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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Legal Tech auf der Justizministerkonferenz

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

12.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1277328.08.2019

Legal Tech auf der Justizministerkonferenz

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Renata Alt, Mario Brandenburg (Südpfalz), Karlheinz Busen, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Legal Tech auf der Justizministerkonferenz Auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 9. November 2017 wurde die Einrichtung einer länderoffenen Arbeitsgruppe, die sich mit den rechtspolitischen Fragestellungen von Legal-Tech-Anwendungen auseinandersetzt, einstimmig verabschiedet. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wurde von der Justizministerkonferenz gebeten, sich an der Arbeitsgruppe zu beteiligen. Nun wurde der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe (https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/JUMIKO2019/ Downloads/TOPI_11_Abschlussbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=1) auf der 90. Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 5. und 6. Juni 2019 in Lübeck-Travemünde vorgelegt und diesbezüglich ein Beschluss gefasst (https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/JUMIKO2019/ Downloads/TOPI_11.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Die Justizministerinnen und Justizminister sehen dabei aufgrund des niedrigschwelligen Zugangs zur Rechtsdurchsetzung Vorteile für den Verbraucher durch Legal-Tech-Portale. Gleichzeitg betonen sie, dass der Verbraucher vor unqualifizierter Rechtsberatung zu schützen sei. Die wohl weitestgehende Forderung der Justizministerkonferenz ist jedoch, nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nicht erlaubnisfähige Rechtsdienstleistungen durch Legal-Tech- Angebote der Rechtsanwaltschaft vorzubehalten und entsprechende Anpassungen im anwaltlichen Berufs- und Gebührenrecht zu prüfen. Bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP-Fraktion auf Bundestagsdrucksache 19/5438 hat die Bundesregierung betont, dass das Verbot reiner Kapitalbeteiligungen an anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften, das der Sicherung der anwaltlichen Unabhängigkeit dient, die Finanzierung von erforderlichen Investitionen in die Ausstattung von Anwaltskanzleien erschweren kann. Die Bundesregierung prüfe daher, ob das Verbot gelockert werden könne, wenn die Unabhängigkeit und die Einhaltung der Berufspflichten gewährleistet werden können. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12773 19. Wahlperiode 28.08.2019 Fraglich ist, wie die Bundesregierung zu den Forderungen der Justizministerkonferenz steht und welche Schritte sie unternehmen wird. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Inwiefern hat die Bundesregierung an der Erstellung des Abschlussberichts der Arbeitsgruppe mitgewirkt? a) Welcher Vertreter der Bundesregierung war mit der Arbeit innerhalb der Arbeitsgruppe betraut? b) An welchen Sitzungen der Arbeitsgruppe hat ein Vertreter der Bundesregierung teilgenommen? 2. Hat die Bundesregierung inhaltliche Punkte in die Arbeitsgruppe eingebracht? a) Wenn ja, welche? b) Wenn ja, welche davon haben es in den Abschlussbericht geschafft? c) Wenn nein, wieso nicht? 3. Welche regulatorischen Maßnahmen plant die Bundesregierung in Bezug auf Legal-Tech-Unternehmen? a) Wie wird die Bundesregierung mit dem Bericht der Arbeitsgruppe und dem Beschluss der Justizministerkonferenz verfahren? b) Welche Maßnahmen des Berichts und des Beschlusses plant die Bundesregierung umzusetzen? c) Welche Maßnahmen des Berichts und des Beschlusses plant die Bundesregierung nicht umzusetzen? d) Ist bereits die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs geplant? Wenn ja, für wann ist der Gesetzentwurf vorgesehen? e) Wird bereits an einem Gesetzenwurf gearbeitet? Wenn ja, welche Änderungen der bestehenden Gesetzeslage werden verfolgt? 4. Welche Liberalisierungen innerhalb des Rechtsdienstleistungsrechts oder des anwaltlichen Berufsrechts plant die Bundesregierung? 5. Welche Restriktionen innerhalb des Rechtsdienstleistungsrechts oder des anwaltlichen Berufsrechts plant die Bundesregierung? 6. Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung, nicht erlaubnisfähige Rechtsdienstleistungen durch Legal-Tech-Angebote der Rechtsanwaltschaft vorzubehalten, und welche gesetzgeberischen Konsequenzen zieht sie daraus? 7. Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung, die berufsrechtlichen Regelungen des Erfolgshonorars (§ 49 b Absatz 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung – BRAO) zu lockern, und welche gesetzgeberischen Konsequenzen zieht sie daraus? 8. Hat die Bundesregierung im Rahmen der in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/5438 angekündigten Prüfung der Lockerung des Verbotes reiner Kapitalbeteiligungen an anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften Fortschritte erzielt? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, wieso nicht? c) Wie steht die Bundesregierung zum Verbot reiner Kapitalbeteiligungen an anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften? d) Plant die Bundesregierung, die Prüfung der Lockerung des Verbotes reiner Kapitalbeteiligungen an anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften aufgrund des Beschlusses der Justizministerkonferenz zu intensivieren? e) Welches Referat ist mit der Prüfung betraut? f) Wie steht die Bundesregierung nach heutigem Stand zu der Forderung, das Verbot reiner Kapitalbeteiligungen an anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften zu lockern, und welche gesetzgeberischen Konsequenzen zieht sie daraus? Berlin, den 14. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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