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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aufforstung und Waldschutz mit Drohnen

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

25.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1306510.09.2019

Aufforstung und Waldschutz mit Drohnen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, Carina Konrad, Nicole Bauer, Renata Alt, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Aufforstung und Waldschutz mit Drohnen Unbemannte Luftfahrzeuge wie Multikopter oder Kleinflugzeuge, die als Drohnen eingesetzt werden können, bieten der Forstwirtschaft aus Sicht der Fragesteller große Vorteile und schnelle Hilfe für Waldbesitzer. Mit dem Einsatz von Drohnen kann den aktuellen Problemen in den heimischen Wäldern effektiv und zeitnah begegnet werden. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung und nach Informationen aus den Bundesländern zur Erfassung von Waldbrandschäden, Sturmschäden, trockenheitsbedingten Schäden und zur Planung von Wiederaufforstungen auf Bundesflächen in der Bundesrepublik Deutschland Drohnen eingesetzt? a) Welche Vorteile ergeben sich gegenüber der satellitengestützten Fernerkundung? b) Inwiefern ergeben sich Nachteile in diesem Zusammenhang? c) Welches Interesse hat die Bundesregierung, Sturmschäden zeitnah und effektiv mit Drohnen zu erfassen?  2. Welche Drohnensysteme zur forstlichen Nutzung sind der Bundesregierung bekannt, und welche Ansätze verfolgt sie, Drohnen im staatlichen Forstbereich einzusetzen?  3. Welche existierenden Drohnensysteme besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung die Funktion, Waldbrände, Schädlingsbefall oder Sturmereignisse schnell und effektiv zu dokumentieren und auszuwerten, und inwieweit Deutscher Bundestag Drucksache 19/13065 19. Wahlperiode 10.09.2019 besteht Interesse seitens der Bundesregierung, solche Drohnensysteme in der Praxis zu fördern?  4. Welchen Vorteil bietet nach Ansicht der Bundesregierung der Einsatz von Drohnen zur Erstellung von Farbluftbildern?  5. Welchen Vorteil bietet nach Ansicht der Bundesregierung der Einsatz von Drohnen zur Ortung von Waldbränden mithilfe von Thermalkameras?  6. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung und nach Informationen aus den Ländern Drohnen im Zusammenhang mit dem Borkenkäfermonitoring zum Einsatz gekommen? a) Welche Vorteile sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang? b) Bietet diese Technologie nach Ansicht der Bundesregierung einen Ansatz zur großflächigen Dokumentation von Schädlingen und Krankheiten?  7. Wie interpretiert die Bundesregierung den Begriff „Waldüberwachungsflüge“, und welche Technologien werden aus ihrer Sicht zukünftig in diesem Zusammenhang von Nutzen sein?  8. Hält die Bundesregierung einen zielgerichteten Einsatz von Drohnen zur Ausbringung von forstlichen Pflanzenschutzmitteln für sinnvoll, um Schädlinge zu bekämpfen?  9. Ist die Ausbringung von Samen zur Wiederaufforstung von Wäldern per Drohne aus Sicht der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland geeignet, um Aufforstungen schnell und flächendeckend durchzuführen? 10. Welche Anzahl an Drohnen wird bis dato nach Kenntnis der Bundesregierung und nach Informationen aus den Bundesländern im Forstbereich eingesetzt? 11. Wie schätzt die Bundesregierung die Anwendungsbereiche von Drohnen in der Waldwirtschaft nach dem Luftverkehrsgesetz ein? 12. Inwieweit vertritt die Bundesregierung die Themen „Digitalisierung“ und „unbemannte Luftfahrzeuge“ als hilfreiche Technologien gegenüber den Ländern, privaten und öffentlichen Waldbesitzern und anderen europäischen Staaten? Berlin, den 14. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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