenden Referats? 13. Mit was für einer Personalstärke wird die Erarbeitung eines Umsetzungsgesetzes verfolgt? Berlin, den 14. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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