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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Aufforstung und Waldschutz mit Drohnen
(insgesamt 12 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Datum
25.09.2019
Antwortdauer
15 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1306510.09.2019
Aufforstung und Waldschutz mit Drohnen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker,
Carina Konrad, Nicole Bauer, Renata Alt, Mario Brandenburg (Südpfalz),
Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst,
Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Manuel Höferlin,
Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek,
Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober,
Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller,
Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly,
Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding,
Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und
der Fraktion der FDP
Aufforstung und Waldschutz mit Drohnen
Unbemannte Luftfahrzeuge wie Multikopter oder Kleinflugzeuge, die als
Drohnen eingesetzt werden können, bieten der Forstwirtschaft aus Sicht der
Fragesteller große Vorteile und schnelle Hilfe für Waldbesitzer. Mit dem Einsatz von
Drohnen kann den aktuellen Problemen in den heimischen Wäldern effektiv
und zeitnah begegnet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung und nach Informationen aus
den Bundesländern zur Erfassung von Waldbrandschäden, Sturmschäden,
trockenheitsbedingten Schäden und zur Planung von Wiederaufforstungen
auf Bundesflächen in der Bundesrepublik Deutschland Drohnen
eingesetzt?
a) Welche Vorteile ergeben sich gegenüber der satellitengestützten
Fernerkundung?
b) Inwiefern ergeben sich Nachteile in diesem Zusammenhang?
c) Welches Interesse hat die Bundesregierung, Sturmschäden zeitnah und
effektiv mit Drohnen zu erfassen?
2. Welche Drohnensysteme zur forstlichen Nutzung sind der Bundesregierung
bekannt, und welche Ansätze verfolgt sie, Drohnen im staatlichen
Forstbereich einzusetzen?
3. Welche existierenden Drohnensysteme besitzen nach Kenntnis der
Bundesregierung die Funktion, Waldbrände, Schädlingsbefall oder
Sturmereignisse schnell und effektiv zu dokumentieren und auszuwerten, und inwieweit
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13065
19. Wahlperiode 10.09.2019
besteht Interesse seitens der Bundesregierung, solche Drohnensysteme in
der Praxis zu fördern?
4. Welchen Vorteil bietet nach Ansicht der Bundesregierung der Einsatz von
Drohnen zur Erstellung von Farbluftbildern?
5. Welchen Vorteil bietet nach Ansicht der Bundesregierung der Einsatz von
Drohnen zur Ortung von Waldbränden mithilfe von Thermalkameras?
6. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung und nach
Informationen aus den Ländern Drohnen im Zusammenhang mit dem
Borkenkäfermonitoring zum Einsatz gekommen?
a) Welche Vorteile sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang?
b) Bietet diese Technologie nach Ansicht der Bundesregierung einen
Ansatz zur großflächigen Dokumentation von Schädlingen und
Krankheiten?
7. Wie interpretiert die Bundesregierung den Begriff
„Waldüberwachungsflüge“, und welche Technologien werden aus ihrer Sicht zukünftig in diesem
Zusammenhang von Nutzen sein?
8. Hält die Bundesregierung einen zielgerichteten Einsatz von Drohnen zur
Ausbringung von forstlichen Pflanzenschutzmitteln für sinnvoll, um
Schädlinge zu bekämpfen?
9. Ist die Ausbringung von Samen zur Wiederaufforstung von Wäldern per
Drohne aus Sicht der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland
geeignet, um Aufforstungen schnell und flächendeckend durchzuführen?
10. Welche Anzahl an Drohnen wird bis dato nach Kenntnis der
Bundesregierung und nach Informationen aus den Bundesländern im Forstbereich
eingesetzt?
11. Wie schätzt die Bundesregierung die Anwendungsbereiche von Drohnen in
der Waldwirtschaft nach dem Luftverkehrsgesetz ein?
12. Inwieweit vertritt die Bundesregierung die Themen „Digitalisierung“ und
„unbemannte Luftfahrzeuge“ als hilfreiche Technologien gegenüber den
Ländern, privaten und öffentlichen Waldbesitzern und anderen
europäischen Staaten?
Berlin, den 14. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1354325.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/13065 - Aufforstung und Waldschutz mit Drohnen
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta,
Dr. Gero Clemens Hocker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/13065 –
Aufforstung und Waldschutz mit Drohnen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Unbemannte Luftfahrzeuge wie Multikopter oder Kleinflugzeuge, die als
Drohnen eingesetzt werden können, bieten der Forstwirtschaft aus Sicht der
Fragesteller große Vorteile und schnelle Hilfe für Waldbesitzer. Mit dem
Einsatz von Drohnen kann den aktuellen Problemen in den heimischen Wäldern
effektiv und zeitnah begegnet werden.
1. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung und nach Informationen aus
den Bundesländern zur Erfassung von Waldbrandschäden, Sturmschäden,
trockenheitsbedingten Schäden und zur Planung von
Wiederaufforstungen auf Bundesflächen in der Bundesrepublik Deutschland Drohnen
eingesetzt?
Bisher werden nach Informationen der Länder Drohnen in Rheinland-Pfalz zur
Schätzung von Sturmholz-Schadmengen eingesetzt. Weitere Informationen
liegen der Bundesregierung nicht vor.
a) Welche Vorteile ergeben sich gegenüber der satellitengestützten
Fernerkundung?
Drohnen sind zeitlich und örtlich flexibler einsetzbar und von
Wolkenbedeckung unabhängig. Sie liefern höher aufgelöste Bilder, in denen einzelne
Blätter, Äste und Stämme zu erkennen sind.
Die Analyse von Satellitenaufnahmen ist aufwendig und die geringere
räumliche Auflösung erlaubt in der Regel keine Erkennung von Einzelbäumen. Auch
eine Abgrenzung von Flächen ist schwierig.
b) Inwiefern ergeben sich Nachteile in diesem Zusammenhang?
Satellitenbilder liefern großflächige Informationen, was von Drohnen in der
Regel nicht geleistet werden kann.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13543
19. Wahlperiode 25.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
vom 24. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
c) Welches Interesse hat die Bundesregierung, Sturmschäden zeitnah und
effektiv mit Drohnen zu erfassen?
Der Bundesregierung sind die Effizienz und Zeitnähe der
Informationsgewinnung bei Sturmschäden wichtig, unabhängig von der Verwendung eines
speziellen Informationsmediums.
2. Welche Drohnensysteme zur forstlichen Nutzung sind der
Bundesregierung bekannt, und welche Ansätze verfolgt sie, Drohnen im staatlichen
Forstbereich einzusetzen?
Drohnensysteme, die auch in forstlicher Nutzung eingesetzt werden können,
sind charakterisiert durch:
• ein Trägersystem, bestehend aus Motoren, Chassis und Steuerelektronik
(z. B. Starrflügler (Fixed-Wing Systeme, flugzeugähnlich)), Helikopter,
Multikopter (Multi-Rotor Systeme).
• Sensorik, bestehend aus Kamera, Laserscanner etc.
• Software zur Bedienung und Datenkommunikation zwischen Drohne,
Sensorik und Flugsteuerung.
• Nachgeschaltete Software zur Weiterverarbeitung der ermittelten Daten.
Der Einsatz im staatlichen Forstbereich obliegt den Landesforstverwaltungen.
3. Welche existierenden Drohnensysteme besitzen nach Kenntnis der
Bundesregierung die Funktion, Waldbrände, Schädlingsbefall oder
Sturmereignisse schnell und effektiv zu dokumentieren und auszuwerten,
und inwieweit besteht Interesse seitens der Bundesregierung, solche
Drohnensysteme in der Praxis zu fördern?
Wegen ihrer geringen Flächenleistung sind Drohnen derzeit allenfalls
kleinflächig für einen Einsatz im Wald geeignet.
Bei den Multikoptern haben sich die Multi-Rotor VTOL (Vertical Take Off and
Landing) Systeme für den Waldeinsatz als praxistauglich erwiesen. Zudem
eignen sich alle VTOL Fixed-Wing Systeme prinzipiell für den Einsatz im Wald.
Manche Drohnen sind in unterschiedlichen Varianten und Größen erhältlich
und bieten eine flexible Sensorausstattung. So ist eine Vielzahl an Sensoren
(Farbluftbild, Multispektral-Kameras, Thermalkamera, Lidar-Scanner)
verfügbar.
Der wohl derzeit größte Nutzen beim Drohnen-Einsatz im Wald ist das
Erstellen von aktuellen Aufnahmen aus der Luft mit Hilfe von hochauflösenden
Kameras (Farbluftbilder). Damit lassen sich Flächenausdehnung nach Sturm oder
Waldbrand erfassen. Aus hochaufgelösten und softwaretechnisch bearbeiteten
Bildern lassen sich zudem 3D-Modelle (Oberflächenmodelle) erstellen und
Informationen wie Bestandeshöhen, Holzvorräte, Biomasse und
Waldstrukturdaten etc. ableiten.
Multispektralkameras messen mit mehreren Sensoren gleichzeitig in
unterschiedlichen Wellenlängenbereichen und können so über das
Reflexionsverhalten der Baumkronen Hinweise auf Baumart (Baumartenklassifikation) und auf
den Zustand der Bäume geben. Diese Zusammenhänge sind Gegenstand u. a.
von Untersuchungen zum Monitoring des Schädlingsbefalls in mehreren
Bundesländern. Eine praxistaugliche Früherkennung von Borkenkäferbefall
(greenattack) ist in den bisher durchgeführten Versuchen allerdings nicht gelungen.
Mithilfe von Thermalkameras können zwar Brandherde aufgespürt werden,
bevor sie sich zu einem Waldbrand entwickeln. Erste Versuche zeigen jedoch,
dass ein autonom arbeitender Schwarm von Drohnen zur Waldbranderkennung
eingesetzt werden kann. Großflächige Anwendungen verbieten sich aber
derzeit wegen des damit verbundenen Aufwandes.
Der Nachteil von Drohnen ist die geringe Flächenleistung im Vergleich zu einer
großräumigen Luftbildbefliegung. Auswirkungen von Waldbränden,
Schädlingsbefall und Sturmereignissen können auch großräumig, allerdings mit
gröberer Auflösung und mitunter zeitlichem Verzug, mit Hilfe von
Satellitenbildern dokumentiert und ausgewertet werden.
Derzeit laufen verschiedene Forschungsprojekte im Rahmen des
Waldklimafonds oder im Rahmen des Förderprogramms Nachwachsende Rohstoffe mit
Drohnen. Auch das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
erforscht den Einsatz von Drohnensystemen zur Waldbranderkennung. Zentraler
Fördergegenstand ist allerdings die zu erzielende Aussage und die dafür zu
verwendende Sensortechnik, weniger das Trägersystem Drohne.
4. Welchen Vorteil bietet nach Ansicht der Bundesregierung der Einsatz von
Drohnen zur Erstellung von Farbluftbildern?
Der Einsatz von Drohnen bietet folgende Vorteile:
• zeitlich und räumlich flexibel einsetzbar,
• preisgünstig,
• flexibel auswählbare Sensortechnik,
• hohe Auflösung,
• leicht bedienbar,
• unterschiedliche Aufnahmewinkel leicht wählbar,
• damit leichte Gewinnung primärer Fernerkundungsdaten für
Forschungszwecke und kleinräumige Beobachtungen.
5. Welchen Vorteil bietet nach Ansicht der Bundesregierung der Einsatz von
Drohnen zur Ortung von Waldbränden mithilfe von Thermalkameras?
Der Brand- und Katastrophenschutz sowie die damit einhergehende Bewertung
von geeigneten Einsatzmitteln obliegen den Ländern. Nach Kenntnis der
Bundesregierung sind in den Ländern unterschiedliche Systeme zur Ortung von
Waldbränden im Einsatz. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10
der Kleinen Anfrage „Waldbrandgefahren in Deutschland“ der Fraktion der
FDP auf Bundestagsdrucksache 19/10990 wird verwiesen.
6. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung und nach
Informationen aus den Ländern Drohnen im Zusammenhang mit dem
Borkenkäfermonitoring zum Einsatz gekommen?
a) Welche Vorteile sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang?
Drohnen sind im Zusammenhang mit dem Borkenkäfermonitoring bisher nur in
einzelnen Privatwaldbetrieben (der Umfang dieser Einsätze ist der
Bundesregierung nicht bekannt) und versuchsweise durch die forstlichen
Forschungseinrichtungen der Länder bzw. in Staatsforstbetrieben zum Einsatz gekommen.
Die Versuche zielten auf die Effektivität der Methode bei der Befallserkennung
ab.
Ziel der Befallssuche ist es, den Borkenkäferbefall in einer möglichst frühen
Befallsphase (green-attack) zu identifizieren, um ausreichend Zeit für effektive
phytosanitäre Maßnahmen zu haben. Im herkömmlichen terrestrischen
Verfahren werden daher Schwärmphasen des Käfers genutzt, um nach
Befallssymptomen (Bohrmehl, Harzfluß, Spechtschläge) zu suchen. Dieses Verfahren ist zeit-
und personalaufwendig. Daher wird seit geraumer Zeit an Methoden der
Fernerkundung gearbeitet, um befallene Bäume mittels Veränderung der
Lichtreflektion der Nadeln nach Befall zu erkennen. Dazu werden Multispektral- bzw.
Infrarotkameras eingesetzt.
Die Versuche der Länder haben gezeigt, dass der aktuelle Stand dieser Technik
unabhängig vom Trägersystem nicht in der Lage ist, vom Borkenkäfer
befallene Bäume in einer für phytosanitäre Gegenmaßnahmen ausreichend frühen
Befallsphase zu finden. Vielmehr ist der Anteil falsch-positiver Befunde, die alle
terrestrisch überprüft werden müssen, extrem hoch, so dass die
drohnengestützten Verfahren sich, durch den zusätzlichen zeitlichen und personellen Aufwand,
nachteilig auf die Borkenkäferbekämpfung auswirken.
b) Bietet diese Technologie nach Ansicht der Bundesregierung einen
Ansatz zur großflächigen Dokumentation von Schädlingen und
Krankheiten?
Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Ansatz zu großflächigen
Dokumentationen von Schädlingen oder Krankheiten im Wald, da die Technik derzeit den
Anforderungen des Waldschutzes nicht genügt. Zudem ist die Flächenleistung
von Drohnen gegenüber anderen Trägersystemen deutlich niedriger.
7. Wie interpretiert die Bundesregierung den Begriff
„Waldüberwachungsflüge“, und welche Technologien werden aus ihrer Sicht zukünftig in
diesem Zusammenhang von Nutzen sein?
Der Begriff „Waldüberwachungsflüge“ ist kein eingeführter forsttechnischer
Begriff. Er wird jeweils im Kontext zu interpretieren sein. Die jeweils
anzuwendenden Technologien werden sich nach den gegebenen technischen
Möglichkeiten und Zielrichtungen solcher Flüge zu richten haben.
8. Hält die Bundesregierung einen zielgerichteten Einsatz von Drohnen zur
Ausbringung von forstlichen Pflanzenschutzmitteln für sinnvoll, um
Schädlinge zu bekämpfen?
Die Bundesregierung hält zurzeit die Drohnentechnik weder für den flächigen
noch für den zielgerichteten Einsatz zur Ausbringung von forstlichen
Pflanzenschutzmitteln für geeignet. Drohnen haben eine begrenzte Aufnahmemenge
von Pflanzenschutzmitteln und dadurch nur eine sehr geringe Flächenleistung
für das Anwendungsgebiet des Forstes.
Besondere zielgerichtete Applikationstechniken, wie sie bereits in der
Landwirtschaft eingesetzt werden, sind in dieser Art in der Forstwirtschaft nicht
umsetzbar. Beispielsweise scheitert die in der Landwirtschaft bereits durchgeführte
Ausbringung von Schlupfwespen mittels Drohnen, die Kapseln abwerfen, an
der begrenzten Flugfähigkeit der Schlupfwespen vom Waldboden in den
Kronenraum.
Der zielgerichtete Drohneneinsatz zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln
im Forst muss nach entsprechenden Versuchen weiter diskutiert werden.
9. Ist die Ausbringung von Samen zur Wiederaufforstung von Wäldern per
Drohne aus Sicht der Bundesregierung in der Bundesrepublik
Deutschland geeignet, um Aufforstungen schnell und flächendeckend
durchzuführen?
Da für eine Saat der Boden vorzubereiten ist und die Ausbringung der Samen
in der Regel in Kombination mit diesem Arbeitsschritt erfolgt, ist die
Ausbringung von Samen mit Drohnen aus Sicht der Bundesregierung ungeeignet.
10. Welche Anzahl an Drohnen wird bis dato nach Kenntnis der
Bundesregierung und nach Informationen aus den Bundesländern im Forstbereich
eingesetzt?
Forstliche Forschungsanstalten verfügen über einzelne Systeme. Darüber
hinaus bieten Dienstleister eine Befliegung mit Drohnen und eine anschließende
Bildauswertung für forstliche Fachanwendungen an. Im Übrigen liegen der
Bundesregierung über die Anzahl der Drohnen im Forstbereich keine
Informationen vor.
11. Wie schätzt die Bundesregierung die Anwendungsbereiche von Drohnen
in der Waldwirtschaft nach dem Luftverkehrsgesetz ein?
Mit der Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten
wurde 2017 ein Rechtsrahmen für die vielseitige Anwendbarkeit von
unbemannten Luftfahrtsystemen geschaffen. Die zuständige Behörde kann gemäß
§ 21b Absatz 2 Satz 2 der Verordnung den Betrieb von Geräten mit einer
Startmasse von mehr als 25 Kilogramm explizit auch für den Einsatz in der
Forstwirtschaft erlauben. Damit können zu forstwirtschaftlichen Zwecken schwere
unbemannte Luftfahrtsysteme zum Einsatz kommen.
12. Inwieweit vertritt die Bundesregierung die Themen „Digitalisierung“ und
„unbemannte Luftfahrzeuge“ als hilfreiche Technologien gegenüber den
Ländern, privaten und öffentlichen Waldbesitzern und anderen
europäischen Staaten?
Die Bundesregierung finanziert entsprechende Forschung. Der
Forschungsstand lässt eine aktive Ansprache Dritter derzeit nicht zu.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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